Eifersucht, mit welcher Berechtigung ?
Hallo,es gibt da etwas, was ich nicht verstehe, aber fangen wir mal von vorne an....
Ich lebe nun seit über 6 Jahren mit meiner Lebensgefährtin zusammen.
Am Anfang habe ich alleine gewohnt und sie lebte mit ihren beiden Kindern noch bei ihrem Mann, jedoch in Scheidung. Der Mann wusste über unsere Beziehung Bescheid. Das deshlab, weil sie vorher eine heimliche Beziehung zu jemand anderem hatte. Sie kam abends nachdem sie die Kinder und den haushalt versorgt hatte zu mir und fuhr am nächsten Tag wieder dort hin. Damals war sie sexuell sehr aktiv und wir hatten viel Spaß miteinander.
Im Sommer 2003 hat sie dann ein Haus gekauft, in dem wir seit dem zusammen mit ihren Kindern leben. Seit dem führt sie ein "Meine Kinder, mein Haus mein Auto etc." Leben und ihre sexuelle Aktivität ist gegen null gesunken und es wird nur noch dieser Film gefahren.
Trotzdem besteht sie auf eine rein monogame Beziehung. Ein Seitensprung meinerseits ist für sie absolut untolerierbar und würde mit dem Abbruch der Beziehung enden.
Gut, es gab irgendwann dann mal eine Affaire da ich ja ein Mensch bin und sie hat gerade wegen diesem Film nichts davon mitbekommen, aber ich frage mich ernsthaft, mit welcher Berechtigung jemand seinen Partner quasi "am ausgestreckten Arm verhungern lässt" und ihn mehr oder weniger zu einem asexuellen Objekt machen will ?
Mit welcher Berechtigung macht man so etwas ?
Kennt ihr das auch und wie geht ihr damit um ?
Viele Grüße vom Schuft