Fotografieren auf Events
Meiner Ansicht nach, bekommt man das "schnell in den Griff": Im Vertragsrecht ist es unter Leuten die wissen, daß sie sich ungern über den Tisch ziehen lassen wollen und wenn es "um etwas geht" üblich, nicht bloß festzulegen, was verboten und erlaubt ist, sondern großzügige Vertragsstrafen festzulegen bei Zuwiderhandlung!
Alles andere funktioniert nicht.
In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter gehört ein Passus der vereinbart, daß der jenige, der Aufnahmen anfertigt, unerheblich ob Ton oder Bild oder Ton und Bild, und dieses mit oder ohne Zustimmung derjenigen tut, die er aufnimmt (denn im "Hintergrund" sind immer noch andere), sofort eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000 Euro in bar an den Veranstalter zu zahlen hat.
Natürlich sollte man noch weitere Details regeln. So z.B., daß bei aufkommenden Streitigkeiten oder auch nur Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, zusätzlich ein Prozeßkostenvorschuß an den Veranstalter in Höhe von 500 Euro zur sofortigen Auszahlung fällig wird, unabhängig davon, ob oder ob nicht ein Anspruch auf die Vertragsstrafe durchsetzbar ist, letztlich die Vertragsstrafe gezahlt wird usw..
Ich glaube, andere verdeckt oder heimlich zu fotografieren ist so ziemlich das allerletzte. Hier "Mitgefühl" für Täter zu zeigen, das kanns nicht sein!