Hallo zusammen,
ganz abgesehen davon, ob man die durch KI erschaffene, immerhin durch Promps gefütterten Bildergebnisse als Kunst betrachtet oder nicht, gibt es auch urheberrechtliche Überlegungen.
Wie Formenblick richtig erläutert, werden hier auch, gänzlich durch KI erschaffene Fotos als eigene dargestellt. Dies ist aus urheberrchtlicher Sich nicht ganz richtig, denn die KI hat das Foto "erschaffen", aus millionen von Beispielen aus dem WWW.
Das Urheberrecht von mit KI/AI und Photoshop bearbeiteten Fotos unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Kontext des EU-Rechts und des geplanten EU-KI-Gesetzes. Hier eine Erklärung der beiden Fälle:
1. Fotos, die mit KI/AI bearbeitet wurden:
Fotos, die von einer Künstlichen Intelligenz bearbeitet werden, werfen urheberrechtliche Fragen auf, die derzeit in vielen Ländern, einschließlich der EU, diskutiert werden. Nach dem EU-KI-Gesetz, das derzeit in der Entwicklung ist, gibt es keine spezifische Regelung für urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von KI erzeugt oder verändert werden. Die Diskussionen befassen sich aber mit der Frage, inwieweit KI-generierte oder -veränderte Inhalte urheberrechtlichen Schutz genießen und wem die Rechte gehören.
Urheberschaft: Nach derzeitiger EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie, 2019/790) wird der Urheberrechtsschutz einer natürlichen Person gewährt, die ein Werk schafft. Bei einem Foto, das von einer KI verändert wurde, wäre es wichtig zu klären, wer die kreative Kontrolle über das bearbeitete Foto hatte. Es besteht die Möglichkeit, dass die Person, die die KI bedient hat, als Urheber angesehen wird, da sie die kreativen Parameter und den Einsatz der KI bestimmt hat.
KI-Ergebnisse als nicht schützbar: Wenn die KI jedoch weitgehend autonom arbeitet, wie es hier oft zu sehen ist, und der menschliche Eingriff minimal ist, könnte das Ergebnis als nicht schützbar angesehen werden, da das europäische Urheberrecht den Schutz nur für menschliche Schöpfungen vorsieht.
Verantwortlichkeit: Das EU-KI-Gesetz (AI Act) konzentriert sich auf die Regulierung und Verantwortung von KI-Systemen, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Haftung. Für urheberrechtliche Aspekte bedeutet dies, dass bei einer KI-Bearbeitung klar offengelegt werden muss, dass eine KI involviert war.
2. Fotos, die mit Photoshop bearbeitet wurden:
Fotos, die mit Photoshop oder ähnlicher Software bearbeitet werden, fallen weitgehend unter das traditionelle Urheberrecht.
Urheberschaft: Wenn eine Person ein Foto bearbeitet, indem sie Photoshop oder eine andere Bildbearbeitungssoftware verwendet, bleibt sie in der Regel der Urheber des bearbeiteten Bildes, vorausgesetzt, dass das bearbeitete Bild genügend eigene kreative Leistung enthält. Die Bearbeitung mit Photoshop ist eine Form der kreativen Arbeit, und die EU-Urheberrechtsgesetze schützen diese künstlerische Tätigkeit. Auch wenn das Ergebnis ein vollkommen "aufgepimptes" ist, wie Doc_Image zurecht bemängelt.
Bearbeitung von fremden Bildern: Wenn ein bereits existierendes, urheberrechtlich geschütztes Foto bearbeitet wird, muss die Person, die die Bearbeitung vornimmt, die Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers einholen, es sei denn, die Bearbeitung ist so umfangreich, dass ein neues Werk entsteht, das genügend eigene kreative Schöpfungshöhe aufweist. In diesem Fall könnte die bearbeitete Version selbst urheberrechtlich geschützt sein. Also- Finger weg von hier eingestellten Fotos der Fotografen.
Hier im JOY gibt es übrigens ein paar Gruppen zum Thema KI- Fotos