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Funkamateure in der Gruppe CB Funk

****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Funkamateure in der Gruppe CB Funk
Nach dem der eine oder andere sich hierher verirrt hat, muß natürlich auch ein Platz für diese Funkanwendung eingerichtet werden.

Barrel



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****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Mir ist da eine Meldung über den Ticker gekommen
Hallo in die Runde,

für die Funkamateure unter uns sicher interessant:

(Vollständiger verbindlicher Wortlaut im Amtsblatt 24/2021 ab Seite 1646, gibt's kostenfrei unter https://www.bnetza-amtsblatt.de)

1.) Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Um auch Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, wird, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen bis zum 31. Dezember 2022 gestattet.

Nutzungsbestimmungen

Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.

Dabei sind die Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten.

2.) Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz

Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für den Amateurfunkdienst in Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 50–52 MHz beschlossen. Im Hinblick auf die dazu noch erforderlichen Anpassungen der Frequenzverordnung, des Frequenzplans und der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV), mit denen die Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Sinne des § 5 Abs. 3 des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und des § 9 Abs. 2 der AFuV mittelfristig gestattet werden soll, wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2022 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.

Nutzungsbestimmungen

Frequenzbereich: 50,000 MHz - 52,000 MHz
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000 - 50,400 MHz:

750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A
100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400 - 52,000 MHz: 25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A oder E
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten

Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Antennenpolarisation: horizontal
Kontestbetrieb: zulässig
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.

3.) befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,210 MHz bis zum 31. Dezember 2022 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.

Nutzungsbestimmungen

Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
Antennenpolarisation: horizontal

Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden. Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz im Rahmen des Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden Anwendung. Störungen sind zu vermeiden und die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.

4.) Nutzung der Frequenzbereiche 1850-1890 kHz und 1890-2000 kHz

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2022 die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet, die in Anlage 1 Buchstabe A lfd. Nr. 3, 3a, 4 und 4a der Amateurfunkverordnung (AFuV) enthalten sind:
1. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.
2. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.
3. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.
Bei Nutzungen gemäß den Nummern 1, 2 oder 3 dürfen andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den betreffenden Funkamateur sofort einzustellen.
Bei Nutzungen gemäß den Nummern 1, 2 oder 3 sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden Anwendung.

Zuständig Referat 225-9


73 Barrel
****_HP Paar
131 Beiträge
Am Wochenende ( 05.03.22 - 06.03.22 ) ist wieder 24h Contest auf 2m und 70cm im Amateurfunkband.
Von Sa.15 Uhr - So. 15 Uhr Ortszeit ist wieder Hochbetrieb auf den genannten Bändern.
Sehen wir uns auf dem Felsberg, 514m NN ? 20km südlich von Darmstadt ?
Gruß Andreas !
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich merke es mir mal vor.
Kommt bei mir immer aufs Wetter an.

73 Hartmut
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Wer schreibt der bleibt
Wenn in einem Thread nichts geschriebe wird, dann wird der vom Joy erst gesperrt und dann gelöscht.

Allso --- *tipp*

73 Barrel
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Norwegen gibt Gastlizenzen für Inh. ausländischen N-Lizenen
Dies hat die norwegische Fernmeldeverwaltung Nkom am 7. Januar 2026 auf Anfrage bestätigt. Damit ist es auch für Inhaber eines DO- oder DA6-Rufzeichens möglich, bei einem Kurzzeitaufenthalt in Norwegen Funkbetrieb zu machen. Es gelten die gleichen Betriebsbedingungen wie für Voll-Lizenzen. Anträge sind zu richten an firmapost@nkom.no .

Die von DK5JI geführte „Tagesaktuelle DARC-CEPT-Länderliste“ wurde bereits entsprechend korrigiert (https://www.darc.de/der-club/refer…t-laenderliste/ ). Anlass für die Anfrage bei der Nkom war die Tatsache, dass Norwegen die CEPT-Novice-Lizenz nicht implementiert hat, da es dort derzeit nur eine einzige Lizenzklasse gibt. Somit ist es für Inhaber einer ausländischen Novice-Lizenz nicht gestattet, in Norwegen ohne Gastlizenz zu funken. (Tnx Info DK5JI)
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
DARC e.V. übernimmt QSL-Service für RSGB
Zitat von Funkamateur

Langfristige Kooperationsvereinbarung zwischen Amateurfunkverbänden
Eine „wichtige Änderungen für den RSGB-QSL-Service“ gab jetzt der britische Amateurfunkverband Radio Society of Great Britain (RSGB) bekannt: Ab sofort ist das QSL-Büro des DARC e.V. auch für Mitglieder des RSGB zuständig.

Der RSGB freue sich, nach dem Ausscheiden von QSL-Bureau-Manager Richard Constantine, G3UGF, die nächste Stufe bei der Entwicklung seiner QSL-Bürodienste bekannt zu geben, teilte der Verband mit. Nach einer umfassenden Prüfung der langfristigen Optionen habe der RSGB eine formelle vertragliche Vereinbarung mit dem Deutschen Amateur Radio Club e.V. (DARC) geschlossen, um alle ein- und ausgehenden RSGB-QSL-Karten zu verarbeiten.

