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Gedanken über Beziehungen

Gut, wenn ihr das "Spiel" nur auf die äussere Form der Beziehung beschränken wollt ...

Als Frau hat man es in der Beziehung schon sehr einfach, oder zumindest einfacher als der Mann:

Wenn er nicht spurt, sucht sie sich einen Neuen, erzählt herum, was für ein Arschloch er sei, spielt das verletzte Opfer, etc.

Das Sorgerecht für ev. vorhandene Kinder bekommt in 99% der Fälle die Mutter. Seine Kinder dürfen ihn alle zwei Wochen Samstag/Sonntag besuchen, denn es soll ja fair (?!) aufgeteilt sein: ein Wochenende bei ihm, eins bei ihr.

Ach ja, Alimente und Unterhalt "darf" er ja dann auch noch zahlen. Aber auch wenn die Kinder alt genug sind, zur Schule gehen, selber etwas für den Lebensunterhalt zu tun, kommt keiner in den Sinn.

Den Neuen heiratet sie aber auch erst 10 Jahre nach der Scheidung, weil das Gerichtsurteil für diese Dauer auch Unterhaltszahlungen an sie diktiert, obwohl bereits 5 Jahre später weiterer Nachwuchs zur Welt kommt. Frau will ja nicht auf diese ergiebige Einkommensquelle verzichten.

So oder so: Er ist ein Gefangener! Ein Sklave!

Gruss
Lord Adeodatus
Nein
Das kann und darf ich so nicht stehen lassen, weil völlig unkorrekt:

1. Wenn ein Mann Kinder zeugt (er wird ja nicht dazu gezwungen), was spricht dagegen, verantwortlich für ihre Betreuung beizutragen.
Vater Staat ist ja wohl nicht dafür zuständig.
Es steht dem Vater ja frei, die Kindererziehung von Anfang an zu übernehmen. Dann zahlt die Mutter.

2. Die betreuende Person leistet ihren Barunterhalt durch Betreuung.
Der Vater kann auch gerne eine Fremdperson beauftragen, die aber ungleich teurer wird, als Unterhalt an Kind zu leisten.

3. erhalten Frauen seit April 07 nicht mehr so ohne weiteres Ehegattenunterhalt. Die Kinderunterhalte gehen vor.

Und Kinder sind keine Einkommensquelle - der Minimalregelbeitrag von 170,-- EUR plus Kindergeld deckt nimmernich die enormen Kosten, die so ein Kind produziert.

Daher (Knoten rein und keine Kinder in die Welt setzen) bitte gut überlegen, aus welcher Enttäuschung heraus, dein Beitrag geleistet wurde.
*******ine Frau
1.592 Beiträge
Lord_Adeodatos
Wenn er nicht spurt, sucht sie sich einen Neuen, erzählt herum, was für ein Arschloch er sei, spielt das verletzte Opfer, etc.

Kann leider passieren. Ist nicht schön. Hat aber für die nachfolgend von dir aufgeführten Punkte keine Relevanz.

Das Sorgerecht für ev. vorhandene Kinder bekommt in 99% der Fälle die Mutter. Seine Kinder dürfen ihn alle zwei Wochen Samstag/Sonntag besuchen, denn es soll ja fair (?!) aufgeteilt sein: ein Wochenende bei ihm, eins bei ihr.

FALSCH!! Seit Jahren ist es - GESETZLICH - so geregelt, dass bei Scheidung automatisch weiterhin gemeinsamens Sorgerecht gilt. Nur auf Antrag mit entsprechender Begründung, die das Vormundschafts/Familiengericht prüft, wird ggf. alleiniges Sorgerecht vergeben. Damit erhält das Umgangsrecht/Besuchsrecht natürlich einen ganz anderen Stellenwert.
Alle reiten ja immer auf das SorgeRECHT herum.. An dieser Stelle würde ich gerne an die SorgePFLICHT erinnern, die es nämlich auch zu erfüllen gilt, ob nun geschieden oder nicht! Womit wir dann zu den verhaßten Zahlungen kommen:

Ach ja, Alimente und Unterhalt "darf" er ja dann auch noch zahlen. Aber auch wenn die Kinder alt genug sind, zur Schule gehen, selber etwas für den Lebensunterhalt zu tun, kommt keiner in den Sinn.

