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Abgasskandal betrifft GLK

****nNW Frau
7 Beiträge
Verstehen wir etwas falsch?
Ist es nicht so, dass ein Fahrzeug nur dann eine generelle Zulassung erhielt, wenn es im Labor bestimmte Abgaswerte erreichte? Wenn jetzt nachträglich seitens der Politik und der DUH geänderte Messverfahren eingeführt werden, wie z.B. im realen Betrieb messen, dann kann sowas doch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen! Das wiederum lässt die Frage zu, wie man nachweist, dass ein Fahrzeug die Labormesswerte einhält, ohne dass bei der AU gleich ganze Laboratorien bereitgehalten werden. Da ist man fast geneigt, an üble Machenschaften und verschlagene Tricks der Politik zu glauben, denn so bekämen die mal ganz leicht sehr viele Autos von der Straße und ebenso viele Neuwagenkäufe würden Steuern einbringen.
Ebenso gut müssten ja nun die E-Auto-Besitzer befürchten, dass in naher Zukunft eine nachträgliche Bedingung wie z.B. das Mitsichführen von sehr vielen Akkus als Gefährdung eingestuft wird und zur Zwangsstillegung führt.
Ich denke, es ist etwas völlig anderes, ob nun ein Hersteller Abgasreinigungseinrichtungen ala VW einfach klammheimlich und illegal abschaltet, als wenn sich Prüfbedingungen ändern.
So wie wir es verstanden haben, wurden Harnstoffeinspritzungen abgeschaltet, das ist nicht in Ordnung und das muss der Hersteller ausbaden, und zwar nur der Hersteller. Andere Abgasreinigungen wie Abgasrückführungen usw. wurden schon immer erst bei warmem Motor zugeschaltet, und das wusste jeder Politiker mit minimalem Sachverstand, jeder Autoverkäufer und jeder TÜV-Prüfer. Selbst die DUH hatte vermutlich schon früher mal vom sogenannten Abgasrückführventil gehört. Das Teil saß vor 25 Jahren schon in Autos, und es diente wie jedes andere Ventil unter anderem auch gelegentlich dazu, geschlossen zu werden. Trotzdem sinken die NOX-Werte kontinuierlich seit 1990.
Ich bin mir sicher, wir werden schlicht und einfach nur von der Politik für dumm verkauft. Verschwörungstheorie? Ja, liegt sowas denn so weit außerhalb des Denkbaren? Nein, liegt es nicht, nur werden hierzulande Verschwörungstheoretiker vorschnell ausgelacht und für verdreht erklärt, ohne dass man denen überhaupt zugehört hätte.
Es besteht reichlich offensichtlich eine unselige Allianz innerhalb der politischen "Eliten", die es in der Hand hätten, für Klarheit zu sorgen, es wäre deren Aufgabe. Stattdessen wird ein Abmahnverein DUH finanziert, der Rechtsmängel zwischen nationalem und europäischem Recht ausnutzt, um Gerichte zu zwingen, über vorgebliche Fakten zu urteilen, die weder bewiesen noch nachweisbar sind.
Niemand hat auch nur ein Sterbenswörtchen darüber verloren, dass die höchste NOX-Konzentration in Oldenburg just an einem Tag gemessen wurde, an dem weit und breit nicht ein einziges Auto fuhr, weil Marathonlauf war. Die Messung hingegen wurde mit in die Häufigkeitszählung aufgenommen als Grundlage für die kommenden Fahrverbote. NOX in Bodennähe ist nach 24 Stunden abgebaut, auch in Oldenburg, das kann jeder DUH-Scherge, jeder Richter und jeder Politiker bei Wikipedia nachlesen. Denke ich dies zu Ende, komme ich ganz fix auf den Gedanken, den Verschwörungstheoretikern vielleicht doch einmal etwas länger zuzuhören.
GLK 350
OM 642 ist ein V6-Turbodiesel mit drei Litern Hubraum, der 2005 sowohl in der C- als auch in der E-Klasse eingeführt wurde. Doch dabei blieb es nicht. Im Laufe der Jahre gab und gibt es ihn in etwa einem Dutzend Leistungsstufen, er dient(e) in allen Baureihen oberhalb der Kompaktklasse als Antriebsquelle.
Na, langsam kommt Klarheit:

In SUVs wie der M-, der R- und der GL-Klasse war der OM 642 der Standard-Diesel, auch in der luxuriösen S-Klasse und im G-Klasse-Offroader war der Motor sehr beliebt. Er steckte außerdem im GLK, in den Coupés CLK und CLS, in den Vans Vito und Viano und im Sprinter. Auch heute ist OM 642 noch präsent, nämlich in jenen Modellvarianten, die die Bezeichnung “350 d” im Namen tragen. Das sind fast alle oberhalb der C-Klasse.

Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller am Donnerstag in drei Fällen zu Schadenersatz-Zahlungen zwischen 25 000 und 40 000 Euro verurteilt.

Die sogenannten "Thermofenster" zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren seien unzulässig.
Es ist wahrscheinlich, dass wegen der Urteile gegen Daimler weitere Klagen folgen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig,

Daimler geht in Berufung, war ja logisch !
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