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Lust an Fotografiert werden ?

Moin zusammen,

da geb ich mal auch meinen Senf zu diesem Thema.

Soviel gequirlten Schwachsinn, wie sie von Michael und Daniela hier zum besten gegeben wurden, hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört.

Bei den Statements von Michael beschleicht mich das Gefühl, dass er über die Berufsfotografen einen riesigen Kübel Mist ausschüttet, um vor den potentiellen Kunden besser darzustehen. Das ist in meinen Augen eine äußerst miese Art der Eigenwerbung. Desweiteren macht ihr mir nicht weis, dass ihr Shootings Just for Fun macht. Ihr wollt die Bildrechte ... das hat bei mir die Schlussfolgerung, dass ihr damit gewerbliche Absichten habt, die die nächste Schlussfolgerung zu Tage fördert, dass ihr damit Geld einnehmt! Jetzt sagt ihr aber, dass ihr das nicht macht, was für mich die Schlussfolgerung gibt, dass ihr Schwarzfotografierer seit. Die nächste Schlussfolgerung ... ein Tip an das Finanzamt Düsseldorf würde die Herren Beamten zum Jahreswechsel noch erfreuen.

Seht Ihr wie schnell man in Misskredit gebracht wird! Ich rate euch, regt euch über meine Worte nicht auf, denn ich habe mit euch nichts anderes gemacht, als ihr mit den Berufsfotografen.

Bei dem Statement von Daniela habe ich das Gefühl die Gute ist einfach nur in ihrem Beruf unzufrieden. Mein Tip mach dich selbständig und lass dich dann mit Verleumdungen und Unterstellungen beschmeißen, weil du es dir erlaubst für deine Arbeit Geld zu verlangen.

lg tear,
die der Meinung ist, dass jeder für seine Leistung entlohnt wird, denn wir müssen alle von unserer Arbeit leben.


______________________________________________

weine nicht weil es vorbei ist, sondern lächle weil es so schön war
Off Topic!
... wieder und wieder habe ich mir diesen Thread durchgelesen und Profile angesehen.
Und wenn ich meinen Glauben an das Gute im Menschen etwas nach hinten schiebe, objektiv versuche diese "Diskusion" zu beurteilen, muß ich leider feststellen, das >teardrops< mit ihren Vermutungen ganz nah an der vermeintlichen Warheit liegt.

Es ist schon fragwürdig warum ein Fotoamateur die Bildrechte haben will.
Wozu, außer man möchte diess Bildmaterial veräußern? Denn für eine nichtkommerzielle Veröffentlichung genügt die schriftliche Einverständniserklärung des Models, weche auf den Standartmodelverträgen des BFD oder anderen Verbänden immer zu finden sind.

Aber soll es nicht genügen das die, die mit ehrlicher Arbeit versuchen ihr Geld zu verdienen hier angepieselt werden?
Müssen dann auch noch fragwürdige bis dubiose "Geschäftspraktiken" hier, gerichtet gegen bestimmte Personen außerhalb eines Berufstandes, öffentlich gemacht werden?
Ich denke nicht das dies Sinn und Zweck dieses Threads, noch der Plattform JC , ist.
Sollten klare Verstöße gegen geltenes Recht vorliegen, gäbe es greifendere Mittel als sich hier zu zerfleischen.

Mit fortschreitender Länge des Threads und den zum Teil wirren Äußerungen der Kritiker an der Berufsstand der Fotografen, wird und wurde auch für die potentielle Kundschaft ausschlaggebende Kommunikationsweisen bloßgestellt.
Ich denke nicht das potentielle KundenInnen zu einem Fotografen gehen, sich dort ihrer Intimsphärer entledigt, wenn ihm/ihr hier deutlich gemacht wurde das zum einem soziale Kompetenzen vernachlässigt werden und zum anderen man zwar kostenfrei Fotos bekommt, aber immer Gefahr laufen muß das man seine nackte Futt im www unter Seiten wie dicketittendotde oder nassesfötzchendotcom unerwartet entdeckt. ... wer war nochmal abzockerisch tätig? (<- grob und pauschal ausgedrückt!)

