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Neues „Nacktheitstabu“?

Na, vielleicht erleben wir ja die Trendwende. Würde mich freuen. Gehe weiter mit gutem Beispiel voran
*********ete14 Paar
61 Beiträge
Guckt euch einfach mal die Preise für fkk im Winter (Karibik) an dann wisst ihr wie gefragt das ist. Und wer nicht schon heute gebucht hat hat ein Problem
******Kat Paar
7.805 Beiträge
Übrigens:
Aus unserer Sicht ist es eine gern gepflegte Legende, dass im Osten Nacktheit unbegrenzt bzw. ungestört ausgelebt werden konnte.

Wir erinnern uns an lange Fußmärsche zu den freien Badestellen, egal ob im Inland oder an der See mit kleinen Kindern an der Hand.
Die alten Ost-FKK-Führer haben wir noch und können daraus, wenn es gewünscht ist zitieren.
Dort finden sich auch die Ausführungen aus der "Anordnung des Ministeriums des Innern vom 18. Mai 1956 (GBl. Teil I, Nr. 50 vom 6. Juni 1956)":

§ 1 (1) Das Baden ohne Badebekleidung (Wasser-, Luft-, und Sonnenbaden) an Orten, zu denen jedermann Zutritt hat, ist nur gestattet, wenn diese Orte ausdrücklich dafür von den zuständigen örtlichen Räten freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind oder das Baden ohne Badebekleidung von unbeteiligten Personen unter den gegebenen Umständen nicht gesehen werden kann.
(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Kinder unter 10 Jahren.
(3) Badende haben jedes Verhalten zu unterlassen, das geeignet ist, öffentliches Ärgernis zu erregen.

[zitiert aus https://de.wikipedia.org/wiki/Zwickelerlass ]
Diese Anordnung wurde erst im Sommer 1989, also wenige Monate vor dem Ende der Tätärä, sehr unauffällig im Gesetzblatt außer Kraft gesetzt.

Die Frage, was passieren würde, wenn auch im Bundesrecht das Nacktbaden überall und immer nicht mehr sanktioniert werden würde (also ein paar Monate später ...) verkneifen wir uns. *schweig*
Geschichtliche Vergleiche sind ja oft nicht zulässig ... *zwinker* r
Zitat von ******Kat:
Die Frage, was passieren würde, wenn auch im Bundesrecht das Nacktbaden überall und immer nicht mehr sanktioniert werden würde (also ein paar Monate später ...) verkneifen wir uns
Nacktbaden, überhaupt Nacktsein in der Öffentlichkeit, ist nach bundesdeutschem Recht keineswegs verboten. Auf "Antrag", also wenn jemand sich belästigt fühlt, kann es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sonst nicht. Sprich: Solange mensch freundlich ist und nicht auf Klemmis trifft, darf mensch hier nackt rumlaufen.
Exhibitionismus mit sexuellen Handlungen ist was anderes, das ist (nur bei Männern!) tatsächlich verboten.
Gibt bestimmt hier Juristen, die es genauer wissen.
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