Zitat von *********ose_K:
„kreative arbeiten sind geistiges eigentums desjenigen, der sie ersonnen hat. ergo sollte auch der erschaffer dieser arbeiten darüber bestimmen können, was mit seinen arbeiten hier passiert.
Gut gedacht, aber aber falsch bzw. unvollständig.
Wir alle haben die Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen anerkannt.
In Punkt 5 heißt es:
5. Rechteeinräumung
Der Nutzer räumt dem Betreiber mit der Übermittlung bzw. dem Hochladen seiner Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken, Filmsequenzen usw.) das unentgeltliche, einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein, die übermittelten Inhalte auf oder über die oben bezeichneten Dienste zu verwenden, zu modifizieren, darzubieten, zugänglich zu machen, zu reproduzieren und zu verbreiten.
Dort steht "zeitlich unbegrenzt", also auch nach dem ggf Löschen des eigenen Accounts.
Da jedes Mitglied dem Joyclub dieses Nutzungsrecht eingeräumt hat, kann man aus dem Urheberrecht eben keinen Anspruch auf Löschung herleiten.
Löschung kann man nur verlangen mit Bezug auf die EU-DSGVO, die die einen Anspruch auf Löschung eigener
personenbezogener Daten und (also auf sich selbst bezogene Daten). Ob dieser Anspruch im Einzelfall greift, muss der Betreiber beurteilen, und genau deshalb sollen wir Löschanfragen an den Support geben.