Soweit ich das erfahren habe, kann man lt Euskirchener Anmeldeamt "so viele Wohnungen haben wie man will". Maßgeblich für die Steuer ist der Hauptwohnsitz, definiert dadurch, dass man da hauptsächlich wohnt. Normalerweise meldet die Behörde die vorherige Wohnung von selbst ab. Vielleicht hilft es, nochmal bei der Behörde den Eintrag zu machen, dass das Heim die alleinige Wohnung ist. Man ist nicht dazu verplichtet, wenn man quasi die Schlüssel zu anderen Wohnungen noch hat, dort noch oder auch gemeldet zu sein, es sei denn man hat dort etwas Sterererklärungsrelevantes wie Familie oder eine vermietete Ferienwohnung...