Aufwendungsersatz
Im Moment bin ich auf der Suche nach einer zweiten ehrenamtlichen Tätigkeit im sozialen Bereich. Auf Nachfrage zur Erstattung von Fahrkosten, bekomme ich immer die Auskunft cie müßte der ehrenamtlich Tätige selst tragen, weil dies zur "Ehrenamtlichkeit" dazu gehöre. Nach meinen Kenntnisstand (u.a. !5 Jahre Hauptkassierer bei der Volkssolidarität) sind Kosten, die Ehrenamtliche bei Ihrer Tätigkeit für Ihren Verein "vorauslegen" z.B. Telefon-,Porto-,oder Fahrkosen.grundsätzlich zu erstatten.der Aufwendungsersatz ist nicht zu verwechseln mit der Aufwendungsentschädigung.Meine Fragen: Wie sind eure Erfahrungen ? Wie soll ich mich bei meiner Suche diezbezüglich verhalten? Vielen Dank, Marcell- Anmelden
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