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Die rechtliche Wahrung der Bildrechte als abgebildetes Model

******a25 Frau
27 Beiträge
Themenersteller 
Die rechtliche Wahrung der Bildrechte als abgebildetes Model
Ich bezahle einen Fotografen für seine Zeit, sein Können und sein Equipment. Ich miete eine Location, plane alles sorgfältig und dennoch gehören die Bilder am Ende nicht mir.
Nehmen wir ein Beispiel: Drei Stunden Shooting mit Anreise, Aufbau, eigentlichem Fotografieren und Abreise und der Fotograf stellt dafür 800 Tacken in Rechnung. Ich gehe nach Hause mit zehn selbst gekauften SDKarten, randvoll mit RAW Dateien. Und mit drei A4 Seiten Nutzungsrechtsvertrag, der genau regelt, was ich mit meinen eigenen Bildern tun darf und was nicht.

Jetzt rein theoretisch:
Was wäre, wenn ich denselben Fotografen unter denselben Bedingungen buche, gleiche Zeit, gleiche Location, gleiches Equipment, aber ihn bitte, nur die Technik aufzubauen, sich dann zurückzulehnen und mir das Auslösen selbst zu überlassen?
Wie viel weniger wäre diese Variante wert, technisch, inhaltlich, emotional?
****nP Mann
389 Beiträge
Hallo,

entweder verstehe ich es als Hobbyfotograf falsch, aber warum genau sollen dir die Bilder nicht gehören, wenn du dafür bezahlt hast?

Du bezahlst den Fotografen für seine Dienstleistung, seine Ausrüstung und die Bildrechte

Zitat von ******a25:
Die rechtliche Wahrung der Bildrechte als abgebildetes Model
Ich bezahle einen Fotografen für seine Zeit, sein Können und sein Equipment. Ich miete eine Location, plane alles sorgfältig und dennoch gehören die Bilder am Ende nicht mir.
Nehmen wir ein Beispiel: Drei Stunden Shooting mit Anreise, Aufbau, eigentlichem Fotografieren und Abreise und der Fotograf stellt dafür 800 Tacken in Rechnung. Ich gehe nach Hause mit zehn selbst gekauften SDKarten, randvoll mit RAW Dateien. Und mit drei A4 Seiten Nutzungsrechtsvertrag, der genau regelt, was ich mit meinen eigenen Bildern tun darf und was nicht.

Jetzt rein theoretisch:
Was wäre, wenn ich denselben Fotografen unter denselben Bedingungen buche, gleiche Zeit, gleiche Location, gleiches Equipment, aber ihn bitte, nur die Technik aufzubauen, sich dann zurückzulehnen und mir das Auslösen selbst zu überlassen?
Wie viel weniger wäre diese Variante wert, technisch, inhaltlich, emotional?

******a25 Frau
27 Beiträge
Themenersteller 
Fotograf = Urheber, weil er das Werk erschafft (Licht, Perspektive, Technik, Bildidee).
Ich = Motiv, selbst wenn ich bezahle, habe ich nur das Recht am eigenen Bild, aber nicht automatisch die Nutzungsrechte am Foto.
Pleasers - Shooting mit @Commandress 😈❤
*****son Frau
1.893 Beiträge
Es gibt in etwa so viele Verträge auf der Welt, wie es Fotografen gibt.

Ich handhabe das in der Regel eigentlich so: Wenn Kunde mich bezahlt, bekommt Kunde die Bildrechte. Wenn Kunde kommerzielle Rechte will (ganz banal "die Bilder selbst verkaufen will/Gewinnerzielungsabsicht hat") kostet es dementsprechend, dann ist aber, ab dem Moment, wo die Kohle auf meinem Konto eingegangen ist, alles abgegolten und der Kunde kann machen, was er/sie will.

Manche arbeiten noch mit Nutzungsrechten und begrenzen diese auf Medien / Anzahl Verbreitungen / Einblendungen etc, das ist mir persönlich jedoch meist zu viel Aufwand das alles zu regeln, also lass ich das gleich von Anfang an sein. xD
****nP Mann
389 Beiträge
Habt ihr einen Vertrag (schriftlich geschlossen), was steht denn in diesem drin?

