Meine EM Rente wurde dieses Jahr genehmigt.
Mein Mann arbeitet noch.
Hmm...wurde Deine EM rückwirkend für 2018 bewilligt????
Falls "ja" so ist ja Dein (!) Einkommen wegen Krankheit oder ähnliches gering sein...was die Steuerlast angeht.
Wer hat welche Steuerklasse?
Habt ihr eine Zusammenveranlagung oder getrennt gewählt?
Bei EM Rente wirst Du sicherlich auch einen Grad der Behinderung haben (falls nicht SOFORT beantragen)
Ansonsten gilt (mal ganz generell gesagt):
Wie viel Rente Statsächlich versteuern müssen, hängt ausschließlich vom Jahr Ihres Renteneintritts ab:
ab 2017 sind es 74 Prozent;
ab 2018 sind es 76 Prozent;
ab 2019 sind es 78 Prozent;
Jahr Grundfreibetrag (Ledige) Grundfreibetrag (Verheiratete)
2019 9.168 Euro 18.336 Euro
2018 9.000 Euro 18.000 Euro
2017 8.820 Euro 17.640 Euro
Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Rente finanziell aufbessern wollen oder neu in Rente gehen, in den kommenden Jahren müssen immer mehr Ruheständler auf Ihre Rente Steuern zahlen. Doch genau wie Arbeitnehmer können auch Sie als Rentner Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit sogenannten Freibeträgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner:
Sonderausgaben
Dazu gehören zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Spenden.
Außergewöhnliche Belastungen
Dazu gehören zum Beispiel Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits-, Pflegeheim usw. Und vieles mehr.
Werbungskosten
Dazu gehören zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater und vieles andere auch.
Behinderten-Pauschbetrag
Steuerlich entlastende Freibeträge gibt es auch speziell für behinderte Rentner. Der Behinderten-Pauschbetrag deckt alle regelmäßigen Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente oder für den erhöhten Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Altersentlastungsbetrag
Rentner, die über 64 Jahre alt sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen um gegebenenfalls maximal 1.900 Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für Sie ausfällt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2009 Ihren 64. Geburtstag gefeiert, erhalten Sie einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.520 Euro. Eine Übersicht dazu können Sie hier einsehen: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 24 Altersentlastungsbetrag. Wichtig: Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt der Altersentlastungsbetrag.
Am besten schaut ihr Euch mal nach einem gescheiten Steuerberater um, da dieses Thema sehr komplex ist.
Ach ja.... Rente egal wie sieh letztendlich heißen mag ist IMMER steuerpflichtig.
Und Deine 2 Steuerprogramme scheinen ja nicht gerade hittig zu sein (nicht böse gemeint)