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Pflegehilfskraft/ Stellenbeschreibung

****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Pflegehilfskraft/ Stellenbeschreibung
Ich beziehe mich hier auf Pflegehilfskräfte im Altenpflegebereich.
Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben (oder hat es mir jemand erzählt?), daß eine Pflegehilfskraft unter anderem einen gewissen Prozentsatz hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu erledigen hätte.
Hier meine ich speziell die Verteilung der Mahlzeiten.
Kann mir da jemand genaueres dazu sagen, möglicherweise mit Link?

Es darf auch gerne erzählt werden, wie das in Euren Häusern so gemeinhin praktiziert wird *ja*
********Ludi Mann
37 Beiträge
Ich kann nicht sagen, ob es da allgemeingültige Vorgaben gibt, aber ich denke, dass nicht viel übrig bleibt, wenn man überlegt, dass pflegerische Aufgaben nicht immer ohne Weiteres übernommen werden können.
Bei uns sind mögliche Tätigkeiten zum Beispiel Essen anreichen und zum Beispiel bei der Lagerung helfen, mit Stühlchen spazieren fahren usw.
Umgekehrt wird leider viel zu oft mehr verlangt oder erlaubt: Medikamente geben, sogar subkutane Injektionen verabreichen oder aber allein lagern usw.
Theoretisch sind Medikamente komplett tabu, auch sollte man entsprechend in rückenschonender Mobilisation unterwiesen werden und nichts allein machen. Nicht, weil Hilfskräfte dafür "zu doof" da, sondern weil es einfach ungesund für die pflegende Person ist, das allein und/oder falsch zu machen...
*****016 Frau
1.767 Beiträge
Das ist abhängig von der Stellenbeschreibung und dem Arbeitsvertrag.
Auch davon ob in der ambulanten oder stationären Altenpflege.
Außerdem ist das verteilen der Mahlzeiten eine organisatorische Frage die oft unterschiedlich gehandhabt wird. Ich kenne Häuser da macht das die Hauswirtschaft oder Küche selber.
Wenn die PHK das machen soll sollte sie eine Unterweisung beim Gesundheitsamt haben.
Andere hauswirtschaftliche Arbeiten sind meistens im Wohnbereichsablaufplan geregelt.
Oder im QM Handbuch.

Schau mal im PQSG.de nach.
Dort gibt es eine gute Tätigkeitsbeschreibung.
*******pip Frau
2.106 Beiträge
Ich bin mir nicht sicher, wie unterschiedlich die Stellenbeschreibungen im Krankenhaus / Altenheim sind.
Bein uns im Krankenhaus wurde es vor kurzem nochmal ganz genau aufgelistet, was eine PHK darf und was nicht. Letztlich zeigte es sich dann im Stationsalltag, dass es sich nicht wirklich 1:1 umsetzen lässt.
Medikamenteausteilen, wenn examinierte Vollkraft kontrolliert hat, ja. Verabreichen aber nicht, wenn Patient es nicht selbst einnehmen kann.
Blutzucker messen ja, Insulin Verabreichen Nein.
Lagerung nur mit Vollkraft.
Essen austeilen und richten erfolgt über den Service. Essen Anreichen ( Brot in die Hand geben) ja, essen verabreichen Nein.
Bereichspflege immer mit einer Vollkraft.
Waschschüssel hinstellen, bzw wenn Patient ans Waschbecken kann, ihm helfen. Im Bett waschen, wenn er es nicht alleine kann, nur wenn kein Lagerungswechsel nötig ist.

Im Alltag zählte sie dann plötzlich nicht mehr zusätzlich, sondern einfach als anwesende ( Pflege-) Kraft. Was aber auch für Krankenpflege Schüler, FSJler, Praktikanten usw oftmals gilt.
****ah Frau
334 Beiträge
In einer Stellenbeschreibung kann der AG allerhand festlegen aber meines Erachtens ist ein fester Prozentsatz der Hauswirtschaft nirgends festgelegt.

Es wird wie immer eine Kostenfrage sein aber ein gut eingespieltes Team klärt die Aufteilung unter sich. Meinereiner hat gerne HV gemacht obwohl ich damals Stationsleitung war.
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