Es lebe der Paragraphenhengst
Hallo Bogenfreunde,
es sind in diesem Thread zwar nicht allzu viele Fragen vorhanden, dafür aber sehr fundierte Antworten, dazu einmal Danke an die entsprechenden Teilnehmer.
Ich habe mir einmal erlaubt eine Anfrage an die EU Auskunft zu stellen. Die Antwort so vielsagend wie keine Antwort.
Letztendlich kam dabei die Aussage heraus, das im Einzelfall am besten vor Reiseantritt eine Anfrage beim Konsulat des jeweiligen Reiselandes von großem Vorteil ist.
Sofern Ihr an einem Turnier teilnehmt ist hierbei eine entsprechende Anmeldung mit Sicherheit von großem Vorteil.
Ich habe in diesem Rahmen auch einmal beim deutschen Zoll nachgefragt wie es aus Zolltechnischer Sicht mit Sportbögen und dem Transport innerhalb der EU aussieht. Hier einmal deren Schreiben:
Sportbögen sind vom deutschen Waffengesetz ausgenommen.
Die Mitnahme ist somit ohne weiteres möglich.
Ihre Sportbögen können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.
http://www.zoll.de/DE/Privat … ckwaren/rueckwaren_node.html
Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich mal um Gemeinschaftswaren gehandelt haben. Diese müssen Gegenstand einer tatsächlichen, also wirklich stattgefundenen Ausfuhr aus dem gemeinschaftlichen Zollgebiet gewesen sein und ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bedingung ist, dass die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, damit sie ihren ursprünglichen zollrechtlichen Status zurückerhalten.
Da die abfertigenden Zollbeamten nicht wissen können, dass Rückwaren eingeführt werden, muss der Beteiligte einen entsprechenden Antrag stellen, um letztendlich auch in den Genuss der Abgabenfreiheit zu kommen.
Wenn Sie für den Sportbogen keine Unterlagen mehr besitzen, aus denen sich ergibt, dass dieser entweder in der EU gekauft wurde (Rechnung) oder bei einer früheren Einreise aus einem Nicht-EU-Land verzollt worden ist (Einfuhrabgabenbescheid), sollten Sie sich vor der Ausreise vom Zollamt im/am Flughafen eine sogenannte Nämlichkeitsbescheinigung ausgestellen lassen.
Andernfalls kann es sein, dass die Sportbögen bei der Wiedereinreise aus einem NIcht-EU-Staat
nach Deutschland verzollt werden.
Das entsprechende Formular 0330 (Nämlichkeitsbescheinigung) und weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.zoll.de/DE/Privat … liche-gegenstaende_node.html
Wir haben zwar innerhalb Europas schon einiges auf einen gemeinsamen Nenner gebracht, aber gerade bei einem Sport wie unserem scheint hier doch noch vieles nicht so klar zu sein.
Bevor Ihr also die ersten unangenehmen Erfahrungen mit den Ordnungshütern in Eurem Urlaubsland macht lieber vorher einmal, und das am besten frühzeitig, eine Mail an das entsprechende Konsulat und das dann als Ausdruck mitnehmen.
Ich weiß als Berufskraftfahrer (Bus und LKW) wie rigoros die Behörden im Ausland schon bei leichten Zeit bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen reagieren.
Wie die

eventuell reagiert wenn die mich mit aufgenocktem Pfeil und gespanntem Bogen antreffen und ich keinen passenden Waffenschein habe möchte ich gar nicht wissen
Wäre aber ganz toll wenn Ihr Eure gemachten Erfahrungen hier posten könntet. Wenn möglich mit fundierten Quellen weil nix ist gefährlicher als "Halbwissen"
Mit Sicherheit wäre auch das Transportproblem von großem Interesse.
Mit meinem 70" Sportrecurve habe ich kein Versandproblem. Pfeile Stabis, Mittelteil, Wurfarme, Visier, Pfeile etc alles so weit nötig zerlegt im großen Alukoffer, nur meinen englischen 70" Langbogen kann ich schlecht falten bzw. "nur" einmal....
Und was Fluggesellschaften mit Sondergepäck verlangen
Also auch ein mehr als interessantes Thema für alle Reisefreudigen hier.
So, Euch allen einen schönen Urlaub und ganz wenig Probleme
lg
jean_serena2