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DSGVO ab dem 25.05 - Auswirkungen auf Fotografen

*******hoto Paar
2.335 Beiträge
Themenersteller 
DSGVO ab dem 25.05 - Auswirkungen auf Fotografen
die DSGVO tritt in Kraft.
Das geht uns alle an.

https://www.berufsfotografen … nleitung-was-zu-beachten-ist

Titel geändert - sinnlich_nackt
****i2 Mann
11.376 Beiträge
JOY-Angels 
Das gute ist: Wer bisher sorgfältig und gewissenhaft mit persönlichen Daten umgegangen ist, wird es wirklich einfach haben, diese neue Regelung zu befolgen. *g*
***um Mann
540 Beiträge
Bin soweit startklar, hab alles versucht soweit zu befolgen und eingebaut.

Noch 2 nützliche Links:
https://cookieconsent.insites.com/download/
https://www.e-recht24.de/
ProfilbildProfilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Für Fotografen ist die DSGVO ein Gau
Leider befasst sich das oben verlinkte Blogpost nur mit dem Nebensächlichen. Denn das Problematische ist, dass gemäß DSGVO Digitalfotos von Menschen personenbezogene Daten sind. Und alles, was für die Daten gilt, gilt auch für Fotos. Da der deutsche Gesetzgeber geschlampt hat, Hebels die DSGVO das KUG aus, der Tatbestand des Beiwerks fällt damit weg.
Die beiden entscheidenden Neuerungen für Fotografen sind:
1. Jede Person, die digital fotografiert wird, muss VOR der Aufnahme dafür ihr Einverständnis erklären und der Fotograf muss das rechtssicher dokumentieren. Bisher dürfte (mit einigen Ausnahmen) jede Person in Deutschland fotografiert werden, nur für die Veröffentlichung benötigte man das Einverständnis. Bei Gruppenfotos von jeder Person. Auch wenn sie nur zufällig da steht.
2. Jede abgebildete Person hat das Recht ein Foto LöSCHEN zu lassen. Auch kann das Einverständnis jederzeit widerrufen werden. Wenn ihr also ein Gruppenfoto macht und es einer abgebildeten Person nach ein paar Tagen nicht mehr gefällt, müsst ihr das Bild löschen.

Wenn ihr also ein Hochzeitspaar vor der Kirche fotografiert und zufällig ein Passant mit auf das Bild kommt, habt ihr den ersten Datenschutzverstoß begangen, da ihr von der Person keine Einverständniserklärung habt. Und wenn die Person verlangt, dass das Bild gelöscht wird, dann hat das Hochzeitspaar kein Foto von sich vor der Kirche.

Wenn ihr ein Paar TfP fotografiert und einem der beiden kommt es nach zwei Jahren in den Sinn, dass das Foto gelöscht werden soll, dann müsst ihr das Foto und alle Kopien löschen.

Die Rechtslage ist eindeutig. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es in ein paar Jahren ein Gesetz geben wird, das den Unfug begrenzt. Aber bis dahin sind die Fotografen die Dummen.

Jens
*******hoto Paar
2.335 Beiträge
Themenersteller 
Online Petition
Bisher haben die Schweden einen Widerspruch eingelegt und nun zieht Österreich nach.
Hier läuft gerade eine Online Petition, die dies versucht für Deutschland zu erwirken.

https://www.openpetition.de/ … rafen-agenturen-kunst-presse

Mal sehen was passieren wird.
Wie sieht es denn aus wenn man als Fotograf für die Bilder bezahlt hat, bleiben dann die Rechte beim Fotografen oder kann dann das Model auch verlangen, dass alle Bilder gelöscht werden?


Wo zu macht man den jetzt überhaupt noch Verträge, wenn doch der Fotograf auf die Gutmütigkeit des gegen übers angewiesen ist?

Wie sieht es aus, wenn das Model verlangt, dass alle Bilder gelöscht werden, muss es dann auch machen? Oder darf sie ihre Kopien behalten?
********_Art Mann
1.062 Beiträge
die verträge sind dann keinen pfifferling mehr wert,so einfach
Also in Zukunft nur noch PAY Shootings machen weil alles andere keinen wert mehr hat
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Ganze wirkt unglücklich. Das Kunsturheberschutz-Gesetz wird ja nicht aufgehoben, also stehen mehrere Gesetze gegeneinander. Wie das zu bewerten ist, müssen dann erst die Gerichte entscheiden. Das dauert Jahre.

Am stärksten betroffen sind wohl die Presse- und Reportagefotografen, die immer wieder Menschen vor die Kamera bekommen, die damit nicht gerechnet haben, Zuschauer, Passanten. Die verlinkte Petition argumentiert auch mit der Pressefreiheit.