Wie dem auch sei, wir gleiten immer weiter vom Thema ab. Beschuldigen uns hier unhaltsam gegenseitig und sind sowas von unentspannt ...

Also, "andi35447" hat zugegeben recht viel Geld für sein erstes Shooting bezahlt. Ob nun gerechtfertigt oder nicht, überlassen wir der Entscheidungsfähigkeit der Geschäftspartner.
Offensichtlich will er mehr, nachdem er eine kleine Anlaufzeit benötigt.

Also rann ihr Knipsbildner, die sich z.B. ein TfCD leißten können.
Und mit einem ordnugsgemäßen Vertrag, der u.a. beinhaltet das das Recht am eigenen Bild bei dir verbleibt, kannst du fast nichts verkehrt machen.
Möchte der Fotograf Bilder von dir veräußern, dann lasse dich dafür bezahlen! Über die Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) lassen sich die aktuellen Kurse einholen.
******447 Mann
145 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe da mal eine frage
Es wurde nie über einen Vertrag gesprochen ,noch untewrschrieben.
Sie sagte nur sie sei ein zugelassener berufsfotograf,

Meine Frage. Sind das jetzt meine Bilder ??
habe ich die alleinigen rechte,

An allen bildern oder nur denen die ich gekauft habe .

Darf ich sie veröffentlichen???

DANKe
Bitte korrigiere wenn ich falsch liege;
du bist zu einer niedergelassenen Fotografin gegangen (Handwerksbetrieb?).
Demnach habt ihr einen einfachen Werkvertrag abgeschlossen.
Du als Auftraggeber, die Fotografin als Dienstleisterin, bishin zur Bezahlung und Auslieferung der Fotos.
Das ist etwa vergleichbar wie mit einem Frisörbesuch, daran ist nichts zu rütteln.

Was die Bildrechte angeht, die hast du! Du darfst damit machen was du willst, solange du bei Veröffentlichungen den Urheber (die Fotografin) benennst. Denn darauf kann sie pochen, da die Bilder ihr "geistiges" Eigentum sind.
Ferner kann sie sogar erwirken das eine Veröffentlichung untersagt wird, da der Rahmenwerkvertrag davon ausgeht, das die Fotos für nichtkommerzielle Zwecke angefertigt wurden.
(Dies ist u.a. auch der Grund, das gewerbl. Fotos mehr als doppelt so teuer sind, da der Fotograf seine Rechte mitverkauft!)

Was sie nicht darf, ist das Veröffentlichen (z.B. Ausstellen im Schaufenster) der von dir gemachten Aufnahmen, wenn keine Vereinbarung dahingehend abgeschlossen wurde. D.h. sie müßte mit dir einen schriftl. Vertrag, für jedes in Frage kommende Bild, abschließen.
Fotos zu teuer!
Ich bin ambitionierter Amateurfotograf und fotografiere aus reiner Leidenschaft, es macht mir große Freude Bilder zu gestalten, die dem Model und mir gefallen. Ein Shooting sollte Spaß machen und völlig locker ablaufen. Dazu sollte man ersteinmal eine Basis des Vertrauens schaffen, dazu fehlt den Profis meistens die Zeit, weil es dort in erster Linie und das Geld verdienen geht.

Und hier liegt meines Erachtens der Unterschied, ich habe alle Zeit der Welt und kann ein Shooting auch auf mehrere Tage ausdehnen, ja mit manchen Modellen trifft man sich immer wieder zu einem kleinen oder größeren Shooting. Es entsteht dann mit einigen Modellen sogar eine Freundschaft und eine Art Szene. Das können und wollen Profis nicht leisten.

Ich bin im Aachener Raum jederzeit für ein privates Shooting zu buchen und würde mich über Eure Mails sehr freuen.

VG
Bernd
Die AGB´s
welche kaum einer ließt beantworten die meisten deiner Fragen!

Bei ganz normaler Beauftragung des Dienstleisters, bekommst du eine ausgemachte Anzahl der Aufnahmen.

Was aber viele nicht lesen bzw. Wissen.

Jeder weitere Abzug kostet extra!
Du darfst nicht woanders deine Bilder vervielfältigen lassen(Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG.)!

