Der Gipfelder Geschmacklosigkeit....
und eine bodenlose Frechheit, die schon an Nötigung grenzt.
Andere Menschen mit diesem Anblick gradezu zu belästigen,
zu schockieren und Peinlichkeiten auszusetzen, ist schon eine
Abartigkeit der untersten Kategorie.
Es gibt bestimmt Veranstaltungen wo Du deinen Gummifetisch
ausleben kannst, wobei dir das wiederum nichts bringen dürfte
da Du dann ja nicht der Einzige bist und auch niemanden damit
schockieren könntest.
Wie unglaublich Stolz musst Du auf deinen Schwanz sein um
ihn so, zu präsentieren ?
Bekommst Du sexuell nichts anderes auf die Reihe, ohne gleich
andere zu konfrontieren ?
§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Sorry, aber das ist ungewollter Exibitionismus!
Ungewollt ? Auf diese Art kann man sich gar nicht ungewollt
präsentieren und es würde ihn dann auch nicht aufgeilen.