Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Models & Fotografen
1333 Mitglieder
zum Thema
Models TFP für Shootings in Köln
Weibliche Models für Kreativ-Fotoprojekte gesucht Bist du gerne vor…
Erotische Bilder als Mann?
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Die rechtliche Wahrung der Bildrechte als abgebildetes Model

******rld Mann
1.087 Beiträge
Zitat von *********tfox:
Es zeigt sich doch mal wieder in diesem Thread, daß ein signifikanter Anteil der Photographen selbst bei Bezahlung den Vertrag so gestalten oder interpretieren, daß das Model nicht alle Rechte an den Bildern hat. Das hat sicherlich mit dem verborgenen Teil des Produktionsprozesses zu tun wie Komposition, Sujet aber auch die "Nachbearbeitung" in Lightroom usw. So sehr ich das nachvollziehen kann, weil ich in bescheidenem Rahmen eigene Bilder mache, dieser Anspruch auf vollständige Kontrolle über das Ergebnis des künstlerischen Prozesses ist eine Illusion und Hybris gleichermaßen. Natürlich kann ein Laie mit einem RAW nichts anfangen, aber es ist doch wohl eher der Trieb, dieses Material keinem zu geben, damit der intendierte Pfad zum Kunstwerk nicht verlassen werden kann und das Ergebnis dem Anspruch des Künstlers entspricht. Und das ist die nette Interpretation, denn oft ist – verdeckt oder offen – der finanzielle Aspekt der wahre Grund, die Herrschaft über diese Rechte zu behalten, selbst wenn das Model bezahlt.

Das hat wohl eher was mit gelten Rechten und Gesetzten (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, DSGVO, Vertragsrecht ...) teilweise weltweit gültig und den sich daraus ergebenden Vorgaben, Pflichten, Verpflichtungen und Rechte zu tun, als vielmehr dem hier angedeute finanziellen Aspekt!

... im übrigen ist das Urheberrecht unveräußerlich per Gesetz sogar 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus!

... das heißt im Umkehrschluss ... alle geschlossenen Verträge, Vereinbangen wo "alle Rechte" oder das "Urheberrecht" übertragen werden sind schwebend bis gänzlich ungültig!
********onka Mann
275 Beiträge
Zitat von *******cer:
Beim letzten Zusammentreffen mit anderen hatte mir ein Fotograf ein ähnliches Fall geschildert.

Die beiden (Modell und der Fotograf) bauen gemeinsam die Lichttechnik auf und sie (Model) drückt auf den Auslöser mit Zeit.

So das sie der Urheber der Bilder ist und auch die Bildrechte hat.

Damit ist sie niemanden irgendwetwaszzu Rechenschaft schuldig.
Wer auf den Auslöser drückt ist auch der Urheber.

Das stimmt so nicht ganz!
Der Fotograf welches seinen Beitrag geleistet hat, beim Aufbau um die Werke zu gestalten, erhält dennoch die Rechte. Er hat selbst in diesem Fall durch das einstellen des Setup das Werk komponiert.

Eine Visagistin die das Model kreativ gestaltet nach ihre eigene Vorstellung. Erhält ebenfalls Urheberrechte, am Bild. Das Bedarf allerdings schon mehr als nur ein wenig Glitzerzeug. 😉
Nein ich will dich nicht ficken!!!!!!!!!!!
*********Zero Frau
1.757 Beiträge
Tatsächlich bedarf es das nicht. Es reicht eigentlich schon ein Strich genauso wie eim umgestellter Blitz. Denn all das mag wenig erscheinen kann aber das ergebnis gravierend beeinflussen..dazu ist wieder eine Auffassung welches mehr wert für Urheberrecht ist oder nicht. Da lässt sich Wieder streiten drüber.
*******rph Mann
87 Beiträge
Wenn Du den Auslöser drückst, was willst Du dann mit einem Fotografen? Du suchst dann einen Vermieter von Equipment. Das ist ein grundsätzlich anderes Business.

Wenn der von Dir angedachte Fotograf nämlich die Kamera einstellt und das Licht setzt, ist er trotzdem (Teil)Urheber. Wenn der Praktikant des Fotografen den Auslöser drückt, bleibt der Fotograf in der Regel Urheber.
Vereinbare ein exklusives, lebenslanges Nutzungsrecht für alle Medien. Dafür gibt es standardisierte Nutzungsentgelte je nach Medium, Dauer und Reichweite.