Ja der Fotograf ist und bleibt Urheber des / der Foto's aber du kaufst ihm das uneingeschränkte Nutzungsrecht ja ab.
Wenn ich auf Paybasis arbeiten würde (das Model mich bezahlt), hat das Model die Nutzungsrechte an den Bildern. Sprich sie kann die Bilder auch im Anschluss verkaufen und wiederrum damit Gewinn machen.
Das kann ich als Fotograf bei Pay Shootings in Richtung des Fotografen nicht verhindern.

Zitat von ******a25:
Fotograf = Urheber, weil er das Werk erschafft (Licht, Perspektive, Technik, Bildidee).
Ich = Motiv, selbst wenn ich bezahle, habe ich nur das Recht am eigenen Bild, aber nicht automatisch die Nutzungsrechte am Foto.

Part of me
****hi Mann
272 Beiträge
Auch für Nutzungs - und Veröffentlichungsrechtr gilt was im Vertag steht.

Die nicht kommerzielle Verwendung hier im Joy ist anders zu Bewerten wie ein Kalender, mit einer Auflage von 100000.

Das Beste was ich dazu jemals gelesen habe, war „ Best Business Practices for Photographers“ von John Harrington. Er verdient sein Geld mit Nutzungsrechten, nicht mit Bildern.
Logo
*******cer Mann
2.313 Beiträge
Beim letzten Zusammentreffen mit anderen hatte mir ein Fotograf ein ähnliches Fall geschildert.

Die beiden (Modell und der Fotograf) bauen gemeinsam die Lichttechnik auf und sie (Model) drückt auf den Auslöser mit Zeit.

So das sie der Urheber der Bilder ist und auch die Bildrechte hat.

Damit ist sie niemanden irgendwetwaszzu Rechenschaft schuldig.
Wer auf den Auslöser drückt ist auch der Urheber.
Nein ich will dich nicht ficken!!!!!!!!!!!
*********Zero Frau
1.752 Beiträge
Selbiges gilt übrigens wenn das model bezahlt wird. Du hast weiterhin Recht am eigenen Bild.. und verkaufst lediglich das Nutzungsrecht.

Leider und ich denke das ist was dein Dilemma , halten sich viele Fotografen nicht daran. Sie dürfen und haben alle Rechte du hast nix.. du bist gebucht also steht dir nix zu was eben nicht ganz richtig so ist. Du buchst ihm und er kann alles mit machen ohne Absprache du nur das abgesprochene. Das ist halt auch nicht richtig.

Ihr müsst beide klar regeln wofür die Bilder verwendet werden dürfen sonst darfst du genauso wie er auch ein paar zur Eigenwerbung, sprich Sedcard nutzen. Bei Verkauf des Nutzungsrechte. Darf jedoch nicht mehr von der Seite des bezahlten genutzt werden. Für sich privat anschauen und studieren um besser werden ist aber erlaubt.

Nur verkaufen oder komplett veröffentlichen darfst du nicht.

1-3 Fotos für die Sedcard ist aber mit Nennung des Fotografen OK. Das bieten dir aber auch vernünftige von selbst an und stellen dir sogar die mit Logo bearbeiteten Fotos. Ist schließ Werbung für beide.

Oft werden so Fotografen von Freundinnen oder anderen Models die dich für besonders ehrlich finden dann auch gebucht.

Nach dem Motto die hat mit dem gearbeitet der muss in Ordnung sein.
Pleasers - Shooting mit @Commandress 😈❤
*****son Frau
1.893 Beiträge
Zitat von *******cer:

Wer auf den Auslöser drückt ist auch der Urheber.

Das stimmt so nicht ganz.
Im deutschen Urheberrecht ist der Urheber eines Werkes derjenige, der das Werk geschaffen hat (§ 7 Urheberrechtsgesetz - UrhG). Bei einem Foto bedeutet das, dass der Urheber die kreative Leistung erbracht hat, die zur Entstehung des Bildes geführt hat. Dazu gehören Aspekte wie Bildkomposition, Wahl des Motivs, Perspektive, Lichtgestaltung, Setting,... und der Zeitpunkt der Aufnahme.

