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was haltet ihr von folgendem?

****bw Paar
250 Beiträge
§ 1615 l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

Unterhaltsanspruch von ledigen Müttern wurde erweitert
Der Bundesgerichtshof hat den Unterhaltsanspruch für ledige Mütter und Väter für die Betreuung von Kindern erweitert.
Damit soll eine Benachteiligung gegenüber verheirateten Elternteilen aufgehoben werden.

Betreuungsunterhalt für ledige Mütter
Das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 30.7.1996 (43 s 1533/96): Die Mutter eines nichtehelichen Kindes wird zur Berufstätigkeit verpflichtet, damit der Vater ihres Kindes ihr keinen Betreuungsunterhalt zu zahlen braucht! Nicht nur das: Auch wird von ihr erwartet, ihren Wohnsitz in die Nähe der Arbeitsstelle zu verlegen, da die Fahrtzeiten von ihrem jetzigen Wohnort den Rahmen einer Halbtagstätigkeit sprengen würden.
Vor der Begründung der Richter für diese Entscheidung zunächst ein Blick auf die Rechtslage: Seit dem 1.10.1995 hat eine ledige Mutter laut §1615 l BGB einen Unterhaltsanspruch von bis zu drei Jahren gegenüber dem Vater ihres Kindes, "soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann."
war die beim frauenarzt oder hat die bei ner wahrsagerhotline angerufen um sagen zu können, dass der sohn tot ist?^^
also mir konnte der doc in der 20. noch nich sagen, dat die kleene n mädel wird...
ich liebe solche frauen *headcrash*
lg die weibliche seite der beiden
****bw Paar
250 Beiträge
Nein müssen sie nicht. Es reicht, wenn du einer ein Kind machst.
****bw Paar
250 Beiträge
Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich geborenen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB)

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.

Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Unterhalt kann aber auch darüber hinaus zugesprochen werden, wenn dies aus Billigkeitsgründen, insbesondere mit Blick auf die Belange des Kindes, geboten ist. Damit unterscheidet sich die Vorschrift von § 1570 BGB, der einer geschiedenen Mutter wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes grundsätzlich einen unbefristeten Unterhaltsanspruch einräumt. Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die geschiedene Ehefrau regelmäßig erst dann auf eine eigene Berufstätigkeit verwiesen werden, wenn ihr Kind das achte (Teilzeittätigkeit) bzw. das 15. Lebensjahr (volle Erwerbstätigkeit) vollendet hat.

In Rechtsprechung und Literatur ist deswegen umstritten, ob die grundsätzliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter auf drei Jahre dem Gleichheitsgebot und dem besonderen Schutz der nichtehelich geborenen Kinder genügt. Das Oberlandesgericht Schleswig hat im vorliegenden Fall eine verfassungsgemäße Auslegung nach Billigkeit für möglich gehalten. Es hat der Klägerin, die zuletzt als Assistenzärztin tätig war, einen Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres der gemeinsamen Tochter zugesprochen, weil sie wegen ihrer Erkrankung neben der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes nur zu einer halbschichtigen Tätigkeit in der Lage sei (FamRZ 2004, 975).

Der Senat hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen und die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Schleswig gebilligt. Zwar ist eine vollständige Angleichung des Unterhaltsanspruchs aus Anlass der Geburt an den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nicht von Verfassungs wegen geboten; die gesetzliche Regelung in § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB ist aber verfassungsgemäß auszulegen, wobei elternbezogene, insbesondere aber kindbezogene Gründe für eine Fortdauer des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt werden müssen.

Art. 6 Abs. 1 GG stellt die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, was sich wegen der nachehelichen Solidarität in besonderer Weise auf den Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten auswirkt. Die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes kann sich demgegenüber zwar nicht in gleicher Weise auf den Schutz der Ehe und Familie berufen. Denn dem Anspruch der nichtehelichen Mutter können höchst unterschiedliche Sachverhalte zugrunde liegen, sodass deswegen eine flexiblere Unterhaltsregelung geboten ist als es beim nachehelichen Unterhalt der Fall ist. Aus verfassungsrechtlicher Sicht kann aber die Ausgestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Einzelfall einen besonderen Vertrauenstatbestand begründen, der als elternbezogener Grund eine Fortdauer des Unterhaltsanspruchs über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus aus Billigkeit gebietet.