Dass der Fotograf Dir RAW-Dateien überlässt, halte ich übrigens für ausgeschlossen…
********puss Paar
99 Beiträge
Jegliche Art der Beteiligung an einem Werk kann, je nach schöpferischer Tiefe, eine sogenannte Miturheberschaft begründen.
Diese Idee mit dem Arbeitsvertrag geht übrigens ins Leere. Dann selbst wenn ich als Angestellter Fotografien für eine Firma mache bin ich der Urheber. In der Regel ist es dann aber so, dass die uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erstellten Werke über eine Klausel im Arbeitsvertrag für die Firma eingeräumt werden.
*******rio Mann
73 Beiträge
Vielleicht hilft Dir das Stichwort TFP Shootings (Time for Pictures) ein bisschen weiter. Bei TFP Shootings, einigen sich beide Seiten darauf, ihre Zeit / Equipment / Körper in ein Shooting einzubringen und damit beiderseitig auf ein Honorar zu verzichten. Die Nutzung der Fotos (sprich die Übertragung der Nutzungsrechte von Seite der Fotograf*innen und die Freigabe der Motive von Seiten des Models) sind da eigentlich immer sehr ausgeglichen.

Egal ob TFP, Amateur oder Honorarbasis: Ich kenne es seit Jahren im kinky-Bereich so, dass Fotograf*innen und Models nach einem Shooting das gesamte Material sichten und festlegen, was davon okay ist und wer was veröffentlichen darf. Das beruht natürlich auf gegenseitigem guten Willen.

Du kannst die Veröffentlichung von Fotos seitens der Fotografierenden ebenso einschränken (Thema exklusive Nutzung bzw. total buyout), aufgrund dessen, dass Du die Auftraggeberin bist. Zudem hast Du auch noch das Recht am eigenen Bild, was die willkürliche Verwendung der Fotos, auf denen Du zu sehen bist, einschränkt - Urheberrecht hin oder her.

Ich persönlich handhabe es so, dass ich zusätzlich zu den ausgewählten Motiven, die dann von mir bearbeitet werden, mit meinen Auftraggeber*innen grundsätzlich alles an Material, was fotografiert oder gefilmt wurde teile. Unter der Vorraussetzung, dass dort nicht unbeteiligte Menschen darauf zu sehen sind oder es technische Schwierigkeiten gab oder die technisch unvorteilhaft sind. Und ich kenne es auch andersherum genauso.
Nein ich will dich nicht ficken!!!!!!!!!!!
*********Zero Frau
1.757 Beiträge
@*******rio ganz schlechter Vorschlag. Ich weiß was du damit sagen möchtest aber bei tfp geistern noch viel schlimmere Verträge Rum die das Model oft noch mehr einschränken.

Ich bin seit 30 Jahren dabei und konnte quasi zusehen wie die rechte immer wieder neu ausgelegt wurden.

Bisher haben sich Models nicht Gewehr durch Unkenntnis, Geld Nöte oder den Kreis von Fotografen die sich gegenseitig Schwanz halten und auf die Schulter klopfen aber gut 99 % aller Verträge von , vor allem Hobbyfotografen ( meist reden wir ja hier von nix andren, gibt wenig gelernte hier die ihr können anbieten) kannst du ganz schnell mit dem Anwalt aushebeln..Man muss halt dafür paar penussen aber für zu Verfügung haben.

Der negative bei und nach Geschmack bleibt Leider.

Es ist ja auch oft nicht mehr so das Hobby Fotografen oder Models wissen wie ein richtiger Vertrag Ausschaut. Eher unwissen und vertrauen oft auf Kollegen deren Verträge kopiert und ergänzt werden..dann gibt's halt Stille Post auf Papier und oft sind die Verträge nicht vom entsprechenden Medien Anwalt überarbeitet weil Fotografen nicht fürs Hobby zahlen wollen.


Daher weiß auch kaum einer wirklich was richtig ist oder falsch. Dazu kommt die Zeit wo jeder wegen jeder Kleinigkeit auf piepst. Daher ist das Urheberrecht mittlerweile schwer zu bestimmen.
*******rio Mann
73 Beiträge
@*********Zero, da sind wir wohl sehr unterschiedlicher Meinung. Ich arbeite nicht weniger Jahre als Du als Kameramann im vanilla und kink-Bereich, habe über 1000 Shootings vor und hinter der Kamera mitgemacht - mit Amateuren und Profis, für die Porno-Industrie und für Privatpersonen.

Mir ist klar, dass sich viele Fotograf*innen mit Händen und Füßen gegen die Demokratisierung der Medien durch die Digitalisierung wehren und ihre Pfründe schwinden sehen - uns Kameraleuten geht es da nicht anders. Nur meistens tun sie das mit recht unlauteren Mitteln, wie der Diskreditierung von TFP oder der Unterstellung, dass sich Profis niemals zu TFP-Shootings zur Verfügung stellen würden *ggg* und man deshalb nur minderwertige Fotograf*innen bekäme.

