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CMNF-Wanderung - Bretzfeld (20.09.2025)

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********odhi
113 Beiträge
Themenersteller 
CMNF-Wanderung - Bretzfeld (20.09.2025)
Bodhi 99

* SPECIAL: Private CMNF-Wanderung *

CMNF steht für "Clothed Male, Naked Female" und bedeutet übersetzt "bekleideter Mann, nackte Frau".

Strecke: ca. 14 km
Dauer o. Pausen: ca. 4 Std.
Schwierigkeitsgrad: Mittel
Auf: ca. 240 hm, Ab: ca. 240 hm
ohne Gewähr

Gute Grundkondition erforderlich. Leicht begehbare Wege. Kein besonderes Können erforderlich.

Wir starten am Samstag, den 20.09.2025 pünktlich um 10:30 Uhr. Den genauen Startpunkt gibt es nur für die angemeldeten Teilnehmer.

Bitte bringt ausreichend feste und flüssige Nahrung mit, da wir über eine evtl. Einkehr erst spontan Vorort entscheiden werden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr die Organisation der Wanderungen mit einem freiwilligen kleinen finanziellen Beitrag unterstützt. Lieben Dank 🥾❤️🤝

Hier anmelden: CMNF-Wanderung

Besondere Wanderungen:
Veranstaltungen von Bodhi

Weitere Wanderungen:
LUST Wandern: Wanderkalender
oder:
LUST Wandern: Events & Dates

Wichtige Hinweise:
1. Informationen zu diesem Event erhalten ausschließlich die Teilnehmer auf der Gästeliste.
2. Solomännerprofile, die sich als Paar anmelden, werden in der Regel nicht berücksichtigt.
3. Anfragen von Solomännern hinsichtlich einer möglichen Teilnahme führen in der Regel zum Ausschluss.
4. Solomänner können nur bei einem Überhang an Frauen – und ausschließlich auf meine persönliche Einladung hin – eine Chance auf Teilnahme erhalten.


CMNF-Wanderung

Bretzfeld, Baden-Württemberg
20.09.2025

CMNF-Wanderung



*******vet Frau
385 Beiträge
Das ist erlaubt in Deutschland, also nackt herumwandern ?
Sind auch nackte TV/TS erlaubt ?
*******dus Mann
1.157 Beiträge
Zitat von *******vet:
Das ist erlaubt in Deutschland, also nackt herumwandern ?
Sind auch nackte TV/TS erlaubt ?

Du kommst mir mit Deiner Frage zuvor, @*******vet!

Ich gehe davon aus, dass es auf öffentlichen Wegen auch in der freien Natur grundsätzlich nicht erlaubt ist! Damit verstieße ein derartiges Angebot dann übrigens auch gegen die JOYclub-Regeln ... *nixweiss*
*******vet Frau
385 Beiträge
Zitat von *******dus:
Zitat von *******vet:
Das ist erlaubt in Deutschland, also nackt herumwandern ?
Sind auch nackte TV/TS erlaubt ?

Du kommst mir mit Deiner Frage zuvor, @*******vet!

Ich gehe davon aus, dass es auf öffentlichen Wegen auch in der freien Natur grundsätzlich nicht erlaubt ist! Damit verstieße ein derartiges Angebot dann übrigens auch gegen die JOYclub-Regeln ... *nixweiss*
Habe mal chat gpt befragt:

Anscheinend nicht verboten wenn man aufpasst:

"...In Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern gilt grundsätzlich dasselbe wie in Baden-Württemberg: Nacktwandern ist nicht explizit verboten, solange es nicht zu Belästigungen oder Störungen kommt. Das bedeutet, dass du nackt wandern kannst, wenn du dich in abgelegene Gebiete begibst und keine anderen Wanderer belästigst.

Rechtliche Grundlage:

Nach § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn jemand eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Ob Nacktwandern als grob ungehörige Handlung angesehen wird, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel wird Nacktwandern in abgelegenen Gebieten nicht als Ordnungswidrigkeit betrachtet.
nacktwanderfreunde.de

Empfehlung:

Wenn du nackt wandern möchtest, suche nach speziell ausgewiesenen FKK-Wegen oder abgelegenen Gebieten, in denen du andere Wanderer nicht störst. So minimierst du das Risiko von Beschwerden oder rechtlichen Problemen. Beachte dabei, dass die Akzeptanz von Nacktwandern je nach Region und den dortigen Gepflogenheiten variieren kann....."
Der Wald, das Schwert und ich
*******ire Mann
15.034 Beiträge
Gruppen-Mod 
Danke für deine Recherche @*******vet

Das haben wir hier schonmal durchgesprochen und haben klar darauf hingewiesen, dass es nur als Legale Veranstaltung hier beworben werden darf. Der TE kennt sich damit aus und achtet auf alles notwendige.
*******dus Mann
1.157 Beiträge
Zitat von *******vet:
Habe mal chat gpt befragt:

Anscheinend nicht verboten wenn man aufpasst [...]

