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Jugendschutz bei Modellen

*****n_N Mann
9.347 Beiträge
Themenersteller 
Jugendschutz bei Modellen
Ist ein Thema welches ich hier noch gar nicht gefunden habe.
Bin heute mal wieder durchs Netz geflogen und bin auf eine Seite gestoßen dir mir Persönlich stark zu denke gab.
Dort waren 16 jährige Modelle die man für ein Shooting bis künstlerischen Akt buchen konnte. Ich dachte, dass ich mich verlesen hatte aber dem war nicht so. Da ich dieses in keinster Weise unterstützen möchte spare ich mir mal den Link zu der Seite.

Daher meine Fragen:
Was darf man ab wann Fotografieren?
Darf ein Model welches unter 18 Jahre ist überhaupt einen tfp Vertrag zur Veröffentlichung von Bildern unterschreiben (auch bei normalen Portrait Bildern) oder dürfen das nur die Erziehungsberechtigten?
Wo findet man was im Netzt, was der Gesetzgeber dazu sagt? (ich habe leider nichts Brauchbares nach 2 Stunden suche gefunden was eigentlich schon traurig genug ist)

Nicht das hier falsche Gedanken entstehen, ich würde niemals ein Shooting durchführen wo man auch nur eine unbedeckte Brust einer Person unter 18 Jahren sieht, selbst wenn die Eltern neben mir sitzen würden.
********er13 Mann
28 Beiträge
Also grundsätzlich ist für den Jugendschutz im Netz die Bundesprüfstelle zuständig. Die können dir schonmal sagen was man veröffentlichen darf.

Grundsetzlich ist alles was man nicht öffentlich machen darf auch automatisch etwas was man von minderjährigen nicht verlangen/erbeten oder sowas darf.

Für das Thema generell würde ich beim Jugendamt nachfragen. Die müssten zumindest die richtigen Ansprechpartner für sowas kennen.

Ich persönlich denke das alle Aufnahmen die keine Geschlechtsorgane (vollkommen egal ob Bust oder mehr) unbedenklich sind wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind (schriftlich). Sobald jedoch irgendwas in richtung oben Ohne geht denke ich persönlich das dies nicht legal sein kann.

Hier könnte eventuell auch die Kriminalpolizei rat wissen, schliesslich müssen die wissen was die verfolgen und was nicht *g*

[edit]
Gerade mal ein wenig gegoogelt und dabei auf folgende Links gestossen:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_762.html (demnach darf schonmal kein Vertrag abgeschlossen werden, ok.. es gibt noch ausnahmen aber im TattooStudion brauchen die ja auch ne Vollmacht der Eltern für ein Piercing *g* )

http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p2
Laut diesem Link handelt es sich bei 16 jährigen vor dem Gesetz um Jugendliche und damit nicht mehr um Kinder...

Paragraph 4 Abs. 9 -10
(1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie
[...]
9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

10. pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen
[...]

http://www.muc.kobis.de/lernwerkstatt/schwerpunkte/internetundrecht/sicherundrecht.htm
Unter Punkt 2.6 steht das die Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen auf jeden Fall zustimmen müssen.

Die bezieht sich allerdings nur auf die Veröffentlichung. Es ist jedoch anzunehmen das dieser Punkt für die Erstellung ebenfalls relevanz hat.
*****n_N Mann
9.347 Beiträge
Themenersteller 
@Hotstepper13
Danke erst mal für dein Posting und deine Mühe.
Da hab ich wohl an der falschen Stelle gesucht.
Aber jetzt hab ich genug zu lesen.
Ich persönlich denke das alle Aufnahmen die keine Geschlechtsorgane (vollkommen egal ob Brust oder mehr) unbedenklich sind wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind (schriftlich). Sobald jedoch irgendwas in richtung oben Ohne geht denke ich persönlich das dies nicht legal sein kann.
Dieses dachte ich ja auch aber mir fallen immer mehr Sachen ein die dagegensprechen
z.B.: Modeschauen wo 15 jährige mit durchsichtigen oder Netzoberteilen über den Cat work laufen.
oder ein TV bericht wo ein Vater (Fotograf vom Beruf wenn ich mich recht erinnere) von seiner 14 Jährigen Tochter Nacktbilder auf ihren Wusch hin für die Zeitschrift Bravo gemacht hat.

