„Moin
Mr_Mrs_Gpuss,
was bitte soll denn an meinen Zeilen "krude" sein, erstaunt fragend.
Nochmal und weil es ganz einfach ist (für viele vllt auch neu):
Kunde bucht Fotograf und wünscht Aufnahmen nach seinen Vorstellungen, für seine Bedürfnisse. Dabei ist es unerheblich, welchen Inhalt diese Bilder haben.
Baby-/Kindershooting für ein Pharmaunternehmen, mit Personen umgesetzte PR-Strecke für ein Medienunternehmen, Firmen-Jubiläumsfeier, PR-Fotos für Gewerbe, fotografische Begleitung einer Hochzeit, eben Erotikbilder einer oder mehrere Personen oder was auch immer.
Kunde bezahlt den Fotografen für den Job und hat Anrecht auf Erlangung wie Verwendung der Bilder – ohne wenn und aber!
Wer kommt denn - außer in diesem komischen Fall - auf die Idee, etwas vorzuschreiben, wieviele Bilder herausgegeben werden oder wo sie eingesetzt werden dürfen? Absoluter Schwachsinn- sorry.
Das ist krude!
Der Kunde würde mir einen husten, mich womöglich noch verklagen wegen Nichterfüllung eines Vertrages (den Du eingehst, wenn Du gegen Bezahlung für einen Fotojob engagiert wurdest.)
Anders sieht es natürlich aus, wenn auf TFP-Basis gearbeitet wird. Auch da sollte ein Vertrag, eine Vereinbarung beiden Seite klar machen, was wie verwendet werden darf. Und zwar vorher und nicht hinterher, was hier der Fall zu sein scheint! Das spricht schon mal für die Unseriösität des Fotografen. Schande über den Knilch!
Tipp am Rande: erstmal sich selbst den Spaß gönnen klar zu informieren, bevor man solchen Nonsens als rechtskonform in Erwägung ziehend herauslässt, andere mitlesene User wie vermeintliche Modelle einen schlechten Floh ins Ohr setzt.
Und da es genannt wurde: die erwähnten Gesetze regeln die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Alles das sollte in jedem Fall
vorher geregelt werden (Model-Vertrag). Natürlich hat der Fotograf als Urheber der Bilder Rechte (mindestens auf Angabe der Quelle bei Publizierung). Bei dem Pay-Beispiel hier aber auch keinen Deut mehr.
Bezahlt das Model den Fotografen, hat er NULL Verwertungsrechte, sofern es der bezahlende Kunde nicht ausdrücklich erlaubt. Anders wäre das ja eine reine Katastrophe, wenn Pärchen oder Einzelpersonen einen Fotografen buchen und der dann fleißig deren Bilder postet.
Also, Augen auf, Hirn einschalten und weiterhin Frohes Schaffen!
Hm. Sorry. Aber es bleibt krude, weil dein Denkansatz zwar der gängigen landläufigen - und leider falschen - Meinung entspricht, aber nicht den juristischen Gegebenheiten. Lt. deinem Profil bist Du doch selbständiger Fotograf - genau wie ich im Hauptberuf), von daher solltest Du die Rechtslage doch eigentlich kennen?
Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte sind drei verschiedene Dinge. Sie spielen hier alle mit hinein, sind aber trotzdem isoliert zu bewerten.
Wenn mein Kunde mich engagiert und mich bezahlt, bezahlt er grundsätzlich für 2 Dinge:
Er bezahlt mich für meinen Aufwand und mein KnowHow um die von ihm gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Und er bezahlt mich als Urheber dafür, dass ich ihm die Nutzungsrechte für diese Ergebnisse einräume. In welchem Umfang und Rahmen diese Nutzungsrechte vereinbart werden, ist i.d.R. vertraglich vereinbart. Dass es sich hier um zwei verschiedene Dinge handelt, belegt im übrigen alleine auch schon der unterschiedliche MWSt.-Satz von 19% auf Dienstleistung und 7% auf Lizenzgebühren.
Fotos sind GRUNDSÄTZLICH keine Socken, die man einmal kauft um sie dann beliebig oft anzuziehen wann und wo man will. Es gibt tatsächlich viele Fotografen, auch im professionellen Bereich, die vertraglich uneingeschränkte Nutzungsrechte gegen diese pauschale Gesamtzahlung einräumen - aber das ist deren Sache und nur weil sie es so handhaben und gerade Laien der Auffassung sind, es wäre so korrekt, ist es das eben leider trotzdem nicht. Insofern bist Du also auf dem falschen Dampfer unterwegs.
Urheberrecht bleibt übrigens immer beim Urheber und ist juristisch nicht übertragbar.
Persönlichkeitsrechte spielen bei der Personenfotografie natürlich mit hinein.
Fotograf: darf die Bilder nicht nutzen, wenn keine Releasevereinbarung mit der abgebildeten Person besteht.
Abgebildete Person darf die Bilder nicht nutzen, wenn der Fotograf als Urheber kein explizites Nutzungsrecht eingeräumt hat. Der eine kann also nicht ohne den anderen.
So und nicht anders sieht es aus. Die landläufige Meinung "Ich habe dem Fotografen was bezahlt, also darf ich mit den Bildern machen, was ich will" ist so schlicht und einfach nun mal nicht richtig.