So eindeutig ist das nicht, @*******vet – auch nach der von Dir wiedergegebenen Antwort von ChatGPT übrigens nicht:

Zitat von *******vet:
"Nacktwandern ist nicht explizit verboten, solange es nicht zu Belästigungen oder Störungen kommt. Das bedeutet, dass du nackt wandern kannst, wenn du dich in abgelegene Gebiete begibst und keine anderen Wanderer belästigst.

Ob man anderen Wanderern begegnet – was einem durchaus auch in abgelegenen Gebieten passieren kann – und ob diese sich dann durch die Nacktheit belästigt oder gestört fühlen, hat man letztlich nicht in der eigenen Hand. Möchte man sich demzufolge insoweit auf ein Glücksspiel einlassen?

Hinzu kommt:

Zitat von *******vet:
Rechtliche Grundlage:

Nach § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn jemand eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG setzt also gar nicht voraus, dass es tatsächlich zu einer Belästigung kommt. Vielmehr stellt die Vorschrift allein darauf ab, ob die Handlung geeignet ist, eine Belästigung herbeizuführen.

Zitat von *******vet:
In der Regel wird Nacktwandern in abgelegenen Gebieten nicht als Ordnungswidrigkeit betrachtet.
nacktwanderfreunde.de

Dieser Behauptung ist mit Skepsis zu begegnen – zumal sie offenbar der Webseite eines FKK-Vereins entnommen ist. Wer "anderen Benutzern öffentlicher Straßen und Anlagen, in denen eine Begegnung mit nackten Personen nicht zu erwarten ist, den Anblick seines nackten Körpers durch 'Nacktjoggen' aufdrängt, begeht [...] auch nach heutiger Anschauung eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG" (Wieser, Online-Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 118 Nr. 2.1.2). Ein Nacktwandern in freier Natur dürfte insoweit kaum anders zu beurteilen sein.

Im Übrigen nützte dies, wenn Nacktwanderungen in abgelegenen Gebieten im Regelfall zulässig wären, den Teilnehmern an solchen recht wenig, soweit ihre Teilnahme im konkreten Einzelfall dann doch als Ordnungswidrigkeit geahndet würde.

Es bleibt selbstverständlich den verantwortlichen Personen überlassen, unter welchen Bedingungen ein Bewerben von Nacktwanderungen im JOYclub gestattet ist. Wer an einer solchen teilnimmt, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass er sich damit zumindest in einem rechtlichen Graubereich bewegt, sofern nicht die Wanderung auf einem ausgewiesenen FKK-Wanderweg stattfindet. Meines Erachtens wären daher diesbezügliche Angaben in der Eventbeschreibung wünschenswert.
*******dus Mann
1.157 Beiträge
Zitat von *******ire:
Das haben wir hier schonmal durchgesprochen und haben klar darauf hingewiesen, dass es nur als Legale Veranstaltung hier beworben werden darf.

Hast Du einen Link dazu, @*******ire? Das würde mich nämlich sehr interessieren. Über die Suchfunktion konnte ich jedoch keinen früheren Thread zu dieser Thematik ausfindig machen.
Der Wald, das Schwert und ich
*******ire Mann
15.034 Beiträge
Gruppen-Mod 
Muss ich selber suchen @*******dus
Er sollte auch hier in der Kategorie zu finden sein.
*******dus Mann
1.157 Beiträge
Zitat von *******ire:
Muss ich selber suchen @*******dus
Er sollte auch hier in der Kategorie zu finden sein.

Danke, @*******ire, ich bin fündig geworden:

BDSM 2.0 Sexuell: CMNF-Wanderung - Öhringen (02.08.2025)
Der Wald, das Schwert und ich
*******ire Mann
15.034 Beiträge
Gruppen-Mod 
Perfekt, danke dir @*******dus *top2*
*********_zbV Mann
14 Beiträge
Grundsätzlich ist Nacktheit in Deutschland nicht verboten. Und das aus gutem Grund. Leider versuchen allzuoft deutsche "Ordnungshüter" und Juristen daraus Ordnungswidrigkeiten zu machen aufgrund "Öffentlicher Erregung". Hierbei unterscheiden sie allzu gerne nach Geschlecht. Männer sind dabei per se Exhibitionisten. Dabei ist Voyeurismus eine Straftat.
Wichtig ist: keine sexuelle Handlung. Die wird vor Gericht immer als "Erregung öffentlicher Erregung" (Lindenberg) gewertet.
Ich jedenfalls wünsche einfach: Viel Spaß!
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