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wichtige frage: kundenshooting

wichtige frage: kundenshooting
hi hallo liebe fotografen

nun hatten wir bereits die themen: TFP und auch Modellvertrag

doch wie sieht die sachlage bei ganz normalen kunden aus??

folgende situation und die ist realität keine geschichte!

eine userin dieser site (sie ist KEIN modell) sucht einen fotografen in ihrer nähe. nach einiger zeit meldet sich auch ein fotograf (hobbyfotograf) u bietet ihr ein shooting, ca 4 std für 100 euro an. dies dann aber mit folgenden vertrag:

Zusatz Shotting mit Veröffentlichungsrechte:
Rechte:
Das Model (im Falle der Minderjährigkeit auch des Eltern oder Vormund) überträgt dem Fotografen ausdrücklich und unwiderruflich aller Arbeiten und deren Ergebnisse,das aussschliessliche,zeitliche,innhaltlich,kommerziell und räumlich unbefristeten,unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht,das REcht am eigenen Bild und Schutzrecht insbesondere in Blick auf Verwertung,Veröffentlichung,Vervielfältigung,Veränderung,Verbreitung und nach Druck in allen nutzbaren Medien auch teilweise ( ausgeschlossen sind veröffentlichung in Medien und überwiegend pornografischer Inhalt) ein und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsendation- und Speichertechniken (inbesondere Internet,auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden,der sich durch ordentliche Mitgliedsbeiträge finanziert).
Der Fotograf wird über weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.
Alle Filme,DAtenträger und Daten und sonstige zur Einbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen ( Negative, fotoabzüge,Vergrößerungen,Dateien,Bilder) und Rechte sind Eigentum des Fotografen,ohne dessen Zustimmung eventuell
übergebener Abzüge,Vergrößerungen und Dateien nicht genutzt oder verwendet werden dürfen, es sei denn,für rein private Zwecke des Models.


Das Model erhält das Recht,die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahme auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen.

Eine Verwendung oder Verfremdung bedarf der Genehmigung des Fotografen.
Es wird vereinbart,das das Model bei einer eigenenwerbenden Veröffentlichung den Fotografen namentlich nennt, zum Beispiel einen schriftlichen Hinweis/link auf den Fotografen erfolgt.

Das Model erhält vom Fotografen eine Cd mit sämtlichen Orginialdateien und bearbeitenden Bildern zu einem Preis von



nachdem die userin sich dann einige meinungen eingeholt hat und sich nun sicher war, dass sie ja gar keine rechte an ihren "bezahlten" fotos hat, wurden einige dinge aus dem vertrag gestrichen u geändert aber es sollte nach wie vor immer noch folgendes bleiben:

Nutzungsrechte der Auftraggeberin und des Fotografen
> Die Fotografin überschreibt zeitlich und räumlich uneingeschränkt alle Rechte an den entstandenen Aufnahmen an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin verpflichtet sich im Gegenzug den Namen oder die Internet Seite der Fotografin bei Veröffentlichungen jeder Art zu nennen. Eine Bildbearbeitung darf nur mit Zustimmung des Fotografen gemacht werden.


das letzte angebot war dann folgendes: 25 bearbeitet fotos im webformat, alle rechte bei dem auftraggeber für 95 Euro.



damit sich unsere user, dieser site nicht auf glatteis bewegen, bitte ich euch fotografen mal ganz klar u deutlich zu erklären worauf der user als "kunde" und "auftraggeber" zu achten hat. wie muss ein vernünftiger vertrag aussehen und wie ist es mit den bildrechten?

ich persönlich habe meine fotos machen lassen, die arbeit des fotografen bezahlt und habe alle rechte bei mir. ich darf mit diesen fotos machen was ich möchte, ich muss keinen namen nennen und keine site, es ist kein schriftzug auf meinen fotos! und ich glaube nicht, dass es eine ausnahme ist.


lg Nanny



ps: herzlichen dank für eure hilfe
Das bin ich!Das bin ich!
*******eund Mann
571 Beiträge
Vertrag!
Hallo Nanny!

