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Betr. Stammtischtreffen, öffentl. VA´s

Preise bei Stammtischen und öffentlichen VA`s

Dauerhafte Umfrage
********ream Paar
3.831 Beiträge
**********orers:
Es heißt Mindestverzehr, weil man das mindestens konsumieren muss, oder eben den Betrag zahlen muss ohne zu konsumieren.

Das ist schon klar.

Es ging aber darum, wer bezahlt, wenn die Gäste eben NICHT den Mindestverzehr verbrauchen? Wenn eben z. B. fünf Leute nur etwas trinken für beispielsweise fünf Euro. Wer bezahlt das Fehlende?

Soll die Differenz dann der Veranstalter, also ihr, bezahlen?

Abgesehen davon, dass wir uns auf so nen Unfug nicht einlassen würden, geht 0€ eintragen eigentlich gar nicht, denn es muss ja der sogenannte Mindestverzehr deutlich irgendwo stehen!!
*******geur Mann
21.332 Beiträge
Bei meinem Stammtisch
... dem Brunch, der alle vier Wochen stattfindet, trage ich bei den Preisen 0,- Euro ein, weise aber darauf hin, dass das Frühstück 12,50 € kostet und direkt an den Gastronom gezahlt werden muss:
Tranzsparenz sollte schon sein
auch bei Stammtischtreffen.

Ich habe es bisher auch so gehalten. wenn eine Anmeldungung bei einem Treffen die Teilnahme an einem Buffet vorraussetzt, ( wie Bespiel bei einem Brunch ) schreibe ich den Preis gleich mit rein.

Bei einem Treffen, das unterschiedlich in der Preisgestaltung ist, wie ein Stammtischtreffen in einer öffentlichen Location, schreibe ich keinen Preis rein, nur den Hinweis das der Preis sich nach eigenen Verzehr zusammensetzt.

Wenn ich eine Grillhütte anmiete, die einen geringen Nutzungskosten aufweist, schreibe ich auch keinen Preis rein, gebe aber den Hinweis,das geringe Nutzungskosten anfallen und die dann gemeinsam an dem Tag anhand der Teilnehmer eingesammelt werden.

Wie gesagt sobald ich irgendwas organisiere, was einem bestimmen Betrag zu einer Teilnahme bei dem Event vorraussetzt, sollte dies auch eingetragen werden.
*******uwel Frau
2.937 Beiträge
0 € = kostenlos !!!
Wenn man im Preisfeld 0 € eingibt, steht "kostenlos" drin.
Wenn man nun eine Bowlingbahn oder einen Brunch für 20 Personen reserviert, aber zwei davon wirklich nur ' kostenlos dabei sein möchten' zum quatschen, steht man vor dem Gastwirt aber auch doof da.


Wenn etwas im Preisfeld drin steht,, wissen die Teilnehmer was auf sie zukommt und müssen zumindest schon mal diesen Betrag auch bezahlen. *my2cents*
******354 Paar
5.993 Beiträge
Beim Bowling-Brunch
haben wir immer den Preis eingetragen, da wir hier mit Vorkasse arbeiten und im Text haben wir erwähnt, wer etwas zusätzlich verzehrt, der muss es später extra bezahlen.

Schönen Samstag *kaffee*

angie von anri
**********hen70 Frau
14.074 Beiträge
Diese Logik erschließt sich mir als Ökonom leider nicht! *gruebel*

Nicht? Es haben hier nicht-kommerzielle Veranstalter (z.B. von Stammtischen) schon Besuch von der Steuerprüfung bekommen, weil sie Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß angegeben hätten, die sie aus diesen Veranstaltungen angeblich erzielt hätten. Da hatten liebevolle User die Info, dass da jemand "schwarz" Kasse macht weitergegeben.
********er75 Mann
6.722 Beiträge
Für mich kommt es darauf an, ob die Kosten verbindlich sind oder nicht.
Wenn also von jedem Teilnehmer eine Buffetpauschale oder ein Mindestverzehr zu entrichten ist, dann ist das direkt im Preis anzugeben.
Handelt es sich um ein Treffen in einem Restaurant/ Bar, ohne Auflagen durch den Wirt, so reicht die Angabe im Text, dass für Speisen und Getränke jeder selbst aufzukommen hat.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Wer kassiert?
Für uns kommt es darauf an, wer das Geld kassiert. Wer kassiert hat später auch mit dem Finanzamt zu tun.
Von daher tragen wir bei unserem Frühstück immer 0,00 Euro ein, da der Preis für das Frühstück direkt vom Betreiber kassiert wird. Natürlich weisen wir mehrfach auf den Preis für das Frühstück hin, und das es beim Betreiber zu zahlen ist.
Es ist ganz neben bei auch noch eine Haftungsfrage. Die Haftung spielt bei einem Stammi nicht die große Rolle, aber z.B. bei einer Veranstaltung in einer angemieteten Grillhütte für die dann ein Festpreis verlangt wird.
**********orers Paar
1.317 Beiträge
Der Veranstalter haftet aber auch nach der Preisangabenverordnung, dass der angegebene Preis ein Gesamtpreis ist und Du musst demnach im schlimmsten Fall ein Bußgeld von 10.000 Euro zahlen. Das Finanzamt ist man schnell wieder los, wenn man erklärt wo das Geld hin ging.
*******uwel Frau
2.937 Beiträge
Haftung
hat ja nichts mit dem Preis zu tuen....
Mitgliedertreffen sind ja lt. JOY aus der Haftung raus:
...Mitgliedertreffen: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten gegenüber dem Veranstalter auf die Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen...

aber wie sieht es mit der Haftung gegenüber des Gastwirts/ Bowlingbetreiber aus.
Wenn Ihr 30 Pers. verbindlich anmeldet, aber manche nichts verzehren oder mitspielen,
da ja bei den Preisen 0 € = kostenlos !!! steht ???
( Ausreden wie. ich habe schon gefrühstückt, trinke nur nen Kaffee/ Cola....
mir geht es heute nicht gut, ich sitze nur dabei.... )

@*********lores: im Preisfeld sollte auf alle Fälle der feste Eintritts/ Mindesverzehr - Preis stehen,
Im zusätzlichen Infofeld zu den Preisen hast du die Möglichkeit, auf die Unterschiede zwischen Eintrittspreis und eventuellem Mindestverzehr oder auch auf andere Besonderheiten bei der Preisgestaltung nochmals hinzuweisen

**********orers Paar
1.317 Beiträge
Es ist völlig unwichtig, was der Joyclub dazu schreibt. §1 Abs. 1 Satz 1 PAngV gilt aus sich selbst heraus.
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