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Überregional: Kennt sich jemand mit Grundfreibetrag ESt aus?

Überregional: Kennt sich jemand mit Grundfreibetrag ESt aus?
Ich recherchiere nun schon eine Weile, aber ich verstehe nicht, wie es sich mit der Anrechung des Grundfreibetrages verhält, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Ich habe kein Gehalt, sondern gewerbliches Einkommen.
Kann mir jemand das vielleicht erklären? Gerne auch PN.
*********icher Mann
800 Beiträge
Du musst eine Einkommenssteuererklärung erstellen. Dazu gehört eine komplette Aufstellung aller deiner Einnahmen ohne Mehrwertsteuer, das ist dann dein Einkommen. Dem kannst du all deine Ausgaben gegenüberstellen, die du im Rahmen deiner Einkommenserzielung hattest, aber auch Versicherungen, Krankenkassen, Fahrtkosten und und und. Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben sind dann dein zu versteuerndes Einkommen. Bleibt es unter dem Grundfreibetrag, ist es steuerfrei, liegt es darüber, greift der entsprechende Steuersatz
*******o65 Mann
2.165 Beiträge
Nein,

der steuerliche Grundfreibetrag ist ein fester Wert. Er beträgt 2019 -> 9.168 Euro.
In 2020 wird er auf 9.408 Euro erhöht. Der Wert gilt bei Einzelveranlagung. Bei Zusammen-Veranlagung gelten bei Ehepartnern oder Lebenspartnern doppelte Beträge.

Die Herkunft des anzurechnenden Einkommens spielt dabei keine Rolle. Allerdings ist für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit mittlerweile die elektronische Steuererklärung (Elster) Pflicht. Die früheren Anlage-Bögen zur Einkommenssteuererklärung gibt es nicht mehr.

Außerdem ändert der Grundfreibetrag nicht das anzugebende zu versteuernde Einkommen!
Die Höhe des Grundfreibetrages ist mir bekannt. Ich hatte nur gedacht, man würde diesen Betrag vom zu versteuernden Einkommen abziehen und dann die Steuer berechnen. Wie mir hier jemand mitteilte, ist der Grundfreibetrag nicht abzuziehen, sondern er ist im Steuersatz enthalten. Wenn ich das so richtig verstanden habe.
*******o65 Mann
2.165 Beiträge
Richtig. Der Grundfreibetrag wird damit quasi in der Berechnung des Finanzamtes berücksichtigt.
Du darfst ihn also nicht im Vorfeld bereits selber abziehen. Das käme einer versuchten Steuerhinterziehung gleich, die dem Finanzamt direkt auffallen würde, da Du ja entweder eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlust-Rechnung erstellen musst, die dann andere Werte aufweisen würde.
Vielen Dank allen, ich habe nun Licht im Dunkeln und meine Frage ist beantwortet. Schönen Tag wünsche ich weiterhin. Lg Eve
*******geur Mann
21.333 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mache ich hier mal zu.
*geschlossen*
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