Körperverletzung liegt im auge des Betrachters....
Hallo,
ich denke jeder kann mit seinem Körper machen was er möchte.
Aber
Für solche eingriffe ist immer ein Adjutant notwendig,
der sich dann in meinen Augen einer Körperverletzung einheimst.
Habe da mal ein wenig Gegooglet und ein paar Gesetzte gefunden die hier passen:
Strafgesetzbuch
§ 224 Schwere Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Letztendlich ist hier wieder die Frage wo höhren die Guten Sitten auf und die schlechten an???
Ich denke aber in dieser Sache Hilft ein gesunder Menschenverstand, Er sollte sich nicht drauf einlassen wenn er sich nicht absolut sicher ist.
Und Sie sollte so etwas nicht machen wenn sie nicht genau weis was sie da macht und was passieren kann.
Lieben Gruß
Aulin (er)