Nur Beispielsweise - wenn ich was mit Assistenz mache - es ist dann durchaus möglich, dass ich als Fotografin die gesamte Szene vorbereite, die Kamera einstelle und dann eine andere Person bitte, im entscheidenden Moment den Auslöser zu drücken. In diesem Fall bin ich der Urheber, auch wenn ich den Auslöser nicht selbst betätigt habe. *g*
Keine Beschreibung angegeben.
*********Engel Mann
46 Beiträge
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen privater und gewerblicher Nutzung von Bildern.

Im privaten Bereich bezahlst du den Fotografen für seine Zeit, das Equipment und eine vorher vereinbarte Anzahl an bearbeiteten Bildern – zum Beispiel 10, 20 oder 30 Stück. Du erhältst damit ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Das bedeutet, du darfst die Bilder für private Zwecke nutzen, sie ausdrucken, an die Wand hängen oder auf deinen privaten Social-Media-Kanälen posten.

Im gewerblichen Bereich erwirbst du sogenannte Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke – entweder zeitlich begrenzt oder unbefristet. Diese Rechte erlauben es dir, die Bilder beispielsweise für Werbekampagnen, Imagezwecke oder deine Website zu verwenden – je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde. Auch hier ist die Anzahl der Bilder in der Regel begrenzt.

Wichtig zu wissen: Kein professioneller Fotograf gibt unbearbeitete Rohdateien (RAWs) heraus – und das aus gutem Grund. Diese Dateien sind ohne Bearbeitung meist nicht ansehnlich, da Farben, Lichtverhältnisse und Kontraste noch nicht angepasst wurden. Genau darin liegt ein großer Teil der fotografischen Arbeit: Die Zeit beim Shooting ist nur ein Teil des Gesamtaufwands. Die Nachbearbeitung – also das sogenannte “Color Grading”, Retusche und Bildoptimierung – nimmt häufig genauso viel Zeit in Anspruch.

Wenn du also einen Fotografen buchst, zahlst du nicht einfach für Technik, sondern für seine Kunst. Denn ein guter Fotograf ist immer auch ein Künstler, der mit dir gemeinsam ein Bild, ein Portrait oder eine Stimmung erschafft – und den perfekten Moment einfängt.
******210 Mann
1.447 Beiträge
Der Urheber ist tatsächlich der, der den Auslöser drückt - auch weil dieser ja den Moment des Fotos im Foto festhält.

Ansonsten ist es wie zuvor geschrieben: - Urheberrecht und Nutzungsrecht sind zwei Stiefel..
******a25 Frau
27 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe mir den Vertrag angesehen, den eine Freundin vor einem Shooting unterschreiben musste. Und ganz ehrlich:
Sie hat das gesamte Konzept entwickelt, das Outfit selbst gefertigt, die Location gestylt, sie hat das Bild erschaffen. Der Fotograf hat am Ende nur abgedrückt. Und trotzdem hatte er die schöneren Bilder auf seiner Portfolioseite, als sie selbst veröffentlichen durfte.
Für mich ist klar. Wenn ich jemals einen Fotografen buche, dann nur mit einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag.
Ist das nicht sogar günstiger? Und es gibt mir die Sicherheit, dass alles, was ich kreiere, auch bei mir bleibt, ohne Diskussion, ohne Nachspiel.

Wie ist eure Meinung dazu?
****_BS Mann
183 Beiträge
Zitat von ******a25:

Für mich ist klar. Wenn ich jemals einen Fotografen buche, dann nur mit einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag

Dir ist scon klar das du eine gebuchte Diensleistung und und ein Arbeitgeber/Arbeitnehmer Arbeitsverhältnis so mal eben wild durcheinanderwürfelst ?
******a25 Frau
27 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****_BS:
Zitat von ******a25:

Für mich ist klar. Wenn ich jemals einen Fotografen buche, dann nur mit einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag

Dir ist scon klar das du eine gebuchte Diensleistung und und ein Arbeitgeber/Arbeitnehmer Arbeitsverhältnis so mal eben wild durcheinanderwürfelst ?

