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Überregional - Darf man nicht bestellte Ware behalten

*********_110 Frau
4.991 Beiträge
Themenersteller 
Überregional - Darf man nicht bestellte Ware behalten
Hallo zusammen,

mir ist heute auch diese ominöse Zusendung eines nicht bestellten Artikels von Amazon passiert.

Es gibt keinen Absender, keine Rechnung und keinen Lieferschein ich steh eindeutig als Empfänger drauf. Mein Account wurde auch nicht gehackt.

Laut meiner bisherigen Recherche habe ich aber keine 100-prozentige Gewissheit, dass ich es behalten darf bzw. da ich den Gegenstand nicht benötige, auch verkaufen kann.

Kennt sich jemand aus bzw hatte vielleicht auch den selben Fall?

Liebe Grüße
Sunny 🌻
**DE Paar
2.379 Beiträge
Ehrlich währt am längsten !
Zurückschicken mit der Begründung , nicht bestellt !
Dann geht man allen Unangenehmen Sachen aus dem Weg !
********ntin Frau
3.876 Beiträge
Zu ehrlich währt am Längsten:
Das sehe ich auch so. Ich würde bei Amazon anrufen. Die haben eine kostenlose Hotline bei der ich bisher immer freundlich beraten wurde.
Da würde ich mich erkundigen wie du damit verfahren sollst.
Du musst bekannt geben das Du Wäre erhalten hast !

Wenn keiner bei Dir vorbei kommt um das Paket abzuholen dann musst Du es eine zumutbare Zeit verwahen !

Danach geht das Paket in dein Eigentum über !!!!
Wie lange Du verwahren musst ist nicht genau definiert!
Und du musst es nirgendwohin bringen !!
*******gedy Frau
1.344 Beiträge
bauernfang nennt sich das...

vermutlich handelt es sich um eine fake-lieferung
rein theoretisch hast du mit dem empfang der ware ein kaufgeschäft getätigt (falls du den empfang bestätigt hast, sogar nachweislich)
wenn es blöd läuft, musst du zahlen für etwas, dass du nicht brauchst - eventuell noch zu einem unerhörten preis - die rechnung kommt dann ein paar wochen später nach ablauf der fristen - uppsss

dies ist keine rechtsberatung ...

greetings - die miss
Deshalb anzeigen das das Paket abholbereit bei Dir liegt !
*********_110 Frau
4.991 Beiträge
Themenersteller 
Es lag vor der Haustür. Ich habe nicht unterschrieben, dass ich es in Empfang genommen habe. Meine Mutter hat es dann rein gelegt.
Mach was ich geschrieben habe und Du hast mit deiner Mutter sogar eine Zeugin also alles gut
********mart Paar
3.202 Beiträge
Ja, so wie https://www.joyclub.de/profile/4670337.heinzelmann4.html es schrieb, kenne ich die rechtliche Lage auch. Wobei ich meine, das die angemessene Zeit 3 oder 6 Monate war.
*********9Stgt Mann
315 Beiträge
Wenn Familie X einen Ablagevertrag unterschrieben hat und das Paket deshalb vor der Türe war, dann gilt auch dies als Zustellung des Pakets. Nur wenn jemand auf die Idee kommt, dass man in so einem Fall sagen könnte, man hätte kein Paket erhalten.
Wenn sich der Lieferdienst durch die Unterschrift von Frau X unter den Ablagevertrag vom Verlustrisiko hat freistellen lassen, hat Frau X später den Ärger. Wurde es allerdings vor der Haustüre abgelegt und es gibt KEINEN Ablagevertrag, dann könnte es ebenso sein, dass das Paket von einem Passanten geklaut wurde und es wäre egal ob es eine Bestellung von Frau X wäre oder nicht.

Leider wird mit sowas auch von Kundenseite oftmals Schindluder getrieben.
Ergo. Sauberste Lösung ist wirklich beim Versandhändler zu melden, dass ein Artikel geliefert wurde, der nie bestellt wurde und manchmal heißt es dann auch, dass man ihn behalten kann und das bekommt man dann auch schriftlich bestätigt (per Mail). Das ist immer noch die sauberste und fairste Lösung. Im Zweifelsfall bekommt man einen Paketaufkleber für kostenfreie Rücksendung. Entweder wird dann das Paket daheim wieder abgeholt oder man gibt es bei DHL oder HERMES ab. *zwinker*
***rt Mann
796 Beiträge
Es gibt keinen Absender, keine Rechnung und keinen Lieferschein ich steh eindeutig als Empfänger drauf.


Somit ist erstmal ausgeschlossen das event. Dritte (Nachbarn) geschädigt werden könnten. Dir ist kein Empfang, geschweige denn eine Bestellung zu belegen.

