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Schweigepflicht

******r79 Frau
1.476 Beiträge
Themenersteller 
Schweigepflicht
Ich habe mal eine spezielle Frage zu dem Thema.

Ich arbeite in einem „Flüchtlingslager“ als Krankenschwester und auch uns betrifft das Thema zur Zeit massiv. Wir „müssen“ Patienbezogene Daten weiter geben, die auch wichtig sind für die späteren Verfahren, Transfer in Komunen, Abschiebungen etc. ... dies erfolgt natürlich nur mit schriftlicher Einwilligung des Patienten. Die Schweigepflichtentbindung wird den Patienten in Muttersprache erklärt bzw. übersetzt.
Nun zu meiner eigentlich Frage.

Wenn ein Bewohner nie Patient bei uns war, (das kann ich an Hand unserers Computerporgramms sehen), und ich bekomme eine Anfrage von Außen ( Bürokratie ) und sage ich kann nichts dazu sagen, weil er nie Patient von uns war, ist das eine Verletzung der Schweigepflicht?


Ich hoffe die Frage ist verständlich, ich hab es bewusst allgemein gehalten, weil ich sonst zuviel im Detail erklären müsste.
******r79:
und sage ich kann nichts dazu sagen, weil er nie Patient von uns war, ist das eine Verletzung der Schweigepflicht?

Es würde reichen, wenn du sagst, dass du dazu keine Auskunft geben kannst.
Und das verletzt keine Schweigepflicht.
******r79 Frau
1.476 Beiträge
Themenersteller 
Mein Problem ist eher, muss ich eine Schweigepflichtentbindung von einem Bewohner unterschreiben lassen, der NIE als Patient bei uns war und ich somit auch keine Informationen über seinen Gesundheitszustand habe, damit ich der BZR sagen kann, ich kann keine Gesundheitsfragen über ihn beantworten?? !!
*****cue Mann
487 Beiträge
Schweigepflichtentbindungserklärung
Musst du nur unterschreiben lassen, wenn der Betreffende auch Patient war. Da er kein Patient war unterliegt es nicht der Schweigepflicht zu sagen, der Betreffende war nie Patient.
******r79 Frau
1.476 Beiträge
Themenersteller 
Genau so sehe ich das ja auch, meine Kollegin aber nicht. 😂 😉

Deswegen meine Frage.
Bist du verpflichtet zu begünden, warum du keine Auskunft über ihn geben kannst?

Ich würde das zumindest nicht riskieren wollen. Schon die Aussage, dass XY nicht bei euch Patient war, ist eine Auskunft und gibt indirekt eine Information über XY weiter.
Hallo,
ich finde die Frage zu allgemein gestellt, denn keiner von uns kann das Konstrukt der Leistungserbringung und des Verfahrens beurteilen.
Die behördlichen Anfragen kommen ja auf einer begründeten und rechtlichen Basis, d.h. das Amt "sammelt" die notwendigen Informationen zur Entscheidungsfindung ein.
Aus diesem Grunde müsste die entsprechende Behörde euch für jeden Patienten eine entsprechende Entbindung vorlegen.
Andersrum macht es wenig Sinn.

Und nebenbei, so funktioniert es auch in D bei Kuranträgen - hier erhält der entsprechende Träger auch die Freistellung vom Patienten mit dem Antrag und geht dann auf die Ärzte zu.

Mfg
Jürgen
*****and Paar
3.120 Beiträge
schreib einfach...
zu dieser Person liegen uns keine Daten vor.

Und gut ist. Wenn bei euch keine Daten zu einer Person vorliegen,
kannst du auch keine Schweigeverpflichtung verletzten. Das geht
nur wenn du Personendaten verrätst, die du ohne Einwilligung
nicht hättest weitergeben dürfen.

Es ist doch geradezu aberwitzig, wie wir uns inzwischen selber
auf die Füße steigen. Hatte heute noch einen vergleichbaren
Fall in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung.

LG,
(Christine) und Andreas...
******r79 Frau
1.476 Beiträge
Themenersteller 
Werden wir ab heute auch machen.

Das Problem liegt sowieso ganz oben in der Politik. Die Herren und Damen da haben sich nie Gedanken darüber gemacht, das auch Flüchtlinge ein Recht auf Schweigepflicht haben. Wollen aber alle Informationen haben, damit sie über Zuweisungen oder Abschiebungen entscheiden können.
In Berlin in unsere Praxis...
Wenn ein Bewohner nie Patient bei uns war, (das kann ich an Hand unserers Computerporgramms sehen), und ich bekomme eine Anfrage von Außen ( Bürokratie ) und sage ich kann nichts dazu sagen, weil er nie Patient von uns war, ist das eine Verletzung der Schweigepflicht?


... machen wir es so: wenn von eine Behörde oder ähnliches eine Anfrage kommt über ein "NICHT-Patient" und in diesen schreiben eine Frist gesetzt worden ist bis wann wir uns zurückmelden sollten tun wir das mit der bitte sich die Behörde (etc) ein Einverständniserklärung von der Person einzuholen und uns dann zukommen lassen *ja*

...dann sind wir fein aus der Sache raus und uns kann rechtlich niemand belangen *g*


LG *sonne*
******r79 Frau
1.476 Beiträge
Themenersteller 
Wir leider nicht, weil wir den Bock von hinten aufzäumen müssen.
Normalerweise müssten sich der BAMPF, ZAB oder BZR drum kümmern, das wird aber auf uns abgeschoben. 😉
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