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Das BAG hat mit URTEIL

Das BAG hat mit URTEIL
vom 10.04.2013 - 5AZR 97/12- entschieden, dass die Arbeitsleistung in der [/RUFBEREITSCHAFTu] nicht Eingang in die Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung und der Jahressonderzahlung einfließt.

Seit ihr auch davon betroffen? wie wehrt ihr euch dagegen?....wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt....d.h. wir bekommen zwischen 1000-2000 € weniger in der Jahressonderzahlung.

Würde mich freuen ein paar hilfreiche Kommentare zu lesen.

LG Kiss Kiss
****iel Mann
113 Beiträge
Der für uns zuständige Tarifvertrag sieht Rufbereitschaft zwar als Möglichkeit vor, davon wird in der Einrichtung, in der ich arbeite, aber kein Gebrauch gemacht.

Liebe Grüße,
Ezeqiel
Wir machen Rufbereitschaftsdienste, nur wird durch das Urteil der durchschnittliche Verdienst von drei Monaten nicht mehr mit den zusätzlichen Bezügen des Rufdientes berücksichtigt.
*******njoe Mann
611 Beiträge
Hilfreich....
Womöglich ist es auch hilfreich, sich daran zu erfreuen, daß man über die vergangenen Jahre fälschlicherweise zuviel bekam. Das Urteil macht ja vielleicht sogar Sinn? Die "vollendeten Tatsachen" wird sich der Arbeitgeber sicherlich bestens in Anlehnung an die geltende Rechtsprechung überlegt haben.

Wer wäre denn der Ansprechpartner, um sich zu "wehren"? Arbeitgeber? Gesetzgeber?

*sonne*

Herr Marzipan
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