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Rentner Einkommenssteuer

umsonst ist nix..
https://www.akademie.de/wissen/steuer-rat-finanzamt

und manches kostet nur einen telefonanruf *g*
Meine EM Rente wurde dieses Jahr genehmigt.
Mein Mann arbeitet noch.

Hmm...wurde Deine EM rückwirkend für 2018 bewilligt????
Falls "ja" so ist ja Dein (!) Einkommen wegen Krankheit oder ähnliches gering sein...was die Steuerlast angeht.
Wer hat welche Steuerklasse?
Habt ihr eine Zusammenveranlagung oder getrennt gewählt?
Bei EM Rente wirst Du sicherlich auch einen Grad der Behinderung haben (falls nicht SOFORT beantragen)

Ansonsten gilt (mal ganz generell gesagt):

Wie viel Rente Statsächlich versteuern müssen, hängt ausschließlich vom Jahr Ihres Renteneintritts ab:
ab 2017 sind es 74 Prozent;
ab 2018 sind es 76 Prozent;
ab 2019 sind es 78 Prozent;

Jahr Grundfreibetrag (Ledige) Grundfreibetrag (Verheiratete)
2019 9.168 Euro 18.336 Euro
2018 9.000 Euro 18.000 Euro
2017 8.820 Euro 17.640 Euro

Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Rente finanziell aufbessern wollen oder neu in Rente gehen, in den kommenden Jahren müssen immer mehr Ruheständler auf Ihre Rente Steuern zahlen. Doch genau wie Arbeitnehmer können auch Sie als Rentner Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit sogenannten Freibeträgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner:

Sonderausgaben
Dazu gehören zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Spenden.

Außergewöhnliche Belastungen
Dazu gehören zum Beispiel Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits-, Pflegeheim usw. Und vieles mehr.

Werbungskosten
Dazu gehören zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater und vieles andere auch.

Behinderten-Pauschbetrag
Steuerlich entlastende Freibeträge gibt es auch speziell für behinderte Rentner. Der Behinderten-Pauschbetrag deckt alle regelmäßigen Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente oder für den erhöhten Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung.

Altersentlastungsbetrag
Rentner, die über 64 Jahre alt sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen um gegebenenfalls maximal 1.900 Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für Sie ausfällt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2009 Ihren 64. Geburtstag gefeiert, erhalten Sie einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.520 Euro. Eine Übersicht dazu können Sie hier einsehen: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 24 Altersentlastungsbetrag. Wichtig: Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt der Altersentlastungsbetrag.

Am besten schaut ihr Euch mal nach einem gescheiten Steuerberater um, da dieses Thema sehr komplex ist.

Ach ja.... Rente egal wie sieh letztendlich heißen mag ist IMMER steuerpflichtig.
Und Deine 2 Steuerprogramme scheinen ja nicht gerade hittig zu sein (nicht böse gemeint)
****ler Mann
1.715 Beiträge
Zitat von ****ie:
umsonst ist nix..
https://www.akademie.de/wissen/steuer-rat-finanzamt

und manches kostet nur einen telefonanruf :-)

Zitat:
"Dass die Finanzverwaltung für verbindliche Auskünfte komplizierter Sachverhalte und die damit einhergehenden gründlichen Prüfungen Gebühren verlange"

Also Gebühren nur wenn es sich um komplzierte Sachverhalte handelt......
sei noch bemerkt das solche Anrufe einem schier zum Wahnsinn treiben können den der "Amtsschimmel"wird nach allen Regeln "Geritten"ob man das versteht ist zweitrangig!
****51 Frau
19.412 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Danke schonmal für die vielen Tipps.

Habe heute erstmal bei der DRV angerufen und um eine Bescheinigung für die Steuer gebeten.

Wenn die Bescheinigung da ist, werde ich das Finanzamt anrufen und einen Termin bei der Lohnsteuerhilfe machen. Steuer muss ja erst im Juli 19 abgegeben werden.

