Danke für eure Gedanken – die Fragen nach Gesetz und öffentlicher Wahrnehmung sind absolut wichtig, gerade bei so einem Thema wie CMNF-Wanderungen.
@*********ar_Bi: Ich kann eure Skepsis gut verstehen – gerade im JOYclub verschwimmen Fantasie und Realität manchmal sehr schnell. Umso wichtiger ist deshalb unsere Achtsamkeit im realen Raum.
Ich organisiere seit einiger Zeit CMNF‑Wanderungen und wähle die Routen sehr bewusst: abseits der klassischen Wanderwege, fernab von Hotspots oder viel begangenen Pfaden. Begegnungen mit Außenstehenden sind dadurch extrem selten – ausschließen kann man sie zwar nie, doch wir haben da viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl entwickelt. Kommt es dennoch einmal zu einer Begegnung, ist ein respektvoller Umgang selbstverständlich. Jede Teilnehmerin hat immer etwas dabei, das sich schnell überwerfen lässt.
Rechtlichen Einordnung:
Nacktheit allein ist in Deutschland nicht strafbar! §183 StGB betrifft gezielten, schockierenden
männlichen Exhibitionismus – also das klassische "Mantel-Aufreißen". Unser CMNF‑Setting fällt dort ganz sicher nicht darunter. Relevant ist hingegen §183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Problematisch wird es für uns jedoch nur, wenn sich jemand konkret belästigt
fühlt und Anzeige erstattet. Aber dann folgt dennoch keine Bestrafung, sondern nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. In der Praxis ist das extrem selten – bei uns gab es nie Probleme. Wir belästigen niemanden und treten niemandem provozierend entgegen.
Wir achten sehr auf einen respektvollen Umgang mit der Umgebung: Falls es doch mal zu einer Begegnung kommt, ist ein Lächeln, ein Gruß – und zur Not ein leichtes Sommerkleid zum Überwerfen – alles, was es braucht. In all den Jahren gab es keine einzige Anzeige, kein einziges Mal eine Beschimpfung oder kritische Reaktion – im Gegenteil: meist eher Neugier oder ein freundliches "Hallo".
Kurz: Natürlich ist das kein Freibrief – aber mit Umsicht, Achtsamkeit und Verantwortung ist es sehr wohl möglich, solche Erlebnisse stimmig und respektvoll auch im realen Leben umzusetzen.
Also ja – natürlich braucht es Verantwortung. Aber ich finde, es ist ein Unterschied, ob man sagt: "Das ist strafbar!" – oder ob man sagt: "Das sollte nur mit Achtsamkeit und Rücksicht passieren."
Ich plädiere ganz klar für Letzteres – mit einem offenen, neugierigen und gleichzeitig respektvollen Blick auf das, was für manche vielleicht außerhalb der eigenen Komfortzone liegt, aber trotzdem verantwortungsvoll gelebt werden kann.
@*******ire: Danke für den Gedanken – FKK‑Gelände haben zweifellos ihre Berechtigung, aber eine Verlegung halte ich für unnötig und schlicht unpraktikabel. Ich kenne in ganz Baden‑Württemberg kein ausreichend großes FKK‑Areal, auf dem man eine durchgehende 16 km‑Tour absolvieren könnte – außer man läuft ständig im Kreis
Abschließend: Ich möchte nicht weiter darüber diskutieren, ob oder ob nicht. Ganz einfach: Jeder hat die Freiheit, selbstverantwortlich teilzunehmen oder eben nicht. Punkt!
Mit freundlichen Grüßen wünsche ich euch noch schöne Tage

Bodhi