Wen der Urheber nicht extra darauf verzichtet, mußt Du immer Hinweisen wer die Bilder gemacht hat(Recht auf Urheberbezeichnung, § 13 S. 2 UrhG).

Deine Bilder irgendwo ausstellen, darfst Du auch nicht!(Veröffentlichungsrecht, § 12 UrhG).

Und was noch ganz Wichtig ist:
Eine Entstellung des Bild ,- Aufnahmematerials ist nicht gestattet ( § 14 UrhG ). Dazu zählt schon ein anderer Beschnitt.

Und ja, wen in den AGB´s steht das der Fotograf Aufnahmen für Webezwecke in seiner Auslage nutzen darf kann er das auch machen.
Wen Du das nicht willst, mußt Du das vorher sagen. Das hebt aber wieder den Preis.

Sollte also Dein hier ausgestelltes Bild nicht von Dir sein, oder Du nicht die Einwilligung der Fotografin haben würdest Du dich also in einigen Punkten auf sehr dünnen Eis bewegen.

Wir haben aus Erfahrung gelernt jetzt immer die AGB´s genauer zu lesen.
Danke an unseren Stadtfotografen!

Wissen aber nicht, ob jeder Fotograf die gleichen AGB´s hat!
intensive Momente
*****_ni Paar
3.175 Beiträge
stürmisches Handgeklapper!!!!!!!!
PaarLdkrTS, hervorragende Erklärung der gesetzlichen Grundlagen.
Übrigens werden gesetzliche Grundlagen im Sinnes des Urheberrechtes nicht durch AGB´s beeinflußt *achtung*
Einzig und alleine die Freigabe oder Einschränkung von Einzelpassagen können daran etwas ändern (außer an der Tatsache des Urhebers).

Wer nun zu einem Fotografen geht und sich ganz schlau glaubt, keinen Vertrag unterschreibt oder besondere Klauseln aushandelt, der ist im Endeffekt der Gelackmeierte, weil dann das Gesetz in seinen Grundzügen in vollem Umfang zuschlägt - ohne Ausnahme.
Übrigens können wir sehr froh sein, daß wir in Deutschland leben. Wenn das EU-Recht erst einmal Einzug hält, ist Ende mit Paradies für Wilderer ... und wenn sich die EU (so wie bereits diskutiert wird) dem US-Recht anschließt, dann wird es gaaaaanz spannend.

Übrigens sollten sich die TfP-kostet-nix-und-just-for-fun-Fotografen mal ganz sachte in die rechtlichen Grundlagen einlesen. Bin gespannt, welche Schlüsse bezüglich Preisgestaltung dann gezogen werden. Ich verweise auf einige Urteile aus dem Jahr 2006, betreffend Stern und zwei Bildagenturen.

Dann sind wir auch schon bei dem "handelsüblichen" Recht angelangt.
Wenn ein Fotograf eine CD herausgibt, auf der Bilder im web-fähigen Format zu finden sind, dann ist das Veröffentlichen in diesem Rahmen statthaft, solange die Bilder nicht kommerziell genutzt werden.
Bittere Pille könnte allerdings sein, daß der Urheber eine Nutzungsgebühr für die Nutzungsdauer verlangt.
Aber das soll jetzt keine Vorlesung im deutschen Rechtssystem werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter ... aber wehe der Kläger kommt um die Ecke.

Nur so am Rande sei bemerkt, daß sich ein Bildnutzer mit dem Ausstellen eines oder mehrerer Bilder im Internet durchaus aus dem Rechtsgebiet von Deutschland heraus begibt, da das Recht nach dem Landesgesetz abgeurteilt wird, in dem das Bild sichtbar ist. Schau, schau, Abmahnvereine in den USA haben eine neue Geldquelle (siehe anhängige Prozesse und einige Urteile betreffend eBay).

