Dreh- und Angelpunkt dafür was man im öffentlichen Raum in Sachen FKK darf und was nicht ist in Deutschland der Paragraph 183/183a Strafgesetz Buch und wird an vielen Stellen breit diskutiert und mitunter richterlich entschieden.
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Grundsätzlich ist Nacktheit also FKK im öffentlichen Raum erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich untersagt ist und Art und Weise, sowie Handlungen nicht gegen §§183 und 183a verstoßen.
FKK hat nichts mit Sex und Exhibitionismus zu tun.
Was bedeutet dies nun für den Sex im Garten/Balkon zu tun?
Jeder kann in seinem Garten, Auto, Haus, Boot, Wohnwagen, also in seinem privaten Bereich, tun und lassen was ihm gefällt, auch Poppen. Er muß dies nur so gestalten, daß es die Mitmenschen nicht stört. Also ein fröhlicher Fick im Vorgarten wo jedermann zuschauen kann fällt unter §183a. Im nicht einsehbaren Garten, kein Problem. Was die Vögelei im Haus betrifft, so ist es so, daß dies auch mit etwas Lautstärke erlaubt ist, sofern es nicht zu allgemeiner Nachtruhezeit statt findet. Poppen am FKK Strand ist verboten. Poppen im Outdoor ist verboten,
Andererseits wenn ihr Euch nicht erwischen laßt, dann viel Freude wo immer ihr es mögt.
Aber bedenkt, das Sex für Kinder irritierend sein könnte und auf jeden Fall nicht stattfinden sollte.