Nach Art. 6 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber nichtehelich geborenen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern. Dieses Gebot wirkt sich auf den Unterhaltsanspruch der Mutter, um den es hier geht, allerdings nur insoweit aus, als die Pflege und Erziehung des Kindes betroffen ist. Zwar kann die Mutter seit Inkrafttreten des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes zum 1. Oktober 1995 frei entscheiden, ob sie das Kind selbst betreut oder wegen ihrer Erwerbstätigkeit die Erziehung anderweit regelt (Senatsurteil BGHZ 161, 124, 128 f.). Aus unterhaltsrechtlicher Sicht hat sie dabei jedoch besondere staatliche Hilfen, die ihr die Kindererziehung erleichtern sollen, in Anspruch zu nehmen. Bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs ist deswegen auch zu berücksichtigen, dass inzwischen genügend Kindergartenplätze jedenfalls für eine Halbtagsbetreuung zur Verfügung stehen, wie sich aus dem Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) "Die Politik der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26. November 2004 (veröffentlicht im Internet unter: http://www.oecd.org/dataoecd/55/58/35125245.pdf) und dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Hintergrundbericht Deutschland (veröffentlicht im Internet unter: http://www.oecd.org/dataoecd/38/44/34484643.pdf) ergibt.

Urteil vom 5. Juli 2006 XII ZR 11/04
Will mich auch mal kurz einmischen. Mein Freund zahlt auch Unterhalt und zwar auch nur fürs Kind ...wäre ja noch schöner, wenn für die auch noch. Sie waren nicht verheiratet , und haben ca. 4 Jahre zusammen gewohnt. Also das beste Beispiel...Unterhalt ist nur für die Kiddies da.
Und mal zum Hauptthema , vielleicht wisst ihr ja welcher ihr Frauenarzt ist...weiß zwar nicht ob der "zukünftige Vater" Auskunft bekommen kann, aber ein Versuch wäre es ja wert. Oder er soll sie einfach mal fragen, wie es mit dem gemeinsamen Sorgerecht für das Kind aussieht. Das kann man oder muss man sogar vor der Geburt bestimmen und vlt bekommt ihr ja da aus der Reaktion was heraus. Sonst kann ich leider nicht weiterhelfen.
Drücke euch die Daumen. .. und wenn sie wirklich schwanger sein sollte und er sich um das Kind kümmern möchte bzw. ihr , dann soll er alles drum geben, dass er es ganz zu sich bekommt (gute chance bei psychischen erkrankungen) , so vermeidet ihr den weiteren Kontakt. Haltet uns auf dem laufenden. Lg *ggg*
****bw Paar
250 Beiträge
Ich habe hier die Akten von unserm Bekannten da. Die Urteile, etc. weil ich für ihn die Bücher führe. Er hat nicht mit ihr zusammen gelebt. Sie war nur ein ONS. Er hat 8 verschiedene Prozesse geführt. Er hat verloren, er zahlt für die Frau und Kind 1500 Euro bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Und eine Freundin von mir ist schwanger im 8 Monat hat nicht mit dem Mann zusammen gelebt, sie hatten eine lose Beziehung. Und er muss zahlen.... Für sie und wenn das Kind da ist, auch für das Kind natürlich....
*******tia Frau
3.074 Beiträge
Ich bin auch der Meinung das der Erzeuger des vielleicht exestierenden Kindes nur Unterhalt fürs Kind zahlen muss. Wenn man verheiratet war, hat auch die Exfrau/noch Frau anspruch auf Unterhalt.
Ich bekomme auch nur Unterhalt fürs Kind, denn Rest macht der Staat. Was anderes ist mir nicht bekannt...