Das stimmt einfach nicht. Es gibt etliche Profis, die immer wieder TFP-Shootings zu sehr fairen Bedingungen anbieten und gerade bei Film-Clips (auch wenn das hier nicht Thema ist), sind diese Abmachungen sehr häufig anzutreffen.

Und ja: bei allen Verträgen muss man genau hinschauen. Und selbst die von "Profis" halten mitunter im Ernstfall keinem Gericht stand, zumal sich über die Jahre auch die Rechtslage ändern kann - oder ganz neue Publikationswege entstehen, die in Verträgen nicht berücksichtigt wurden. Ich kenne das gut, ich habe mit Filmrechten zu tun.
Nein ich will dich nicht ficken!!!!!!!!!!!
*********Zero Frau
1.757 Beiträge
Da stimm ich dir vollkommen zu und jep das liegt daran das viele tfp eben nicht verstanden haben was es eigentlich ist..
Es ist ja letztlich ein Zusammenschluss um sich gegenseitig zu unterstützen und zu verbessern mit gleichem Chancen und rechten.

Aber das verstehen Heute eben nur noch die die aus der Alten Schule mit zumindest Semiprofis zutun haben.

Ja, kenne den Video Markt gut. Mein Partner kommt aus einer Foto und Video Familie. Der Vater war selbst Jahre lang Kameramann . Heute macht er nur Fotografie.

Mein Partner macht beides noch jedoch nur noch auf semi bzw Hobbybasis.

Die Technik hat sich auch sehr geändert und letzten Endes brauchen wir kaum noch Fotografen oder Kameramänner und auch kein Models mehr ....
Wird alles Digitalisiert. Da reichen 5 Fotos auf insta und schwupps bist du via ki im porno


Spannend wo das noch hinführt ach was bin ich froh alt zu sein 🤭
#5
******nds Paar
192 Beiträge
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Wenn beide Partner einverstanden sind, können sie frei festlegen, wer was mit welchen Fotos machen darf. Der Fotograf bleibt immer der Urheber der Fotos, aber dies heißt nicht automatisch, dass er z.B. trotz eines anderslautenden Vertrags mit den Fotos machen kann, was er will. Wenn der Vertrag - am besten unterschrieben vor dem Shooting - alle Nutzungs- und Bearbeitungsrechte dem Model gibt, kann sich der Fotograf zwar als Urheber bezeichnen, aber nutzen darf er die Fotos nicht.
Profilbild
*******Pics Mann
22 Beiträge
Vorsicht!
Zitat von ******a25:
Fotograf = Urheber, weil er das Werk erschafft (Licht, Perspektive, Technik, Bildidee).
Ich = Motiv, selbst wenn ich bezahle, habe ich nur das Recht am eigenen Bild, aber nicht automatisch die Nutzungsrechte am Foto.

Ähm, sorry - NEIN. Das ist Quatsch, sogar rechtlich auf ganz dünnem Eis.

Für Dich dann gut und der Fotograf (oder doch nur Knipser?) möge darauf achten, dass sein Geschäftgebahren nicht als sittenwidrig und gegen geltendes Recht "gerügt" wird.

Du buchst einen Fotografen mit seiner Dienstleistung, bezahlst ihn und hast fortan Anrecht/nebst eh generellen Persönlichkeitsrechten auf/an Deinen Bildern - Punkt

Ob er sie Dir alle als Rohdaten oder nach gemeinsamer Auswahl bearbeitet gibt, ist nebensächlich. Mit der Bezahlung der Diensteistung ist er einen Vertrag eingegangen, der durch ein Vertragswerk(Modelvereinbarung NICHT unterwandert werden kann darf.

Ganz im Gegenteil: er darf KEIN einziges Foto ohne Deine Zustimmung (am besten per Dateinummer und nicht allgemein) verwenden. Du kannst mit Deinem Eigentum (das ist es durch die bezagte Dienstleitung) machen, was Du willst.

Ganz einfach!
********puss Paar
99 Beiträge
Zitat von *******Pics:
Vorsicht!
Zitat von ******a25:
Fotograf = Urheber, weil er das Werk erschafft (Licht, Perspektive, Technik, Bildidee).
Ich = Motiv, selbst wenn ich bezahle, habe ich nur das Recht am eigenen Bild, aber nicht automatisch die Nutzungsrechte am Foto.

Ähm, sorry - NEIN. Das ist Quatsch, sogar rechtlich auf ganz dünnem Eis.

Für Dich dann gut und der Fotograf (oder doch nur Knipser?) möge darauf achten, dass sein Geschäftgebahren nicht als sittenwidrig und gegen geltendes Recht "gerügt" wird.