Du könntest jetzt theoretisch das Teil liegen lassen und abwarten. Wenn nach Ablauf der Widerrufsfrist sich jemand mit ner Rechnung melden, kannst du ihm sagen, die nicht bestellte Ware steht zur Abholung bereit .... dann Fristsetzung deinerseits bzw. Androhung der Geltendmachung der Kosten wg. Entsorgung. Du wirst nie mehr etwas hören!
Für mich der einzige Weg solchen Lumpen auf Dauer das Handwerk zu legen.

Oder Amazon anrufen und eine Rückholung veranlassen.


Ich rate dir allerdings genauso davon ab in irgendeiner Form in puncto Versand selbst tätig zu werden.
*********_2022 Frau
379 Beiträge
Amazon verschickt Pakete als Geschenke. Es sind Waren, die aus dem Lager müssen. Die werden wahllos versendet. Aber definitiv klären.
*******o65 Mann
2.132 Beiträge
Kunde A bestellt mit einem Fake-Account Ware und lässt sie an Kunde B schicken. Dort holt Kunde A die Ware unter einem Vorwand später ab. Unterschreibt Kunde B oder hat einen Ablagevertrag (oder einen entsprechenden Hinweis am Briefkasten), ist Kunde B der Gearschte, wenn der Händler später seine Ware wieder haben will.

Das ist (leider immer noch) eine relativ weit verbreitete Betrugsmasche, von der auch Amazon gerade betroffen ist.

Deshalb den Empfang von unbestellter Ware beim Versender unbedingt (und beweissicher) anzeigen. Und vor allem niemandem das Paket aushändigen *zwinker*
*******_you Mann
1.442 Beiträge
Nach aktueller Rechtslage darfst Du die Ware behalten, daß wird Dir von Amazon bestätigt werden und Gerichtsurteil gibt es auch.
Wenn Glück hast, ist teure Elektronik drinne, naja,.... häufig auch Erotik Gedöns.
*******_you Mann
1.442 Beiträge
Hab mal Mr. Google aktiviert
"amazon unbestellte ware"

Die Welt sprach darüber, Richtlinien sind klar.

https://www.heise.de/amp/mel … estellte-Pakete-4306633.html

🤔 denke nicht das sich aktuell Giftgasbomben drinne befinden, sonst landen wir wieder bei frauenlosen Koffersyndrom 😁🤫😅
Möchte nur kurz daran erinnern, dass nur Juristen rechtliche Ratschläge erteilen dürfen.
****et Paar
585 Beiträge
Anhand der Paketnummer muss man doch feststellen können wer der Absender ist! Amazon kontaktieren und dann schauen was die sagen
*******_you Mann
1.442 Beiträge
Musste sich schon irgendwer bei der Paket-Aufgabe ausweisen? *nein*

Das war keine Rechtsberatung, sondern Hinweise auf Quellen und Händlings, von Presse bis Aktenzeichen.
Wer sich im Chinatrade/WarehouseLagerkosten auskennt, weiß worum es geht.
Selbst da ist, in dem Fall, klare Lage, Ama kann die Rücksendekosten und herrenlose Ware die Lagerkosten nicht tragen.
Wird auch schon seit Jahren so praktiziert.
Herstellung 20ct, VK 5 Euronen, Restware, weg damit, neue Firma. Also freut Euch.
Advokatkosten gespart... in dem Sinne...
Und wer Hightech bekommt, kann wohl immer noch Fundstück anzeigen 🤫🤔😏 und Aufbewahren bis Eigentumübertragung.
Das wäre dann Nummer sicher.

Thema für mich gelöst und beendet...
*********_110 Frau
4.991 Beiträge
Themenersteller 
Ich danke für alle Antworten und bitte die Mods ( @*******geur) das Thema zu schließen bevor hier noch eine verbale Schlacht ausgetragen wird.

Danke und Gruß
Sunny 🌻
Weg damit, wenn du nichts Unterschrieben hast , deine Mutter auch nicht gibts keinen Nachweis.
Zudem möchte ich sagen, wenn mir jemand ein Päckchen etc vor die Tür legt ohne absender usw. Wandert es in den Müll oder gebe es der Post , UPS, GLS , Hermes oder wie die alle sich Schümpfen zurück, da ist ja eine Sendungs NR drauf damit lässt sich zurück verfolgen von wem es kommt, somit hat man eine Adresse , name usw, und kann sogar dagegen vorgehen, und somit andere vor solchen Sendungen schützen, zb.. Ahnungslose Rentner....
Sorry, aber das ist schon sehr Naiv.....
********n299 Frau
1.638 Beiträge
Ich mache
Hier zu.
*******geur Mann
21.273 Beiträge
Gruppen-Mod 
Und ich habe ...
... hier mal kurz *putz*

Leute, benehmt euch bitte! *modda*
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