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Im Swingerclub heimlich fotografiert..

Was haltet ihr davon im Club heimlich fotografiert zu werden?

Dauerhafte Umfrage
Im Swingerclub heimlich fotografiert..
Als ich das letzte Mal mit einer Begleitung im Swingerclub Cäsars Palace in Sprockhövel war, ist uns folgende Situation passiert:
Es war sehr warm und um den Pool war reges Treiben. Auf den Matratzen um den Pool wurde heftigst herumgeknutscht und auch zum Teil gevögelt.
Als ich meinen Blick so um den Pool wandern lasse kann ich sehen, wie ein Herr und eine Dame aus einer Gruppe von Leuten einige Fotos von der sexelnden Menge schiessen (ohne Warnung, ohne Vorankündigung, ohne Erlaubnis) und anschliessend die Kamera wieder in der Tasche verschwinden lassen.

Da ich das so noch nicht erlebt hatte und auch nicht sonderlich daran interessiert war Fotos von mir, vögelndender Weise im Swingerclub, irgendwann mal im Netz zu finden, sagte ich der Betreiberin unten am Eingang bescheid. Aus anderen Clubs wären die beiden achtkantig herausgeflogen und die Bilder wären vorher gelöscht worden.
Im Cäsars ging man damit anders um. Die Bedienung sagte den Beiden bescheid, dass sich da so ein Spiesser beschwert hätte und dass sie doch bitte auf das Fotografieren verzichten sollten. Die Fotos blieben wohlbehalten in den Kameras und die Beiden werden wohl auch in Zukunft weiterhin in Clubs fotografieren.

Was haltet ihr davon im Club heimlich fotografiert zu werden?
NO Way
dazu sage ich einfach Frechheit !! wenigstens Fragen vorher wäre angebracht ! Es gibt auch Leute die einfach Anonyme bleiben wollen bzw müssen aus verschiedenen Gründen ...
*********agon Mann
384 Beiträge
heimlich fotos...
... zu machen ist eine unverschämtheit.es gibt immer welche die aus diversen gründen lieber unerkannt bleiben möchten.wer unbedingt bilder im sc machen möchte sollte vorher betreffende personen fragen.oder beim betreiber fragen ob er mal vor oder nach öffnungszeiten dort bilder machen darf.
******_wi Frau
18 Beiträge
ziemlich dreist!
Hallo!

Obwohl ich ( wir) noch nie in einem Swingerclub waren, finde ich es ziemlich dreist, dort Fotos von anderen zu machen! Darf man das denn ? Wenn sie sich selbst fotografiert hätten, dann wäre es in Ordnung ( denke ich). Sie hätten doch wenigsten fragen können??!!!!

Rein rechtlich darf man andere ohne deren Wissen und Einwilligung gar nicht fotografieren! ( soweit ich das weiß)

Hast du die Leute darauf angesprochen? Wie haben die anderen reagiert! Ich hätte sie bloß gestellt und sie beschimpft! Aber das hätte auch "böse" ausgehen können ( Veröffentlichung der Fotos im Netz,...).

Das finde ich nicht ok! Aber leider kann man sich heutzutage vor solchen "Hobbyfotografen" nicht schützen, zumal es viele gibt, die mit ihrer Handykamera Bilder machen! Ich möchte nicht wissen, wie viele ihre Handys auspacken und Fotos von zB. Frauen oben ohne am Strand machen!
********uXXX Paar
354 Beiträge
Absolut unmöglich - zum einen das Verhalten des Paares, und vor allem das der Clubbetreiber. Also wir hätten bei mangelnder Einsicht der Fotografen und der Clubbetreiber kurzen Prozess gemacht und die Polizei zwecks Beschlagnahme der Kamera und Feststellung der Personalien der Fotografen gerufen, straf- und zivilrechtliche Schritte wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten wären dann unmittelbar gefolgt, kennen da einen Top-Anwalt, der einem bei sowas nen dicken Batzen Kohle rausschlagen kann. Ja, wir sind auch so blöde Spießer - denn wir sehen uns immer noch selbst in der Lage, unsere Bilder selbst zu vermarkten, sollten wir das irgendwann mal wollen *fiesgrins*
Für uns wäre ein solcher Club bei Vorkommnissen dieser Art eine absolute "NO-GO-Zone"...

Vor einiger Zeit sind wir in einem Club sehr sauer geworden, als irgend ein saudämliches Paar plötzlich auf die Idee kam, auf der angrenzenden Spielwiese Fotos von sich zu machen. Wir waren gerade nebenan miteinander beschäftigt, voll bei der Sache und wurden urplötzlich von einem Blitzlicht auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Als der Typ dann eine halbe Stunde später anfing, an der Bar zu fotografieren, reichte es uns und er bekam das zu hören, was er verdient hat, durfte sofort die Kamera einpacken und seine Personalien beim Clubbetreiber hinterlegen (man weiss ja nie...).
*******o_he Mann
266 Beiträge
....wow....wir würden wohl durchdrehen....wir möchten schon noch selbst entscheiden wer wann und wo bilder von uns macht, vor allem was danach damit passiert....
ich weiß nicht wie wir in einer solchen situation reagieren würden, aber sowas nur zu lesen macht schon sauer...