Auch bei diesem Thema werden die Meinungen wieder weit auseinandergehen.

Deswegen hier einfach meine!

Wer zahlt schafft an!

Wen ein Fotograf im Auftrag eines Kunden Bilder von diesem macht und dafür Geld erhält, sollte ganz allein der Kunde das Nutzungsrecht haben.

Das mal ganz pauschal gesagt.

Natürlich kann man beim Preis handeln und wen man dem Fotograf ein bestimmte Nutzungsrecht einräumt damit er Werbung für sich machen kann, sollte dann auch der Preis günstiger werden.

Auch wen jetzt wieder viele Fotografen schreien, würde ich von solchen Fotografen die Finger lassen, die trotz Bezahlung alles bestimmen wollen.

Als Auftraggeber
-möchte Ich die Bilder auswählen.
-möchte ich die Bilder nutzen wo und wie ich will.
-suche ich mir den Fotograf wo ich für mein Geld das erhalte was ich will.

Damit ich aber nicht wieder falsch verstanden werde!

Ich weiß das der Fotograf ein Urheberrecht hat und über dieses Recht kann man wieder sehr lange diskutieren.
Das einzigste was er aber aus diesem Recht nicht abgeben kann ist seine Urheberschaft!
Auf alles andere könnte er verzichten zB. wen der Preis stimmt :-).

Es gibt eine sehr interesante "fotorecht-faq" im Netz. Diese FAQ darf frei genutzt und weitergegeben werden. Wen ich die Erlaubnis bekomme, setzte ich gerne mal einen Link her.

Ist sehr Interessant für jeden der mit fotografieren zu tun hat.
wir machen das nicht!
wir denken:jeder fotograf kann das für sich selbst entscheiden!

wir für uns haben erkannt:

der der sich bei uns fotografieren lässt bekommt alle rechte, bezahlt und für die foto`s die er mag und kann auch die cd mit allen foto`s erwerben.....

"hobbyfotografen" die nur die schnelle kohle machen wollen gibt`s mittlerweile zu viel und die machen denen, die sich richtig mühe geben und die entsprechende ausbildung und das equipment haben das geschäft kaputt!
Ach so! Das Modell legt das Geld auf den Tisch des Hauses...
Und trotzdem will der Fotograf bestimmen, was mit den Bildern passieren darf?

Mein Rat: Um diesen Fotografen einen weiiiiiiten Bogen machen.

Der Vertrag, so wie er in der Rohfassung ist, sieht eher nach einem regulären Modellvertrag aus: Fotograf gibt Geld, Modell erhält Geld.

Hier in diesem Fall kommt viel eher ein Werkvertrag in Frage: Modell gibt geld, Fotograf gibt Bilder. So etwas wird auch gern "Auftragsarbeit" genannt. In diesem Fall kann der Fotograf froh sein, wenn es ihm gestattet ist, die Bilder für sein "Book" (Fotoalbum mit Referenzbildern) zu verwenden.

Nach dem, was ich gelesen habe und zwischen den Zeilen lese, versucht ein Anfänger (noch nicht einmal Amateur) einen auf dicke Hose zu machen und hat dafür "Modellvertrag" bei Google eingegeben...

Wenn ich so einen Mist lese, fällt mir nur noch ein: Kameras sind einfach viel zu billig. Warum sonst kann sich Hinz und Kunz eine 16 Gazillionen-Pixel SLR für ein Taschengeld kaufen und sich "Profifotograf" nennen?

Solche Spacken machen nicht nur das Geschäft kaputt sondern zerstören auch noch den Ruf.

Ich kann ziemlich genau vorhersagen, was passieren würde, ginge sie zu diesem "Fotografen": Sie bekommt 25 höchst beschissene Bilder, legt knapp einen Hunni auf den Tisch und ärgert sich bis an ihr Lebensende über die Bilder.
Wenn sie irgendwann mal einen echten Fotografen trifft:
"Tag, ich bin Fotograf"
"Jaja, is schon okee..."

