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QM Hygiene Therapieküche

****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
QM Hygiene Therapieküche
Therapieküche in einer Tagespflege für Senioren:

Man hat ja in der Pflege so einiges an Hygienevorschriften zu beachten. Nicht zuletzt auch den Umgang mit Lebensmitteln. Allen voran den rohen Lebensmitteln.
Mein letzter Stand der Dinge ist der, daß es (ich beziehe mich hier auf die Standards in der Altenpflege) nicht gestattet ist rohe Lebensmittel von den Bewohnern verarbeiten zu lassen, wenn selbige (die Lebensmittel) im Nachgang auch roh verzehrt werden.
Soweit, so gut.
Nun stellte sich uns gestern die Frage, wie sich das in der Senioren-Tagespflege verhält.
Anlaß war ein Doku-Eintrag einer Kollegin, die dort schrieb, sie hätte im Rahmen der Gruppenbetreuung einen "Smoothie"-Tag eingelegt und demzufolge die TaPf-Gäste das Gemüse und das Obst schneiden lassen um es dann im Mixer zu zerkleinern und zur Verkostung zu reichen.
Ich sitze also gestern vor diesem Eintrag und frage meine Kollegin (nicht die, die den Eintrag gemacht hat), wie die andere Kollegin das wohl angestellt hat. 14 Mixer auf den Tisch gestellt, damit auch jeder ganz sicher den eigenen Smoothie trinkt? Oder nach jedem Smoothie den Mixer gereinigt um ihn dem nächsten TaPf-Gast zur Verwendung hinzustellen? Letzteres wäre ein Zeitaufwand gewesen, der so in dem Rahmen garnicht machbar wäre. Und so geraten wir in´s diskutieren und nehmen uns vor die Smoothie-Kollegin mal dazu zu befragen.
Aber bis es soweit ist: Kollegin A, mit der ich in´s diskutieren geriet, meint zu wissen, sie hätte mal vernommen, daß für eine ambulante Tagespflege andere Standards zum Tragen kommen, und man durchaus rohe Lebensmitteln durch die Pflegegäste zubereiten lassen dürfe, aber so richtig sicher sei sie da nicht (und immer vorausgesetzt die Grundregeln werden beachtet: Händewaschen, desinfizieren, Handschuhe, etc.....). Ich bin der Meinung, aber eben so richtig sicher bin ich mir da auch nicht, daß die Zubereitung der rohen Lebensmittel (und wieder mit Beachtung der Grundregeln) nur durch die Verantwortliche Mitarbeiterin erledigt werden dürfen.

Was sagen die Hygiene-Standards?
Und jetzt bitte nicht kommen mit: Frag doch Eure Hygiene-Beauftragte *fiesgrins*
Warum immer nach dem genauen Text einer Verordnung suchen die präzise auf einen bestimmten Sachverhalt eingeht und ihn benennt?

Grundsätzlich gilt doch für alle die nicht zu ausschließlich privater Verwendung Lebensmittel herstellen, behandeln, zubereiten oder in den Verkehr bringen, eindeutige Regeln sowohl für die Räumlichkeiten, den Personenkreis als auch die Pflicht von Hygieneschulungen bzw. eine gültige Belehrung gemäß IFSG §43.

Hier geht es zwar um eine sogenannte "Therapieküche", somit ein Bereich zu dem die entsprechende Klientel Zutritt hat. Ohne Hygienekenntnisse, somit ohne die notwendigen Informationen "warum es so zu machen ist". Vermutlich zusätzliche, entsprechende Hygieneschutzkleidung die das Lebensmittel schützen soll und nicht die Privatkleidung. Dazu nur eine Mitarbeiterin die auf 14 ungeschulte Personen achten will? Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob das Endprodukt im Rohzustand verzehrt wird oder es zuvor ein Garprozess gibt. Wer bitte schön kann denn als normaler, hauptberuflicher Mitarbeiter einer Küche sagen, welche Kerntemperatur und Haltezeit zur thermischen Abtötung von Eschericha Coli, Camphylobakter oer Salmonellagattungen nötig ist und wie viel dazu weiss wohl eine Therapeutin die gelegentlich etwas in einer Therapieküche macht?

