Also ich bin mir recht sicher
dass mein Freizeitverhalten keinerlei Auswirkungen auf meinen Arbeitsvertrag hat. Obwohl manch anzuwendendes Tarifwerk mittlerweile einem eigenen Rechtssystem eher gleicht als "zwei sich deckenden Willenserklärungen" und selbst Individualarbeitsverträge zunehmend in schaumschlägerisch Selbstverständlichkeiten anneinanderreihen, nur um auf sieben Seiten Länge zu kommen, traue ich mir doch zu, diese Texte zu verstehen. Aus meinem wie auch aus denen der großen Mehrheit der abhängig beschäftigten Menschen in Deutschland wird sich keine Verpflichtung ergeben, auf sexuelle Erfahrungen aller Art verzichten zu müssen.
Leider lässt das deutsche Arbeitsrecht in sog. "Tendenzbetrieben" und kirchlichen Einrichtungen oft noch unerhört weite Eingriffe ins Privatleben selbst bei Mitarbeitern, die nicht etwa seelsorgerisch o.ä. tätig sind, zu. Aber alle anderen haben nichts zu befürchten, wenn sie nichts tun, was die freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben könnte, strafbar ist oder aber geeignet ist, den Arbeitgeber in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen bzw. seinen berechtigten Interessen zuwider läuft.
Noch ist es in aller Regel kein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, sich dem Diktat der Bibel zu unterwerfen und nur das eigene Weib zu begehren!
Abschließend noch ein kleiner Beleg dafür, dass ich meinen Beruhigungsschrieb nicht aus den Wolken gezogen habe:
LAG Hamm 5 Sa 491/2000
Trotz einer Nebentätigkeit in einem Partnertausch-Club darf eine Grundschullehrerin im Schuldienst bleiben.
Denn die sexuelle Neigung einer Angestellten im öffentlichen Dienst ist für sich alleine kein Kündigungsgrund: Weder die Schulkinder noch das sonstige Umfeld sind mit der Nebentätigkeit der Lehrerin konfrontiert worden.