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Überregional juristischen Rat zum Thema Gütertrennung

**********lchen Frau
115 Beiträge
Themenersteller 
Überregional juristischen Rat zum Thema Gütertrennung
Wer kann mir helfen…
Erst zum Anwalt oder gleich zum Notar?
Wenn aktuell keine Scheidung geplant ist, wird bei der Gütertrennung zwangsläufig auch der Versorgungsausgleich geregelt?

Und ein Paar Fragen im Detail... die aber nur per CM.
**83 Frau
864 Beiträge
Besser Anwalt
Eine Gütertrennung kann ungültig sein, auch wenn sie notariell beglaubigt wäre wg Sittenwidrigkeit oder einer unverhältnismäßigen Benachteiligung eines Partners. Besteht denn die Ehe breits oder soll sie erst geschlossen werden?
**********lchen Frau
115 Beiträge
Themenersteller 
Die Ehe besteht seit 30 Jahren.
Wir haben uns aber schon vor einigen Jahren getrennt…. auch finanziell.

Nun hat er ein gemeinsames Konto mit seiner neuen Partnerin.

Falls er und sie sich nun verschulden, bin ich dann haftbar?
*********icher Mann
794 Beiträge
für Schulden haftet, wer das Darlehen unterschreibt, wenn er allerdings mit seinem gesamten Vermögen haftet, ist die Frage, ob ihr gemeinsames Vermögen habt
Am Besten erst einmal eine Vermögernsaufstellung machen und überall dahinter schreiben, wem was gehört. Wenn ihr euch ohne Anwalt einigt, teilt ihr den Teil einfach auf, alles was der Anwalt oder Notar macht oder das Gericht geht dann vermutlich nach Streitwert und den kann man/ frau um die Dinge verringern, wo man sich eh einig ist
**83 Frau
864 Beiträge
Schwierig
Direkt nein, denn du hast nichts unterschrieben. Indirekt wahrscheinlich schon, da bei Scheidung die gemeinsamen Werte betrachtet werden. Das kann heißen, du müsstest von deinem vorhandenen Vermögen abgeben. Denk auch an den Todesfall, egal welcher Seite.

Wenn ihr euch aber schon vor langer Zeit finanziell getrennt habt - unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen - könnte eine Gütertrennung machbar sein. Unbedingt einen Anwalt befragen.
*********paar Paar
1.553 Beiträge
Definitiv zum Notar. Der berät unter Umständen auch umsonst und macht auch den Vertrag. Muss nach seinen Richtlinien auch beide Seiten über bervorteilungen aufklären. Und ein wichtiger Punkt:kostet weniger als ein Anwalt.
Haben nur gute Erfahrungen gemacht.
Trennung
Bin Dezember 18 geschieden
Ohne Anwalt schlechte Karten gerne per pn
Lieben Gruß Marcus
*********paar Paar
1.553 Beiträge
Den Versorgungsausgleich wird nicht vorher geregelt. Bei Scheidung können beide Parteien darauf verzichten, aber nur wenn der Unterschied marginal ist.
**83 Frau
864 Beiträge
Und Vorsicht
Nur, weil man sich einig ist und das beglaubigen lässt, muss es nicht rechtssicher sein. Lieber an der Stelle nicht geizig sein und im Zweifel den Anwalt drüber schauen lassen. Soll denn eine Scheidung erfolgen oder die Ehe mit Gütertrennung bestehen bleiben?
*********paar Paar
1.553 Beiträge
Ich weiß nicht was ihr über einen Notar denkt. Der kennt sich mit den Gesetzen unter Umständen besser aus als ein Anwalt.
Der notar ist definitiv genau so rechtssicher als ein Anwalt. Ein notar hat nicht nur die Aufgabe etwas zu beglaubigen.
*******w72 Mann
10 Beiträge
Antwort
Gütertrennung und Versorgungsausgleich sind zwei Paar Schuhe.

Auf den Versorgungsausgleich kann nur verzichtet werden, wenn BEIDE Partner das ausdrücklich wollen und dem Gericht glaubhaft machen, dass die nicht notwendig ist.
**83 Frau
864 Beiträge
Versorgungsausgleich
Wird überprüft, dass keiner benachteiligt wird - Einigkeit hin oder her.

Und dass ich nicht so viel vom Notar halte, liegt an der Scheidungsfolgenvereinbarung, die ein Notar erstellt hat und ein Anwalt, der sie später gesehen hat, hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen. Also persönliche Erfahrung.
********raum Paar
10.647 Beiträge
Wenn Beide einverstanden sind, ist eine Gütertrennung ohne weiteres möglich.

Die Frage die sich stellt ist, warum wird sie gemacht?

Wenn es darum geht, die finanziellen Angelegenheiten zu klären ist es gut, aber bitte darauf achten, das alles angesprochen ist, weil die Gütertrennung vor Gericht anerkannt wird.