Zuerst mal bzgl. Unterhalt für die Kinder. Wieso scheint es für viele Unterhaltspflichtige geradezu eine Zumutung zu sein, auch bei Trennung von dem anderen Elternteil weiterhin für seine eigenen Kinder zu sorgen?? Man trifft immer wieder auf unterhaltspflichtihe Eltern, die alles mögliche versuchen, um bloß keinen Kindesunterhalt AN den geschiedenen Ehegatten zu zahlen. Furchtbar natürlich für die Kinder.

Ehegattenunterhalt ist heutzutage nicht mehr so einfach zu bekommen, wie früher (auch nicht mehr "lebenslänglich"):

Unterhalt für Ehefrau / Ehemann - Die gesetzliche Bestimmung

Das Gesetz zählt die Gründe, die für eine Bedürftigkeit und damit Unterhaltsberechtigung eines Ex-Ehepartners vorliegen müssen, auf. Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen kann sich dementsprechend aus folgenden Umständen ergeben:

* Kinderbetreuung – Der Ex-Ehepartner betreut ein oder mehrere gemeinschaftliche Kinder und kann deshalb keiner Arbeit nachgehen.
* Hohes Alter – Der Ex-Ehepartner kann wegen hohen Alters keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.
* Krankheit – Dem Ex-Ehepartner ist wegen Krankheit oder anderer Gebrechen keine Erwerbstätigkeit zumutbar.
* Arbeitslosigkeit - Trotz Suche und Bemühen kann der Ex-Ehepartner keine Arbeit finden.
* Aufstockungsunterhalt – Der Ex-Ehepartner ist erwerbstätig, sein Einkommen reicht jedoch nicht zu einem vollem Lebensunterhalt aus.
* Ausbildung - Wegen der Eheschließung hat der Ex-Ehepartner seine Ausbildung abgebrochen oder nicht begonnen.

Darüber hinaus können auch sonstige schwerwiegende Gründe eine eigene Erwerbstätigkeit des Ex-Ehepartner als unzumutbar erscheinen lassen.


Den Neuen heiratet sie aber auch erst 10 Jahre nach der Scheidung, weil das Gerichtsurteil für diese Dauer auch Unterhaltszahlungen an sie diktiert, obwohl bereits 5 Jahre später weiterer Nachwuchs zur Welt kommt. Frau will ja nicht auf diese ergiebige Einkommensquelle verzichten.
Glücklicherweise käme sie damit auch nicht durch, denn:

Ein neuer Freund kann zur Abweisung des Unterhaltsanspruchs führen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) nannte in seinem Urteil vom 21. Dezember 1988 (AZ: IVb ZR 18/88) die Kriterien, nach denen die Ehefrau ihren Unterhalt wegen eines neuen Freundes gemäß § 1579 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verliert:

Die Beziehung der Ehefrau zu ihrem neuen Lebensgefährten ist wegen besonderer, etwa kränkender oder sonst anstößiger Begleitumstände geeignet, den Ehemann in außergewöhnlicher Weise zu treffen, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen oder sonst in seinem Ansehen zu schädigen (vgl. die bereits 1981 getroffene Entscheidung des BGH, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 1981, S. 752).

Die Ehefrau sieht von einer Eheschließung mit ihrem neuen Partner nur deshalb ab, weil sie den Unterhaltsanspruch gegen ihren geschiedenen Ehegatten nicht verlieren will (vgl. hierzu auch die Urteile des BGH in FamRZ 1984, S. 986; FamRZ 1987, S. 1011; FamRZ 1982, S. 896).

Die Fortdauer der Unterhaltsbelastung ist für den Unterhaltspflichtigen unzumutbar. Das ist dann der Fall, wenn zwischen der Ehefrau und ihrem neuen Freund eine so genannte „ehegleiche ökonomische Solidarität“ – also eine Unterhaltsgemeinschaft – besteht; wenn also die neuen Partner gemeinsam wirtschaften. Auf eine derartige Unterhaltsgemeinschaft kann der Ehemann die Ehefrau allerdings nur verweisen, soweit diese in der neuen Partnerschaft ihr wirtschaftliches Auskommen finden kann (vgl. BGH Beschluss vom 23. November 1983 – IVb ZB 748/81).