Solche Kunden sind verloren bis in alle Ewigkeit.... verdammte Billigkameras...
kleine zusatzerklärung
nicht, dass hier etwas missverstanden wird.

der fotograf, der sich für das shooting angeboten hat, hat wirklich sehr gute referenzen und ein hohes maß an fachwissen. die bilder sind wirklich sehr gut und von der qualität her, vom stil und von der machart - top!

das muss ich nun doch mal ganz deutlich schreiben - es handelt sich nicht um einen "möchtegernfotografen"

nur leider nicht das nötige fachwissen in sachen verträge und rechte. daher ist diese frage wirklich ernst gemeint und hilft so manchen weiter.

lg Nanny
ich denke ein vertrag ist absolut wichtig und richtig. allerdings sollte man dabei auch auf einige dinge achten. vor allem die rechtegeschichte ist sehr heikel. ich denke und handle da auch eher nach dem grundsatz "wer zahlt, schafft an". d.h. wenn du für etwas bezahlst, dann bestimmst du die rechte, wenn der fotograf bezahlt, dann bestimmt er die selbigen. im grunde kauft man ja zweierlei, wenn bezahlt wird, die dienstleistung und die rechte. so einfach ist das eben.
Das bin ich!Das bin ich!
*******eund Mann
571 Beiträge
Zu einfach!
Zitat
"hobbyfotografen" die nur die schnelle kohle machen wollen gibt`s mittlerweile zu viel und die machen denen, die sich richtig mühe geben und die entsprechende ausbildung und das equipment haben das geschäft kaputt!"

Sorry!!!!

Es geht doch in dem Tread garnicht darum ob jemand gut oder schlecht fotografiert, zuviel oder zuwenig verlangt.

Nanny hat es je zwischzeitlich auch nochmal klargestellt.

Es geht doch darum, worauf soll man als Auftraggeber achten, welche Rechte hat man, was kann man von einem Fotografen verlangen, was darf der Fotograf? Egal ob jetzt Berufsfotograf, Amateur oder Hobbyfotograf oder sogar Freizeitknipser.

Und hier wurde es ja schon verschiedendlich erwähnt.
Für Auftragsarbeiten ist ein typischer Modelvertrag am wenigsten geeignet.

Hier mal ein Beispiel wie ich ihn verwende!

Fotoshooting- Auftrag


§1 Vertragsparteien

Auftraggeber
Name:________________ Vorname:____________________

Str. _________________________________________________

PLZ:________ Ort:____________________________________

Fotograf
Name: Vorname:
Str.
PLZ: Ort:

§2 Vertragsgegenstand
Der Fotograf wird für den o.g. Auftraggeber, Fotoarbeiten nach seiner Wünschen durchführen.
Der Auftraggeber wünscht Fotoarbeiten in den Bereichen
( )Porträt ( ) erotisches Porträt ( ) Teilakt ( ) Vollakt ( ) freizügiger Akt ( ) Softcore ( ) Hardcore ( ) Fotoserie

§3 Nutzung der Fotografien/des Aufnahmematerials
Die Aufnahme (Bildmaterial) wird für
( ) private Zwecke ( ) einmalige Werbezwecke ( zB. Homepage, Broschüre, Ausstellung) ( ) kommerziell genutzt.
Anderweitige Veröffentlichungen bedürfen die Zustimmung des Fotografen (Veröffentlichungsrecht, § 12 UrhG))

$4 Namensnennung
Bei jeglicher Art von Veröffentlichung (auch privat) muss der Fotograf als Urheber (Recht auf Urheberbezeichnung, § 13 S. 2 UrhG) benannt werden.

§5 Vervielfältigung
( ) Der Auftraggeber darf für nicht kommerzielle Zwecke, das Aufnahmematerial in geringer Menge (max. 20/Bild)vervielfältigen.
Eine größere Anzahl bedarf der Zustimmung des Fotografen (Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG )
( ) Der Auftraggeber darf in unbestimmter Menge das Bildmaterial vervielfältigen und kommerziell verwerten.

