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Eine Frage..zum "Arbeitsrecht"

Eine Frage..zum "Arbeitsrecht"
Ihr Lieben,


kennt sich irgendwer mit dem Arbeitsrecht aus oder hat Freunde oder Bekannte der da beruflich etwas mit zu tun hat?

Und zwar geht es um folgendes:

Ich arbeite in einem Altersheim, in 3 Schichten. Durch meine Vergangenheit u. einigen Geschehnissen, konnte ich keinen Nachtdienst mehr machen. Ich bin zu meinem Hausarzt, erzählte ihn von meinen Panikattacken u. Ängsten, worauf er mir dann attestierte, das ich aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachtdienst mehr ausüben könne.
Als mein Chef dieses attest bekam, drohte er mir mit Kündigung, da in meinem Arb.vertrag 3 Schichten stehen u. ich ja nun nicht mehr 100%ig Einsatzfähig wäre u. das ja dann jeder mit solch einem Wisch kommen könnte. Ich mußte dann von ihm aus zu unserem Betriebsarzt, der mich dann 6 Monate freistellte, mich aber zu einer Therapie zwang.
Doch dann, 1 Woche später erfuhr ich, das ich schwanger war u. somit war das alles erstmal hinfällig, weil ich in der Schwangerschaft keinen Nachtdienst machen brauchte u. unkündbar war.
Nun muß ich ab September wieder arbeiten u. weiß nicht, wie ich mich nun verhallten soll, muß.

Kann mein Chef mich zu irgendetwas zwingen? Oder muß er das Attest so hinnehmen? Ist das ein Kündigungsgrund? Wie kann ich mich notfalls wehren?

Ich hoffe, das irgendwer sich da etwas auskennt u. mir helfen kann!

Danke schon mal im Voraus,
LG Molly
*****aus Frau
844 Beiträge
hallo mollyweib
du solltest einen fachanwalt für arbeitsrecht aufsuchen, der kann dir genau erklären, was du "mußt" und was nicht.
so pauschal kann dir da wohl niemand eine genaue antwort geben, denn es spielen viele faktoren eine rolle (größe des unternehmens, usw....)
warte doch erst mal den ersten arbeitstag ab, dann weißt du auch mit welchem anliegen genau du zum anwalt gehen mußt.

freche [b]unverbindliche[/b] *kuh* grüße
*******der Frau
70.978 Beiträge
hallo,

ich arbeite auch im gebiet der altenpflege. ist ist leider so, dass hier der vertrag gilt. wir haben in unserer einrichtung auch an und ab genau dieses problem. bei uns ist es aber mittlerweile so geregelt, dass die kollegen in der pflege nur noch früh- und spätschicht machen müssen und wir eine festen stamm haben, der die nachtschicht führt. dabei kam es genau auch zu deinem problem und es wurde eine kollegin gesucht, die freiwillig mit der kollegin aus der nachtschicht tauscht.

wenn du einen arbeitsvertrag mit 3 schichten unterschrieben hast, dann kann sich der arbeitgeber darauf auch berufen. hier ist es dann nur noch ratsam einen fachanwalt für arbeitsrecht aufzusuchen.

lg
luder
Aber so ein Fachanwalt kostet Geld, Geld, was ich derzeit nicht habe! Daher hoffte ich, das mir vielleicht hier wer helfen kann oder evtl. ein Forum kennt, wo man sich hinwenden kann!

Trotzdem Danke!


