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swinger - 6. und 10. gebot?

der threat ist:

Dauerhafte Umfrage
**********lfire Paar
1.697 Beiträge
d`accord
@ Kater001:

Ganz Deiner Meinung, wir meinten das Begehren auch in diesem negativ behafteten Sinne. Das sexuelle Begehren eines Menschen ist gar nichts verwerfliches, auch jemanden toll zu finden, der oder die in einer Beziehung steckt.

Da trifft es das "neiden" ganz gut. Bspw. beim PT begehrt man/frau ja auch in gewisser Weise, neidet aber diejenigen Partner einander nicht...

Also: völlig einverstanden! *genau*

Herzlichst

Die Engel
saechsitirol
wir hätten es nicht besser schreiben können . *willkommen*

Ganz liebe Grüsse aus herne an euch beiden *knutsch*
**********lfire Paar
1.697 Beiträge
Merci!
@*********1993: *danke*



Vielen Dank Euch beiden und ganz liebe Grüße von den Engeln zurück! *engel*
*******uehl Paar
73 Beiträge
Formulierung aktualisieren
Wenn man bewerten will, inwiefern das Swingen der heutigen Zeit gegen diese beiden Gebote verstösst, sollte man sich überlegen, was in damaliger Zeit die Motivation zum Aufstellen solcher Gebote war.

Es gab keine Swingerclubs, jedenfalls haben wir als regelmässige Bibel-Leser *zwinker* eine entsprechende Stelle noch nicht gefunden. Die Freizügigkeit war damals längst nicht so fortgeschritten wie heute. Mit einem anderen als dem eigenen Ehepartner zu schlafen, konnte also nur damit in Zusammenhang gebracht werden, Familie und Beziehung zu zerstören, und das wollte man per Gebot verhindern - ein nicht abwegiger Gedanke.
Heute ist das Swingen allgemein bekannt als Genießen ohne Reue. Beim Swingen geht es ja gerade darum, den Partner NICHT zu betrügen, sondern einvernehmlich Spaß zu haben. Damit soll keine Beziehung zerstört werden. Insofern ist die Formulierung bei diesen beiden Geboten veraltet. Und wenn man sie aktualisiert, erhält man wieder eine sinnvolle Bedeutung:
Den gleichen guten Willen wie damals vorausgesetzt, müsste die Formulierung heute heissen:
Du sollst nicht heimlich ehebrechen, sondern nur im Einverständnis aller Beteiligten. Und das Wort "ehebrechen" müßte man am besten noch ersetzen durch "querpoppen" o.ä.

Im Prinzip findet man den gleichen Sachverhalt beim Diebstahl wieder: aus dem Klauen eines Schafes (welches Gebot war das noch?) müßte man heute den Diebstahl jeder Art formulieren, also auch beispielsweise geistigen Diebstahl durch Verstoß gegen das Patentrecht; wer will heute den Erfindern der 10 Gebote vorwerfen, dass sie sich damals nicht vorausschauend mit dem Patentrecht beschäftigt haben (die hätten doch googeln können, oder *g* ).

blondespaerchen
***er Mann
2.532 Beiträge
@ blondespärchen
Gutes Posting. Ich habe dieselben Überlegungen wie Ihr, was das Swingen zur damaligen Zeit betrifft. Das war damals undenkbar - schon beim Mann, aber am allerwenigsten war eine swingende Frau denkbar.

Trotzdem halte ich es nicht für notwendig, die Gebote zu ändern. Ehebruch ist ohnehin nicht gleichzusetzen mit dem Fremd- oder Bekanntpoppen im gegenseitigen Einverständnis. Ehebruch ist gleichzusetzen mit Betrug. Insofern braucht man das 6.Gebot nicht ändern - denn wer swingt, bricht keine Ehe.

Auch das 9./10.Gebot, das nach heutiger Fassung sehr wohl das Swingen verbieten würde, muss nicht geändert werden. Lediglich in die ursprüngliche Form zurückversetzt werden. In der aramäischen Originalfassung lautete das Gebot nämlich "Du sollst Deinem nächsten seine Frau nicht neiden" (siehe mein Beitrag weiter oben). Somit ist das Swingen im beiderseitigem Einverständnis wieder nicht betroffen.

Obwohl die 10 Gebote 4.000 Jahre alt sind und mehr, haben sie also durchaus noch ihre Gültigkeit und Berechtigung und verbieten bei wörtlicher Interpretation freizügige Sexpraktiken nicht. Das einzige, was man evtl. im Sinne der Gleichberechtigung tun müsste, ist sie in eine geschlechtsneutrale Fassung zu bringen. Aber das ist eine andere Geschichte.
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