„Der DARC betreibt ein modernes QSL-Büro mit hoher Kapazität“, heißt es weiter. „Dessen Systeme unterstützen bereits eine Reihe nationaler Gesellschaften und bieten Zuverlässigkeit im industriellen Maßstab, digitale Verarbeitungsfähigkeit und langfristige Robustheit.“ Diese Partnerschaft werde einen zuverlässigen und effektiven QSL-Büroservice für RSGB-Mitglieder bieten.
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Neuer Frequenzbereich für FT 8 in den USA
Zitat von DARC


Seit heute, dem 13. Februar 2026, haben US-amerikanische Funkamateure Zugang zu einem neuen 15 kHz breiten Segment im 60-Meter-Band. Das berichtet die niederländische Amateurfunkvereinigung VERON. Die Nutzung ist mit einer maximal zulässigen Leistung von 9,15 Watt ERP (oder 15 Watt EIRP) und einer Bandbreite von 2,8 kHz vorgesehen.

Da sich dieses neue Bandsegment mit dem alten 60-Meter-Kanal 5.358,5 kHz überschneidet und die FCC beschlossen hat, die höheren Leistungsgrenzen, die durch die kanalisierte Zuweisung für diesen bestimmten Kanal gewährt wurden, nicht beizubehalten, bleibt die Leistungsgrenze von 9,15 Watt ERP über das gesamte 15-kHz-breite Bandsegment konstant. Und das trotz der Tatsache, dass der bereits bestehende Kanal eine höhere Leistung zuließ.

Ursprünglich durften Amateure in den Vereinigten Staaten Sprache in USB mit einer maximalen effektiven Strahlungsleistung (ERP) von 50 W und einer Audiobandbreite von maximal 2,8 kHz verwenden. Die Leistungsstufe wurde für diese 5 Kanäle auf 100 W ERP festgelegt.

Ab dem 13. Februar 2026 bleibt für die Kanäle um 5332, 5348, 5373 und 5405 kHz die Grenze von 100 Watt ERP in Kraft. Ebenso wie die Modusbeschränkung auf Fonie (USB), CW und Digitalmodi. Für das Bandsegment zwischen 5351,5 und 5366,5 kHz beträgt die maximale Leistung hingegen 9,15 W ERP, die maximale Bandbreite 2,8 kHz, wobei jeder Modus zulässig ist. Um weiterhin mit 100 Watt arbeiten zu können, werden viele amerikanische DXer ihre FT8-Aktivitäten auf eine neue Frequenz verlegen: 5.371,5 kHz.

In Kürze wird sich zeigen, ob US-amerikanische Amateure auf 60 Meter mit reduzierter Leistung auf den internationalen Frequenzen QRV sein werden. Oder ob sich ein Split-Betrieb 5357/5371,5 kHz entwickelt.

73 Digger
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
50 jähriges Jubiläum Antarktisstation
Zitat von Funkamateur


Zu diesem Anlass findet vom 16. Februar bis 30. April 2026 das Funk- und Diplomevent 50 Jahre deutsche Antarktisforschung statt. Es erinnert an die Eröffnung des DDR-Basislaboratoriums vor 50 Jahren (1976) in der Schirmacher-Oase. Das war der Beginn der permanenten deutschen Forschungspräsenz in der Antarktis. Was vor 50 Jahren begann, hat sich heute zur leistungsfähigen Neumayer-Station III entwickelt.

Ab dem 16. Februar sind DA0ANT, DM50ANT, DP50ANT für das Diplomprogramm 50ANT wertbar, aber auch im Rahmen der 23. Antarktis-Aktivitäts-Woche bis zum 22. Februar 2026 für das AAW 2026. Die offiziellen WAP-Registrierungsnummern wie folgt: DA0ANT mit WAP-128, DM50ANT mit WAP-364 und DP50ANT mit WAP-365.

Für die Diplomaktivität 50ANT gelten die drei SES noch bis zum 30. April 2026. Für alle drei SES gilt der gemeinsame Sonder-DOK 50ANT.

Im gesamten Monat April erfährt das Diplomprogramm Unterstützung durch zwei weitere Sonderrufzeichen des DARC SES Teams zur Antarktis. Deren QSOs werden speziell für die Diplom-Kategorie "PERFEKT" von Bedeutung sein werden.

DM50GFS symbolisiert den 50. Geburtstag der "Georg-Forster-Station"
DP200GVN aus Anlass des 200. Geburtstages von Georg von Neumayer
Die Funkamateure von DM50GFS und DP200GVN kommen aus dem DARC SES Team. Deren QSOs werden für die Wertung unserer Diplomaktivität "50 Jahre deutsche Antartisforschung" automatisch mit einfließen.