Wie bitte möchtet Ihr Euch aus der Haftung schleichen wenn tatsächlich ein Patient nach Mitbenutzung der Therapieküche an einer Lebensmittelinfektion erkrankt? Ich empfehle generell zu überdenken welche Gefährdungen durch eine Therapieküche entstehen können und ob man entsprechend die gesetzlichen Forderungen an Präventivmaßnahmen ausreichend erfüllen kann. Sofern das mit nein beantwortet wird, bleibt eigentlich nur die Schließung der Küche weil die Patientengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Grüße von einem Hygienefuzzi
****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Warum immer nach dem genauen Text einer Verordnung suchen die präzise auf einen bestimmten Sachverhalt eingeht und ihn benennt?

...eben deswegen:

Wie bitte möchtet Ihr Euch aus der Haftung schleichen wenn tatsächlich ein Patient nach Mitbenutzung der Therapieküche an einer Lebensmittelinfektion erkrankt?

....damit man sich aus der Haftung schleichen kann *ja*

Mit Deiner, @ https://www.joyclub.de/my/2381189.patchworkpair.html , obigen Ausführung, die sinnig, logisch und nachvollziehbar ist, wäre bundesweit jede Therapieküche zu schliessen.
Man darf sich aber dann im Umkehrschluß ebenso fragen, warum man, im Hinblick darauf, hingeht und Therapie-Küchen-Konzepte entwirft, wenn sie der Hygiene halber von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.
Zitat von ****rna:
Mit Deiner, @ patchworkpair , obigen Ausführung, die sinnig, logisch und nachvollziehbar ist, wäre bundesweit jede Therapieküche zu schliessen.

Das ist die logische Schlußfolgerung wenn man eine echte Gefährdungsanalyse gemacht hat und dann feststellen muß, es gibt zu viele Unbekannte auf die man sich nicht ausreichend vorbereiten kann. Therapieküchen sind bestimmt aus pädagogischer Sicht viel sinnvoller als ein zweistündiges Handtuchfalten in der Gruppe um Heimbewohner zu beschäftigen (gesehen in einem Seniorenheim das in Nordhorn liegt).

Dummerweise sind Pädagogen üblicherweise ahnungslos welche Hygieneprobleme mit gemeinschaftlicher Speisezubereitung einher gehen und eindeutige Rechtsvorschriften für Therapieküchen wird es erst dann geben, wenn es irgendwann zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Gesetze und Verordnungen werden immer erst dann beschlossen wenn man deren Notwendigkeit erkennt.

Ein Richter im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung /der Körperverletzung mit Todesfolge wird als Grundlage zur Feststellung ob Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat, die für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung Rechtsvorschriften zu Grunde legen. Der/die Angeklagten müssen dann belegen, nicht nur erklären, sie haben alle Vorgaben eingehalten um eine Gefährdung der Patienten durch die Speisenzubereitung inclusive Speisenausgabe auszuschließen.

Dazu gehören auch Garprotokolle. Beispiel: Gibt es selbstgemachte Frikadellen, muß die Kerntemperatur mit einem dazu geeigneten Thermometer (ein Billigteil aus der Küchenabteilung von Karstadt zählt nicht) gemessen und mit Datum, Namenszeichen und gemessenen °C. protokolliert werden.

Ich sehe Prozessverfahren immer nur von der hygienischen Seite, daher sehe ich auf Dauer tatsächlich das Scheitern von Therapieküchen. Irgendwann legt der Gesetzgeber dort die Meßlatte so hoch an, dass es ein Kostenpunkt wird, an dem Heimleitungen nicht mehr vorbei schauen wollen.
****ah Frau
334 Beiträge
Wow...Schade das wir nicht immer die Kirche im Dorf lassen können und uns ganz generell um unsere "Alten" kümmern können. Irgendwo lauert immer eine Bestimmung oder Standard der viele "normale" Tätigkeiten erschwert.
Meinereiner leitet 3 ambulante Demenz Wohngruppen *g* unsere Vorschriften oder besser gesagt was wir dürfen oder nicht, sind wie bei allen Einrichtungen festgelegt.Mittlerweile bin ich 20 Jahre PDL, lehne mich ganz entspannt zurück und stelle mich - bei einer MDK Prüfung - vor meinen MA und Bewohner. "Alt werden in Deutschland macht echt keinen Spaß mehr"
Traut euch und mixt weiter Smoothie *spitze*
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