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Flughafenänderung Paderborn statt Frankfurt - dann Taxi

*********an007 Frau
63 Beiträge
Themenersteller 
Flughafenänderung Paderborn statt Frankfurt - dann Taxi
Hallo,

vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben:
Hatte Pauschalreise FFT -Hurghada-FFT gebucht, keine Glücksreise oder Billigreise und kein Sonderpreis!!
War im Robinson Club über Foxtours gebucht, da der Club ausgebucht war und nur über diesen Veranstalter möglich war!!
Habe am Flughafen Hurghada erfahren, daß ich nicht gelistet bin und auf der Maschine nach Paderborn gelistet wäre und nach Frankfurt kein Platz frei wäre, ich war nicht die Einzige!
Taxikosten wurden bereits erstattet. Weiß jemand, ob ich Chance auf Entschädigung habe? Kam Stunden später nach Hause, Telefonkosten, Verpflegung, zusätzlicher Transfer...?

Wäre nett für Eure Rückmeldung!

Vielen Dank

Prettywoman
**********is_nw Mann
148 Beiträge
Fluggastrecht
Google einfach mal unter Fluggastrecthe im Netz. Dort findest du zahlreiche Portale, die auf solche Dinge spezialisiert sind. Einige Kanzleien arbeiten erfolgsorientiert und ohne ein Prozessrisiko für Dich. Sie wollen dann allerdings 20-30% von der Entschägigungszahlung.

Viel Erfolg
*****ust Mann
137 Beiträge
Fluggastrechteverordnung 261/2004
Nach geltendem Recht steht dir eine Entschädigung von 400€ zu wenn bei einem Flug zwischen 1500 und 3500 km eine Verspätung von mehr 3 Stunden vorliegt ohne dass höhere Gewalt (ZB Unwetter) im Spiel war. Ich würde meinen Anspruch erst mal selbst bei der Fluggesellschaft (oder Touristikunternehmen bei Pauschalreise) geltend machen. Wenn nichts passiert gibt es auch eine Schlichtungsstelle beim Bundesjustizamt....
Viel Glück
*********an007 Frau
63 Beiträge
Themenersteller 
Paderborn statt Frankfurt
Ich hatte schon mal mit einer Anwältin von meiner Rechtschutzversicherung ein Telefonat, die sagte mir, da Sunexpress mit der ich hätte fliegen sollen, den Sitz in der Türkei hat, sieht das schlecht für mich aus...

Macht das tatsächlich einen Unterschied?

Danke schon mal für Eure Antworten

Lieben Gruß
*******y68 Mann
1.432 Beiträge
Selber drum kümmern...
Führt in der Regel zu nichts. Die Fluggesellschaften reden sich gern heraus und lassen dich "am ausgestreckten Arm verhungern".
Nimm eine dieser spezialisierten Kanzleien. Kostet dich nicht mal die Inanspruchnahme deiner Rechtschutzversicherung und die kennen ihre Pappenheimer und wissen wie man mit denen umsoringen muss.
*********an007 Frau
63 Beiträge
Themenersteller 
Okay, denn ich habe Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz,
aus diesem Grund bin ich auch nicht an die herangetreten, weil
ich ja letztendlich nicht weiß, ob es sich überhaupt rentiert,denn
die Anwältin am Telefon, signalisierte mir, aus anwaltlicher Sicht
hätte man halt keine Chance...
*******y68 Mann
1.432 Beiträge
Hmmm
Sieh es mal so: Dein Universalanwalt muss sich da erst einarbeiten,.
Die spezialisierten leben am Ende von der "Gewinnbeteiligung". Die machen das also nicht aus reiner Freude, sondern leben davon. Und man kann nur davon leben, wenn auch mal eine Gesellschaft zahlt... Die machen halt nix anderes und die Fluggesellschaft sieht von vornherein: "Aha, Frau XY lässt sich von der (berüchtigten) Kanzlei YZ vertreten... Und lässt sich nicht ver*arsch*en..."
*********an007 Frau
63 Beiträge
Themenersteller 
Gibt es in Rheinland-Pfalz auch solche Kanzleien?
PLZ 5/6, Raum Mainz - Kaiserslautern - Worms - Bad Kreuznach?
*****ust Mann
137 Beiträge
Pauschalreise
Du schreibst du hast eine Pauschalreise gebucht, also nicht direkt eine Flugticket bei einer Fluggesellschaft. Dein Vertragspartner ist also nicht eine Fluggesellschaft sondern das Touristikunternehmen wo du die Reise gebucht hast. Zu dieser Pauschalreise gehörte auch der Flug, die Leistung dich ans Urlaubsziel zu bringen und wieder zurück. Die Rückreise war dann etwas umständlicher als vertraglich vorgesehen. Das ergibt lediglich eine Wertminderung der Reise. Also Schadensersatz bei der Reisegesellschaft fordern. Ich schätze deinen Anspruch auf höchstens 150€ (Da sie dich ja am Urlaubsende zurückgeflogen haben und Taxikosten usw. Übernommen haben). Ob es sich lohnt jetzt daraus eine grosse Sache zu machen bezweifele ich. Diesen Anspruch musst du unverzüglich beim Reiseveranstalter (dem Reisebüro) geltend machen denn sonst verjährt er!
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