Was ich in dem Steuerprogramm vermisse, ist der Ansatz des Freibetrages von 18.000,00 €.
18.000 Euro???????
Ist da nicht eine Zahl zuviel?????
Solch einen Freibetrag möchte ich auch haben.
Freibeträge werden, normalerweise, Automatisch berücksichtigt
****ler Mann
1.715 Beiträge
Zitat von ******120:
18.000 Euro???????
Ist da nicht eine Zahl zuviel?????
Solch einen Freibetrag möchte ich auch haben.
Freibeträge werden, normalerweise, Automatisch berücksichtigt

nein, nicht zuviel wenn man verheiratet ist.

Hier kann man alles nachlesen.
https://www.vlh.de/krankheit … ern-zahlen-und-wie-viel.html
****51 Frau
19.412 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Jahr Grundfreibetrag (Ledige) Grundfreibetrag (Verheiratete)
2019 9.168 Euro 18.336 Euro
2018 9.000 Euro 18.000 Euro
2017 8.820 Euro 17.640 Euro

Bin gerade auf eine Programm von Taxman für Rentner (Lexware) gestossen.
Bin gerade auf eine Programm von Taxman für Rentner (Lexware) gestossen.

Tja....siehe unseren Beitrag oben. Da steht es bereits.
Ausserdem wird der Freibetrag vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Es gilt jetzt die anderen Ausgaben wie Weg zum Arzt, Kosten für Medikamente, Werbungskosten usw auch geltend zu machen.

Ein wichtiger Punkt ist auch....
Die Rente die man bekommt ist Brutto und es wird nicht wie im Arbeitsleben die Steuer automatisch von der überwiesende Rente abgezogen. Vorsicht hier *achtung*
*******a62 Paar
747 Beiträge
Sorry
... dass ich das hier schreibe...und ich will niemanden beleidigen

....aber die meisten Tips hier- oh Mann.

Wisst ihr, ob sie mehrere Einnahmen hat wie Miete, Zinsen usw?
Kann sie besondere Ausgaben absetzen?
Nur sie kann mit ihren kompletten Unterlagen bei Fachleuten erfahren, ob und wieviel sie zahlen muss.
Helfen ist schön u gut...Aber Halbwissen u "ich habe da mal was gelesen", kann für andere recht teuer werden.
In diesem Sinne u nichts für ungut.
****ler Mann
1.715 Beiträge
Zitat von *****SHG:
Sorry
... dass ich das hier schreibe...und ich will niemanden beleidigen

....aber die meisten Tips hier- oh Mann.

Wisst ihr, ob sie mehrere Einnahmen hat wie Miete, Zinsen usw?
Kann sie besondere Ausgaben absetzen?
Nur sie kann mit ihren kompletten Unterlagen bei Fachleuten erfahren, ob und wieviel sie zahlen muss.
Helfen ist schön u gut...Aber Halbwissen u "ich habe da mal was gelesen", kann für andere recht teuer werden.
In diesem Sinne u nichts für ungut.

Du siehst das in einem ganz falschen Licht.
Wir hier machen ja keine persönliche Steuerberatung. Diese ja nicht erlaubt.
Was wir machen ist erlaubt. Wir zeigen ihr wo man im Internet was nachlesen kann. Das sind allgemein gültige Informationen. Desweiteren haben wir geschrieben das man beim Steuerberater, beim Lohnsteuerhilfeverein oder direkt beim Finanzamt die Auskunft bekommen kann, die sie benötigt.

Aber irgendwie hast du dann doch recht.
Wir haben alle keine Ahnung und davon sehr viel *haumichwech*
Hallo

Für mich ist dies Thema hochinteressant,
da ich ab 2020 Rentner bin, wird mich
die Einkommensteuer für Rentner einholen.

Ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung selbst,
und bin mit dem Programm dass ich jährlich als Abo
bekomme sehr zufrieden. Habe zwar immer etwas unterschiede
zum errechneten, aber ich bekomme auch die
Erklärung vom System warum dies so ist.
Gleichzeitig bekomme ich die Empfehlung falls
nötig ob ich Einspruch einlegen soll und dazu
ein Musteranschreiben mit Gerichtsurteil.

Ich bin auch laufend auf der Suche was, und wieviel
ich Versteuern muss. habe selbst auf der Seite
der LVA Tipps für Rentner Besteuerung erhalten.