Beides ist für mich im übrigen absolut unverständlich.
*****042 Paar
332 Beiträge
Nicht fotografieren
Ich würde für meinen Teil erst garnicht daran denken Mädels U18 zu fotografieren, auch nicht für Geld, damit ist man ohne Probleme auf der sicheren Seite.
Außerdem werden Frauen mit der Zeit doch viel erotischer und die Herausforderung tolle Fotos zu machen ist doch größer, aber das gehört woanders hin.
*****alo Mann
2.165 Beiträge
keine U18
für erotische aufnahmen oder aktfotos, die für veröffentlichungen vorgesehen sind (fotowettbewerbe, ausstellungen, internet) nehme ich nur volljährige frauen.
die jüngeren müssen halt warten oder sich auf portraits beschränken und auch nur, wenn eine volljährige person als begleitung anwesend ist.

alles andere ist in der heutigen zeit ein spiel mit dem feuer.
gruss

fotowalo
absolute grauzone
ich hab mich auch mal im internet auf die suche gemacht um eine genaue definition zu bekommen und vor allem die rechtslage zu erfahren.

überhaupt nicht einfach. es wird in vielen dingen unterschieden, angefangen von texten und filmen über den GV und die verbreitung von eindeutigen fotos. doch wie es mit modells aussieht egal ab für den laufsteg oder aber für die seriöse fotografie - fehlanzeige - kein eindeutiger beitrag.

richtig ist, dass sich die Bundesprüfstelle darum kümmert und das in mehreren kategorien. allerdings geh ich auch davon aus, dass es eine gesetzeslage dafür gibt! das muss doch irgendwo geregelt sein und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass minderjährige diese art von fotos ohne einverständnis machen dürfen.

doch jeder weiß, dass viele modelle gerade in jungen jahren angefangen haben und in ihren setcards auch etwas freizügigere fotos vorstellen.

eine sache die auch mich sehr interessieren würde. wo bleibt denn da der jugendschutz und was sagen denn unsere behörden dazu?

ich muss fotowalo recht geben und finde seine einstellung sehr gut! aktfotos sollten von volljährigen personen gemacht werden alle anderen müssen und sollten warten.

würd mich freuen, wenn sich jemand findet, der mal etwas genaueres dazu sagen kann.

lg Nanny
*****n_N Mann
9.347 Beiträge
Themenersteller 
für erotische aufnahmen oder aktfotos, die für veröffentlichungen vorgesehen sind (fotowettbewerbe, ausstellungen, internet) nehme ich nur volljährige frauen.
Das kann ich verstehen, ist ja bei mir auch nicht anders aber wie reagierst du als erfahrener Fotograf, der du ja ohne Zweifel bist auf ein solches Pay Shooting. Auf gut Deutsch, wenn Mutti mit der Tochter (16) zu dir kommt und dich um erotische Bilder bittet?

da ist schon so wie die Nanny es ausdrückt
doch wie es mit modells aussieht egal ob für den laufsteg oder aber für die seriöse fotografie - fehlanzeige - kein eindeutiger beitrag.

Ich bin mir schon fast nicht mehr sicher ob es da überhaupt eine eindeutige Richtlinie gibt, an die man sich halten kann und muss.
Ich denke ehr das wenn es wirklich jemand Anzeigt, diese Anzeige sich wahrscheinlich aus verschiedenen Paragrafen zusammensetzt die nur der Fachmann kennt.
Des Weiteren könnte ich mir durchaus Vorstellen das unsere tolle Justiz auch noch große Unterschiede macht was das Bild und den Fotografen betrifft:
Ist das Bild Kunst oder nicht? Dient es einen Zweck, die dargestellte Unschuld einer 16 Jährigen nackt auf einem Foto zum Ausdruck zu bringen .etc. pp
Ich könnte Dir jetzt die Antwort auf Deine Frage geben,
aber schau doch einfach mal hier: http://foto.studio.de/magazin/tipps/recht dort findest Du ganz geziehlt die Frage auf Deine Antwort.

LG Daniel
hallo daniel
seite habe ich angeklickt aber bei dem oberbegriff: jugendschutz - kein eintrag!!

zu dem oberbegriff: minderjährige - ein eintrag. allerdings nur mit der antwort: bitte einen anwalt konsultieren und die rechtslage dort klären, dies ist natürlich dann mit kosten verbunden.

sorry, aber auch diese seite gibt tatsächlich nur die frage aber keine antwort.


lg Nanny
Ich schau nochmal genau nach und poste es dann hier.