LG Molly
*****aus Frau
844 Beiträge
am falschen Ende gespart?
es gibt fü kleines geld rechtschutzversicherungen, vielleicht solltest du eine abschließen, dann kostet dich der anwalt nix.
und wenn du deine rechte durchsetzen möchtest oder eine kündigungschutzklage einreichen willst, wird dir der gang zum anwalt nicht erspart bleiben, oder aber du unternimmst nichts gegen eine eventuelle kündigung.
im übrigen sind die gerichts- und anwaltkosten so bemessen, dass auch ottonormalverbraucher es sich leisten kann und ein unverbindlicher anruf in einer kanzlei kostet dich auch nur die telefongebühren.
ansonsten googel dich durch´s www, da kannst du auch urteile zu ähnlichen fällen nachlesen.

freche [b]versicherte[/b] *kuh* grüße
Ich bin nicht besonders kundig in der Rechtskunde, denke aber folgendes:
Den Zeitraum des Mutterschutzes solltest Du ausklammern, im Mutterschutz hast Du eine speziell geregelte Arbeitssituation.
Was Deine Nachtschicht betrifft, denke ich auch, daß Dein Vertrag zwar vorrangig ist, jedoch auf jeden Fall zählt, was Du mit Deinem Arbeitgeber besprochen hast. Du bist seiner Aufforderung bezüglich des Betriebsarztes nachgekommen, das ist schonmal wichtig. Mit welcher Begründung hat der Betriebsarzt Dich denn freigestellt? Solltest Du nachweislich "Seelisch krank" sein, stehst Du wiederum unter einem besonderen Kündigungsschutz, solltest aber bedenken, daß seelisch Kranke in der Pflege nicht unbedingt brauchbar sind.
Wäre es so abwegig für Dich, tatsächlich einen Therapeuten aufzusuchen?
Wenn Du Dich Deinem Arbeitgeber gegenüber bemüht zeigst, Deine Situation zu verbessern, wird er Dich sicher unterstützen!
********nner Mann
4.901 Beiträge
Soweit mir bekannt ist,
muss der Arbeitgeber über § 106 GewO sein Weisungsrecht nach Billigkeitserwägungen ausüben. D.h. dass er - sofern ihm das zumutbar ist! - auf berechtigte Belange des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen hat. D.h. wenn an der Diagnose kein Zweifel bestünde, müsste er - solange er das ohne organisatorischen Kopfstand hinbekommt - auf die Gesundheitsprobleme Rücksicht nehmen. Eine personenbedingte Kündigung geht da nicht sooo schnell durch... mittlerweile ist er bei problematischen Erkrankungen sogar zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Unterlässt er das, wird dies in die Güterabwägung einer KSchKlage einfließen...

In meinem Text sind wahrscheinlich ein paar Begriffe, nach denen Du mal googlen kannst und sicher ein paar interessante Entscheidungen und Hinweise bekommst. Ausführlicher Rechtsrat geht leider nicht übers Internet. Und wenn der Konflikt doch schon länger läuft, verstehe ich tatsächlich nicht, warum Du keine Versicherung abgeschlossen bzw. noch besser der Verdi beigetreten bist... die kann auch kostenfrei vertreten und nur ein hoher Organistationsgrad macht es möglich, Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.
Undbedingt auch mal mit dem Betriebs-/Personalrat sprechen...
*zwinker*
hm
arbeitsrechtlich möchte ich nichts dazu sagen.

Was m. E. viel wichtiger ist: Die Therapierung der Angst- und Panikattaken durch einen Facharzt. Die sind behandelbar und es gibt auch sehr gute Medikamente, mit denen man Dir sicher helfen kann. Du schreibst, dass man Dich zu einer Therapie zwang. Eine schlechte Voraussetzung für einen Erfolg dieser Therapie. Und glaube mir, die ist wichtig und hilfreich.

Das andere ist: Sollte sich das Problem manifestieren, weitere gesundheitliche Störungen dazukommen, wäre auch darüber nachzudenken, ob Du nicht einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellst. Wobei das gerade bei seelischen Störungen sehr schwer ist. Damit wäre auch ein Kündigungsschutz in gewissen Umfang gegeben.

Arbeitsrechtliche Fragen: Die Gewerkschaften haben einen guten Beratungsdienst, der m. E. eine Anlaufstelle für Dich sein kann. Auch kann u.U. auch das Arbeitsamt da weiterhelfen. Das Problem ist nämlich auch das der verbotenen Rechtsberatung, in die man als Laie oder eventuell ausgebildeter aber nicht zur Beratung zugelassener Helfer kommen kann und das würde verdammt eklig.