Die Ehefrau nimmt zu ihrem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis auf. Das Erscheinungsbild dieser Verbindung führt in der Öffentlichkeit dazu, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung für den Ehemann unzumutbar wird (vgl. FamRZ 1983, S. 569). Dies ist dann gegeben, wenn sich die neue Beziehung in einem solchen Maß verfestigt, dass sie an die Stelle der Ehe getreten ist. Eine gewisse Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird in der Regel nicht unterschritten werden dürfen. Denn vor Ablauf einer solchen zeitlichen Mindestgrenze wird sich im Allgemeinen nicht verlässlich beurteilen lassen, ob die Partner nur probeweise zusammenleben, etwa um eine spätere Eheschließung vorzubereiten (vgl. FamRZ 1984, S. 986).

Und bzgl. der Betreuung des gemeinsamen Kindes:

Der Trennungsunterhalt der Ehefrau ist wegen einer neuen festen Beziehung auch dann herabzusetzen, wenn sie ein zehnjähriges Kind betreut.

Das OLG Saarbrücken ging mit Urteil vom 5. Februar 2003 (AZ: 9 UF 104/01) auf die ständige Rechtsprechung des BGH ein, wann ein Unterhaltsverlust wegen einer neuen Beziehung gemäß § 1579 Nr. 7 BGB eintritt.
Die Voraussetzungen für diese Vorschrift können laut BGH unter anderem dann vorliegen, wenn die auf Dauer angelegte neue Beziehung in der Öffentlichkeit so erscheint, dass eine Unterhaltszahlung für den Ehemann unzumutbar ist (vgl. BGH, FamRZ 1995, S. 540; FamRZ 1989, S. 487). Ein gemeinsamer Haushalt muss dafür laut BGH nicht vorliegen (vgl. BGH, FamRZ 1984, S. 986). Es reicht aus, wenn ein eheähnliches Verhältnis vorliegt.

In dem hier zu entscheidenden Fall sprachen folgende Kriterien für das Vorliegen einer verfestigten, eheähnlichen Beziehung:
Die Beziehung der Ehefrau zum neuen Freund bestand seit über drei Jahren und sie lebten zeitweise zusammen. Sie besuchten gemeinsam Familienfeste und verbrachten zusammen die Feiertage und Urlaube.
Dadurch erweckten sie in der Öffentlichkeit das Bild, dass sie ein eheähnliches Verhältnis haben, das für lange Zeit bestehen soll.
Dies führte zur Anwendung von § 1579 Nr. 7 BGB, wobei jedoch immer die Belange der gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden müssen.
Da die Ehefrau in diesem Fall die Tochter betreute, müssen ihr genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um neben dem Bedarf der Tochter auch den eigenen decken zu können.
Wenn das Kind jedoch wie hier bereits zehn Jahre alt ist, kann von der Ehefrau eine Halbtagstätigkeit erwartet werden. Ihr Unterhalt war daher auf das herabzusetzen, was sie letztendlich neben den Einkünften benötigte, um nicht in finanzielle Not zu geraten.

So oder so: Er ist ein Gefangener! Ein Sklave!

Na ja, nicht wirklich, oder?

(u.a. aus Palandt, Kommentar, etc)

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass befürchtete "Spätfolgen" viele - Männer und Frauen gleichermaßen - vorsichtig sein läßt, vor allem wenn bereits Vermögenswerte bei einem Part vor Eheschließung vorhanden sind (und heutezutage können Frauen ebenso leicht im Kreis der Zahlenden hocken..). Wer sich über vermögensrelevante Fragen den Kopf zerbricht: Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt (vorher den Stundenlohn ausmachen, und Fragen aufschreiben, damit man nicht fürs labern zahlt..)