Du buchst einen Fotografen mit seiner Dienstleistung, bezahlst ihn und hast fortan Anrecht/nebst eh generellen Persönlichkeitsrechten auf/an Deinen Bildern - Punkt

Ob er sie Dir alle als Rohdaten oder nach gemeinsamer Auswahl bearbeitet gibt, ist nebensächlich. Mit der Bezahlung der Diensteistung ist er einen Vertrag eingegangen, der durch ein Vertragswerk(Modelvereinbarung NICHT unterwandert werden kann darf.

Ganz im Gegenteil: er darf KEIN einziges Foto ohne Deine Zustimmung (am besten per Dateinummer und nicht allgemein) verwenden. Du kannst mit Deinem Eigentum (das ist es durch die bezagte Dienstleitung) machen, was Du willst.

Ganz einfach!

Dann belege bitte mal diese teilweise sehr krude Rechtsauffassung - durch die Bestimmungen der KUG , UrHG und der laufenden Rechtsprechung. Viel Spaß dabei, ich hole mir derweil die Chips...
Profilbild
*******Pics Mann
22 Beiträge
Moin Mr_Mrs_Gpuss,

was bitte soll denn an meinen Zeilen "krude" sein, erstaunt fragend.

Nochmal und weil es ganz einfach ist (für viele vllt auch neu):

Kunde bucht Fotograf und wünscht Aufnahmen nach seinen Vorstellungen, für seine Bedürfnisse. Dabei ist es unerheblich, welchen Inhalt diese Bilder haben.
Baby-/Kindershooting für ein Pharmaunternehmen, mit Personen umgesetzte PR-Strecke für ein Medienunternehmen, Firmen-Jubiläumsfeier, PR-Fotos für Gewerbe, fotografische Begleitung einer Hochzeit, eben Erotikbilder einer oder mehrere Personen oder was auch immer.

Kunde bezahlt den Fotografen für den Job und hat Anrecht auf Erlangung wie Verwendung der Bilder – ohne wenn und aber!

Wer kommt denn - außer in diesem komischen Fall - auf die Idee, etwas vorzuschreiben, wieviele Bilder herausgegeben werden oder wo sie eingesetzt werden dürfen? Absoluter Schwachsinn- sorry. Das ist krude!

Der Kunde würde mir einen husten, mich womöglich noch verklagen wegen Nichterfüllung eines Vertrages (den Du eingehst, wenn Du gegen Bezahlung für einen Fotojob engagiert wurdest.)

Anders sieht es natürlich aus, wenn auf TFP-Basis gearbeitet wird. Auch da sollte ein Vertrag, eine Vereinbarung beiden Seite klar machen, was wie verwendet werden darf. Und zwar vorher und nicht hinterher, was hier der Fall zu sein scheint! Das spricht schon mal für die Unseriösität des Fotografen. Schande über den Knilch!

Tipp am Rande: erstmal sich selbst den Spaß gönnen klar zu informieren, bevor man solchen Nonsens als rechtskonform in Erwägung ziehend herauslässt, andere mitlesene User wie vermeintliche Modelle einen schlechten Floh ins Ohr setzt.

Und da es genannt wurde: die erwähnten Gesetze regeln die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Alles das sollte in jedem Fall vorher geregelt werden (Model-Vertrag). Natürlich hat der Fotograf als Urheber der Bilder Rechte (mindestens auf Angabe der Quelle bei Publizierung). Bei dem Pay-Beispiel hier aber auch keinen Deut mehr.

Bezahlt das Model den Fotografen, hat er NULL Verwertungsrechte, sofern es der bezahlende Kunde nicht ausdrücklich erlaubt. Anders wäre das ja eine reine Katastrophe, wenn Pärchen oder Einzelpersonen einen Fotografen buchen und der dann fleißig deren Bilder postet.

Also, Augen auf, Hirn einschalten und weiterhin Frohes Schaffen!
********puss Paar
99 Beiträge
Zitat von *******Pics:
Moin Mr_Mrs_Gpuss,

was bitte soll denn an meinen Zeilen "krude" sein, erstaunt fragend.

Nochmal und weil es ganz einfach ist (für viele vllt auch neu):

Kunde bucht Fotograf und wünscht Aufnahmen nach seinen Vorstellungen, für seine Bedürfnisse. Dabei ist es unerheblich, welchen Inhalt diese Bilder haben.
Baby-/Kindershooting für ein Pharmaunternehmen, mit Personen umgesetzte PR-Strecke für ein Medienunternehmen, Firmen-Jubiläumsfeier, PR-Fotos für Gewerbe, fotografische Begleitung einer Hochzeit, eben Erotikbilder einer oder mehrere Personen oder was auch immer.

Kunde bezahlt den Fotografen für den Job und hat Anrecht auf Erlangung wie Verwendung der Bilder – ohne wenn und aber!

Wer kommt denn - außer in diesem komischen Fall - auf die Idee, etwas vorzuschreiben, wieviele Bilder herausgegeben werden oder wo sie eingesetzt werden dürfen? Absoluter Schwachsinn- sorry. Das ist krude!