LG Daniel
*****eLU Paar
81 Beiträge
!6-jährige modelle dürfen sich mit einverständniss der eltern durchaus oben ohne fotografieren lassen. Das ist völlig legal. Etwas zwiespältig aber schon.
bist du sicher?
6-jährige?

doch die frage ist: wer das regelt und wo das steht? was sagt die gesetzgebung und vor allem in welchem gesetz, mit welchem text ist das eindeutig geklärt? Wär lieb, wenn ihr uns diese legale sache per eindeutigen quelle mal angeben könntet.

lg Nanny
*****eLU Paar
81 Beiträge
Ist schon verwunderlich
Laut der Aussage eines befreundeten Kripobeamten, ist es mit der Erlaubnis der Eltern sogar erlaubt sexuelle Hndlungen mit 16jährigen
zu fotografieren und zu filmen. (Beispiel: die Blechtrommel)
16 jährige haben in Deutschland schon freie sexuelle Selbstbestimmung.

Das kuriose an der Sache ist aber:
Sie dürfen die mit ihnen gemachten Aufnahmen nicht selbst betrachten

(nicht) Komisch
aber wahr *achtung*
schlechtes beispiel
die blechtrommel hat viele bzw einige instanzen der gesetzesgebung durchlaufen müssen um als film dieser art zugelassen zu werden. erst durch die oskarverleihung und hochkarätigen anderen auszeichnungen wurde der film als kunstwerk angesehen und zugelassen.

das ist wohl nicht zu vergleichen mit teilakt bzw vollaktfotografie.

wenn dir ein befreundeter kripobeamte diese auskunft gegeben hat, dann wird er sich doch wohl auch auf schriftliche und aussagekräftige texte und gesetze berufen können und genau diese wären für unsere hier angemeldeten fotografen wichtig zu erfahren. eine mündliche aussage von wem auch immer hilft uns leider wenig.

lg Nanny
*****042 Paar
332 Beiträge
Ich denke, man sollte generell auf volljährige Modelle zurückgreifen, da kriegt man dann auch keine Probleme mit dem Gesetz, und die ganze Diskussion ist hinfällig.

LG
*****n_N Mann
9.347 Beiträge
Themenersteller 
So ich hab da mal was gefunden
Erst mal recht herzlichen dank an Peacey für den Link zu dem Forum von Dr. Daniel Kötz (Rechtsanwalt). Der ist zwar in den Aussagen die er macht nicht sonderlich konkret und verweist auch nicht auf Paragrafen und Gesetze aber man hat ja schon mal einen groben Anhalt.

In Fall 1 geht es um einen Vater der von der Freundin seiner Tochter gebeten wurde Fotos von ihr zu machen u.a. auch in Dessous bzw. oben ohne und das das Einverständnis der Eltern vorliegt.
Dr. Daniel Kötz antwortete
...grundsätzlich spricht überhaupt nichts gegen derartige Fotografien.

Bei Fall 2 fragt ein Fotograf:
Habe demnächst ein Auftrag zu fotografieren von einem weibl. modell ca. 8 Jahre, denke dass nur Portrait und Fashion gefragt ist. Trotzdem was muss ich dabei beachten und was wäre wenns bis Bademode oder sogar Akt gehen würde.
Darauf antwortete der Rechtsanwalt
Guten Tag,

selbstverständlich dürfen Sie Personen jeden Alters fotografieren; hysterisch sollte man auch in diesem sensiblen Bereich nicht werden. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Eltern einzuholen. Klassische Aktaufnahmen von Kindern sind als solche nicht verboten, doch sollte man in verstärktem Maße die Belange des Kindes selbst berücksichtigen. "Porno" oder "Erotik" ist selbtsverständlich streng verboten.
Ich ziehe daraus den Schluss das man alles fotografieren darf wenn das Einverständnis der Eltern vorliegt (ich empfehle dieses allerdings durch ein persönliches Gespräch zu prüfen) und es sich nicht um Erotik oder um Pornografie handelt.

Wäre dann nur noch zu klären, was der Gesetzgeber unter Erotik versteht?
Ist erotisch = Erotik?
Und was darf ein erotisches Bild zeigen und ab wann ist es Erotik im Auge des Gesetzes?
Vielleicht hat hier ja jemand eine Antwort auf diese neuen Fragen?
********er13 Mann
28 Beiträge
Wenn ich das richtig verstanden habe dann ist das mit der Erotik Ablichtung in einer "unnatürliche" Haltung oder sowas in der Art.

