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Überregional: Schwarmwissen

*******usk Frau
4.667 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Schwarmwissen
Guten Morgen,
seit nunmehr 19.3.25 befinde ich mich im Wahnsinn.
19.3.25 Aufbau der Küche, falscher Oberschrank
Seitdem 4 !!! erfolglose Versuche , die passende Tür zum immerhin passenden ( bei der 1.Ausbesserung )Oberschrank zu installieren. Tür falsch.
Falsche Farbe, falsches Design.....ohne Scharniere....
Letzte Rate noch offen .
Auf Anrufe keine Reaktion
Was tun ?
*******s74 Mann
2.324 Beiträge
Wo hast du sie gekauft?
*****984 Frau
3.222 Beiträge
Ich spüre den großen Frust raus. Auch wenn es vielleicht blöd klingt, aber wirklich erstmal durchatmen. Kenne solche frustrierenden Vorgänge zu genüge.

Wo liegt die Ursache? Fühlst du dich von der Firma nicht gesehen? Oder läuft das alles über Eigenregie? Hast du zufällig einen handwerklichen Allrounder im Freundeskreis? Lass ihn mal drüber schauen. So etwas ist Gold wert. Hat mir schon ein paar mal die Nerven gerettet.
********mart Paar
3.542 Beiträge
Wie ist denn die aktuelle Situation?
Richtige Tür vorhanden aber ohne Scharniere?
Habe ich das richtig verstanden?

Verkäufer schriftlich über folgende Vorgehensweise schriftlich informieren. Darin um schriftliche Zustimmung bitten, mit Antworttermin von max 10 Tagen.
Dann nun nur die Scharniere nachfordern oder welche im Baumarkt kaufen. Tür installieren, Restbetrag bezahlen abzüglich der Scharniere und deren Installation.

Thema abgeschlossen.

Welche Firma arbeitet denn so schlafend? Große Kette, oder kleiner Händler vor Ort?
******rei Paar
322 Beiträge
Ich würde sagen , eine farblich passende Schranktüre wird es nicht mehr geben , weil die Platten der Produktion wahrscheinlich verbraucht sind . Ich würde schriftlich auf Nachbesserung bestehen und dazu schreiben das die Letzte Rate einbehalten wird bis eine Endgültige Fertigstellung erfolgt ist . Sollte der Schaden größer sein als die Schlussrate wird ein weg zum Anwalt nicht erspart bleiben .
****z35 Mann
1.591 Beiträge
Bevor Du selbst irgendetwas unternimmt, musst Du Deinem Vertragspartner die Mängel auflisten, eine Frist zur Nachbesserung setzen und danach weitere Nachbesserungen ablehnen. Wegen der letzten Rate machst Du ein Zurückbehaltungsrecht bis zur ordnungsgemäßen Fertigstellung der Küche geltend, auf gar keine Fall etwas zahlen.

Gerne auch CM
*******usk Frau
4.667 Beiträge
Themenersteller 
OBI
*******usk Frau
4.667 Beiträge
Themenersteller 
Frust ist es nicht mehr, es ist eher Fassungslosigkeit!
***ch Mann
210 Beiträge
Es sind 10 Monate vergangen, das Ding ist durch wenn es in 4 Versuchen nicht geschafft werden konnte.
Ich würde es irgendwie improvisieren, vorab dem Händler eine letzte Frist setzen, die offene Rate einbehalten.

Der Rechtsweg, der dir offen steht, würde alles noch weiter in die Länge ziehen.

Es geht nur um einen Oberschrank, ist das weitere Lebenszeit wert?
****sen Mann
559 Beiträge
Ich würde dir auch vorschlagen, OBI schriftlich zu kontaktieren.
Falls solche Schreiben nicht zu deinem Tagesgeschäft gehören, lass das doch von einer KI (wie ChatGPT) machen.
Beschreibe der KI einfach den genauen Sachverhalt.
Wenn du ihr dann noch sagst, wie verärgert du bist, erstellt sie dir einen sehr passenden, sachlichen, aber bestimmten Brief.

Viel Glück!
nur ich
****hu Mann
700 Beiträge
@***ch es ist nicht nur eine Tür, es geht um die Küche, in der man sich vermutlich heufig aufhält. Wenn man investiert hat, sollte man sich darin wohl fühlen.

Wenn es eine Tür gibt die rein passt und nur die Scharniere fehlen würde ich die nehmen und reinpassen.

Wenn du nichts passendes findest kannst du dir überlegen eine glastür beim Glaser anfertigen und einbauen lassen.

Offen lassen und als Regal nutzen, ist wenn du dich damit anfreunden kannst auch eine Option.

Dem Händler würde ich schriftlich einen Termin zur Nachbesserung setzten und die letzte Rate weiterhin zurück halten.
****ely Frau
1.835 Beiträge
Hast du schon einmal versucht, direkt beim Küchenhersteller nachzufragen? Vielleicht kannst du die Tür dort bekommen.
Nobila zum Beispiel, die Obi im Programm hat, bietet Ersatzteile an.
*******nep Frau
16.472 Beiträge
Zitat von *******usk:
OBI

Du hättest das fotografieren und gleich direkt zu einer Filiale fahren sollen.

Bei Ratenzahlung hätte ich erstmal nichts weiter bezahlt, bis du das hast, was du haben wolltest.

Da die küche schon im Aufbau ist weiß ich nicht, in wie weit du die Küche zurück geben kannst.