§6 Veränderungen des Bildmaterials
Eine Entstellung des Bild ,- Aufnahmematerials ist nicht gestattet ( § 14 UrhG )
Grundsätzlich bedarf die Bearbeitung allein nach ( § 23 S. 1 UrhG ) noch nicht der Zustimmung des Urhebers. Diese ist erst vor einer Veröffentlichung oder Verwertung einzuholen

§7 Abzüge / Nutzungsrecht des Fotografen
Der Fotograf ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren (Art. 24 §1 URG) ,
( )sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form auf seinen Webseiten auszustellen.

§8 Honorar / Reisekosten
Der Fotograf erhält für seinen Aufwand eine Vergütung von
( ) ___________ Euro / Std
( )____________ Euro / km
( ) ___________ Euro / Pauschal
( ) ___________ Euro / Foto-Cd ( nur bei kommerzieller Nutzung )

§9 Sonstige Abreden
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel aus diesem Vertrag gegen geltendes Recht verstoßen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Gerichtsstand ist der Wohnort des Fotografen. Für diese Vereinbarung und Freigabeerklärung gilt unabhängig vom Aufnahme Ort ausschließlich Deutsches Recht.

___________________________________________________________
Datum , Ort Auftraggeber Fotograf




Das Honorar würde sich aus dem Verwendungszweck des Auftragsgebers und dem mir zugestandenen Nutzungen ergeben und ist somit frei verhandelbar!

Klaus
Rainer BrabandRainer Braband
********sign Mann
372 Beiträge
seit wann..
.... darf ein Hobbyfotograf eine Dienstleistung als Fotograf anbieten ? *roll*

LG Rainer
Seit wann darf ein Hobbyfotograf eine Dienstleistung als Fotograf anbieten ? Rolling Eyes

Seit Erfindung der Kamera.

Wenn alles legal sein soll, geht Herr Hobbyknipser zum Ordnungsamt, legt 20 Euro auf den Tisch und darf dann Dienstleistungen anbieten. Er darf sich nur nicht mit einem Meistertitel schmücken. "Fotograf" ist kein geschützter Begriff/Berufsbezeichnung (mehr).

Um noch mal auf Nannys Thema zurückzukommen: Wer bezahlt, bestimmt. Im Zweifel wählt man einen anderen Fotografen.

Fällt mir gerade noch ein, wo ich "Namensnennung" gelesen habe: Bei Bildagenturen, die sich angestellte Fotografen leisten, ist es durchaus üblich, dass die Angestellten keinen Anspruch auf Namensnennung haben, meistens die Fotos nicht mal für ihr Book verwenden dürfen.
*******_th Frau
552 Beiträge
Also, zum Thema ich mache hier mal einen Vergleich,

Also denkt euch mal ich wer Besitzerin einer Bachstube ,und
eine Kundin betritt sie , sie verlangt ein Brot ich zeige es ihr und verlange das Geld sie gibt es mir .
Doch sie bekommt das Brot es nicht, denn ich esse es auf, soll sie doch jetzt sehen woher sie ihr Brot bekommt es ist ja meins .

So aber mal im klar Text, wenn ich für was bezahle dann gehört mir das und keinem anderem schaut mal in Handbuch rechte des Kunden nach dort ist so was klar beschrieben
ICH !!!ICH !!!
****to Mann
170 Beiträge
echt intressant !!!!
was es so alles gibt !!!!
allein die idee sich bezahlen zu lassen und die kompl. fotorechte zu bekommen, finde ich schon sehr dreist.

liebe damen,amateurmodels und models ich kann euch immer wieder nur sagen, wenn euch was nicht zusagt, dann lasst es einfach.

es gibt wirklich genügend amateurfotografen, bei denen es um spass und freude an der fotografie geht.

natürlich auch mit vertrag, aber für beide passend.
lg
fx
Was darf ein Fotograf
Zitat:
Seit wann darf ein Hobbyfotograf eine Dienstleistung als Fotograf anbieten ? Rolling Eyes


Seit Erfindung der Kamera.