Aber nochmal zum eigentlichen Thema,
Sie ist gekränkt und versucht euch deshalb auseinanderzubringen. Sie verkraftet nicht das er einen andere hat.
Ich würde euch neue Handynummern empfehlen...
Und wenn dann Briefe kommen, ungelesen in die Tonne, nervt nicht ganz so wie SMS, denke ich...
Und wenns Tatsache strafbar ist, Anzeige erstatten, vielleicht schnallts die dann...

Liebe Grüße
Katja
@**e
Siehst doch das theoretische Urteile , nicht immer in der Praxis so sind. Damit kann man doch das Thema Unterhalt nun sein lassen, oder?
Liebe Grüße *lol*
********i_by Paar
179 Beiträge
Die
Regelung das auch unverheirtatete Frauen Anspruch auf Unterhalt haben ist unseres Wissens nach veraltet! seid 2005 gilt ausschließlich die Düsseldorfer Tabelle! Und zwar bei unvh. auch nur fürs kind!

Aber das ist ja auch egal! denn was hier jemand festgestellt hat was fast untergeht, die sagte nach kurzer Zeit der Sohn sei tot....
und richtig nach so kurzer zeit kann KEIN Frauenarzt der Welt sagen was es wird ausser man macht eine Fruchtwasser analyse und die ist zu gefährlich fürs kind!

Wichtig macht Anzeige wegen Stalking ( sollte es sein kind sein berührt es seine Rechte damit nicht da er eh keine hat )
Zur Ausgangsfrage:

Auf Grund Deiner sehr ausführlich erzählten Geschichte glaube ich NICHT, dass die Gute jemals schwanger war, denn...
1. ist das die älteste und dümmste Methode, den Verusch zu starten einen Mann wieder zurück zu bekommen
2. glaube auch ich nicht, dass eine Mutter erst behauptet, dass das Kind tot ist und dann nachher daher kommt, dass es doch lebt
3. hat ja ihre Stiefmutter angeblich auch gesagt, dass sie nur ein böses Spiel treibt und
4. letztendlich sind solche Sachen bei Borderlinern nicht selten.

Ich jedenfalls würd da gar nicht mehr lange dran denken, sondern Deinem Schatz sagen, er soll ihr mitteilen: "solange ich keine Geburtsurkunde in amtlich beglaubigter Form von Dir bekomme, brauchst Du nicht mal Ansatzweise dran glauben, dass ich Dir glaube und hiermit breche ich den Kontakt zu Dir ab und werde Dich notfalls wegen Stalkings anzeigen, wenn Du mich weiter belästigst." - glaube mir, dann ist Ruhe. Aber was das Mausi abzieht ist wirklich schon langsam Stalking, daher gibt ihr sowas in der Art vielleicht zu denken. Und weil ich gerade das mit dem Unterhalt lese. Da würde ich Deinem Schatz dringend anraten - falls da tatsächlich ein Kind sein sollte - einen Vaterschaftstest einzufordern oder allenfalls eben jegliche Zahlungen zu verweigern, was rechtlich gesehen sein gutes Recht ist. Aber wie gesagt, ich zweifle stark daran, dass da ein Kind ist.

Achja übrigens, wenn sie im April schwanger geworden ist und das Kind jetzt schon da sein sollte, dann wäre es ein 5 Monatskind und da ist es super unwahrschinlich, dass dieses Kind überlebt.
hallo...

erstmal vielen lieben dank für alle beiträge! ..

@*****rus.. nee.. das kind ist noch nicht da...sie müsste jetzt im 5.monat schwanger sein.. (wie gesagt.. könnte man bei ihrer fülle auch noch verdecken... also MÜSSTE man nicht unbedingt am bauch erkennen) ..

und den rest seh ich eigentlich wie du..


@****wei.. ich glaub da habt ihr recht... obwohl im moment gehts eigentlich mit den sms .. das war am anfang wo das thema "ganz neu" war echt schlimm..da hätte sich das gelohnt..

