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Satisfyer PRO 2

*****rnz Paar
401 Beiträge
@ XAn88
Ja das war der Fall mit dem Satisfyer PRO 1, die Version zwei darf weiter vertrieben werden. *zwinker*
Only one thigh
****oM Mann
278 Beiträge
doch nicht so richtig wasserdicht?
Di Befürchtung hatte ich eigentlich von Anfang an. Ich traue dem Teil nicht wirklich zu, wasserdicht zu sein.
*****rnz Paar
401 Beiträge
Mir EGAL, *lol* da steht wasserdicht drauf und da wir eh mehrere haben, schick ich EIS.de immer wieder den kaputten zu und bekomme einen Neuen, toll diese Garantie von EIS.de. *smile*
***88 Paar
47 Beiträge
Ahhhhh okay
Nadann hoffen wir mal das sie noch genug auf lager haben wenns öfters zum garantiefall kommen wird 😅😅
Only one thigh
****oM Mann
278 Beiträge
Werde die Tage auch noch ein Ersatzgerät ordern. Sicher ist sicher ...
Wie lange soll ich das jetzt nur Ohne aushalten.
Hab ja zum Glück noch einen 10 Euro Gutschein und werde mir auf jedenfall einen zur Reserve holen 😀
*********32010 Frau
785 Beiträge
Ich liebe...
IHN! *wow*

Der ist wirklich TOP! *love5*
*********7445 Paar
26 Beiträge
Höllenmaschine
Also britta hat ihn auch mal zu spüren bekommen. ...nur kurz haha keine 40 Sekunden da War es das erste mal um sie geschehen.

auch der 2te versuch War nur von kurzer dauer.......werden es mal mit anderen Sachen kombinieren.
Profilbild
**********f_toy
238 Beiträge
Patentinhaberin erhebt Klage wegen „Satisfyer Pro 2“
gelesen Internetseite eroFame

Die NOVOLUTO GmbH aus Metten sieht in dem Vertrieb des Druckwellenvibrators „Satisfyer Pro 2“ in Deutschland eine Verletzung ihres deutschen Patents 10 2013 110 501.7, das eine Technologie zur berührungslosen Stimulation der Klitoris mittels eines Druckfelds schützt. Sie hat deswegen Patentverletzungsklage beim Landgericht Düsseldorf erhoben heißt es in einer hierzu veröffentlichten Pressemitteilung. Der Streitwert liege bei 2,5 Millionen Euro.

Die im August 2016 eingereichte Klage richtet sich gegen eis.de, Betreiberin eines großen deutschen Onlineshops für Erotikartikel, in dem der Druckwellenvibrator angeboten wird. „Wir sind hier sehr optimistisch, dass in unserem Sinne entschieden wird“, wird Michael Lenke, Geschäftsführer der NOVOLUTO GmbH, zitiert. Darüber, ob eine Patentverletzung vorliegt, hat nun das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.
*******elle Frau
33.348 Beiträge
Hi Ich bekomme gerade eine mail von Eis.de , da gibt es heut den Nachfolger Satisfyer Pro Penguin für 9,99 Eurolein *zwinker*

Ich habe den schon : Sehr zu empfehlen *zwinker*
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