So traurig es auch ist, es gibt viele (und früher waren es in der Tat ja meistens die Frauen), die nach Trennung ihre Positionen gnadenlos veruschten, ausnutzten, was widerum gnadenloses Ausweichen seitens der Männer zur Folge hatte. Und da noch bis 1977 das Schuldprinzip gab, versuchten beide die "Schuld" des anderen zu beweisen, um dann - schuldlos geschieden, 1. keinen Unterhalt zahlen zu müssen, bzw. welchen überhaupt zu erhalten, und 2. das Sorgerecht zugesprochen zu bekommen. Ein schreckliches Spiel, bei dem es nur einen Verlierer gibt: Das Kind (oder Kinder). Nach einiger Zeit haben sich die Eltern neu orientiert, aber die Blessuren schleppen die Kinder u.U. ein Leben lang mit sich herum. Das hat der Gesetzgeber versucht, zu entschärfen, entsprechend zu reagieren. Nicht immer ausreichend finde ich.
Also
ich hab mir mal den Spaß gemacht, den kompletten Thread zu lesen und alle mir bekannten Protagonisten, welche gern und viel auf Frauen verbal eindreschen, mal subtil-manipulativ mit Zitatunterlegung und mal plump, sind wieder versammelt. Klar ist ja ihr Thema: der Mann als Opfer der Frau!

Nur Foxylady war mir noch nicht bekannt.
Bonjour madame!
Sorry dass ich Deine Beiträge nur angelesen habe. Es ist kaum erfassbar was Du sagen willst. Du kommst von Mann und Frau über Kindererziehung zum Weltschmerz und Berthold Brecht und endest irgendwie gegen "die Frauen". Vielleicht hab ich das ja jetzt auch durcheinandergehauen, siehs mir nicht nach.
'tschuldigung bei diesem Allerlei an kaum zusammenhängenden Promlemthemen, wehrt sich auch mein Verstand beim Weiterlesen! Ich hab fast den Verdacht, Du erwartest selbst nicht, dass man das alles in sich aufnimmt. Ich würde mich auch körperlich dagegen wehren.

Fakt ist: Man kann sich Zuneigung und Liebe weder „erkaufen“ noch „erarbeiten“.
Entweder man wird geliebt, so wie man ist, und jeder gibt genauso viel, wie er nimmt, oder man hat nicht den richtigen Partner.

Also wenn dieser Satz aus dem Eingangsthema für sich allein stünde, könnte man Dich für einen vernünftigen Kerl halten.
Der ganze Schmarrn davor, ist so beliebig austauschbar für beide Geschlechter, dass ich mich eigentlich wundere, warum das ernstgenommen wird.
Ein Mann (ich glaub Kutusow) hat mal gesagt: "Wenn man einer Zangslage nicht mehr ausweichen kann, gibt es immer zwei Lösungen: 1. entweder man arrangiert sich (wenn auch temporär) mit der Zwanggslage oder man bekämpft die Ursachen der Zwangslage".
In einer Beziehung ist niemand gefangen!
Also kann jeder aus der von Dir geschilderten Zwangslage immer ausbrechen. Den Zeitpunkt dafür, bestimmt jeder selbst. Oder Du arrangierst Dich damit. Dann aber entfällt für Dich das Recht der Anklage, wenn Du nicht dagegen ankämpfst.

Denjenigen die mir jetzt wieder eine pauschale Parteinahme für Frauen vorwerfen wollen möchte ich sagen:
Aus meinem näheren Umfeld kenne ich einen (!) Fall, der so lief, wie es der Threadersteller schilderte. Der Mann (guter Kerl) hat sich krumm gemacht, bis das Haus fertig war und blüht jetzt erst wieder mit einer neuen Frau an seiner Seite auf, nachdem er alles zurücklassend, über Nacht das Haus der Pein verlassen hatte.
Aber ich kenne auch genug umgekehrte Fälle, aus ganz ganz persönlichem Erleben!
Also werft mal wieder die Gräben zu. *blume*
Für die unfairen Beiträge (salut Mirjam) bin ich nämlich zuständig, *haumichwech* !
@ Love4eva
Ich weiss ja nicht ganz genau, wo Du dies aus meinem Beitrag herausgelesen haben willst, aber anscheinend ist es nicht ganz so rübergekommen wie ich es beabsichtigt hatte. Aber ich erläutere dies gerne im Detail:

Für den "Normalfall" (keine Kids):

Hier gilt ganz einfach der dritte Absatz meines Beitrags, der da lautet ...

