Zitat von **********rois2:
„„Hier im Gemeindeblatt wurde vor einigen Jahren angekündigt. dass bei Nachbarschaftsstreit zuerst der Schiedsmann/Schiedfrau eingeschaltet werden muss. Das AG Düren nimmt sonst keine Klage an.
Eine Mediation durch einen Schiedsmann ist zwingend, bevor eine Klage wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten eingereicht werden kann. Erst, wenn der Schiedsmann feststellt, dass die Mediation erfolglos verlief, macht das Einschalten eines Anwaltes Sinn.
Ja das stimmt, aber man kann den Anwalt auch mit zum Termin beim Schiedsamt nehmen.
So werden wir das in unserem Fall handhaben. Ich darf nicht mit zum Schiedstermin, da ich für die Gegenseite ein rotes Tuch bin. Und der Anwalt dann eine sinnvollere Unterstützung ist.
Bei uns ist der Fall, die Hexe nebenan hat einfach einen Zaun auf die Grenze gesetzt ohne Rücksprache.
Vermieterin ist dagegen, hat Antrag beim Schiedsamt gestellt, aber der gegnerische Anwalt hat schon verlauten lassen, dass der Zaun nicht zurück gebaut wird...da bringt dann Schiedsamt nix mehr, aber es braucht eibe Schriftliche Bestätigung vom Schiedsamt damit meine Vermieterin klagen kann.
Ach dass Leben könnte auch angenehmer sein