In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für zwei Diagnosen: Behinderung der Nasenatmung z.B. durch einen Schiefstand der Nasenscheidewand. Und: Zustände nach Unfällen mit z. B. knöchernem Schiefstand. (Natürlich auch Rekonstruktionen nach Unfall/Tumor aber ist hier ja nicht Thema.)
Krankenkassen dürfen nur Behandlungen übernehmen, solange sie medizinisch notwendig sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Medizinisch notwendig ist die Behandlung nur, wenn zum Beispiel eine Behinderung der Nasenatmung durch den Unfall vorliegt, rein ästhetische Maßnahmen zum Beispiel Höckerabtragung sind nicht Bestandteil der Leistungen der GKV.
Besteht nun aber durch die Fehlstellung eine gesundheitliche Einschränkung (Atemprobleme in der Folge Schlafstörungen etc.), dann wird/muss die Kasse die Leistung zur Wiederherstellung tragen. Dabei ist auch egal, wie das passiert ist. Es ist immer möglich, dass die Kasse bei einer OP-Kombination aus plastischer Chirurgie (Höckerabtragung) und gesundheitlicher Korrektur der Nasenscheidewand-Richtigstellung wenigstens den Kostenanteil für den letzteren Part übernimmt, also dann auch die Kosten für Narkose, Aufenthalt etc., der Patient dann nur den Anteil für die plastische Chirurgie tragen muss. Also reden mit der KK hilft da sehr!
Man muss den Arzt überzeugen, der hat aus Verdienstgründen gerne ein größeres Interesse daran, sich privat bezahlen zu lassen – dann bekommt er mehr für die OP! Und insofern ist natürlich jeder besser beraten, er lässt sich möglichst zeitnah am Unfallgeschehen operieren. Zwei Jahre später wird die Kasse schon nachfragen, warum er jetzt erst die Probleme hat und der Arzt sich schwerer tun, die Einschränkung infolge des Unfalls zu befunden.