Wenn alles legal sein soll, geht Herr Hobbyknipser zum Ordnungsamt, legt 20 Euro auf den Tisch und darf dann Dienstleistungen anbieten. Er darf sich nur nicht mit einem Meistertitel schmücken. "Fotograf" ist kein geschützter Begriff/Berufsbezeichnung (mehr).

Um noch mal auf Nannys Thema zurückzukommen: Wer bezahlt, bestimmt. Im Zweifel wählt man einen anderen Fotografen.

Fällt mir gerade noch ein, wo ich "Namensnennung" gelesen habe: Bei Bildagenturen, die sich angestellte Fotografen leisten, ist es durchaus üblich, dass die Angestellten keinen Anspruch auf Namensnennung haben, meistens die Fotos nicht mal für ihr Book verwenden dürfen.

Also, dass der Begriff "Fotograf" nicht mehr geschützt ist, hat noch lange nichts damit zu tun, dass ein Hobbyfotograf keine Auftragsarbeit machen darf - rein rechtlich. Es wurde insofern geändert, dass Gesellen nun schon "Gas" geben dürfen.

Beispiel:

Pirelli (die Agentur) sucht Bilder für Ihren Pirelli-Kalender und findet irgendwie zu einem Menschen, der schöne erotische Aufnahmen gemacht hat. Wenn die nun die Bilder kaufen wollen, dann kann man Geld verlangen = keine Auftragsarbeit = ok

Pirelli (Agentur) beauftragt Hr. Müller (Amateur), doch die Bilder zu machen = Auftrag = nicht erlaubt.
****pus Mann
172 Beiträge
nettes thema
ich beschäftige mich gerade mit dem thema bildnisrechte.
Mein Fall:
In der Schule werden Fotos von der Einschulung der Kinder gemacht.
Die Eltern bezahlen den Fotografen und bekommen dafür 1 Portraitfoto in 4 verschiedene Grössen.
Ein Elternpaar möchte sich ein Poster in der Grösse 50*70 auf einen Plotter ausdrucken lassen. (nicht von diesem Fotografen)

Soooooooo
Das ist leider verboten...der Fotograf...obwohl bezahlt ...hat die Bildrechte an allen in der Schule gemachten bilder.
Es dürfen KEINE Vergrösserungen oder Vervielflältigungen durch Dritt Personen vorgenommen werden.
Die Eltern können gegen ein zusätzliches Entgeld die Bildrechte von Ihrem Kind beim Fotografen abkaufen.


Das zum recht am eigenen Bild und die Bezahlung eines Fotografen.

mfg
Champus
ich nochmal (etwas aktueller)ich nochmal (etwas aktueller)
*****tic Mann
295 Beiträge
Hier wird einiges durcheinander geworfen...
Soweit ich weiss, ist die rechtliche Lage bei einem Shooting (ganz unabhängig von der Bezahlung) die folgende:

Der Fotograf hat das Urheberrecht/Copyright
Das Model/die abgelichtete Person hat das Recht am Bild.

Ansich kann keiner ohne die Einwilligung des jeweils Anderen die Bilder verwerten.

In einem Vertrag (Modelvertrag, Werkvertrag, sonstigem Regelwerk) kann man dann festlegen, was man dem anderen Vertragpartner gestattet.

Bei dem o.a. Beispiel heißt das, dass die Eltern des Kindes nicht ohne Einwilligung des Fotografen Kopien etc. des Bildes anfertigen dürfen(Verstoß gegen das Copyright). Ebenso darf der Fotograf nicht einfach einen Abzug des Bildes in seinem Schaufenster zeigen (Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Models).

Der Aussage "wer zahlt, hat die Rechte" gilt hier nicht!

Zu welchem Preis wer wem welche Rechte einräumt ist eine andere Sache.

