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Rücktritt vom TFP-Vertrag und vernichten der Dateien

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***To Mann
1.784 Beiträge
Löschen von Fotos
Als nächstes würde ich prüfen, ob jemand das Löschen der Dateien verlangen kann.
schrieb ich hier Models & Fotografen: Rücktritt vom TFP-Vertrag und vernichten der Dateien

Und dabei ging ich davon aus, dass mir zwar das Veröffentlichen von Fotos untersagt werden kann, nicht jedoch in meine Rechte als Urheber derart massiv eingegriffen werden würde. Sehr erstaunt war ich daher, als ich heute vom Urteil des OLG Koblenz las (Az.: 3 U 1288/13): Dort wurde ein Fotograf nach Beendigung der Beziehung zu seiner Partnerin verpflichtet, die erotischen Fotos zu löschen. Übrigens wohl nur die erotischen, nicht die mit Klamotten. Ich hoffe, der Link zu dem Artikel auf ntv ist erlaubt: http://www.n-tv.de/ratgeber/ … oeschen-article12881591.html

Ja, der Fall ist anders, als beim TE. Es gab keinen Vertrag und es ging um seine Ex. Aber dennoch gilt auch für diesen Fall das UrhG. Daher finde ich es schon erstaunlich zu was für Urteilen Richter an Oberlandesgerichten kommen.

Jens
Titelbild
*********marek Mann
566 Beiträge
Ein guter Hinweis, aber ich bin nicht sicher, ob das übertragbar ist. In einer Partnerbeziehung sind erotische Fotos ein Beiwerk, die nicht den Kern der Beziehung berühren. Man geht nicht eine Partnerbeziehung ein, um erotische Fotos zu machen. Die Beziehung Fotograf – Model ist anders. Das Fotografieren ist der einzige Zweck dieser Beziehung.

Da gibt es auch einige Details zum Fall:

Soweit es sich um intime Aufnahmen handele, sei die Einwilligung jedoch zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt worden.

Am 2. März wurde auch über den Fall berichtet:

Eine Frau hatte eine außereheliche Beziehung mit einem Fotografen. … Er machte auch Nacktaufnahmen und Fotos, die sie vor, während oder nach dem Geschlechtsverkehr zeigten. Sehr intime Bilder eben, die die Abgebildete keinesfalls veröffentlicht sehen wollte.
Genau das befürchtete die Frau aber, nachdem die Affäre zu Ende war. Der Fotograf hatte nach der Trennung ihre Liebesbriefe per E-Mail an den Ehemann gesendet, an ein Postfach, das auch dessen Mitarbeiter einsehen konnten. Bilder oder Videos verschickte der Ex-Freund zwar nicht, dennoch wollte die Frau auf Nummer sicher gehen und verlangte die Löschung der Aufnahmen.

Das KunstUrgH sagt in § 33, Absatz 1
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Der Fotograf hat nicht den Eindruck gemacht, dass er bereit ist, sich an die Regeln zu halten. Er hatte bereits schon gegen das Briefgeheimnis verstoßen und Mails weitergegen.
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***To Mann
1.784 Beiträge
Danke, dass du dir den Fall noch ein wenig näher angesehen hast und uns noch ein paar Rahmenbedingungen geschildert hast.

In der Kürze der Zeit habe ich vorm Posten meines Hinweises auf das Urteil des OLG Koblenz keine Nachrecherche gemacht und mir das Urteil nicht angesehen. Ich habe gestern jedoch an anderer Stelle gelesen, dass einige Medien das Urteil wohl nicht ganz korrekt wiedergegeben haben. Werde das noch mal nachholen.

Jens
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**********aphe2 Mann
7 Beiträge
Danke für die Infos...
hatte ich bisher noch nicht, kann mir das aber gut vorstellen. Ich hatte so etwas mal bei einer Ausstellung.

Gruß Christian
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