Viele Grüße und gute Besserung.

Adson
Forum
Vielleicht hilft man dir hier
http://www.juraforum.de/forum/f5/s
konkret weiter

Ansonsten kann sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
schnell rechnen, da der DGB eine aus meiner eigenen Erfahrung
sehr gute Rechtsberatung durchführt, die dich auch vor dem
Arbeitsgericht ohne deine Anwedenheit und ohne zusätzliche
Kosten vertritt.

Theoretisch muss man allerdings drei Monate Mitglied sein, eher
diese Beratung in Anspruch genommen werden kann. Dies wird
jedoch gerne seitens ver.di o.ä. ausgehebelt. Mehr dazu möchte
ich an dieser Stelle aber nicht sagen! *g*


Schau doch auch mal unter
http://service.verdi.de/mitgliedschaft_leistungen/mitglied_werden

Gruß
Prinz_Diazepam
Ich danke Euch allen!


LG Molly
*********it43 Paar
5 Beiträge
Arbeitsgericht
Du kannst aber auch direkt zum Arbeitsgericht gehen, die führen dann kostenfrei eine so ganannte Erstberatung durch und Du kannst dich an Hand dieser entscheiden ob Du zum Anwalt gehst.
Wie...
...Diazepam schon sagte, geh in eine Gewerkschaft.
Bis zu Deinem neuem Arbeitsantritt im September ist noch ein wenig hin und Du bekommst bis dahin von denen i.d.R. sehr gute Rechtsberatung.

Der von Popomaus gemacht Einwand mit der fehlenden Rechtsschutzversicherung ist auch nicht von der Hand zu weisen.
Allerdings:
es gibt fü kleines geld rechtschutzversicherungen, vielleicht solltest du eine abschließen, dann kostet dich der anwalt nix.
Ist das in diesem Fall nicht richtig, da der Streitfall defakto schon eingetreten ist und von einer neu abgeschlossenen RS-Vers. nicht mehr übernommen wird.

HiN
****ni Mann
202 Beiträge
Kleiner Dienstweg möglich?
Ich hatte auch schon Jobs mit Schichtdienst und aus privat-organisatorischen Gründen mit Kollegen dauerhaft die Schicht getauscht.

Vielleicht findest Du ja in Deiner Firma jemanden, der mit Dir die Schichten tauscht. Okay,- ich habe damals freiwillig die Spätschicht übernommen, damit ich tagsüber außer der Arbeit auch andere Dinge geregelt bekomme.

Meinem Chef war's Wurscht, Hauptsache es waren die Ressourcen da.

Da muß man doch nicht gleich die Anwälte füttern.

Vielleicht findest Du Tauschpartner.

Sonst sehe ich schwarz. Wenn Du gesundheitlich für Nachtschicht nicht geeignet bist,- andere sind es. Auf dem heutigen Arbeitsmarkt wird's da eng.
Wenn er mich wegen des Atest's kündigt, weiß er, das er mir eine Abfindung zahlen muß. Und ich glaube, so geizig wie der ist, wird er das nicht tun, also müßte er sich mit mir arangieren oder?

Ich lass es einfach auf mich zu kommen. Dennoch danke für all Eure Antworten!



LG Molly
Molly
aufgrund der verstrichenen Zeit nehme ich einmal an, dass Du in der einen oder anderen Weise die Sache regeln konntest.

Nur der Vollständigkeit halber schreibt Dir denn dann mal ein arbeitsrechtlich tätiger Anwalt folgendes: (wie immer ohne Gewähr, da keine Rechtsberatung an Unbekannt bzw. ohne Mandat):

Wie schon geschrieben ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Direktionsrecht unter Abwägung seiner und der Interessen der Arbeitnehmer auszuüben. Liegt nun eine Erkrankung vor, die die Tätigkeit im 3-Schicht-System nicht möglich macht, so hat er dies zu berücksichtigen. Ergo keine Nachtschicht.