@*********uple:

echt? .. kann man das in der 20. woche nicht? .. dann ist die alte ja echt noch strunziger als ich dachte...
das wäre das einzige gewesen was ich ihr noch abgekauft hätte *zwinker* ..
macht das ganze ja noch unglaubwürdiger..



so.. zu den unterhaltsfragen äußere ich mich jetzt erstmal nicht ..

da starte ich zu ca 5% nochmal nen thread im januar.. *zwinker*
also... hab grad nochmal nachgekuckt um GANZ sicher zu gehn...
21. woche ultraschall aussage vom doc: das kann man jetzt noch nicht sehn. und selbst wenn, es könnte sich noch alles verändern.
30. woche ultraschall aussage vom doc: n mädchen

danach das bild vom 2. ultraschall rausgesucht (12. woche) und es gleicht eher ner noch nicht kompletten grad auf die weltgekommenen maus...

die olle sollte sich vorher über dinge, die sie in die welt setzt informiern^^

viel glück dir trotz allem =)
Klingt wie ne ehemalige Bekannte von mir. Die Gute hat mir immer die krassesten Geschichten aufgetischt, ich weiß bis heute nicht, warum. Sie wollte sich interessant machen bzw. bemitleidet werden oder sie wollte aus ihrem engen Zuhause ausbrechen, ich weiß es nicht.
Sie hatte tragische Unfälle mit Zwillingsschwangerschaft von amerikanischem Soldaten --> Kinder natürlich verloren...
Selbstmordversuche, gerade noch gerettet....
Vergewaltigungen von ihrem Vater oder sonstwem...
ALLES einfach.

Macht Euch nicht so viele Gedanken, wenn der SOHN dann da ist, reicht die Zeit immer noch für nen Vaterschaftstest *baeh*

Liebe Grüße, lasst Euch nicht stressen.

PS. Mein Frauenarzt hat mir in der 12.Woche schon gesagt, dass es ein Junge wird. Was dann auch richtig war. Soviel mal dazu. Hängt vom Ultraschallgerät und von der Lage des Kindes ab. Aber wenn die sicht frei ist, dann kann er es spätestens in der 16.Woche sagen.
danke @ Erinn


genau SO ist die alte auch drauf..

die erzählt ja sonst auch etliche geschichten...

und die hat halt wirklich ne tragische vergangenheit hinter sich..kann so gesehen eigentlich gar nichts dafür.. aber es ist einfach total assig!..

mit dem selbstmordversuch war das ja so..:
da hat sie ner bekannten ne sms geschrieben: ich bring mich jetzt um.. .einfach mal so..
die bekannte hat die polizei geholt..
polizei ist hingefahren.. da meinte sie: hö.. ich wollte mich doch nicht umbringen und lauter so sachen..

die polizei meinte sowieso: wer sich umbringen will.. machts so oder so.. (ist auch meine meinung) ..

bei ihr ist halt wirklich die kindheit schief gelaufen: eltern haben sich getrennt.. sie ist bei der mutter groß geworden.. wurde vom stiefvatter vergewaltigt (müsste sogar stimmen.. keine ahnung) .. und lauter so sachen halt..


ich glaub ein normaler mensch würde so ne geschichte nie durchziehn können.
Na dann: Abhaken unter Lebenserfahrung, Handynummer notfalls ändern, ihr nen netten Gruß ausrichten - wenn sie weiter so nervt kommt ne Anzeige wegen Stalkings (falls sie nicht weiß was das ist, einfach auf google.de verweisen), gemütlich das eigenen Leben weiter leben lassen und auf die Alte Pfeiffen.

Sorry klingt hart, ist aber so, man kann sich nicht um jeden psychisch angeknacksten kümmern und abgesehen daovn ist das bei ihr sicher nicht Eure Aufgabe. Vielleicht könnt ihr der Guten ja noch ne Adresse mit nem guten Psychiater hinterlegen und dat wars dann.