Wenn er nicht spurt, sucht sie sich einen Neuen, erzählt herum, was für ein Arschloch er sei, spielt das verletzte Opfer, etc.

Dazu gleich noch den umgekehrten Fall:

Wenn er findet, sie verhält sich nicht "beziehungsfördernd", und sich von ihr trennt, ist er auch der Arsch!

Das ganze Theater ist hinlänglich bekannt, wesentlich weniger dramatisch, beinahe alltäglich, und gehört somit heute ja praktisch zum Lebenspflichtenheft.

Und nun detailliert zum "Spezialfall" (mit Kids):

1. Phase

Da haben sich zwei gefunden, verlieben sich, heiraten und beide wollen Kinder. Folge: ähm, muss ich in diesem Forum nicht weiter drauf eingehen, oder? Friede, Freude, Eierkuchen!

2. Phase

Und hier möchte ich auf Deine angesprochenen Punkte eingehen:

1. Wenn ein Mann Kinder zeugt (er wird ja nicht dazu gezwungen), was spricht dagegen, verantwortlich für ihre Betreuung beizutragen.

-> 100 Punkte! Angemerkt sei aber doch noch, dass auch Frauen nicht dazu gezwungen werden, aber beide mit der Äusserung eines Kinderwunsches den Partner (ob gewollt oder ungewollt) unter Druck setzen können. Der einzige Unterschied stellt für mich hier das (für mich auch sehr einleuchtende!) Argument der Frauen, dass sie ja nicht ewig Kinder kriegen können. Ein Mann kann noch mit 60 ein Kind in die Welt setzen. Die Frage ist doch aber, wer bei diesem Argument unter Druck gesetzt wird.

Es steht dem Vater ja frei, die Kindererziehung von Anfang an zu übernehmen. Dann zahlt die Mutter.

-> Ich habe nicht die Kindererziehung in einer intakten Familie, sondern das Sorgerecht im Scheidungsfall gemeint, welches meistens der Frau zugesprochen wird.

2. Die betreuende Person leistet ihren Barunterhalt durch Betreuung.

-> Richtig! Aber nach einer Scheidung geht es darum, dass er seine Kinder überhaupt noch zu sehen bekommt! Deshalb auch die Kritik an der (für mich fragwürdigerweise als fair bezeichneten) Besuchsrechtregelung.

Der Vater kann auch gerne eine Fremdperson beauftragen, die aber ungleich teurer wird, als Unterhalt an Kind zu leisten.

-> So wie ich Dich verstanden habe, bezieht sich dies aber wieder auf ein gesundes Familienleben -> wieder 100 Punkte! Nach einer Scheidung aber käme es glaube ich nicht einmal einem Mann in den Sinn, eine Fremdperson zu beauftragen, wenn er doch seine Kinder selber sehen möchte.

3. erhalten Frauen seit April 07 nicht mehr so ohne weiteres Ehegattenunterhalt. Die Kinderunterhalte gehen vor.

-> So wie ich dies in mehreren Fällen aber beobachten konnte stellt dieses ominöse "Weitere" kein grosses Problem dar.

Und Kinder sind keine Einkommensquelle

-> Ich habe weder die Kinder noch die Alimente noch Unterhaltszahlungen an die Frau, wenn sie denn gerechtfertigt sein sollten, als Einkommensquelle bezeichnet, sondern folgendes:

Wenn Frau weiss, dass der Ex-Ehemann 10 Jahre lang Unterhaltszahlungen an die Frau leisten muss, warum sollte die Frau eben diese Einkommensquelle denn aufgeben und den Neuen vor Ablauf dieser Frist heiraten?! Denn wenn sie den Neuen heiratet, verliert sie diesen Anspruch. Ob sie nun bereits ein Kind vom Neuen hat, ist dabei völlig irrelevant.
Hier kommt dann die übliche Meinung über den Mann aus dem "Normalfall" zum Zug, sodass Frau eiskalt abrechnet.

Und zu guter Letzt:

... aus welcher Enttäuschung heraus, dein Beitrag geleistet wurde.

Leider aus der sowohl selbst erlebten als auch in mehreren Fällen beobachteten Realität!

