*stöhn*immer dieses juristische Halbwissen...
Guten Morgen,
irgendwie weiss ich nicht genau, was der Schreiber wirklich will, ich vermute es. Denn hier sind so viele Dinge miteinander vermischt. Und gerade wenn das ganze juristisch erörtert werden soll, wird noch mehr Halbwissen hineingeworfen. Soviel zum "Vorwort", ich versuche das mal etwas zu trennen:
Sklavenvertrag - zivilrechtlich:
Eine solche Vereinbarung ist - wie schon oben richtig erkannt - nach dem Deutschen Recht sittenwidrig. Als solche ist sie nichtig (§ 138 I BGB). Soweit ja alles richtig. Nur da ja ein solches Geschäft nie zustande kommen kann, braucht man sich über "Kündigungsmöglichkeiten" keine Gedanken machen - es hat rechtlich nie existiert.
Sklavenvertrag - strafrechtlicher Exkurs:
Eine solche Vereinbarung könnte jedoch eine strafrechtliche Relevanz besitzen. Dazu will ich nur das Stichwort "strafauschließende Einwilligung" geben, das als Rechtfertigungsgrund die Strafbarkeit von bestimmten Handlungen verhindert. Ärzte lassen ja auch ständiog solche Papiere unterschreiben. Aber gerade wegen der zivilrechtlichen Unwirksamkeit ist das schwierig zu erörtern. Daher höre ich damit auf. Wer mehr wissen will, kann gern eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen. ;o)
"amtlicher Schuldschein"
Was soll das denn sein? Sowas gabs mal im vorletzten Jahrhundert. Könnte es sein, das Du ein "Schuldanerkenntnis" meinst? Das ist aber auch nicht "amtlich". Oder ein "notarielles Schuldanerkenntnis", das entsprechend vom Notar beurkundet wurde, mehr aber auch nicht. "Amtlich" wäre z.B. ein vollstreckbares Urteil, also genauer die "vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils"...
Wenn Du inhaltlich so etwas wie ein Schuldanerkenntnis (Inhalt ungefähr so: "erkenne an, das der/die xyz einen Anspruch auf ... aus ... gegen mich hat") meinst, dann werde ich da mal fortsetzen. Sowas gibt es, durch solche Erklärungen spart man zB bei Rechtsstreiten viel Zeit mit der Erörterung der Situation, ob zB irgendwelche Waren wirklich geliefert wurden oder die Rechnung schon vorher bezhalt wurde und so weiter. Nur "versklavt" man sich da bei weitem nicht. Man muss halt "nur" die Schuld begleichen, laienhaft formuliert.
Da wären wir aber schon beim nächsten Irrglauben: Jemanden wegen seiner Schulden zu erpressen. Das ist strafbar! Im einfachsten fall ist das noch eine Nötigung, kann aber schon schnell viel mehr werden. Also weder der Forderungseinzug im Stile von "Moskau Inkasso" noch die Sklavenarbeit wird toleriert. Zumindest wenn beide Sieten nicht freiwillig (!) mitspielen, aber das ist wieder iene andere Geschichte.
Ehe und mehr
Wie angesprochen kann es im Rahmen einer Ehe zu Schulden kommen, die beide tragen müssen. Da sollte sich jeder entsprechend vorher beraten lassen (Stichwort: Gütertrennung bei gewerblicher Tätigkeite eines Ehepartners). Aber auch da geht es wieder nur um das Geld, nicht um Sklaven- und Frondienste (siehe oben).
Was mich aber immer wieder wundert ist die oft vergessene Hilfe, die einem das Insolvenzrecht bietet. Man hat zB 1 Mio EUR Schulden (wir wollen ja nicht beim Betrag knausern!
) - warum plagen sich so viele Schuldner mit diesem Betrag rum? Es ist doch aussichtslos, das die das in 20 Jahren abbezahlen können? Egal nun woher diese Schulden stammen (fast egal um korrekt zu sein) - mal zur Schuldnerberatung gehen, mit denen die Privatinsolvenz besprechen, diese durchziehen und schon ist man nach ein paar Jahren raus aus diesen Schulden. Und selbst während dieser Zeit kann man besser leben, als manch Hartz-IV-Empfänger. Also auch kein Hungertuch nagen und so weiter. Und man ist nicht mit den Schulden erpressbar.
So, das soll's erstmal gewesen sein.
AitschPi
PS: Wer eingehende Beratung will, kann sich gern an mich wenden. Aber dann muss man auch mal über die dafür fälligen gebühren sprechen...
Nochwas: Sorry für den ausführlicheren Text. Ich habe trotzdem versucht, den weitestgehend verständlich zu halten. Daher werden sicher einige der hier anwesenden Juristen und Hobbyjuristen die eine oder andere Kante finden. Lasst Euch ruhig dazu aus, aber überlegt vorher, ob ihr damit helfen oder ein ego polieren wollt. Ich jedenfalls antworte gerne noch auf konkrete Rückfragen, aber Diskussionen dazu möchte ich meinerseits vermeiden.