Unkonventionell? Ja.
Unmoralisch? Möglicherweise in den Augen mancher.
Rechtlich machbar? Definitiv.
****_BS Mann
183 Beiträge
Zitat von ******a25:

Rechtlich machbar? Definitiv.

Seufz

Ichhege den kleinen Verdacht das es nicht ganz so einfach ist mal nebenbei einen "Arbeitsvertrag" mit einem anderen zu schliessen ohne das man so manchen behördlichen Fallgruben begegnet.
Aber gut....denken wir mal es wäre einfach... so...mal eben für jedermann... *g*
Man munkelt das man für zweckbefristetes Arbeitsverhältnisse irgendsowas wie eine betriebliche Begründung vorlegen muss.

Ach was...ich mag mich irren.
Überlies einfach mein Geschwätz.
Schaffst das schon ...
ganzfestedaumendrück
*g*
*******ssaO Paar
108 Beiträge
genau aus diesem Grund nehmen wir keinen Fotografen. da muss man danach das ganz kleingedruckte lesen.
gibt meistens im Kolegenkreis jemand der gerne Fotografiert und dir alle Fotos gibt ohne selber welche zu behalten. nur so bist du sicher das sie auch nicht falsch verwendet werden.
Cathy
*****129 Mann
86 Beiträge
Urheber ist nicht der, der den Auslöser drückt, sondern der, dessen Idee umgesetzt wird. Du schreibst du planst alles sorgfältig. Also deine Idee, dein geistiges Eigentum.
Kairos
*****s69 Mann
39 Beiträge
Du bist bereit zu bezahlen - so darfst du auch den Vertrag schreiben oder abändern.
Der Fotograf kann sich ja überlegen, ob er den Vertrag annimmt und unter diesen Bedingungen arbeiten will.
Dein Geld deine Regeln - vielleicht musst du dir den richtigen Fotografen suchen.
(Wenn der Vertrag 3 Seiten braucht stimmt was nicht)
Profilbild
*******pass Mann
740 Beiträge
Irgendwie verstehe ich die Diskussion gerade nicht.

Es wird doch im Vorfeld min. ein Gespräch gegeben haben wer was macht.
Dann macht man einen Vertrag wo alles genau definiert ist (bei 4 Seiten gehe ich davon aus)
Das Model hat die Rohdaten bekommen, was wohl so ausgemacht war.

Jetzt wird sich beschwert, dass der Fotograf Bilder veröffentlicht die bearbeitet sind und somit evtl. mehr zum Ausdruck bringen?

Da behaupte ich das in der Kommunikation einiges falsch gelaufen ist
Pleasers - Shooting mit @Commandress 😈❤
*****son Frau
1.893 Beiträge
Zitat von ******a25:
Ich habe mir den Vertrag angesehen, den eine Freundin vor einem Shooting unterschreiben musste. Und ganz ehrlich:
Sie hat das gesamte Konzept entwickelt, das Outfit selbst gefertigt, die Location gestylt, sie hat das Bild erschaffen. Der Fotograf hat am Ende nur abgedrückt. Und trotzdem hatte er die schöneren Bilder auf seiner Portfolioseite, als sie selbst veröffentlichen durfte.
Für mich ist klar. Wenn ich jemals einen Fotografen buche, dann nur mit einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag.
Ist das nicht sogar günstiger? Und es gibt mir die Sicherheit, dass alles, was ich kreiere, auch bei mir bleibt, ohne Diskussion, ohne Nachspiel.

Wie ist eure Meinung dazu?

