Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets
3.1. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, veräußert werden. Sie dürfen auch nicht zu einem solchen Preis oder in einer Auktion öffentlich zum Verkauf angeboten werden.
@*********79_24 bist du ab und an in der GO oder Generell in der Ecke Darmstadt/Offenbach?
Dann könnten wir uns sicher bei einer übergabe einigwerden, solange es kein E-Ticket ist.