Sprich ein Kind würde sehr wahrscheinlich nicht nackt auf einer Sonnenliege mit durchgestrecktem Rücken posieren..

Ein nacktes Kind das am Strand ne Sandburg baut dürfte in diesem Sinne keine Erotik sein.

Kurz: Alles was die Sexualität in den Vordergrund rück = Erotik
::: Ich möchte mich auch noch gerne :::
...einbringen...

...ich arbeite als Sozialarbeiter und habe deshalb oft mit dem Jugendschutzgesetz zu tun. Ich bin nun zwar kein "Rechtsverdreher" aber laut dem Jugendschutzgesetz müssten erotische Bilder mit Jugendlichen ab 16 Jahren gestattet sein (die Eltern müssen davon aber wissen - und am besten eine Einwilligung unterschreiben).

Auf der sicheren Seite ist man nur wenn das Model schon volljährig ist.
******ths Paar
58 Beiträge
Ich hatte mal einen Auftrag eine Homepage zu designen und hatte mich darüber mit dieser Thematik zu beschäftigen.
Ich habe auch, über einen befreundeten Redaktuer, einen RA besucht.
Da es aber dabei hauptsächlich um meinen konkreten Fall und einem daraus entwickelden Gesprächs über Allgemeineres, sowie "angelesenes/zusammengestückeltes" Wissen ohne wirkliche Fachkenntnis ist bleibt wohl zur endgueltigen Klärung nur der Besuch bei einem RA.

Soweit ich weiss ist der Begriff Erotik in der Rechtsprechung nicht definiert (weil, so in etwa der Anwalt, Erotik nicht Strafbar/-bewert ist und der Gesetzgeber halt nur Begebenheiten/Taten etc. beschreibt die relevant-Strarfbar sind).
Man macht, in Deutschland, zwei Unterscheidungen im Rechtlichen Bereich (eigentlich Vier) die Rechtlich relevant sind nämlich "Pornografie" - "harte Pornografie" und sittlich - unsittlich.

1.a) Pornografie
Pornographische Schriften (§ 184 StGB)
Auszug: "...die unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielen..." [BGHSt 37, 55, 59/60].

D.h. das z.B. Bilder eines Geschlechtaktes/teiles nicht zwingend Pornografisch seien müssen. Es kommt auf den Grad der Reduzierung des Reizes auf das Sexuelle an.

1.b) "harte Pornografie"
Ich glaube: (§ 184 Abs. 3 StGB)
"...Von harter Pornographie spricht man, wenn pornographische Schriften Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben.

Steht sicherlich aussen vor...

2. sittliche & und unsittliche Schriften
hier sind leider meine Kenntnisse zu rudimentär und deshalb kann ich auch nicht sagen ob und wie sich diese Dinge genau auch auf Abbildungen/Photografien beziehen. Allgemein ist die Unterscheidung sittlich/unsittlich eine, sehr schwammige, "Krücke" für die Judikative um Grenzfälle im Ermessen der Richter entscheiden zu können. (Damit ist man im Ethischen Bereich...!).
Wie weit da die Ermessensspielräume sind kann man anhand des Falles des "Nackt-Jogger" mal nachlesen. http://www.niehenke.de/fkk/ (ich hoffe der Link geht in Ordnung?) Die Sache hat zwar mit dem Thema hier nichts zu tun zeigt aber wie weit das gehen kann...

Mal zum Strafmass:
(§ 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB)
...Mit Freiheitsstrafe bis zur drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen wird bestraft, wer von Kindern pornographische Fotos, Filme oder Videos aufnimmt, denn er bestimmt das Kind auf diese Weise dazu, daß es sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt. Der Täter braucht dabei nicht selbst in wollüstiger Absicht zu handeln. Es genügt die Absicht, den späteren Erwerber der Aufnahmen sexuell zu erregen [BGH, Urteil vom 14. 3. 1991 - 4 StR 82/91].

Die hervorhebung habe ich nicht gemacht um hier jemanden was zu unterstellen! Nur gerade als Fotograf bist du schnell im Verdacht (wenn man den Pkt. 1.a) betrachtet.)...