**********ente9:
Wie sieht es denn aus wenn man als Fotograf für die Bilder bezahlt hat, bleiben dann die Rechte beim Fotografen oder kann dann das Model auch verlangen, dass alle Bilder gelöscht werden?

Anders sieht es wohl aus, wenn die Zustimmung zur Aufnahme vorliegt - Model-Vertrag. Es könnte jetzt leichter sein, diese Zustimmung zu widerrufen (wie leicht, müssen die Gerichte entscheiden). Da die Zustimmung in Form eines Vertrags vorliegt, muss dieser gekündigt werden. Dann verliert auch das Model seine Vorteile aus dem Vertrag: Nutzungsrechte der Bilder. Bei kommerziellen Verträgen dürfte das noch anders aussehen. Du fotografierst ein Model für eine Waschmittelreklame, das Foto erscheint in allen Zeitschriften und auf der Produktverpackung - dann kommt das Model und will halt nicht mehr. So einfach wird es nicht sein, aber wie gesagt, dafür gibt es den Gerichtsweg.

Ausstiegsmöglichkeiten gab es bisher auch, denn unkündbare, auf immer und ewig geltende Verträge sind mit dem deutschen Recht nicht vereinbar. Daher habe ich bei meinen tfp-Verträgen bereits jetzt eine Ausstiegsmöglichkeit vorgesehen, die mich 'schadensfrei' stellt (meine Kosten erstattet).
@sinnlich_nackt
die mich 'schadensfrei' stellt (meine Kosten erstattet)
Bedeutet, dass du dann einen Entschädigung für deinen Aufwand drin stehen hast?
Könnte ich so einen Vertrag mal sehen?
********_Art Mann
1.062 Beiträge
@*********nackt
die pressefotografen und journalisten sind schon rausgenommen *g*
**AG Paar
5.302 Beiträge
@********_Art

Nein sind sie nicht. Wenn sie einen Verlag angestellt sind dann ja.
Freie Presse Fotografen haben auch das Problem, sie sind nicht ausgenommen.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
********_Art:
die pressefotografen und journalisten sind schon rausgenommen :)

Aha. Dann verstehe ich aber die von Crijo_Photo verlinkte Petition nicht. Die argumentiert mit der Pressefreiheit. *gruebel*

Ich glaube, da ist derzeit viel Stimmungsmache - heute nenne man sowas wohl Fake News. Schau'n mer mal, dann sen'g mer schon.
****i2 Mann
11.376 Beiträge
JOY-Angels 
Alle neuen Regelungen, die eine so grosse Änderung bedeuten, sind erst einmal auch mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden. Zumal es ja zum Zeitpunkt der Einführung auch noch gar keine Präzedenzfälle gibt. Entsprechend werden Ängste geschürt und Szenarien schwarz gemalt.

Hier sollte man sich einfach an den gesunden Menschenverstand halten. Betroffen sind nämlich wirklich nicht nur die Fotografen, sondern beispielsweise auch alle Firmen, die irgendwie mit dem Internet zu tun haben. Für alle gibt es Unsicherheiten, da ja vieles, was bisher vertraglich geregelt war, nun von einer neuen Verordnung konkurriert wird. Niemand weiss heute wirklich mit Gewissheit, in welchen Grenzfällen welche Interessen höher gewichtet werden. Aber wir befinden uns ja auch nicht in einer Bananenrepublik, wo Gesetze nach Gutdünken ausgelegt werden. Daher: Sicher, es gibt eine ein- bis zweijährige Übergangsphase, bis die Grenzfälle mal alle rechtlich durchleuchtet und beurteilt wurden. Als Dienstleister würde ich mir da keinen Kopf machen, solange ich mich an die Grundsätze der Verordnung halte (Datensparsamkeit, Daten nur für den explizit eingewilligten Zweck verwenden, bei Anfragen auch transparent Auskunft geben, die Daten sicher aufbewahren, usw.). Bei Tfp-Verträgen bin ich mir sehr sicher: Ein vernünftiger Richter wird einsehen, dass die Bezahlung das Bild ist und daher nicht einfach zurückgezogen werden kann.
*****oto Mann
2.021 Beiträge
Die Pressefotografen sind von den Auswirkungen der EU-DSGVO recht gut ausgenommen. Zumindest für die Themen, bei denen es um die aktuelle Berichterstattung geht.
Die meisten Bundesländer haben Änderungen der Landespressegesetze fertig, die dann verkündet werden, wenn die Bundesgesetzgebung nicht bis Ende Mai über das Bundesdatenschutzgesetz oder das Kunsturhebergesetz ausreichende Ausnahmen definiert.
Da der joyclub keine direkten externen Links wünscht, könnt Ihr auch selber z.B. nach der "Drucksache 16/3555 - Landtag Baden-Württemberg" suchen, dort findet Ihr die fertigen Änderungen.
Beim Begriff "Presse" wird dabei absichtlich und richtig der Begriff weit ausgelegt, auch die zuarbeitenden freien Journalisten und Pressebüros werden davon erfasst.