Unterschiedliche Erlebnisse führen zu unterschiedlichen Auffassungen. Schätze Dich glücklich, dass Dir diese Erlebnisse erspart geblieben sind. Ich wünsche sie jedenfalls keinem.

Gruss
Lord Adeodatus
Ich schätze . . .
mich nicht glücklich:

denn wir haben willentlich drei Kinder in die Welt gesetzt -

seit dem Zeitpunkt der Trennung und späterer Scheidung hat der Kindesvater nichts unterlassen, um mir zu zeigen, wo der Hammer - äähmmm- das Geld- hängt.

Es hat ihm nichts ausgemacht (obwohl er vorher zu den Großverdienern gehörte) seine Kinder in die Sozialhilfe fallen zu lassen. Begründung: ich wollte ihn ja nicht mehr.

Wenn er die Kinder hätte, würde er eine Haushaltshilfe benötigen (die kostet). Also überläßt er sie mit all den Alltagssorgen großzügig mir.

Er will sie gar nicht so richtig sehen - ist immer wieder überrascht, dass Ferien sind.

Hat über Jahre keine Arbeit gehabt - das drückte ebenfalls aufs Geld.

Hat subtil nichts unterlassen, mich herabzusetzen. Hat nicht einmal freiwillig, sich an der Betreuung (Elternabende, Vorbereitungen für sonstwas, Austausch als Eltern) unserer Kinder mit all ihren Sorgen beteiligt.

Hat sämtliche Gehaltseinkommen (natürlich selbständig) verschleiert. Hat sich nicht entblödet, die Sparbücher der Kinder abzuräumen.

Hat es geschafft, dass ein Kind nicht mehr zu ihm will - und er tut so, als wüßte er nicht warum.

Für all die Väter, die sich "Papa in Not" zu Recht aufregen, ist mein Ex einfach nur ein Schlag ins Gesicht. Denn er versucht schon seit längerem, die lieben Kleinen sich möglichst von der Backe zu halten, soviel Geld wie möglich nur für sich zu behalten. Und das kann er so gut tarnen, dass man nur an den sprichwörtlichen Wolf im Schafspelz denken kann.

Tut mir leid, dass dies nicht gerade zum Thema Beziehungspflege genau passt, aber hier hast du leider eine für ihre Kinder (die alt genug waren, um den Unterhaltsstreit zu begreifen) sehr traurige Mutter erwischt.

Mit meinem Beitrag an dich wollte ich zum Ausdruck bringen: wenn sich zwei Menschen für Kinder entscheiden, dann müssen beide - je nach ihren Möglichkeiten - für deren Unterhalt sorgen. Und da Kinder meistens überwiegend nur bei einem Elternteil wohnen, muss der Geldunterhalt dorthin fließen.

Bei hälftigem Wohnen - also halbjährlich dort oder 14 tägig da - wird selbstverständlich der Unterhalt halbiert. Und was den Umgang angeht - auch hier hätte mein Ex sämtliche offenen Türen gehabt. Mit Beginn meiner neuen Partnerschaft hat er diese immer zugeschlagen.

Also: worüber darf ich mich wirklich glücklich schätzen - Ach ja, ehe du zur Gegenseite ausholst: mein Mr. Love darf nur noch Zahlvater sein - er hat alles miese durch, was eine Mutter machen kann. Also kennen wir beide Seiten - unsere Blicke sind daher nicht verstellt.
Letzte Worte meinerseits
Ich habe dies sowohl bei meinen Eltern als auch bei drei weiteren Paaren aus dem näheren Bekanntenkreis genau so erlebt, wie ich es beschrieben habe.

Ich zitiere mich daher mal selbst:

Unterschiedliche Erlebnisse führen zu unterschiedlichen Auffassungen.

Diese und weitere Beobachtungen wie auch die meisten meiner eigenen Erfahrungen mit Frauen sind die Farbe in meinem Bild der modernen Frau.