Wenn man sich das so durchliest würde ich sagen ein "schönes Minenfeld" das Thema...
Hobbyfotografen und Amateuren kann man da eigentlich nur von shootings mit <18 Jährigen, mit erotischem touch, abraten.
Es besteht zwar die Möglichkeit sich auf die Freiheit der Kunst zu berufen aber wenn man erst mal vorm Kadi steht wird es eng.
Zumal JEDER eine Strafttat (Pornographie mit Minderjährigen) den Behörden melden kann (sogar muss) und die Staatsanwaltschaft muss in so einem Fall dann zumindest Ermittlungen einleiten.
Schwupps hängt man in einer Maschine wo dann zig Intressengruppen auch ihre Finger drin haben... Und das alles unabhängig davon ob die Beteiligten bzw. ihre Eltern eingewilligt haben. Die sind dann nur ein Teil der Ermittlungen.

In meinem Fall ging es "nur" um die Gestaltung einer HP mit vorhandenem Material (z.B. Fotos privat und prof.), bei dem ich Zweifel hatte ob da alles auf, rechtlich, stabilen Füssen steht und ob ich da als "Designer" zur Verantwortung gezogen werden kann.
Ich kann und will hier für keine der Angaben, noch, meine Hand ins Feuer legen. z.B. wurde das Jugendschutzgesetz um 2003 Novelliert mein Stand ist aber von Ende der 90´ziger.


Sorry für den Textwust aber das ist ein Thema das mir einige graue Haare gebracht hat...

megaliths (m)
danke
für deine mühe und arbeit!

das sind doch schon sehr gute erklärungen und texte auf die sich hier unsere fotografen berufen können.

doch es ist schon wie du sagst: ein gummiband. im falle eines falles kann es für jeden anders ausfallen.

ist schon komisch, alles wird in deutschland so genau bezeichnet und mit gesetzen im klartext gehalten doch genau bei solchen themen gibt es immer nur grauzonen.

noch einmal: herzlichen dank für dein statement.

lg Nanny
*****alo Mann
2.165 Beiträge
@nanni
es geht eigentlich gar nicht anders als mit gummiparagraphen.

das moralische Empfinden ist eine sehr individuelle sache. und wird auch unterschiedlich gehandhabt. (je nach gesetzgebung der verschiedenen länder) in den usa anders als in der schweiz oder deutschland.
wichtig ist der schutz der kinder. das hat im vordergrund zu stehen.
ein(e) 8jährige(r) kann kaum einschätzen, wie im geschieht, wenn er/sie plötzlich vor einer kamera im studio posieren soll.
am strand/in der familie ist ein flüchtiger schnappschuss spielender kinder schon eher möglich. ich würde als fremder aber trotzdem nicht auf den auslöser drücken oder gar bilder veröffentlichen. der bildautor hat ja dann keinen einfluss mehr, was die betrachter mit dem bild anstellen....ob es sie anturnt oder nicht.....
und wenn nun einer dieser widerlichen kinderliebhaber/missbraucher plötzlich dein foto in einen zusammenhang bringt, an den du nicht im traum gedacht hast....stehst du saudumm da und hast argumentationsnot vor den behörden......

also finger weg.....ich würde nicht mal die grenzen ausloten wollen !!!

lass doch den kindern den freiraum den sie benötigen, erwachsen werden sie schnell genug.

lg

fotowalo
Hallo zusammen;

ich will mal versuchen, möglichst genau zu erklären, was in dem Bereich erlaubt ist, und was nicht.

Soweit ich dass überblicken kann, müssen wir zwischen zwei Bereichen trennen: Herstellen und Veröffentlichen solcher Aufnahmen.

Zur Herstellung: Die Herstellung richtet sich im Wesentlichen nach den §§174 ff. StGB sowie dem Kunsturherbergesetz; deren Inhalt kurz dargestellt:

Für jede Fotoaufnahme ist das Einverständnis des Abgebildeten nötig - §22 KunstUrhG;
Minderjährige können dies aber nicht allein rechtswirksam erteilen, sie können diese
a) bevor sie 7 Jahre alt sind : Durch ihre Eltern/gesetzliche Vertreter (auch mündlich) erteilen lassen; §§104,164,1626 BGB
b) zwischen 7 und 18 selbst erteilen, wenn die Eltern/gesetzlichen Vertreter vorher eingewilligt haben oder dies nachträglich genehmigen; §§106,107,108,164,1626 BGB

Das selbe gilt sinngemäß auch für (auch mündliche) Verträge, nach denen der oder die Minderjährige Geld für die Aufnahmen erhalten soll.

