@Monique 07
Sorry, ganz unrecht hast Du doch nicht , habe gerade bei wikipedia nachgelesen und so klar stand es in der TZ nicht .
In der Vergangenheit haben die Krankenkassen bei vier Versuchen die Kosten zu 100% übernommen. Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. Zudem werden auch nur noch maximal drei Versuche gestützt.
Auch weiterhin beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (insbesondere Inseminationsbehandlung und In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer). Es müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
herkömmliche Behandlungsmaßnahmen wie alleinige hormonelle Stimulation oder eine Fertilisationsoperation sind bereits ohne Erfolg geblieben,
es besteht eine hinreichende Aussicht, dass durch diese Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann,
Personen, die die Kostenübernahme der Maßnahme in Anspruch nehmen wollen, müssen miteinander eine Ehe eingegangen sein,[8]
es dürfen ausschließlich Eizellen der Ehefrau verwendet werden,
die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
Frauen dürfen das 40. und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ich hoffe , ich darf das hier einfügen .