Gruss
Lord Adeodatus
*******ine Frau
1.592 Beiträge
@Lord_Adeodatus
Wie siehst du denn die veränderte Gesetzeslage? (siehe mein Post etwas weiter oben)?
Da stellt sich die Frage:
Kann eine Beziehung überhaupt funktionieren, wenn man generell im anderen Geschlecht böse Absichten, Hinterlist und Argwohn vermutet?
Herbst 2018
***to Mann
4.270 Beiträge
@Wellwet
Wer hat nach mancher Enttäuschung keine Ressentiments?

Es kann doch dann nur über die Zeit gehen. Mit viel Geduld, Güte und Ausdauer.

Es stellt sich nicht die Frage des ob, sondern die Frage des wie.

Liebe Grüsse

Heinrich
****e69 Frau
481 Beiträge
Kann eine Beziehung überhaupt funktionieren, wenn man generell im anderen Geschlecht böse Absichten, Hinterlist und Argwohn vermutet?

WOW eine knappe Aussage die zur Überschrift dieses Threads "Gedanken über Beziehungen" paßt und nicht wieder im Geschlechterkampf gipfelt!

Sonst hätte ich hier nur noch auf diesen Beitrag verweisen können:

Ab in die Schublade. Oder: Ohne Vorurteile geht’s nicht.

Warum trägt die junge Damen-Fraktion zum Thema "Gedanken über Beziehungen" nichts bei?

Wie sieht denn Euer Beziehungs-Leitbild heutzutage aus?

Konnte dazu nur ein männlicher User aus der Twen-Generation seine Sichtweise darstellen?

Und warum heult der Beitragsersteller seinen Weltschmerz nicht weiter aus?

Will er sich in Robinson Crusoe verwandeln? *zwinker*

Rudelbildung scheint einfach zu sein, aber im Rudel zu überleben nicht ganz so sehr (siehe Link-Tipp)! *zwinker*

*blume*
@******dio: ich habe bisher auch die Erfahrung/Entdeckung gemacht, dass manche Frauen ihre Partner wirklich an einer 'kurzen Leine' laufen lassen und dass diese Männer dann versuchen ihren Frauen jeden Wunsch von den Augen abzulesen nur um ihren Frieden zu haben und die Liebe dieser Frau zu bekommen. Aber auf Dauer kann sowas wohl kaum gutgehen.
Bisher habe ich als Frau eher gegenteiliges erlebt - ich denke mal, dass jeder Mensch, wenn er richtig liebt, sich auch lenken lässt.
Glücklich ist dann aber wohl nur der, dessen Partner das nicht ausnutzt.
Ist die Beziehung gleichwertig, finde ich es allerdings vollkommen ok, wenn die Frau (sofern sie dazu in der Lage ist) die Zügel ab und zu in der Hand hat, da wie ja allgemein bekannt ist, hinter jedem (großen) Mann auch immer eine Frau steht die ihn lenkt und unterstützt. Nur sollte frau auch mal die Zügel abgeben können. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung!!!
*******albe Mann
2.445 Beiträge
Also der Albe lebt sein Leben so wie er will ..... er wird sich keiner Frau unterwerfen weil er denkt allein zu sein wenn ers nicht tut. Er wird seine Freundin auch nicht heiraten, nicht weil er sie nicht liebt, sondern weil er die finanziellen aspekte und zwänge der gesellschaft in bezug auf die ehe nicht mag.
Also alles in allem ist der albe kein sklave der Frauen .... gut es mag andere geben aber die sind dan wohl eher schwach und haben wenig männliches an sich.

LG
der
Albe
@*****ady...

Warum trägt die junge Damen-Fraktion zum Thema "Gedanken über Beziehungen" nichts bei?

Hab ich das nicht schon *rotwerd* Auch wenn noch ein paar Tage bis zur 20 vergehen *zwinker*

Wie sieht denn Euer Beziehungs-Leitbild heutzutage aus?

Das kann ich Dir SO pauschal nicht sagen, ich weiß nur, dass meins definitiv nicht das der Mehrheit ist... *roll* *rotwerd*

Vielleicht können wir da später heute noch mal ausführlich drüber reden, mein Typ wird grad verlangt *cool* Aber vielleicht magst du ja nochmal kurz meinen Beitrag lesen und deinen Senf dazu abgeben... *zwinker*

*blume*

Dominante Grüße

Ayla
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