Zum Inhalt der Fotos:

Es ist im Prinzip alles erlaubt, was keinen sexuellen Mißbrauch darstellt; d.h. solange keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden, ist völlig egal, wie alt die Darsteller sind; das bloße Nackt-Fotografieren dürfte jedenfalls nicht darunter fallen, solange es die Betreffenden freiwillig tun; bei Kindern ist im Zweifel anzunehmen, dass Aufnahmen im Einverständnis mit den Eltern sowie ohne Zwang oder Ausnutzung (z.B. bei Kindern die, etwa am Strand, ohnehin nackt sind) wohl keinen sexuellen Mißbrauch darstellen.

Wenn es dagegen zu sexuellen Handlungen kommt, gelten teilweise komplizierte Vorschriften mit verschiedenen Ansprüchen an Alter und Einsichtsfähigkeit der Teilnehmer, nachzulesen in §180 (Förderung sex. Handlungen Minderjähriger), §182 (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen), 176,176a (Sexueller Mißbrauch von Kindern); Außerdem gelten natürlich Sonderregeln für bestimmte Sondersituationen, z.B. bei Schutzbefohlenen, Verwandten, Widerstandsunfähigen und Personen im Abhängigkeitsverhältnis;
Faustregel: Bei Kindern sind alle sexuellen Handlungen Tabu, bei Jugendlichen unter 16 darf dem jedenfalls kein Vorschub geleistet werden, bei Jugendlichen über 16 nicht gegen Bezahlung.

Aber auch hier gilt: Handlungen, die nicht verboten sind, können und dürfen fotografiert werden;


Zur Veröffentlichung:
Hier wird es wirklich kompliziert; für die Veröffentlichung ist gemäß dem Urheberrechtsgesetz jedenfalls die Einwilligung des Abgebildeten bzw. seiner Gesetzlichen Vertreter nötig.

Für einzelne Medien gelten aber Sonderanforderungen - z.B. Film und Fernsehen, wie der oben verlinkte Staatsvertrag zeigt. Im Übrigen darf sogenanntes Pornographisches Material, also solches, das sexuelle Handlungen Darstellt, keinen Minderjährigen zugänglich gemacht werden (obwohl, wie schon gesagt, diese durchaus Darsteller sein könnten) - §184 StGB.

So, damit habe ich hoffentlich erstmal ausreichend Verwirrung gestiftet... fragt im Zweifel lieber mal nach.
Jugendschutz bei Modellen
Korrektur: Meine Frage hat sich durch obrigen Kommentar erledigt.
My self
****ldx Mann
1.123 Beiträge
Deh und Angelpunkt sin die Erziehungberechtigten!
Nur so zum Hinweis, selbst im Kindergarten oder Schule, wo ja wahrlich nur harmlose Erinnerungsaufnahmen erstellt werden. benötigt der Fotograf, zumindest in Köln, die Erlaubnis der Eltern. (Dies gilt im übrigen sogar für die Weitergabe der Telefonnummern duchr die Lehrkraft!)
Ich rate nur grundsätzlich Finger weg von Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren! *cool*
Sollten mich jedoch die Erziehungsberechtigten direkt ansprechen und um eine Session bitten, sieht die Sache natürlich ganz anders aus! *ggg*
Grüße
Harald
Freiwillige Selbstkontrolle FSK16
Nun möchte ich auch mal etwas zu diesem Thema schreiben......
Ich arbeite nun seit 6 Jahren als Model und seit fast 4 Jahren auch als Fotografin mit eigenem Studio und eigener Modelagentur.
Von Anfang an habe ich immer auch junge Models zwischen 15 und 18 Jahren fotografiert. Die Mädchen sind heute viel weiter als es die meisten Menschen sehen. Aber trotz allem immer einen guten Kontakt zu den Eltern pflegen und immer alles schriftlich festhalten. Wer sich mit den Mädchen und deren Eltern zusammen setzt und den Sinn und Zweck eines Bildes/Fotos bespricht wird niemals Probleme bekommen.
Tatsache ist und das habe ich nun mehrfach in Erfahrung bringen können, die Darstellung sexueller Handlungen von Minderjährigen ist verboten.
Aber auch hier ist es eine Gradwanderung was nun sexuelle Handlungen sind !?
Sagt mir doch mal etwas zu dem Foto was ich hier zeige... Sie war zu dem Zeitpunkt 15... Und Ihre Eltern finden dieses Foto erotisch und schön.
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