Michael ... der sich gerade wundert, in welch seltsamen Linien der Thread verläuft ...
zustände
Zustände gibt es, unglaublich!
Da fallen Horden von Fotografen über einen her, der ein wenig Mist durch die Gegend wirft, als ob ihnen zu Weihnachten langweilig geworden ist
und zetteln einen Aufstand an, wo man glatt einen zweiten Roman darüber wie "die Weber" von Gerhart Hauptmann dazu schreiben könnte.
Damit wären wir auch beim Thema: durch den industriellen Umbruch bei der Manufaktursparte Fotografie erleben wir gerade in diesen Jahren wie sich eine Industrierevolution abspielt und können einfach mal vergleichen. Hier die Anhänger der handwerklichen Herstellung und ihrer (absolut korrekten, m.E. eh viel zu preiswerten, Kalkulation) und dort die Anhänger der Maschinenproduktion, die quasi der Maschine das Arbeiten überlassen und man nur noch Handlanger und Angelernte braucht um das (gleich gute) Resultat zu erzielen. Was dazwischen stattfindet ist, einerseits der Niedergang des Handwerks (man nennt das strukturelle Bereinigung) andererseits chinesische Hungerlöhne bzw Volunteers. Selbst größte Verlage (wie Bertelsmann) scheuen sich nicht mehr Fotos für Umme von Amateuren per INet einzufordern.

Handwerkliches Preisdumping ist zwar nicht nett, ist aber deren Folge und es ist wahrlich nicht nett sich darin behaupten zu müssen und insofern wäre es nett wenn alle netter miteinander umgingen..
einerseits nicht gerade mit Mist werfen, andererseits ist nicht unbedingt dorthin geworfen worden, wo andere aufjaulen, dass sie getroffen worden wären.

Zu den AGB.. Diese sind nur dann gültig, wenn sie in den Vertrag gültig mit einbezogen wurden. Man kann schon fast davon ausgehen, dass fast jeder Anwalt genau dieses mit sehr großer Aussicht auf Erfolg anficht und dann gelten die oben erwähnten §§.
Beispiel
wie gesetzliche Grundlagen in AGB´s einfließen!

Und schon in Punk 1 "Allgemeines" wird erklärt wie schnell man diesen zustimmt.

Quelle des zitierten Auszuges ist unser bewertes Internet und so kennen wir es nun auch von einigen Fotostudios.
Diese sind offen einsehbar und selber Schuld ist, wer sie ignoriert.


Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

I. Allgemeines
II. Urheberrecht
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
IV. Haftung
V. Nebenpflichten
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
VII. Datenschutz
VIII. Digitale Fotografie
IX. Bildbearbeitung
X. Nutzung und Verbreitung
XI. Schlussbestimmungen


I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Wir sind keine Anwälte und können deswegen auch keine Info geben wie weit welche AGB bestand haben oder auch nicht. In unserem Fall, der genau auf die Fragen des "andi35447" eingeht, haben wir den kürzeren gezogen. War noch zu DM-Zeiten aber an den AGB hat sich bis heute nichts geändert.

Was das Thema Ebay angeht, haben wir Urteile zum Urheberecht gelesen und Ihre AGB´s wurden dementsprechend immer wieder angepasst.

andi35447 hat diesen Tread eröffnet und Fragen gestellt. Wir hoffen das wir zu einigen Antworten beitragen konnten. Die Schlammschlacht drumherum interesiert uns nicht.

Schönen Abend noch!
@PaarLdkrTS
hallo

das war ich da oben lese sind nur sätze und schöne absichtserklärungen..
die frage war, ob sowas überhaupt teil des vertrages ist..
und das ist schon schwer, weil einfach die agb untern tisch legen und zu hoffen dass die dann gelten ist ein wenig naiv. letztlich zeigt dir ebay auch sehr gut, dass es so einfach gar nicht ist, die agb auch wirksam werden zu lassen weswegen der eiertanz dort auch immer grösser wird diese mit einzubeziehen.

Wenn ich mir die oben mal durchlese stehen auch mir als Laien die Haare mehr als nur zu Berge.. ich vermute mal gleich mit dem ersten Abschnitt hast du die Regeln gegenüber Nicht-Geschäftsleuten sozusagen nichtig gemacht
(drei tage hinterherschicken, schriftlich widersprechen und all so ein quark..)
[OT an]

Sorry wenn ich die Diskussion etwas verlasse. Aber ich muss was loswerden.

