Bein Unfällen gilt das Verursacher Prinzip. Auch bei solchen Veranstaltungen.
D.h. verletzt Person A die Person B, ist Person A dafür haftbar.
Für sonstige Unfälle, die in der Art der Veranstaltung begründet liegen, haftet der Veranstalter (unabhängig davon, ob private oder öffentliche Veranstaltung).
Darüber hinaus ist für Unfälle, die im Veranstaltungsort selber begründet liegen, der Vermieter haftbar zu machen. Allerdings kann auch hier der Veranstalter mit in die Haftung gezogen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Veranstalter fahrlässig seinen Sorgfaltspflichten nicht gerecht geworden ist.
Auch wenn das Thema als solches sicherlich etwas pikant ist, solltet Ihr vorher mal mit Eurer Haftpflicht-Versicherung sprechen, ob die bestehende Police derartige Veranstaltungen überhaupt abdeckt.
Stellt der Vermieter die Lokalität mit Personal und Security zur Verfügung? Wenn nicht, müsst Ihr Euch selber drum kümmern, also auch anmelden und versichern.
Ob diese Veranstaltung überhaupt als private Veranstaltung gelten kann, lasse ich mal dahin gestellt. Alleine der Umstand, dass Ihr die Veranstaltung öffentlich preisgebt und bewerbt, stellt das schon in Frage. Privat wäre sie eigentlich nur, wenn ihr ausschliesslich Teilnehmer aus Eurem tatsächlichen Bekanntenkreis einladet. So aber habt ihr maximal eine geschloßene Veranstaltung.
Rückforderungen von Unkosten-Beiträgen sollten bei einer privaten Veranstaltung kein Thema sein, so was kommt unter Freunden nicht vor
Ansonsten kann man so etwas in den AGB oder Teilnahme-Bedingungen teilweise ausschließen, was aber dann dem privaten Charakter entgegen steht.
Abschließend:
Haftungsrecht ist Bundesrecht
Veranstaltungsrecht Bundes, Länder, Kommunen und Gemeinde Recht (ja, die haben da alle was zu sagen).
Klingt jetzt alles etwas nach juristischer Spitzfindigkeit, aber bitte daran denken, dass Ihr eine einschlägige Lokalität anmieten und nutzen wollt. D.h. mit dem Besuch vom Zoll sollte man rechnen und darauf vorbereitet sein. Die interessiert der Hinweis auf eine private oder geschloßene Veranstaltung nicht, da ihr Euch in Räumlichkeiten aufhaltet, die für die gewerbliche Nutzung ausgewiesen sind.