@***an
na, dass ist doch mal etwas, dass wir uns einmal widersprechen, ist gibt doch für alles ein erstes Mal (beim ersten Mal tat´s noch weh, beim zweiten Mal .....)
Es tut mir wirklich leid, dass Du bei meinen Kollegen schlecht gefahren bist. Wie in jeder Sparte auch, so gibt es auch in unserem Stand schwarze Schafe und Gebührenschinder. Woran erkennt man einen guten Anwalt?
1. Empfehlungen durch dritte Stellen
2. Fachanwaltstitel
3. Sagt der Anwalt einmal sinngemäß, kein Problem, der Fall wird gewonnen, alles easy etc, sofort das Gespräch beenden und die Türe suchen
4. Gute Anwälte klären generell und immer über Chancen und Risiken auf, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
5. Hat man das Gefühl, in Papas Schoß, gut betreut zu sein? Dann bleiben
6. Nach Kosten fragen. Gute Anwälte scheuen die Frage nicht.
Aus meiner beruflichen Praxis heraus habe ich allerdings ein etwas angespanntes Verhältnis zu Gewerkschaften entwickelt. Sie haben historisch viel erreicht, aber aktuell ist es nur unrealistisch und einfach übel. Ich kenne Fälle, in denen Arbeitgeber, die übertariflich gezahlt haben und trotzdem bestreikt wurden mit dem Ziel, den Arbeitgeber zu bewegen, in einen Arbeitgeberverband einzutreten. Hintergrund: Dann zahlt der Arbeitgeberverband dem Arbeitgeber eine nicht unerhebliche Prämie. Soweit zu Interessenvertretung. nicht ohne Grund heißt es so schön: Die schlimmsten Arbeitgeber sind Gewerkschaften. Was mich aber aufregt, ist die oftmals anzutreffende Laschheit, mit der Mitglieder in Arbeitsrechtsprozessen vertreten werden. Sicher, es gibt auch bei Gewerkschaften gute Rechtssekretäre, ich kenne bei uns in der Ecke selbst welche, aber ich habe einfach Verfahren erlebt, wo ich am liebsten aufgestanden wäre und gesagt hätte, "He, aufwachen, sie müssen doch merken, dass der Arbeitgeberanwalt nur blöfft". Aber nicht aufregen, schadet nur dem Cholesterinspiegel. Erzähle Dir gerne mal in einer mail mehr, dass muss nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum sein.
@***ly
zunächst einmal freut mich, dass Du fachliche Hilfe durch eine Kollegin in Anspruch nimmst. Bei der Aussage des Arbeitsgerichtes habe ich so meine Bauchschmerzen, und das nicht nur, weil Arbeitsgerichte keine Rechtsauskünfte geben dürfen.
Wie dem auch sei, berichte einmal über den Foirtlauf der Dinge und immer daran denken, nicht nervös mnachen lassen, Pokern gehört zum Personalgeschäft. In diesem Zusammenhang: Ich würde einmal anfragen, inwieweit Du als Teilzeitkraft arbeiten könntest. Nach dem TzBfG hast Du darauf nämlich einen gesetzlichen Anspruch, der nur im Ausnahmefall zu verneinen ist, wenn Teilzeitarbeit mit der betrieblichen Organisation überhaupt nicht zu vereinbaren ist. Die Beweislast trifft insoweit den Arbeitgeber. Wo Teilzeit möglich ist, ist im Regelfall aber auch die Befreiung von einer Schicht möglich...................