Und ich finde es Spitze von gogo51 sich zu informieren
bzw. zu Hinterfragen was wo, und wie zu erhalten ist.

Und ich bin Sicher Sie weiß was zu versteuern ist,
es ist garantiert nicht Ihre erste Steuererklärung.
****51 Frau
19.412 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Genau @******h56 so ist es.

Aber es ist meine erste Steuererklärung als Rentner.

Ich habe jetzt alles eingepflegt und bin runter auf 2000,00 €.

Der Lohnsteuerhilfeverein hat sich auch gerade gemeldet.
***oo Frau
2.096 Beiträge
Zitat von *********ar22:
Bei 2200 € Steuern liegst du im Schnitt bei 3000 € Netto Rente.
Es gibt im Internet Rentenrechner,die ziemlich genau sind.Die Werte hat mir das Finanzamt auch bestätigt.


wenn ihr Ehemann die Steuerklasse 3 gewählt hat und einigermaßen gut verdient, dann wundert mich der Betrag nicht
****51 Frau
19.412 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Nein es liegt daran, daß er in der Altersteilzeit seit 2019 ist und Lohnersatzleistungen erhält und dies der Arbeigeber nicht versteuert und dies unter den Progressionsvorbehalt fällt und deshalb so hoch versteuert wird.
Darüber hätte sein Arbeitgeber ihn mal vorher in Kenntnis setzen können, was da die nächsten Jahre an Steuerlast auf uns zukommt.
Es liegt also nicht an meiner Rente.
Aber wie wir dies jetzt bezahlen sollen in einem Rutsch, ist mir ein Rätsel.
Werde mir wohl einen Nebenjob suchen müssen oder Pay Shootings anbieten um Geld zu verdienen.
Das ganz tut mir nicht gut und bringt mich wieder in einen Unruhe- und Grübelzustand.

Mit Hilfe des Lohnsteuerhilfevereins, können wir zumindest die Abgabe der Steuererklärung bis Feb. 20 hinaus zögern.

Da freut man sich auf die Rente und dann geht das buckeln weiter.
********s_63 Frau
2.985 Beiträge
Unfassbar was da mit den unwissenden Menschen getrieben wird..😏
****is Paar
6.115 Beiträge
Steuerschuld- Abzahlung:
kennen dies allerdings nicht für den privaten Bereich, sondern von einem meiner früheren Arbeitgeber.
Wer geholfen hat, in eurem Fall wohl der Lohnsteuerhilfeverein, Jahre früher bei einem meiner Arbeitgeber war es dann der Steuerberater. Auf jedenfall konnte eine Abzahlung in Raten damals beantragt werden.
Keine Ahnung ob dies auch noch für 2018 / 2019 usw. u. auch für den privaten Bereich gilt!
Auf jedenfall wäre dies ja evlt. eine Option!? Und mann kann wieder besser schlafen!
Nur so als Tip!
Gruß D. von himbis
****51 Frau
19.412 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Laut Steuerhilfeverein stunden die Finanzämter nicht.
***oo Frau
2.096 Beiträge
Lohnersatzleistungen sind nie versteuert ... die Erfahrungen machen auch alle, die lange Krankengeld bezogen haben und bei Ihrer Einkommenssteuererklärung feststellen, dass sie nachzahlen müssen
*******und Mann
754 Beiträge
Zitat von ***oo:
Lohnersatzleistungen sind nie versteuert ... die Erfahrungen machen auch alle, die lange Krankengeld bezogen haben und bei Ihrer Einkommenssteuererklärung feststellen, dass sie nachzahlen müssen

Lohnersatzleistungen sind ja auch steuerfrei. Sie werden nur dem zu versteuerndem Einkommen zugerechnet, dann wird aus der Summe in der Einkommensteuertabelle der Steuersatz abgelesen und dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.
*******mcat Mann
3.228 Beiträge
@****51

Laut Steuerhilfeverein stunden die Finanzämter nicht.

Doch:
Wenn man ganz lieb bittet und einen konkreten Zahlungsplan angibt ..... bis max 12 Monate muss "alles bezahlt sein".

Ich habe schon öfters Stundungen "durchgekriegt".
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