Ein Grund zur Kündigung, insb. zur peronenbedingten ist mir nicht ersichtlich.

In diesem Zusammenhang: Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass man einen Anspruch auf eine Abfindung habe.

Zum Schluß würde ich persönlich jede Rechtschutzversicherung einem Gewerkschaftsbeitritt vorziehen, zum einen finanziell zum anderen aus Gründen, die sich jeder denken kann. Ich wähle meinen Anwalt und Kompetenzvertreter lieber selber.
***an Frau
11.000 Beiträge
@****us

alter Freund aus anderen Threads *lol* hier muss ich mal widersprechen zumindest für mich

Anwalt und Kompetenzvertreter

wie kompetent ein Anwalt ist, weiß der Laie im Vorfeld leider nicht. Bei dem Vorgespräch wird noch alles anwaltlich in den erfolgreichsten Farben geschildert, um im weiteren Verlauf immer mehr Abstriche zu machen. In zwei Fällen in den ich mit Anwälten zu tun hatte, habe ich auch zwei Mal den Kürzeren gezogen. In einer Erbauseinandersetzung mit sechs Erben war der Anwalt bzgl. seines Honorars letztendlich der siebente Erbe. Und in einer Mietangelegenheit war nicht ersichtlich, das jeder einzelne Fall auch ein neues Honorar nach sich zog.

Anwälte klären nicht darüber auf, dass jeder neue Aspekt auch wieder eine anwaltliche Gebühr nach sich zieht. Der Laie wird von dem "Kompetenzvertreter" nicht darüber aufgeklärt und sie tun dann so, als müsste der Ratsuchende dieses wissen. Sicher, es werden jedesmal dafür Vollmachten unterschrieben, aber kann er den Ratsuchenden nicht davon unterrichten, dass das gleichbedeutend mit einem neuen anwaltlichen "Fall" ist, was auch wieder eine zusätzliche Gebühr nach sich zieht?

Mann/frau kann sich bei der Anwaltskammer beschweren, die Beweislast liegt aber dann auch wieder beim Beschwerdeführer.

Das mag für den vorliegenden Fall vielleicht nicht so sein. Hier geht es auch um Arbeitsrecht, welches vielleicht auch anders berechnet wird.
@****us
Nein bisher hat sich noch nichts geklärt!
Dafür habe ich nun neuen Ärger mit meinem Chef am Hals!