Der Kunde würde mir einen husten, mich womöglich noch verklagen wegen Nichterfüllung eines Vertrages (den Du eingehst, wenn Du gegen Bezahlung für einen Fotojob engagiert wurdest.)

Anders sieht es natürlich aus, wenn auf TFP-Basis gearbeitet wird. Auch da sollte ein Vertrag, eine Vereinbarung beiden Seite klar machen, was wie verwendet werden darf. Und zwar vorher und nicht hinterher, was hier der Fall zu sein scheint! Das spricht schon mal für die Unseriösität des Fotografen. Schande über den Knilch!

Tipp am Rande: erstmal sich selbst den Spaß gönnen klar zu informieren, bevor man solchen Nonsens als rechtskonform in Erwägung ziehend herauslässt, andere mitlesene User wie vermeintliche Modelle einen schlechten Floh ins Ohr setzt.

Und da es genannt wurde: die erwähnten Gesetze regeln die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Alles das sollte in jedem Fall vorher geregelt werden (Model-Vertrag). Natürlich hat der Fotograf als Urheber der Bilder Rechte (mindestens auf Angabe der Quelle bei Publizierung). Bei dem Pay-Beispiel hier aber auch keinen Deut mehr.

Bezahlt das Model den Fotografen, hat er NULL Verwertungsrechte, sofern es der bezahlende Kunde nicht ausdrücklich erlaubt. Anders wäre das ja eine reine Katastrophe, wenn Pärchen oder Einzelpersonen einen Fotografen buchen und der dann fleißig deren Bilder postet.

Also, Augen auf, Hirn einschalten und weiterhin Frohes Schaffen!

Hm. Sorry. Aber es bleibt krude, weil dein Denkansatz zwar der gängigen landläufigen - und leider falschen - Meinung entspricht, aber nicht den juristischen Gegebenheiten. Lt. deinem Profil bist Du doch selbständiger Fotograf - genau wie ich im Hauptberuf), von daher solltest Du die Rechtslage doch eigentlich kennen?

Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte sind drei verschiedene Dinge. Sie spielen hier alle mit hinein, sind aber trotzdem isoliert zu bewerten.
Wenn mein Kunde mich engagiert und mich bezahlt, bezahlt er grundsätzlich für 2 Dinge:
Er bezahlt mich für meinen Aufwand und mein KnowHow um die von ihm gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Und er bezahlt mich als Urheber dafür, dass ich ihm die Nutzungsrechte für diese Ergebnisse einräume. In welchem Umfang und Rahmen diese Nutzungsrechte vereinbart werden, ist i.d.R. vertraglich vereinbart. Dass es sich hier um zwei verschiedene Dinge handelt, belegt im übrigen alleine auch schon der unterschiedliche MWSt.-Satz von 19% auf Dienstleistung und 7% auf Lizenzgebühren.

Fotos sind GRUNDSÄTZLICH keine Socken, die man einmal kauft um sie dann beliebig oft anzuziehen wann und wo man will. Es gibt tatsächlich viele Fotografen, auch im professionellen Bereich, die vertraglich uneingeschränkte Nutzungsrechte gegen diese pauschale Gesamtzahlung einräumen - aber das ist deren Sache und nur weil sie es so handhaben und gerade Laien der Auffassung sind, es wäre so korrekt, ist es das eben leider trotzdem nicht. Insofern bist Du also auf dem falschen Dampfer unterwegs.
Urheberrecht bleibt übrigens immer beim Urheber und ist juristisch nicht übertragbar.

Persönlichkeitsrechte spielen bei der Personenfotografie natürlich mit hinein.
Fotograf: darf die Bilder nicht nutzen, wenn keine Releasevereinbarung mit der abgebildeten Person besteht.
Abgebildete Person darf die Bilder nicht nutzen, wenn der Fotograf als Urheber kein explizites Nutzungsrecht eingeräumt hat. Der eine kann also nicht ohne den anderen.
So und nicht anders sieht es aus. Die landläufige Meinung "Ich habe dem Fotografen was bezahlt, also darf ich mit den Bildern machen, was ich will" ist so schlicht und einfach nun mal nicht richtig.
******rld Mann
1.087 Beiträge
@********puss

... schön, dass ihr die Zeit habt euch drauf ein zu lassen ...!!!!

Was immer bei allen geposteten Fotoposts vergessen wird ... der Fotograf hat ein Recht darauf bildnah in geeigneter Form, genannt zu werden, egal ob der Auftraggeber dafür gezahlt hat oder nicht oder ob es ein TFP-Shooting war.