Die Beurteilung des oben erwähnten Vertrages ist etwas schwierig, da geschrieben wurde, dass einige Passagen gestrichen wurden, aber es wurde leider nicht gesagt, welche. Ich würde diesen Vertrag nur in seiner Gesamtheit beurteilen wollen.
Das Hauptproblem sehe dabei ich in der recht weitreichenden Befugnis des Fotografen, der die Bilder qausi überall veröffentlichen darf, da würde ich evtl. noch mal den Hebel ansetzen.
Die 95 Euro gehen aus meiner Sicht in Ordnung. Eine Bearbeitung von 25 Bildern durch den Fotografen beudeutet schon einen ordentlichen Zeitaufwand! Wenn das Ziel der Kundin lediglich Material für die eigene Webseite ist, ist es o.k. Wenn die Kundin aber auch mal ein Bild in 20x30 cm an die Wand hängen möchte, kann sie mit Bildern im Webformat nichts anfangen.

Ich möchte auch mal zu bedenken geben: Wenn Karl Lagerfeld käme und fragen würde, ob er sie fotografieren darf, würden wahrscheinlich viele Modelle noch Geld dazu legen und wären froh, wenn die Bilder veröffentlicht würden.

Die "Veröffentlichung" eines Bildes nach Genehmigung durch den Fotografen halte ich für durchaus legitim!
Wenn ich einem Model eine CD mit ALLEN Bildern des Shootings gebe, mag ich es nicht, wenn davon Bilder - ohne meine Genehmigung (unter Umständen noch mit Bearbeitung durch das Model) - durch das Model veröffentlicht werden. Ich nenne auch gerne den Grund dafür: ein Fotograf bewertet Bilder aus einem anderen Blickwinkel als z.B. ein Model oder ein "einfacher" Betrachter. Wenn das Model auf dem Bild super sexy schaut und die Pose perfekt anmutet, das Licht genial gesetzt ist, von einem Plateauschuh den das Model trug, aber ein Zentimeter abgeschnitten ist, würde das 95 % der Betrachter überhaupt nicht stören und alle fänden es ein tolles Bild. ICH und die restlichen 5 % würden aber sagen, dass der Fotograf nicht aufgepaßt hat. UND GENAU DIESEN 5% DER KRITISCHEN BETRACHTER MÖCHTE ICH KEINE MUNITION LIEFERN *zwinker* (Das gleiche Recht räume ich natürlich auch den Modellen ein!)

Was ich damit sagen will ist, dass die Betrachtungsweisen durchaus unterschiedlich sein können und man auch mal versuchen sollte, die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.

LG

Mike
Das bin ich!Das bin ich!
*******eund Mann
571 Beiträge
Die Aussage...
..."wer zahlt schafft an" (nicht wer zahlt hat die Rechte) bezieht sich für mich auf auf die Nutzungsrechte welche vertraglich festgelegt werden.

Zum genannten Fall von Nanny würde ich als Auftraggeber mir einen entsprechenden Fotografen suchen der das so akzeptiert!

Die Interessen des Fotografierenden sind auch ganz einfach zu berücksichtigen!

Seht einfach auf § 3 und § 6 von meinem Beispiel-Vertrag!

Zum Beispiel von Campus!

Hier handelt es sich größtwahrscheinlich um einen Berufsfotografen.
Dieser hat dann AGB die in seinem Geschäft aushängen welcher man mit einem Auftrag zustimmt.

Und wen man nicht aufpasst, steht dort vielleicht auch drinnen, das er Bilder nach seinem ermessen in seiner Auslage ausstellen darf!
Somit tritt man sein Bildnisrecht auch ab, obwohl man bezahlt!

So zumindestens bei einem Berufsfotograf in unserer Stadt.

Ein Berufsfotograf lebt von seiner Arbeit. Seine Preisgestaltung ist legitim wen man bedenkt, welche Kosten er decken muß!

Dieser Punkt schweift aber zuweit von Nanny`s Anfrage ab!