Denn mein Chef verlangt von mir, das ich ab 2. Sept. wieder Vollzeit in 3 Schichten anfange! Das kann ich aber nicht. Mein Chef meinte, rechtlich ist es so, dass ich nach den 3 Jahren wieder so anfangen müßte, wie ich aufgehört habe. Ich hätte 3 Monate vorher zu ihm kommen müssen (laut Gesetz), um mit ihm zwecks neuer Arbeits- u. Dienstzeiten zu verhandeln. Aber da sagte er: selbst da hätte ich sicher keine andere Antwort als Nein zu sagen gehabt! Tja, ich wußte das natürlich nicht u. nun steh ich da!
Entweder ich komme wieder u. arbeite so wie früher, oder ich soll mich nach einem anderen Job umschauen. Mein Freund macht doch aber nur Spätdienst. Somit kann ich in der Woche nur noch Frühdienst machen, aber das wäre den anderen Mitarbeitern gegenüber ungerecht u. würde dem Betriebsklima schaden, so mein Chef. Ich sagte ihm, das es mir anders aber nich möglich ist, weil wir keinerlei familäre Unterstützung haben u. ich ja das Kind schlecht allein lassen kann. Aber das interessiert niemanden. Und im Arbeitsvertrag steht: christliche Nächstenliebe! Das ich nicht lache.
Nun habe ich am Dienstag auf dem Arbeitsgericht angerufen, die sagten mir, mein Chef hat recht, was er sagt u. wie er handelt.
Jetzt habe ich das einer Anwältin übergeben, die stellt jetzt einen Änderungsantrag u. dann bin ich ja gespannt, wie mein Chef reagieren wird! Diesen Antrag muß mein Chef aber nicht zustimmen, wenn er meint, es würde dem Betrieb schaden oder es würden dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Nun habe ich das Problem, das ich in der Zeit nicht weiß, wo ich mit dem Kind hin soll, in der Zeit, wo ich Vollzeit arbeiten muß!
Ich habe das Gefühl, das er mich los werden will u. ihm das jetzt gerade recht kommt! Ich weiß jetzt schon, das ich Spießruten laufen darf u. wenn er meint, mich psychisch fertig machen zu müssen, bekommt er einen Krankenschein nach dem anderen! Mein Chef will ja, das ich nen Aufhebungsvertrag unterschreibe, der denkt auch ich bin ein bisschen blöd! Da bekomme ich ja eine 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt. Ich bin jetzt, mit Elternzeit 7 Jahre in diesem Heim angestellt! Wenn er mich loswerden will soll er mir kündigen u. dann will ich aber auch ne fette Abfindung haben! Ich kann nur an seine Menschlichkeit appelieren, sich mit mir aussergerichtlich zu einigen!
Ich sag ja, da will die Regierung, das mehr Kinder in die Welt gesetzt werden u. tut man es, sieht man ja, was dabei rauskommt! Zum kotzen, was ist das nur für ein Rechtsstaat u. "kinderfreundliches" Deutschland geworden!?
Es ist zum verzweifeln!



@***an
Über Deinen Beitrag bin ich dankbar, denn ich möchte nämlich nächste Woche eine Rechtsschutzversicherung abschließen u. da kann ich das ja dann gleich vorher noch ansprechen!




LG Molly
@***an

na, dass ist doch mal etwas, dass wir uns einmal widersprechen, ist gibt doch für alles ein erstes Mal (beim ersten Mal tat´s noch weh, beim zweiten Mal .....)

Es tut mir wirklich leid, dass Du bei meinen Kollegen schlecht gefahren bist. Wie in jeder Sparte auch, so gibt es auch in unserem Stand schwarze Schafe und Gebührenschinder. Woran erkennt man einen guten Anwalt?
1. Empfehlungen durch dritte Stellen
2. Fachanwaltstitel
3. Sagt der Anwalt einmal sinngemäß, kein Problem, der Fall wird gewonnen, alles easy etc, sofort das Gespräch beenden und die Türe suchen
4. Gute Anwälte klären generell und immer über Chancen und Risiken auf, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
5. Hat man das Gefühl, in Papas Schoß, gut betreut zu sein? Dann bleiben
6. Nach Kosten fragen. Gute Anwälte scheuen die Frage nicht.

Aus meiner beruflichen Praxis heraus habe ich allerdings ein etwas angespanntes Verhältnis zu Gewerkschaften entwickelt. Sie haben historisch viel erreicht, aber aktuell ist es nur unrealistisch und einfach übel. Ich kenne Fälle, in denen Arbeitgeber, die übertariflich gezahlt haben und trotzdem bestreikt wurden mit dem Ziel, den Arbeitgeber zu bewegen, in einen Arbeitgeberverband einzutreten. Hintergrund: Dann zahlt der Arbeitgeberverband dem Arbeitgeber eine nicht unerhebliche Prämie. Soweit zu Interessenvertretung. nicht ohne Grund heißt es so schön: Die schlimmsten Arbeitgeber sind Gewerkschaften. Was mich aber aufregt, ist die oftmals anzutreffende Laschheit, mit der Mitglieder in Arbeitsrechtsprozessen vertreten werden. Sicher, es gibt auch bei Gewerkschaften gute Rechtssekretäre, ich kenne bei uns in der Ecke selbst welche, aber ich habe einfach Verfahren erlebt, wo ich am liebsten aufgestanden wäre und gesagt hätte, "He, aufwachen, sie müssen doch merken, dass der Arbeitgeberanwalt nur blöfft". Aber nicht aufregen, schadet nur dem Cholesterinspiegel. Erzähle Dir gerne mal in einer mail mehr, dass muss nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum sein.