Keep cool - gibt mehr Leute mit Dachschaden und nicht jedem kann man helfen. Ich glaub jedenfalls, dass an der Geschichte nicht mal ein Fünkchen Wahrheit dran ist - die Gute phantasiert womöglich schon.
Ich sehe es mal von einer anderen Seite,
vielleicht will Sie ja dadurch versuchen euch auseinander zu bringen.
Frauen lassen sich vieles einfallen.
Meiner Meinung nach ist sie ein Fall für die Couch.
LG
Stephy
An deiner Stelle..
..würde ich nur müde lachen und gar nicht weiter darüber nachdenken..es kommt, wie es kommen soll und wenn sie die Wahrheit gesagt haben sollte, erfährst du es noch früh genug. Also gibt es für dich keinen Grund, dir jetzt schon den Kopf darüber zu zerbrechen..
Viel Glück
Lg
*******rry Mann
508 Beiträge
Bei dem Hintergrund mit Borderline-Erkrankung ist dieses Verhalten typisch. Da lässt sich auch juristisch nicht gegen vorgehen (Stalking), und da hilft auch die "Couch" als Synonym für Therapie so gut wie nicht. Ignorieren, Grenzen setzen, evtl anderes Handy oder ihre Anrufe ignorieren (gibt es Handy wo man gezielt anrufende Nummern sperren kann?) Lasst Euch nicht verrückt machen, auch mit den Suiziddrohungen, das ist meist nur Erpressung. Wenn dann wird das eh gemacht, und idR nicht direkt angekündigt (wohl aber angedeutet). Die Polizei muß solchen Drohungen aber nachgehen.

Ihr solltet aber trotzdem alles irgendwie festhalten. Nicht zuletzt, falls sie doch schwanger ist. Eine Borderlinerin als Mutter ist nicht gerade der beste Start ins Leben...
Würde ich auch nicht ernst nehmen. Hört sich unreif an das Verhalten der "guten Dame"! Abgesehen davon, soweit ich mich erinnern kann, kann man das Geschlecht im 3. Monat noch nicht erkennen (ich denke, daß ich es damals in der 16. Woche erfahren hab)...
Sollte sie tatsächlich in einer Disko arbeiten, dann könnte sie es gar nicht mehr, da es ja den Mutterschutz gibt und Gesetze, die genau festlegen, wie lange eine werdenende Mutter arbeiten darf und unter welchen Voraussetzungen. In Diskos wird geraucht und sie müßte viele Stunden stehen/laufen, das ist nicht erlaubt, da es die Schwangerschaft gefährden könnte...
ICh würde wie gesagt, das ganze ignorieren, ihre Nummer sperren lassen, falls das möglich ist und einfach abwarten. Anfang nächsten Jahres würdet ihr ja dann eh erfahren, ob sie Mutter wurde oder nicht. Und dann weitersehen bzw einen Vaterschaftstest machen, falls nötig.

Muß Lemoncurry rechtgeben mit dem Geschriebenem. Falls es tatsächlich ein Kind gibt und dein Freund der Vater ist, dann auf jeden Fall dafür sorgen, daß es nicht bei der kranken Mutter aufwächst... Wenn ihr stark genug seid, würd ich dann versuchen, das Sorgerecht zu bekommen. Denn das Kind könnte nichts dafür, daß dein Freund und die evtl Mutter in spe miteinander Sex hatten...
Nur nebenbei erwähnt: Man kann leider keine einzelnen Nummern sperren lassen - wollteich auch, da ich von einem Verehrer mit STalkingaktionen genervt wurde. Einzige Möglichkeit: Nummer ändern, kostet bei der Telekom 5,- € und lont sich *g*
*******rry Mann
508 Beiträge
@cerberus.
ich meinte eher ob es Handys gibt, die einzelne Rufnummern bzw Filterlisten sperren kann. Ich kenne nur Handys (Siemens) wo man zwar verschieden Filterlisten hat (privat, VIP etc) aber es keine Möglichkeit gibt, etwa eine bestimmte Filterliste [i]und[/i] unbekannte Nummern anzunehmen; oder eine bestimmte Liste generell abzulehnen.
@ Lemoncurry
Ne, gibt es leider nicht - jedenfalls soweit ich weiß. Finde sowas sollte schnellstens erfunden werden *g*
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