Wer allerdings zukünftig echt aufpassen muss, ist die unternehmeseigene Pressestelle, denn die ist ausdrücklich nicht erwähnt.
Daher wird es schwer, zukünftig Fotos von Betriebsfeiern oder Tagen der offenen Tür auf der Homepage oder in Werbebroschüren zu veröffentlichen.

Aber, wie bereits mehrfach von Anderen geschrieben:
Schlecht umgesetzte Gesetze werden halt in den nachfolgenden Jahren durch die Rechtsprechung ausgelegt und nachjustiert. Unerfreulich für diejenigen, die das dann erst für teures Geld vor Gericht durchkämpfen müssen.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
****i2 Mann
11.376 Beiträge
JOY-Angels 
*****oto:
Da der joyclub keine direkten externen Links wünscht, könnt Ihr auch selber z.B. nach der "Drucksache 16/3555 - Landtag Baden-Württemberg" suchen, dort findet Ihr die fertigen Änderungen.

Es ist kein Problem, Links zu posten.

Das hier habe ich gefunden: https://www.google.ch/url?sa … AOvVaw22iDmeBshHaXEKOjzpa-qE

Meinst du das?
*****oto Mann
2.021 Beiträge
Genau das.
Manche Gruppen innerhalb des joyclub halten das sehr restriktiv, daher gebe ich nur noch Suchhinweise.
**AG Paar
5.302 Beiträge
Auch hier vom Land Hessen der Gesetzentwurf.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/06048.pdf

Soweit ich jetzt gelesen haben warten alle nur noch das der
Bund es anpasst, wenn nicht treten diese der Länder in Kraft.

lg
CGAG
**AG Paar
5.302 Beiträge
Habe noch etwas aus diesen Artikel für euch rausgezogen.

Da es vermutlich keine Anpassung vom Bund gibt, wo jeder drauf
wartet.

Die von CDU/CSU und SPD gebildete Bundesregierung hat in ihrem am 24. Februar 2017 vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung allerdings keine Ausnahmeregelung für die Presse mehr vorgesehen: „Für das Pressewesen sind nunmehr ausschließlich die Länder zuständig. Aus kompetenzrechtlichen Gründen kann § 41 Absatz 1 BDSG a.F. [alte Fassung; d.Red.] daher nicht beibehalten werden. Der Bundesgesetzgeber geht aber davon aus, dass die insofern zuständigen Landesgesetzgeber das Presseprivileg wie bisher absichern werden.“ Die fünf Medienorganisationen fordern, dass der Bund weiterhin Ausnahmen von Datenschutz-Regelungen für die Presse beschließt; es sei nicht auszuschließen, dass in der Zukunft die Gesetzgebungskompetenz für den redaktionellen Datenschutz bei der Presse dem Bund zugeordnet werde. Für diesen Fall gäbe es dann als Schutzklausel das Presseprivileg.


Quelle: https://www.medienkorrespond … rung-der-pressefreiheit.html
ProfilbildProfilbild
*****l_i Mann
2.136 Beiträge
DSGVO: Es geht weiter wie bisher

Eine Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums.

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
• Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
http://www.bmi.bund.de
http://www.115.de

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BMI.BUND.DE
*******hoto Paar
2.335 Beiträge
Themenersteller 
Hier mal was neues
zum Thema der DSGVO

https://www.berliner-zeitung … ter-sekunde-lockern-30148928

Mal sehen was passieren wird
Denkt man an nix böses ...Denkt man an nix böses ...
*********Kies Mann
2.236 Beiträge
Vertrag DSGVO und Fotografen
Hallo zusammen ,

gibt es schon irgendwo einen Vertrag den man für TFP / Pay nutzen kann ?

Liebe Grüße , Michael
***um Mann
540 Beiträge
Aktuelles vom BMI
Aktuelles vom BMI,

https://www.bmi.bund.de/Shar … hutzgrundvo-fotografien.html

Gruß
Peter

***um Mann
540 Beiträge
DSGVO Konform, ich hoffe man kann nicht auf die Rasse schliessen😂😂😂
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