@***ly
zunächst einmal freut mich, dass Du fachliche Hilfe durch eine Kollegin in Anspruch nimmst. Bei der Aussage des Arbeitsgerichtes habe ich so meine Bauchschmerzen, und das nicht nur, weil Arbeitsgerichte keine Rechtsauskünfte geben dürfen.

Wie dem auch sei, berichte einmal über den Foirtlauf der Dinge und immer daran denken, nicht nervös mnachen lassen, Pokern gehört zum Personalgeschäft. In diesem Zusammenhang: Ich würde einmal anfragen, inwieweit Du als Teilzeitkraft arbeiten könntest. Nach dem TzBfG hast Du darauf nämlich einen gesetzlichen Anspruch, der nur im Ausnahmefall zu verneinen ist, wenn Teilzeitarbeit mit der betrieblichen Organisation überhaupt nicht zu vereinbaren ist. Die Beweislast trifft insoweit den Arbeitgeber. Wo Teilzeit möglich ist, ist im Regelfall aber auch die Befreiung von einer Schicht möglich...................
hm
Rechtschutzversicherung... kleiner Hinweis: In aller Regel gibt es eine Frist nach Abschluß, in der Streitfälle, vor allem wenn sie schon absehbar waren oder sind, nicht versichert werden.

Ich erlebe auch gerade etwas kurioses: Mein Arbeitgeber verbietet uns, morgen ab 16 Uhr zu arbeiten, da ein Betriebsfest ist. Dieses wiederum ist keine Arbeitszeit, d.h. ich muß die mir fehlenden Stunden rausarbeiten. Verrückt. Zumal ich nicht vorhabe, da mich länger als nötig aufzuhalten.

Grüße, Gurnemanz
***an Frau
11.000 Beiträge
@******eib

Bevor du die Rechtsschutzversicherung abschließt, erkundige dich genau, ob ein/dein eventuell anstehender Rechtsstreit bereits schon von der Versicherung gedeckt wird. Meist besteht eine dreimonatige Sperrfrist bevor die Versicherung in Vorleistung geht.
@***an
Ja, das weiß ich, aber wer weiß, was noch alles auf mich zu kommt! Mobbing, etc.!


@****us2
Als ich im Arbeitsgericht anrief, sprach ich direkt mit einer Anwältin, die für Telefonauskünfte zuständig ist!
Du schreibst:
... immer daran denken, nicht nervös mnachen lassen


Wenn das mal so einfach wäre! Bisher hat mein Chef alle losbekommen, die er los werden wollte. Ich weiß nicht, ob ich diesem Druck lang standhalten kann, da bin ich psychisch leider viel zu labil!


LG Molly
3 Monate Wartezeit
gibt es sowohl nach Abschluß der Rechtschutzevrsicherung als auch nach Beantragung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Wie Molly so schön sagt: Wer weiß, was noch kommt......

Viel Glück für Deinen weiteren BErufsweg wünscht Dir jedenfalls

Versus
*****aus Frau
844 Beiträge
sehr einseitige sichtweise
ich finde deine sichtweise sehr, sehr einseitig.
was jetzt NICHT heißen soll, dass ich deinen chef in schutz nehme oder sonstiges.
vielmehr betrachte ich deinen fall aus unterschiedlichen perspektiven.

1. deine sicht
die hast du ja selber schon klar und deutlich gemacht. du weißt halt nicht, wie du dein kind unterbringen sollst.
und du bist gesundheitlich eingeschränkt, was du ja in deinem eingangsposting geschrieben hast.

wie sieht es mit deiner gesundheit aus?
willst du unbedingt vollzeit arbeiten?