Mich regt es kolossal auf, dass hier wie in div. Threads auf die Fotografen, die ihr Geld mit dem Fotografieren verdienen, eingedroschen wird vom feinsten und dann im gleichen Atemzug Werbung für die eigene "hervorragende" Amateurarbeit gemacht wird.

[OT aus]


lg tear



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weine nicht weil es vorbei ist, sondern lächle weil es so schön war
Warum sind Fotografen teuer?
Waren sie immer-weil sie sehr viel Geld für Kameras,Objektive,Blitzgeräte,Studioassesuars,Studiomiete investieren.Zusätzlich macht ein Fotograf sich auch ein wenig Gedanken um die Bildidee,die er auf das Model zuschneidet.
Und die Zeit?Rechnet ein Fotograf seinen Stundenlohn hoch-was bleibt dann noch nach Abzug aller Kosten?
Am Kopf kratze!
Hallo klarhh!

Wir wissen nicht welche Geschäfte du besuchst.

In unseren liegen sie bei jedem offen und stehen auf den Rückseiten von Verträgen.

AGB,s heben keine Gesetze auf. Wurde auch nie von uns behauptet.

Aber!
Niemand wird vom Gesetzgeber verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen bzw. zu benutzen.
Liegen nämlich keine AGB vor, dann richten sich die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ausschließlich nach dem Gesetz, was unter Umständen jedoch zu erheblichen Nachteilen für den Anbieter von Leistungen führen kann.
Nur mit Bereitstellung von AGB hat ein Anbieter also die Möglichkeit, entsprechende Haftungsrisiken auszuschließen und/oder den Vertrag seinen Wünschen anzupassen. Da die gesetzlichen Regelungen für eine Vielzahl von Fällen konzipiert und nicht auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten wurden, kann dem nur mit Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren wirksamer Einbeziehung begegnet werden. Quelle Internet. Informationen zu AGB

Die meisten Geschäftsmänner und Frauen sind interlegente Leute!
******447 Mann
145 Beiträge
Themenersteller 
Klarstellung
Wollte doch nur Wissen welche Rechte ich als Kunde habe wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Es ging mir auch nicht um den Preis den ein guter Fotograf Kostet.
Meine Bilder sind es aber Wert.
So hoffe ich, gehen die Bilder nicht in falsche Hände.
Ich wollte nur wissen ob es für mich eine möglichkeit gibt als Hobby ab und zu mal vor der Kamera zu stehen.
Denn es hat etws,und es hat spaß gemacht.

Und euch allen vielen Dank für euer bemühen einem anfänger zu Helfen

Mfg andreas
och Kinder
ist es denn wirklich so schwer?
Muß denn immer Geld und Veröffentlichung und Rechte im Spiel sein? Wo bleibt die Leidenschaft am Fotografieren selbst?
In der Vorinternetzeit haben wir auch fotografiert und zwar ohne eine Möglichkeit zur Veröffentlichung und es hat trotzdem Spass gemacht.

Amateure unter sich sollten das Portemonaie stecken lassen. Der Berufsfotograf sollte von seinem Handwerk leben können. Alles dazwischen ist Grauzone.

Der Modellvertrag - gut, eine Selbstverständlichkeit. Aber sollte der Modellvertrag unter Amateuren nicht eher das Modell davor schützen daß seine Bilder wahllos und unkontrolliert in irgendwelchen Internetforen auftauchen und hierdurch Nachteile entstehen (der 'nette' Kollege mit der ausgeprägten Mobbingleidenschaft).

Ich kann die Trouts gut verstehen daß sie sich angegriffen fühlen. Es war auch niemals der Sinn der Amateurfotografie den Stand der Berufsfotografen anzugreifen oder zu verunglimpfen. Wie Tear schon ganz richtig bemerkt hat:

...beschleicht mich das Gefühl, dass er über die Berufsfotografen einen riesigen Kübel Mist ausschüttet, um vor den potentiellen Kunden besser darzustehen. Das ist in meinen Augen eine äußerst miese Art der Eigenwerbung.

Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Also: Besinnt Euch mal mehr auf die Wurzeln Eures Hobbys und lasst jenen, die damit ihr Geld verdienen, die Butter auf dem Brot.

Grüße
Stefan
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