„So viel Fantasie und Eigenkreation sollte in dieser Gruppe möglich sein, dass eigene Worte verwendet werden.

aaaaalso um mal ganz ganz ehrlich zu sein ... ich weiß nie, ob das, was so ab und an aus meiner Feder tropft, auch wirklich ganz alleinig meins ist.
Ich lese nach wie vor viel, und lasse mich auch sonst gern von Vielerlei inspirieren. Insbesondere gute Formulierungen und Wortwitz verhaften sich dabei automatisch in meinem Gedächtnis.
Aber ich überprüfe meine Texte nicht mit Einsatz moderner Technik, ob irgendwer des vielleicht auch schon mal in gleicher Art geschrieben, gesagt oder sonst was hat.
Ob ich es wirklich immer über die Latte der geforderten Gestaltungshöhe schaffe ?
Hier mal ein Auszug aus dem Urheberrecht:
Quelle: IHK für München und Oberbayern, Auszug:
Welche Voraussetzungen gibt es für den urheberrechtlichen Schutz?
Damit eine gestalterische Leistung vom UrhG geschützt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln. Daher muss das Werk auf einer individuellen schöpferischen Leistung eines Menschen beruhen. Außerdem müssen in dem Werk persönliche Züge desjenigen zum Ausdruck kommen, der dieses Werk erschaffen hat.
Es wird eine sogenannte Gestaltungshöhe gefordert.
Das bedeutet, dass die Schöpfungsleistung über ein nur geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung hinausgehen muss.
Einfache Alltagserzeugnisse sind daher nicht schutzfähig. Hierzu zählen solche Werke, die auf reinen handwerklichen Fähigkeiten beruhen.
Die Schöpfung muss konkret verkörpert oder umgesetzt sein: Das Urheberrecht schützt nicht die reine Idee, sondern deren Gestaltung und Darstellung.
Das Werk muss also wahrnehmbar sein. Hierfür genügen jedoch auch Entwürfe, niedergelegte Beschreibungen von Gestaltungsplänen etc.
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Es gibt kein Urheberrechtsregister. Das Werk muss auch nicht veröffentlicht sein. Dementsprechend ist der Entwurf eines Bildes oder das Manuskript eines Buches ebenso urheberrechtlich geschützt wie ein veröffentlichter Bestseller.
Wer weiteres zum Thema nachlesen möchte
Links nur für Mitglieder
Man muss dazu auch bedenken:
Quelle: IHK für München und Oberbayern, Auszug:
Insbesondere durch den rasanten technischen Wandel entstehen ständig neue Werkformen, die vom Urheberrecht geschützt sind.
Die Scripte/Algos der KIs wühlen sich durch sämtliche im Netz verfügbaren Quellen und setzen so ihre Texte zusammen.
Davor gab's aber durchaus schon Menschleins, die sich

, manuell und damit sehr bewusst, aus vielen Quellen ihr "Werk" auf die gleiche Art und Weise zusammengeschustert haben, wie es nun die KIs machen.
Die haben auch nicht ehrlicherweise dazugeschrieben, dass 'alles nur geklaut' war. (Gruß von den Prinzen anbei)
Hier auf Joy (nicht in der Gruppe hier) sind mir beim

schon auch hin- und wieder Geschichten aufgefallen, bei denen ich ein Déjà-vu hatte.
Kennt man ja auch aus der Musikszene, nur 3 Noten anders und schon soll's was Neues sein.
Von daher - also ich kann für mich persönlich nur eins mit Sicherheit sagen kann - nämlich, dass ich mich ned hinsetz und aus 300000000 Textvorlagen einen Text zu einem Thema zusammenpicke, wie es das Skript einer guten KI macht, und des dann zu guter Letzt komplett als mein eigenes Werk verkaufe.
Gibt zwar durchaus Situationen, wo ich so agiere - ist dann aber zumeist beruflich.
Denn wenn ich mich hinsetze und aus x Vorlagen etwas zusammenstelle, ist es immer im Kontext mit Unterricht bzw Informationsweitergabe - und dann zitiere ich die Quellen bzw liste sie auf (sehr sehr mühsam!), und das

hopefully auch immer richtig und rechtmäßig (Beachtung der erlaubnisfreien Bedingungen wie z.B. der 15%-Regel für allgemeine Informations- und Bildungszwecke, etc).