2. die sicht deines chefes
er braucht flexibles personal um die ständige versorung der bewohner zu gewährleisten.
dies gewährleistet er, indem er auch flexibles personal einsetzt und die arbeitsverträge dementsprechend gestaltet.

er hatte mit dir viele jahre eine flexible mitarbeiterin, nun kannst du aber nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten.
und was soll er deiner meinung nach nun tun?
macht er einem mitarbeiter zugeständnisse, kommen die anderen auch an!

3. die sicht deiner kollegen

die müssen genauso flexibel sein, wie alle anderen. warum sollen sie nur spätschicht machen, weil du nur frühschicht arbeiten kannst?


du hattest jetzt 3 jahre zeit, dir gedanken zu machen. wie du in zukunft arbeiten willst und kannst.
das hast du anscheinend nicht getan, sondern hast dein problem bis zum letzten tag ausgesessen.
dein chef hat vollkommen recht, dass DU hättest auf ihn zugehen müssen. denn du willst ja eine veränderung.


bevor die meute jetzt über mich herfällt *zwinker*
sicher kann ich mollyweibs problem verstehen.
das problem der kinderbetreuung ist aber ein gesamtpolitisches und NICHT das ihres chefs!!


freche [b]sondierende[/b] *kuh* grüße
@*****aus

Wenn Du richtig gelesen hättest ... ich habe mich mit meinem Chef in Verbindung gesetzt, in dem ich ihn anrief u. um einen Termin bat. Er wollte am Telefon wissen, um was es geht! Das einzigste, was ich eben nicht wußte, war, das man 3 Monate vorher einen schriftlichen Antrag auf Veränderung stellen muß!
willst du unbedingt vollzeit arbeiten?
Wenn ich könnte, natürlich, aber auch da schrieb ich, das es mir nicht mehr möglich ist!
Zudem wäre ich nicht die einzigste mit Sonderrechten! Ich weiß von mind. 3 anderen Kollegen, das sie auch veränderte Arbeitszeiten wegen ihrer Kinder haben! Zudem biete ich mich trotz Familie an, am WE Spätdienst zu arbeiten, wer macht das am WE schon gern?
du hattest jetzt 3 jahre zeit, dir gedanken zu machen. wie du in zukunft arbeiten willst und kannst.
das hast du anscheinend nicht getan, sondern hast dein problem bis zum letzten tag ausgesessen.
Wenn Du meine Beiträge richtig gelesen hättest, hättest Du Dir dies hier sparen können!
Das einzigste Problem war, das ich einfach 4 Wochen zu spät bei meinem Chef angerufen habe!




LG Molly
*****aus Frau
844 Beiträge
Mein Chef meinte, rechtlich ist es so, dass ich nach den 3 Jahren wieder so anfangen müßte, wie ich aufgehört habe.

wo hab ich falsch gelesen?

das du von der dreimonatigen frist leider nichts wußtest, ist natürlich bedauerlich. aber das meinte ich u.a. als ich schrieb

du hattest jetzt 3 jahre zeit, dir gedanken zu machen. wie du in zukunft arbeiten willst und kannst.
das hast du anscheinend nicht getan, sondern hast dein problem bis zum letzten tag ausgesessen.


ok, es bringt dich nun nicht mehr weiter.
leider bist du nun, soweit ich es gelesen habe, auf die gunst deines chefes angewiesen.
da du schon vor deiner schwangerschaft probleme mit ihm hattest, ist die hoffnung wohl sehr gering.

trotzdem kannst du ja immer noch teilzeit beantragen, nur hast du eine wartefrist. aber da wird dich deine anwältin genau beraten.

die probleme, die du jetzt hast, haben leider viele. ob nun in pflegeberufen, im handel oder, oder....

hast du dich denn schon mal beim a-amt erkundigt, was passiert, wenn du deine tätigkeit aufgrund persönlicher verhältnisse nicht mehr ausüben kannst?

freche *VomSchlipsTretende *zwinker* * *kuh* grüße
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