Da stellt sich mir aber zwingend eine Frage:
Wozu dann noch einen Fotografen, wenn sie - wie du sagst - alles selbst gemacht hat? Da hätte sie auch ne Freundin oder nen Kumpel nehmen können oder sonst wen von der Strasse fragen können, mal eben kurz mit ihrem Handy ein Knipsbild zu machen.
Wenn der Fotograf nichts, also GAR NICHTS ausser auf den Knopf zu drücken gemacht hat, wozu sollte sie dann noch einen benötigen, der sich damit auskennt?
Oder war das Outfit vielmehr das Produkt und das vorbereitete Setting die Wunschlocation? Also ein Produktfotografie in einer gewünschten Umgebung? Musste der Fotograf noch Licht, Winkel, Retusche etc machen?
Ich glaube, du siehst das alles etwas zu blauäugig und unterschätzt das Wissen, das Talent, das hinter einem Foto steckt.
Chef
*****ott Mann
158 Beiträge
Dann habt ihr einen Scheiß-Vertrag gemacht.
Natürlich kannst du dir vertraglich ein exclusives Nutzungsrecht einräumen lassen, wo der Fotograf zwar das Urheberrecht an den Bildern hat, aber auf eigene Nutzungsrechte verzichtet.
Das ist immer alles eine Preisfrage.
Chef
*****ott Mann
158 Beiträge
Zitat von ******210:
Der Urheber ist tatsächlich der, der den Auslöser drückt - auch weil dieser ja den Moment des Fotos im Foto festhält.

Ansonsten ist es wie zuvor geschrieben: - Urheberrecht und Nutzungsrecht sind zwei Stiefel..

So schauts aus.
******rld Mann
1.086 Beiträge
Zitat von *****ott:
Zitat von ******210:
Der Urheber ist tatsächlich der, der den Auslöser drückt - auch weil dieser ja den Moment des Fotos im Foto festhält.

Ansonsten ist es wie zuvor geschrieben: - Urheberrecht und Nutzungsrecht sind zwei Stiefel..

So schauts aus.

Das ist so nicht ganz Richtig!

Wenn Model und Fotograf zusammen, gemeinsam eine Bildidee entwickeln und gemeinsam an der Bildidee arbeiten, können unter bestimmten Umständen auch beide, sogar wenn eine Visagistin und/oder ein Designer an der Entwicklung der Bildidee mitwirken, alle gemeinsam Urheber sein!
*********tfox Mann
752 Beiträge
Es zeigt sich doch mal wieder in diesem Thread, daß ein signifikanter Anteil der Photographen selbst bei Bezahlung den Vertrag so gestalten oder interpretieren, daß das Model nicht alle Rechte an den Bildern hat. Das hat sicherlich mit dem verborgenen Teil des Produktionsprozesses zu tun wie Komposition, Sujet aber auch die "Nachbearbeitung" in Lightroom usw. So sehr ich das nachvollziehen kann, weil ich in bescheidenem Rahmen eigene Bilder mache, dieser Anspruch auf vollständige Kontrolle über das Ergebnis des künstlerischen Prozesses ist eine Illusion und Hybris gleichermaßen. Natürlich kann ein Laie mit einem RAW nichts anfangen, aber es ist doch wohl eher der Trieb, dieses Material keinem zu geben, damit der intendierte Pfad zum Kunstwerk nicht verlassen werden kann und das Ergebnis dem Anspruch des Künstlers entspricht. Und das ist die nette Interpretation, denn oft ist – verdeckt oder offen – der finanzielle Aspekt der wahre Grund, die Herrschaft über diese Rechte zu behalten, selbst wenn das Model bezahlt.
*********STcom Mann
2.294 Beiträge
Natürlich "gehören" die Bilder bzw. die Nutzungsrechte dir!
Es sei denn, etwas anderes wurde vertraglich vereinbart!

Er hat natürlich das Urheberrecht, aber wahrscheinlich geht es dir um das Nutzungsrecht?!
Und dass solltest du ihm exklusiv für 800 Euro abgekauft haben?!

Wenn du Geld sparen willst, kauf dir einfach eine Kamera, kauf dir ein Stativ, kauf dir Licht, kauf dir Speicherkarten und nimm den Fernauslöser. Dann "gehören" Nutzungsrechte und Urheberrecht dir!
*headbang*
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