Klaus
nicht so leicht zu unterscheiden ;-)
ich merke schon und hab es eigentlich auch bereits gewußt - es gibt jede menge unterschiede, auf die zu achten sind.

fasse es mal zusammen und bitte korrigiert mich wenn falsch!

es gibt 4 verschieden arten von verträgen:

Auftragsarbeit der kunde zahlt die arbeit des fotografen und erhält die fotos und die rechte (evtl. einschränkungen gerade bei berufsfotografen möglich)

modellvertrag der fotograf bezahlt ein modell für die arbeit und er bekommt auch die rechte (evtl. werberechte für das modell möglich)

TFP- Vertrag modell und fotograf übernehmen selber ihre kosten, fotos und rechte erhalten nach absprache beide

Setcarderstellung für berufsfotografen die einem modell eine aussagekräftig, hochwertige werbemappe mit fotos erstellt, die zur vorlage bei agenturen, film, mode etc benötigt wird. die hohen kosten übernimmt das modell und erhält alle rechte.


ist das nun, mal global geschrieben, richtig? somit kommen dann auch unterschiedliche verträge zustande, die dann wieder in ihrer feinheit von fotograf zu fotograf anders geschrieben sind und gerade in der sache, bildbearbeitung und bildrechten kann es zu unterschiedlichen vertragformulierungen kommen.

aber richtig ist es doch, dass kein kunde für seine auftragsarbeit die gesamten rechte abtritt. (siehe die berühmten familienfotos, hochzeitsfotos)


also liegt die genauigkeit im detail?



ich danke euch wirklich für die beiträge, die geposteten verträge und eure erklärungen. das hilft vielen usern, egal ob als "kunde", modell oder fotograf sehr.

lg Nanny
...

es gibt 4 verschieden arten von verträgen:

Auftragsarbeit der kunde zahlt die arbeit des fotografen und erhält die fotos und die rechte (evtl. einschränkungen gerade bei berufsfotografen möglich)

KOMENTAR: Nicht die Rechte im allgemeinen, sondern nur Nutzungsrechte. Die Recht am Bild müssen ausdrücklich abgegeben werden (Geld?!)

modellvertrag der fotograf bezahlt ein modell für die arbeit und er bekommt auch die rechte (evtl. werberechte für das modell möglich)

KOMMENTAR: Der Fotograf hat immer die Rechte, außer sie werden anderweitig geregelt. Das ist auch bei People-Fotografie so.

TFP- Vertrag modell und fotograf übernehmen selber ihre kosten, fotos und rechte erhalten nach absprache beide

KOMENTAR: Das Model bekommt Nutzungsrechte, die meistens uneingeschränkt sind!

Setcarderstellung für berufsfotografen die einem modell eine aussagekräftig, hochwertige werbemappe mit fotos erstellt, die zur vorlage bei agenturen, film, mode etc benötigt wird. die hohen kosten übernimmt das modell und erhält alle rechte.

KOMENTAR: Die Setcard ist normalerweise ein Karte (Karteikartenformat) mir der das Model von Event zu Event "tingelt". Eine Mappe, die Fotos beinhaltet, kann von mehreren Fotografen sein. Die Kosten werden, was die Mappe betrifft, vom Modell übernommen, außer Du bist in einer High-End Agentur, die auf CI/CD achtet. Aber auch hier die Rechte am Bild liegen beim Fotografen, die Nutzungsrechte können vereinbart werden.


ist das nun, mal global geschrieben, richtig? somit kommen dann auch unterschiedliche verträge zustande, die dann wieder in ihrer feinheit von fotograf zu fotograf anders geschrieben sind und gerade in der sache, bildbearbeitung und bildrechten kann es zu unterschiedlichen vertragformulierungen kommen.

KOMMENTAR: Habe ich oben beschrieben.

aber richtig ist es doch, dass kein kunde für seine auftragsarbeit die gesamten rechte abtritt. (siehe die berühmten familienfotos, hochzeitsfotos)

KOMMENTAR: Er tritt nichts ab, was ihm nicht gehört. Bei Auftragsarbeiten wird im Vorfeld geregelt, welche Nutzungsrechte dem Kunden gegeben werden.


also liegt die genauigkeit im detail?

