Patentinhaberin erhebt Klage wegen „Satisfyer Pro 2“
gelesen Internetseite eroFame
Die NOVOLUTO GmbH aus Metten sieht in dem Vertrieb des Druckwellenvibrators „Satisfyer Pro 2“ in Deutschland eine Verletzung ihres deutschen Patents 10 2013 110 501.7, das eine Technologie zur berührungslosen Stimulation der Klitoris mittels eines Druckfelds schützt. Sie hat deswegen Patentverletzungsklage beim Landgericht Düsseldorf erhoben heißt es in einer hierzu veröffentlichten Pressemitteilung. Der Streitwert liege bei 2,5 Millionen Euro.
Die im August 2016 eingereichte Klage richtet sich gegen eis.de, Betreiberin eines großen deutschen Onlineshops für Erotikartikel, in dem der Druckwellenvibrator angeboten wird. „Wir sind hier sehr optimistisch, dass in unserem Sinne entschieden wird“, wird Michael Lenke, Geschäftsführer der NOVOLUTO GmbH, zitiert. Darüber, ob eine Patentverletzung vorliegt, hat nun das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.