Als SES-Aktivierer von DA0ANT, DM50ANT und DP50ANT werden sich wieder erfahrene Funkamateure aus den früheren erfolgreichen Aktionen wie z.B.: 100 Jahre Deutsches Funk-Kartell (100FK) oder zuletzt zur Kulturhauptstadt 2025 Chemnitz (2025C) engagieren.

Mehr zum Diplomprogramm 50ANT unter: https://50ant.hamaward.de/de/diplombedingungen

Die Webseite liefert wieder viele Hintergrundinformationen zu den Antarktis-Stationen. Beleuchtet werden die Stationen beider deutscher Staaten. Gerade deshalb sei auf die Rubrik Links und Videos verwiesen, wo sich Protagonisten verschiedenster deutscher Antarktisexpeditionen in Wort und Bild äußern.

Empfehlenswert auch der Menüpunkt zum Rufzeichen Y3ZA.

Wir wünschen vy 55 und jederzeit gute conds.
Karsten, ..1...; Steffen, ..6...
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Info zu einem Update
Die Firma WIMO warnt vor einem Update.
Hier eine Kopie des Textes:

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Zitat von Facebook - WiMo Antennen und Elektronik GmbH

Aktuell erreichen uns immer mehr Meldungen, dass das neueste Firmware-Update für den AnyTone AT-D890UV (2m/70cm DMR/FM Handheld Radio) fehlerhaft ist 😬 . Berichte deuten darauf hin, dass die Installation dazu führen kann, dass das Gerät unbrauchbar wird („Bricking“) ☠️.

Wir raten dringend, das Update vorerst NICHT durchzuführen ☝️!

Zur Sicherheit empfehlen wir allen Eigentümern, vorerst bei ihrer aktuellen Firmware-Version zu bleiben und auf Aktualisierung zu verzichten 🤳. Wir stehen bereits mit dem Hersteller in Kontakt, um die Situation zu klären und informieren euch sofort, sobald eine bugfreie Version oder neue Informationen verfügbar sind 🫡.

Bitte teilen Sie diese Mitteilung mit anderen anderen Funkbetreibern, um Schäden an weiteren Geräten zu vermeiden 💬 .

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und euer Verständnis

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73 Barrel
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Neue Repeater Map des DARC
Quelle DARC

Seit einiger Zeit gibt es wieder die Web-ATV-Relaiskarte, welche Information über die einzelnen digitalen und analogen Relais beinhaltet. Das DARC-AGAF-Referat würde sich über Meldungen freuen, um die Daten gut zu pflegen.

Darüber berichtet das AGAF-Referat.

https://atv-repeatermap.com

73 Barrel
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Neues ITU-Handbuch für den Amateurfunkdienst veröffentlicht
Zitat "Funkamateur"


Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) hat das aktualisierte "Handbook on Amateur and Amateur Satellite Service" (Handbuch für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten) in der Ausgabe 2026 veröffentlicht.

Die aktualisierte, in englischer Sprache vorliegende Ausgabe enthält umfassende Informationen über die Amateur- und Amateursatellitendienste, einschließlich relevanter ITU-Regulierungstexte, technischer Richtlinien und betrieblicher Praktiken. Sie berücksichtigt die technischen Entwicklungen (z.B. FT8 und andere Digimodes) seit der letzten Ausgabe im Jahr 2014.

Das Handbuch dient nationalen Verwaltungen, Regulierungsbehörden und Amateurfunkorganisationen weltweit als wichtige Quelle für Frequenzkoordination, Lizensierung und Planung von Satellitenprojekten.

Das Handbuch steht kostenlos unter

https://www.itu.int/pub/R-HDB-52-2026

zum Download bereit.

73 Digger
****el Mann
10.148 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Radio DARC
Zitat von DARC

Das Technik-Team von RADIO DARC hat sich dafür entschieden, eine neue Kurzwellen-Sendefrequenz einzusetzen. Ab Sonntag, den 3. Mai wird unsere Hauptsendung am Sonntag 11 Uhr Lokalzeit wieder auf 6070 kHz im 49-m-Band zu hören sein. Genutzt werden hierfür die Anlagen unseres britischen Sendepartners ENCOMPASS aus Woofferton, von wo wir bisher auf 9670 kHz zu hören waren. Hintergrund dieses Frequenzwechsels ist die Entwicklung der maximalen Grenzfrequenz im Sommer und die stark abnehmende Sonnenflecken-Aktivität.

Dies hat vor allem bei Hörern im Westen Deutschlands in letzter Zeit dazu geführt, dass der Empfang schlecht war, etwa im Ruhrgebiet. Der Wechsel zurück auf die 6070 kHz verspricht stabilere Signale ohne Tote Zone, vor allem während der Sommermonate, aber auch nicht mehr ganz so hohe Feldstärken als bisher. Parallel dazu werden wir zu hören sein über Channel292 aus Ingolstadt, von dort wird ab Mai die 9670 kHz genutzt. Alle Hörerinnen und Hörer werden gebeten, ab kommender Woche die neue RADIO DARC Frequenz 6070 kHz zu beobachten und uns Empfangsberichte zu senden (radio(at)darc.de)
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