Tut mir leid
Rodos, da muss ich dir fachlich widersprechen. Und gerade die Bahn setzt ihr Hausrecht sehr schnell durch. Dito bei Aufnahmen in U-Bahnstationen oder Straßenbahnen - da ist auch sofort der Sicherheitsdienst des Nahverkehrsanbieters da und fragt nach einer Fotografier-Genehmigung.
Öffentlich zugänglich hat keine Bedeutung - wenn ihr es nicht glaubt, dann sucht mal im Netz ein wenig, was bei der Zeche Zolllverein los ist.
Die Rechtslage ist sehr eindeutig - auch wenn an vielen Orten das Risiko gering ist, erwischt zu werden.
Jens