Das vergessen leider 99% aller!
Profilbild
*******Pics Mann
22 Beiträge
Gut, es soll jetzt kein ewiges Hin und Her werden, und inhaltlich haben wir beide Recht, wobei - nochmals - immer auf die Feinheiten geschaut werden muss.

Richtig ist, dass ein Kunde mit Bezahlung des Fotografen das Nutzungsrecht am Bild erwirbt. Er kann, so machen das große Pharma- und andere Unternehmen, diese Nutzung für einen begrenzten Zeitraum von beispielsweise 3 Jahren erwerben.
Möchte er das Bildmaterial länger verwenden, wird nach Absprache eine weitere Nutzungsgebühr fällig.
Gleiches passiert mit den Models und generell auch mit der Nutzungsreichweite, wobei das heutzutage mit der Internetpräsenz kaum noch Bestand hat. Ich kenne Arrangements 'deutschlandweite Nutzung', für Europa und weltweit. Renomierte Modelagenturen arbeiten heute noch so, wenn es um Plakat oder Werbung in einzelnen Medientiteln geht. Ähnlich ist es auch bei Bewegtbildern.

Um das geht es hier aber nicht. Auch nicht um das Urheberrecht, welches natürlich beim Fotografen liegt und auch bleibt. Als Berufsfotograf, was Du ja extra zu erwähnen meintest, hatte ich schon den Fall, dass man selbst diese komplett veräußern kann. Ist mit Einzelbildern auch schon vielfach passiert. (Tolles Geschäft nebenbei gesagt.)

Hier bleiben wir aber beim fiktiven Fallbeispiel oder eben der bereits erwähnten Hochzeitsfotografie, ggf. Firmenfeier, Messeevent oder oder. Kunde bucht mich für ein Honorar von 800 Euro. Ich mache Bilder von der nackten Person, dem Pärchen vorm Altar, der tanzenden Menschen auf dem Firmenevent oder dem Messestand.

Und dann soll ich denen hinterher (ein wichtger Punkt!) erzählen, sie dürfen die Bilder nicht komplett verwenden, nach 3 Jahren oder wann auch immer einmotten? Sowas kann man bei Buchung/Vertragsabschluss schriftlich vorgeben, aber nicht im Nachherein.

Das ist weltfremd, an der gängigen wie auch rechtlichen Praxis vorbeigehend, schlicht nicht richtig UND auch anfechtbar. Wer macht denn sowas? Ist doch Käse, um mir mal den Ausrutscher wie zu Socken herauszunehmen.

Zugebenermaßen rennen viele Fotoleute durch die Welt, die zu wenig Wissen oder Praxiserfahrung haben. Ich hatte bzw kenne alle Fallbeispiele.
Es ist allgemeiner Usus, dass private Fotos (Erotik oder eben Hochzeit) zeitlich unbegrenzt verwendet werden dürfen. Wer korrekt arbeitet, erwähnt dies gleich schriftlich in seinem Angebot und alles ist gut.

Abweichungen gibt es bei Arrangements, wo der Fotograf sein Model bezahlt oder auf TFP-Basis gearbeitet wird.

Nur eins gilt grundsätzlich immer: die Nennung des Urhebers, wie afa_world richtigerweise genannt hat.

Back to the roots, zum aktuellen Tagesgeschäft nachher (kann mal jemand den Regen da draußen abstellen?).

Allen ein schönes Osterfest!
******rld Mann
1.087 Beiträge
@*******Pics
"...
Um das geht es hier aber nicht. Auch nicht um das Urheberrecht, welches natürlich beim Fotografen liegt und auch bleibt. Als Berufsfotograf, was Du ja extra zu erwähnen meintest, hatte ich schon den Fall, dass man selbs diese komplett veräußern kann. Ist mit Einzelbildern auch schon vielfach passiert. (Tolles Geschäft nebenbei gesagt.) ..."

... sorry schlichtweg falsch und alle entsprechenden Vereinbarungen sind schwebend unwirksam ... denn:

Beim Urheberrecht handelt es sich um ein ausschließliches Recht, welches im UrhG definiert ist. Ziel ist vor allem der Schutz des Urhebers und seinem Werk, weshalb dieses in der Regel nicht vollständig auf Dritte übertragen werden kann. Damit wird sichergestellt, dass der Urheber darüber entscheiden kann, was mit seinem Werk geschieht.

Zu den Rechtsgeschäften über das Urheberrecht heißt es in § 29 UrhG:

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

Daraus ergibt sich, dass die Übertragung des gesamten Urheberrechts nur nach dem Tod des Schöpfers möglich ist und dieses vererbt wird. Eine Abtretung zugunsten von Dritten kann deshalb beim Urheberrecht nicht erfolgen. Allerdings können Urheber anderen Personen sogenannte Nutzungsrechte einräumen, die es ihnen erlauben, das Werk zu nutzen.
Profilbild
*******Pics Mann
22 Beiträge
Au weia.... "ich kringel mich wund"...