Deshalb würde ich jetzt direkt alles fotografieren und mit den Bildern in die nächste Filiale fahren und den Chef sprechen ubd fragen, ob und wie dieser behilflich sein kann..... denn anscheinend bekommst du ja über telefonische Kontaktaufnahme keine Hilfe, weil du niemanden erreichst. Und das über Monate.

Garantie gibt es ja auf die küche.....

Im schlimmsten Fall einen Anwalt einschalten. Die letzte Ratenzahlung aussetzen, bis du das hast, was du willst.
Diese Küche komplett und richtig oder eine neue.
******035 Mann
16 Beiträge
Also, wenn der Korpus vom Oberschrank schon ausgetauscht wurde, und so wie ich das lese schon mehr als eine Tür falsch geliefert wurde, kannst du vom Vertrag zurücktreten.

Wichtig, die letzte Rate auf keinen Fall bezahlen. OBI schriftlich darüber informieren und auch darüber das du wandeln möchtest, da OBI den Vertrag ihrerseits nicht erfüllt hat.

Das ganze ist mit etwas Ärger und Zeitaufwand verbunden. Aber denk dran, du möchtest mit der Küche ein paar Jahre leben und es im besten Fall genießen.

Solltest du Hilfe beim Schreiben benötigen, evtl auch für ein Telefonat, melde dich mit PN
********vate Mann
2.689 Beiträge
Kurzer Hinweis:
Die Vorgehensweise von @****z35 ist richtig. Es gibt ein standardisiertes Verfahren, um später auch rechtlich die besten Karten zu haben.
Dazu zählen die Aufzählung der Mängel, die gescheiterten Nachbesserungsversuche und die Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Frist und der Ablehnung weiterer Nachbesserungen.

Danach kann man dann überlegen, was man macht. (Rücktritt vom Vertrag usw.). Dazu schreib @****z35 an, er ist vom Fach.

Nur zur Info: Wichtig ist auch, an wen man sich genau wendet. OBI hat die Zentrale glaube ich in Solingen/Remscheid, es handelt sich bei den Märkten aber m.W. im Wesentlichen um Franchisenehmer. Da muss dann auch sichergestellt sein, dass das Schreiben den richtigen Empfänger findet.
****68 Mann
253 Beiträge
Hallo,
was möchtest Du denn gerne wissen?
Fachliche Beratung oder rechtliche Beratung?
*******usk Frau
4.667 Beiträge
Themenersteller 
Dankeschön für Eure Infos, zum Anwalt gehen mag ich nicht.
Ich würde gerne einfach mal Danpf machen wollen .
Werde wohl die Tage mal persönlich dort auftreten.....müssen
nur ich
****hu Mann
700 Beiträge
Reden ist das eine, hilft dir am Ende aber nur bedingt weiter. Schicke nach dem Gespräch an die entsprechende Stelle eine kurze schriftliche Zusammenfassung zu dem Gespräch, in der auch alle bisherigen Versuche mit notiert sind. Das hilft dir, sollte es zu einem richtigen Streit kommen.
*****_00 Frau
1.473 Beiträge
Zitat von *******usk:
OBI

Setz denen eine Frist - schriftlich. 14 Tage sind angemessen. Lass dir das quittieren, dass du das Schreiben abgegeben hast, damit es nicht im Müll landet und keiner dafür verantwortlich ist.
Ich hab mir mal so eine Formulierung für ein Sofa, das einfach nicht geliefert wurde von chatGPT formulieren lassen. 14 Tage später war es dann plötzlich da.
*****n57 Mann
69 Beiträge
Ganz einfach.
Frist setzten mit Androhung gerichtlicher Schritte.
Bezahlung der letzten Rate erst nach 100%iger Auftragserledigung.
********chen Frau
3.559 Beiträge
Zitat von *******usk:
Dankeschön für Eure Infos, zum Anwalt gehen mag ich nicht.
Ich würde gerne einfach mal Danpf machen wollen .
Werde wohl die Tage mal persönlich dort auftreten.....müssen

Tut mir leid, aber nur was du schriftlich hast, taugt etwas. Ich schreibe in solchen Fällen immer direkt an die Geschäftsführung, in diesem Fall Herrn Gundel in Wermelskirchen. Mit Einschreiben und deutlich machen das eine Kopie an die Verbraucherzentrale geht!
Auch hier eine Frist setzen, maximal 14 Tage (drunter würde ich auch nicht bleiben).

Viel Erfolg
********Kuss Mann
88 Beiträge
Bei der Relation von einer einzigen Oberschranktür zur ganzen Einbauküche ist der Rückbau unverhältnismäßig, von rechtlichen Schritten in diese Richtung ist unbedingt abzuraten, das wird schiefgehen und unnötige Kosten erzeugen, wie hier ja schon völlig richtig mehrfach gesagt wurde, geht es in Richtung Minderung, die es schriftlich einzufordern gilt
Fröhliche Grüße
Symp
*****_EN Frau
476 Beiträge
Mal eine ganz andere Idee.
Es hört sich ja so an, als gäbe es diese eine Tür nicht mehr und Obi setzt jetzt darauf, dass du die Geduld verlierst und aufgibst.

Eine Einbauküche mit einer Tür, die nicht passt sieht Scheiße aus und verschandelt den ganzen Eindruck.

Sollte es das Design der Tür also tatsächlich nicht mehr geben, würde ich alle Türen ersetzen, so dass es wieder einheitlich aussieht.
Oder aber die fehlende Tür komplett anders gestalten, quietschbunt oder mit Streifen oder sonst was auffälliges.

Das könnte ein Schreiner machen.

Das sollte natürlich auf Kosten von Obi passieren.
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