KOMMENTAR: Ja *zwinker*

ich danke euch wirklich für die beiträge, die geposteten verträge und eure erklärungen. das hilft vielen usern, egal ob als "kunde", modell oder fotograf sehr.

lg Nanny
oh mann
wie wäre mal folgender Tipp einfach auf die Seite http://www.Fotorecht.de schauen und mal nachlesen was es alles gibt und was nicht .. auch aktuelle Urteile und so weiter. Spezielle zu Bildnisrechten steht da viel.

ach so .. lin ks dürfen ja hier nicht genannt werden. nun wenn der zuständige Moderator es nicht zuläßt das der Link bestehen bleibt schreibt mir bitte ne ClubMail oder kontaktiert mich irgendwie anders.

Wer alle Rechte abgibt wie oben im Vertrag von nanny gepostet kann sich überall wiederfinden und hat keinerlei rechte auf honorar. Wichtig sind die Themen zu "Illustration" ... Nach möglichkeit findet sich das Model dann in ner speziellen Zeitung wieder mit nem anderen Namen.

Desweiteren ist es schon etwas komisch wenn man für seine Bilder bezahlt und dazu alle rechte an nen hobbyknipser abtritt ... wobei schearze schafe gibts auch bei den Profis ... ich empfehle immer ein blick in die Refferenzen oder auf die Webseite ... ich denke der gesunde Menschenverstand entscheidet da schon ob oder ob nicht.

Aber wie gesagt selber mal nachlesen unter http://www.fotorecht.de oder wenn link entfernt bei mir melden.
That´s me...That´s me...
****OTO Mann
462 Beiträge
VORSICHT GEBOTEN
Ich kann hier als Berufsfotograf und auch aus jahrelanger Erfahrung mit anderen Fotografen nur folgendes sagen:

• Ein Fotograf wird sich in der Regel immer versuchen, bestimmte
Veröffentlichungsrechte zu sichern, damit er neue Referenzfotos bekommt.
Die Tatsache, dass ein Vertrag geschlossen wird, ist schon mal ein gutes
Zeichen, darauf sollte man dringend bestehen!

Allerdings sind private Shootings immer für das/die Model(s) eine sehr intime Angelegenheit und jeder Fotograf MUSS akzeptieren, wenn dies auch intim bleiben soll.

Wenn ich bei privaten Shootings Fotos gerne als Referenzen haben möchte, stimme ich dies immer mit dem Model für jedes einzelne Foto ab und dies wird schriftlich nochmals fixiert, dieses Recht sollte sich jeder nehmen.

Wenn kein Vetrag geschlossen wird, gab es schon Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Fotograf letztlich gewonnen hat, da er Urheberrechte an den Fotos hat, ist immer eine gefährliche Sache.

Viele Anfänger oder Hobbyfotografen nutzen vorgedruckte Modelverträge aus dem Internet, ohne teilweise selbst zu verstehen, was inhaltlich drin steht, ich möchte hier nicht grundsätzlich Böses unterstellen.

Generell gilt: Fotografen kennenlernen und nur, wenn man ein gewisses Grundvertrauen hat, bzw. wenn Sympathie da ist, das ist schon mal ein wichtiger Punkt.

Unter Umständen würde ich mir, zumindest bei Berufsfotografen, die Gewerbeanmeldung oder den Gewerbeausweis zeigen lassen, dafür hat jeder halbwegs erfahrene Fotograf vollstes Verständnis.

Miran
Urheberrecht
Ja das Urheberrecht aber man kann ich auch auf sein Persönlichkeitsrecht berufen. Bilder haben doch immer 50% / 50% ... Der Fotograf das Urheberrecht und das Model das Persönlichkeitsrecht ... ausnahmen sind dabei ja nur Prominente sprich Personen von öffentlichen Belang oder wie man das auch immer bezeichnet.

Warum sonst macht man erst ne Rechteübertragung ?
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