Na fein, dann kann ich ja allen meinen Modellen/Pärchen wie gefühlt 150 Hochzeitspaaren (sofern sie nicht wieder geschieden sind) eine Rechnung schicken, dass ich jetzt nach X Jahren eine Summe X für die weitere Nutzung der für sie gemachten Bilder haben möchte oder auffordern, Ihre Hochzeitsalben wegzuschmeißen.

Das wird ein Spaß... *haumichwech*

Nee Leute, lasst mal gut sein. Macht wie ihr meint oder möchtet. Ich kann mit meinen Bildern machen, was ich will, sogar alle Rechte abtreten und bleibe hier jetzt dann mal "leise dumm"... *traenenlach*
******rld Mann
1.087 Beiträge
Zitat von *******Pics:
Au weia.... "ich kringel mich wund"...

Na fein, dann kann ich ja allen meinen Modellen/Pärchen wie gefühlt 150 Hochzeitspaaren (sofern sie nicht wieder geschieden sind) eine Rechnung schicken, dass ich jetzt nach X Jahren eine Summe X für die weitere Nutzung der für sie gemachten Bilder haben möchte oder auffordern, Ihre Hochzeitsalben wegzuschmeißen.

Das wird ein Spaß... *haumichwech*

Nee Leute, lasst mal gut sein. Macht wie ihr meint oder möchtet. Ich kann mit meinen Bildern machen, was ich will, sogar alle Rechte abtreten und bleibe hier jetzt dann mal "leise dumm"... *traenenlach*

Man möchte immer nur gerne vestehen, was man für sich gerne verstehen möchte ... wie viele das heute gerne tun ... Vereinbarungen in Deutschlan unterliegen nun mal dem geltenden, deutschen Recht!

... und klar kann jeder, der andere anzocken möchte, machen was er will und es auch laut herausschreien ... davon wird es aber nicht wahr und nicht richtig ...

Die Frage ist doch eher eine andere. Hochzeit privates Familienereignis ... oder aber ein Pharmaunternehmen mit gewerblichen Interesse ... in beiden Fällen wird normalerweise ein Vertrag geschlossen, in diesen Verträgen wird das entsprechenden Lizenzechte/Nutzungs- und Verwendiungsrechte geregelt ... und dabei muss ich mich an geltendes Recht halten alles andere ist unlauter und schwebend unwirksam!

... oder aber wo keine Kläger (da beide Seiten unwissend) da kein Richter!

... ich sehe gerade du bist ja Profi ... da du hier ja auch deine Dienstleistung anbietest ... wo ist denn dein Impressum?

... ach ja, ich spreche aus eigener Erfahrung ich habe bereits drei Pozesse leider führen müssen weil ich jemanden wie dich auf der Gegenseite hatte ... was soll ich sagen ... mein Konto hat sich gefreut ... !
****_BS Mann
183 Beiträge
Zitat von *******Pics:

Und dann soll ich denen hinterher (ein wichtger Punkt!) erzählen, sie dürfen die Bilder nicht komplett verwenden, nach 3 Jahren oder wann auch immer einmotten? Sowas kann man bei Buchung/Vertragsabschluss schriftlich vorgeben, aber nicht im Nachherein.

Klingt doof aber als Fotograf muss ich erstmal rein gar nichts schriftlich vorgeben um eine Nutzung zu beschränken. Das Recht Nutzung zu erlauben wird mir perse erstmal durch das Urheberrecht zugesichert.
Dem Kunden obliegt es "sich vorher" Rechte der Nutzung vom Fotografen einräumen zu lassen.
Als unterste Basis besteht die Dienstleistung eines Fotografen zunächst mal rein aus dem "Erstellen" der Fotos. Der Kund zahlt also erstmal für das handwerkliche/künstlerische Können.
Das Recht die Fotos zu nutzen ist eine völlig andere Baustelle und die Milchmädchenrechnung. "Ich hab bezahlt jetzt darf ich alles" ist ein Trugschluß.
********puss Paar
99 Beiträge
Zitat von *******Pics:
Gut, es soll jetzt kein ewiges Hin und Her werden, und inhaltlich haben wir beide Recht, wobei - nochmals - immer auf die Feinheiten geschaut werden muss.

Richtig ist, dass ein Kunde mit Bezahlung des Fotografen das Nutzungsrecht am Bild erwirbt. Er kann, so machen das große Pharma- und andere Unternehmen, diese Nutzung für einen begrenzten Zeitraum von beispielsweise 3 Jahren erwerben.
Möchte er das Bildmaterial länger verwenden, wird nach Absprache eine weitere Nutzungsgebühr fällig.
Gleiches passiert mit den Models und generell auch mit der Nutzungsreichweite, wobei das heutzutage mit der Internetpräsenz kaum noch Bestand hat. Ich kenne Arrangements 'deutschlandweite Nutzung', für Europa und weltweit. Renomierte Modelagenturen arbeiten heute noch so, wenn es um Plakat oder Werbung in einzelnen Medientiteln geht. Ähnlich ist es auch bei Bewegtbildern.