Die Notare kennen sich mit der Formulierung aus, Unterhaltsverzicht, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, sollte nicht gemacht werden, da wurde schon auf die Sittenwidrigkeit hingewiesen.
***oo Frau
2.092 Beiträge
Zitat von **83:
Versorgungsausgleich
Wird überprüft, dass keiner benachteiligt wird - Einigkeit hin oder her.

Und dass ich nicht so viel vom Notar halte, liegt an der Scheidungsfolgenvereinbarung, die ein Notar erstellt hat und ein Anwalt, der sie später gesehen hat, hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen. Also persönliche Erfahrung.


bin 2 mal geschieden und habe 2 mal den Verzicht des Versorgungsausgleiches beantragt und habe ihn 2 mal problemlos genehmigt bekommen

Güter (Haus etc.) habe ich beim 1. Mal vorher notariell und ohne Anwalt geregelt und beim 2. Mal war es eine Härtefall Scheidung, da gab es nichts zu regeln, was nicht durch Faktenschaffung schon geregelt war


Ich würde in der Situation vom TE direkt zum Notar gehen, meine Beweggründe darlegen bzw. die Gütertrennung durchführen .. aber ich würde mich auch scheiden lassen, da ich rechtliche Bindungen ohne faktisch gelebten Hintergrund gar nicht mag.
*******o65 Mann
2.132 Beiträge
Den Versorgungsausgleich kann nur das Familiengericht in Zuge des Scheidungsverfahren erstellen. Das Familiengericht setzt ebenfalls den Stichtag des Versorgungsausgleiches fest, in der Regel mit der Zahlung der Abschlagszahlung auf die Gerichtskosten und der einhergehenden Eröffnung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens.

Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist grundsätzlich nicht mehr möglich, kann aber unter Umständen bei Vorliegen eines Härtefalles beantragt werden.

Eine nachträgliche Gütertrennung ist ebenfalls nicht möglich. Gütertrennung muss bei der Eheschließung in Form eines Ehevertrages vereinbart werden. Gleichwohl können beide Ehepartner einen eigenen, außergerichtlichen Zugewinnausgleich aufstellen und bei Beantragung der Scheidung diesen angeben. Damit entfällt auch die Berücksichtigung der Vermögenswerte bei der Berechnung der Scheidungskosten bei der Abschlagsberechnung. Dieser Ausgleich hat vor Gericht in so fern Bestand, als das beide Parteien auch vor Gericht bei der Verhandlung die Einvernehmlichkeit des außergerichtlichen Zugewinnausgleiches erklären.

Wenn nach der Trennung von einem Partner neue Verbindlichkeiten eingegangen werden, haftet auch nur der jeweilige Partner, da auch nur er unterschreibt. Allerdings haftet er u.U. mit seinem gesamten Vermögen. Ist noch kein Zugewinn-Ausgleich durchgeführt worden, kann das dadurch allerdings auch Vermögenswerte des anderen Partners betreffen. Es empfiehlt sich also, den Zugewinn-Ausgleich spätestens unmittelbar nach Ablauf des Trennungsjahres und der damit einhergehenden Auflösung der gemeinsamen Veranlagung durchzuführen. Verbindlichkeiten, die während der Ehezeit enstanden sind, dürfen übrigens auch nur dann in Abzug bei der Trennungsunterhalts-Berechnung in Abzug gebracht werden, wenn die Verbindlichkeiten gemeinsam enstanden und gemeinsam unterschrieben wurden.

Das sind mal ganz allgemeine Aussagen, in großen und ganzen eine Einvernehmlichkeit der Partner voraus gesetzt. Bei einseitigen Trennungen oder Trennungen im Streit empfiehlt sich auf alle Fälle ein eigener Anwalt und entsprechende Beratung. Meine Informationen stammen im übrigen vom Familiengericht Kassel (Hessen) vom Oktober 2018.
***oo Frau
2.092 Beiträge
seltsam, denn 1414 wurde nicht gestrichen ..

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1414.html
******251 Frau
2.572 Beiträge
Gütertrennung kann man auch noch innerhalb der Ehe vereinbaren... das muss aber notariell beurkundet werden.
*******o65 Mann
2.132 Beiträge
Ob 1414 gestrichen wurde oder nicht, weiß ich nicht.

Wir hatten sowohl eine Rechtsbelehrung bei unserer Anwältin diesbezüglich als auch später bei Gericht im selben Wortlaut. Wir haben das damals nicht weiter hinterfragt, da bei uns Einvernehmen herrschte.

Es kann aber sehr gut sein, dass es dazu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift gibt, die den Umgang mit entsprechenden Anträgen regelt.
***oo Frau
2.092 Beiträge
nun, im gültigen 1408 und in 1410 ist ausführlich erläutert, dass man den Güterstand auch in einer Ehe ändern kann ...

vielleicht gab es bei Euch einen besonderen Umstand ...
*******o65 Mann
2.132 Beiträge
Ok, mein vorheriger Beitrag bezog sich auf den Verzicht zum Versorgungsausgleich *zwinker*
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