Naja - jetzt kommen wir der Sache wieder näher. Keine Einwendungen soweit.
Aber das ist nicht das,was Du ganz ursprünglich geschrieben hattest. Und das war in dem Wortlaut ganz einfach mal nicht richtig.

Dass man den Umfang der Nutzungsrechte vertraglich und zwar VORHER festlegt, sollte eigentlich doch klar sein?! Im Nachhinein ist sowas natürlich Blödsinn und juristisch auch eher schlecht haltbar...
Aber Du hattest Dich auf die zitierte Aussage der TO bezogen - und die war korrekt.

Egal... Schöne Ostern und fröhliches Eiersuchen :-)!
Nein ich will dich nicht ficken!!!!!!!!!!!
*********Zero Frau
1.757 Beiträge
Wie ihr seht ist alles Auffassung und viel Unklarheiten.

Jeder kocht halt sein Süppchen.

Vor dem Shooting Vertrag zuschicken lassen , durch gehen Punkte ab ändern, entfernen oder hinzufügen und dann erst shooten.


Anders wird es nicht mehr gehen. Raus kam aber das nicht nur der Fotograf oder der zahlende Kunde rechte hat sondern alle und irgendwie sogar zu gleichen Teilen.

Erwerben kann man nur das Nutzungsrecht das sollte eigentlich als großes ganzes jetzt klar sein .....


Aka Nachtrag hab ich noch wie Fotograf das Recht auf Erwähnung hat , hat das das Modell natürlich auch ....


Keiner ist also besser gestellt als der andere außer man ist nicht fair und der andere dumm

Denke ist alles gesagt jetzt bei dem Thema.

Reicht halt nicht als Model nur auf das erzählte zu hören.
******a25 Frau
27 Beiträge
Themenersteller 
So: Gleiche Location. Gleiche Vorbereitung. Das Equipment wurde gemietet, das Setting rekonstruiert, das Re-Shooting präzise ausgeführt.
Das Produkt haben wir nur leicht verändert, sichtbar für die, die genau hinsehen.
Die RAW-Dateien, gesichert. Natürlich. Eigentum mit Zeitstempel.
Die Bearbeitung war kleine Herausforderung.
Fazit:
Manchmal führt dich ein eng geschnürter Vertrag direkt in die Freiheit. Und in dein eigenes, günstigeres Glück.
Ist das eine Ohrfeige? Oder schon ein Eigentor gewesen? *nachdenk*
******rld Mann
1.087 Beiträge
@******a25

"... Fazit:
Manchmal führt dich ein eng geschnürter Vertrag direkt in die Freiheit. Und in dein eigenes, günstigeres Glück.
Ist das eine Ohrfeige? Oder schon ein Eigentor gewesen? *nachdenk* ..."

... es hilft dir auch ein "eng geschnürrter Vertrag" nichts, wenn er gegen geltenes Recht verstöss!
*********tfox Mann
752 Beiträge
Liebe Joyler,

da wir hier mit sehr stark vertretenen Positionen konfrontiert sind und der Austausch von Standpunkten nicht zu einem Konsens geführt hat, würde ich mal den letzten Satz von @******rld zum Anlaß nehmen, damit wir vom Austausch von Meinungen nicht weiter in den Austausch von Unhöflichkeiten oder Gehässigkeiten abgleiten.

Bildrechte, Urheberrechte, Vertragsrecht (und seine Grenzen!) haben ganz offensichtlich eines gemeinsam: Das Recht.

Von daher wäre es nützlich, wenn hier jeder der mit einem entsprechenden Anspruch seine Meinung vertritt, diese auch mit Argumenten belegt. Im Recht wären das zum Beispiel Gesetzestexte oder besser Belege aus kommentierten Fassungen. Da die Fragen allerdings mehrere – oft konkurrierende – Rechtsgebiete umfassen, würde ich entsprechende Urteile zu einschlägigen oder ähnlichen Verfahren vorschlagen. Und nach den Erfahrungen mit Urheberrecht aus Hamburg oder Politischer Justiz aus Bamberg am besten Obergerichte, also OLG oder BGH.

Ein Streit muß nicht persönlich werden, aber "trust me, bro" ist nun mal keine Quelle. 😋😎😇

Sanfte Ostergrüße an alle

Foxy
Tausch dich mit der Community zu heißen Themen aus oder starte selbst eine Diskussion.
Jetzt kostenlos anmelden