chochito
Absolut no go!!!!
Wir sind zwar keine Clubgänger, aber das ist ja wohl der Gipfel der Frechheit. Solche Leute haben unserer Meinung nach da nichts verloren u. sollten mit Hausverbot belegt werden.
Das ist echt zu fett !!!!
Absolutes NO-GO ohne Genehmigung , sowas kann Köpfe zum Rollen bringen.
Wir waren mal in nem Swingerclub und da wurde für eine Reoprtage gefilmt.Wir hatten unseren Spaß dabei und sind bestimmt auch nicht kamerascheu . ABER wie gesagt nur auf Wunsch oder nach Absprache.
Man fährt doch auch nicht zu schnell durch nen Blitzer um sich ein überteuertes Paßbild zu besorgen *zwinker*

LG von A+I
*********eulen Paar
101 Beiträge
Einfach nur daneben
Blos weil in einem Club so manches erlaubt ist, heißt das lange nicht, daß man alles machen kann.
Über die Motivation der "Hobbyfotografen" kann man nur spekulieren. Ist schon ziemlich ätzend.

Ob man den Wunsch, nicht fotografiert zu werden nun spießig findet oder nicht, ist völlig unerheblich. Das sollte absolut tabu sein - es sei denn jeder der Anwesenden möchte dies.

Die Anwesenden deutlich darauf hinzuweisen, daß irgendwelche Spinner gerade Fotos machen wäre aus meiner Sicht schon ok gewesen.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist das Verhalten des Betreibers. Wenn der einigermaßen sensibel ist, sollte ihm klar sein, daß sicherlich die Mehrzahl seiner Gäste heimliche Fotos ablehnen.

... vielleicht hätte man in der Situation auch einfach mal testen sollen, ob die Kamera gute Unterwasseraufnahmen macht *lol* ...
*******1969 Frau
124 Beiträge
das ist ja wohl ein aboluter NO-GO ... so eine frechheit .. an deiner stelle hätte ich drauf bestanden , die bilder zu sehen und ggf die zu löschen auf denen du zu sehen bist ... es gibt ein recht am eigenen bild.

würde mir das passieren, ich hätte die cam im pool versenkt ... *ggg*
****ukr Paar
222 Beiträge
Hallo zusammen

wir finden das unmöglich wir hätten auf darauf bestanden die Bilder zu sehn und wenn welche dabei gewesen wären die uns zeigen sie sofort zu löschen ansonsten wäre ruck zuck die Polizei da und uns Anwalt hätte Arbeit hat nix mit Spiesser zu tun unmöglich.Konsequenz wir wrden den Club nicht aufsuchen ich hoffe der Betreiber liest das.

lieb grüße
dagi pit

PS kurze Geschichte aus dem Leben bei uns vorm Haus wurde ein Auto abgeschleppt die Polizei war vor Ort und jemand drehte das ganze mit der Video Cam bis die Polizistin sehr bestimment den Herrn auffordete den Film zu loschen da sie auf dem Band sei der Herr weigete sich was folgte Beschlagnamung der Camera und 5 Minütige Aufklarung was es mit dem Recht am eigenen Bild so auf sich hat der hat dumm geschaut.
§ 201 a StGB - um das mal auf den Punkt zu bringen ...
... und - wie üblich - aus Wikipedia zitiert. Da ich den geschilderten Vorfall allerdings einfach für bodenlos halte, habe ich mich diesmal nicht mit einem blosen Link auf Wikipedia begnügt, sondern den relevanten Part des Artikels kopiert.

Wer den ganzen Artikel lesen möchte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Also: @*********rlin hat völlig recht. Wenn einem so etwas passiert, kann - und sollte - man demjenigen, der das veranstaltet, den Arsch aufreißen bis zum Scheitel (im rein juristischem Sinne natürlich *fiesgrins* ).

Empörte Grüße, Frank

§ 201 a StGB

Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

(1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4)...

Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33 KUG (der einen Verstoß gegen §§ 22, 23 KUG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte. Zudem beende der neue Paragraph die Ungleichbehandlung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) und dem Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen.

rein vom rechtlichen her ist es so, dass alle fotos auf denen mehr als 6 personen sind veröffentlicht werden dürfen, das gilt zumindest für veranstaltungen etc. in diesem fall dürfte es schwierig werden, es sind mehr als 6 personen auf den bildern und der hausherr hat das fotografieren nicht verboten. der fall ginge sicherlich vor gericht und würde in der presse und der öffentlichkeit aufsehen erregen. mehr als es die verwackelten bilder im netz tun...
****ukr Paar
222 Beiträge
Hallo zusammen

mit 6 Person nix Recht am eigen Bild wenn ich da drauf bin kann ich verlangen das Bild zu löschen.


liebe grüße
dagi pit
*****n38 Mann
78 Beiträge
Fotos im Club
Hallo,

abgesehen davon dass ich gerne die andere Partei gehört hätte, was die dazu sagt, hätte ich an der Stelle des "Spießers" die Leute auf dem Foto darüber informiert was geschehen ist - und es ihnen überlassen zu reagieren. Vielleicht war es ein gestelltes Bild, vielleicht doch vorher ein angekündigtes Bild, vielleicht eine Gruppe von "Bekannten und Freunden" - .... auch wenn es sich unwahrscheinlich anhört.

Ich mag keine vorschnellen Schuldigen suchen oder den Club gleich dafür verurteilen - die Fotoopfer jedoch sollten sich schlau machen was passiert ist.

Aber..das ist ja nur meine Meinung dazu - natürlich würde auch ich mich wehren wenn ich auf dem Foto wär - aber mir hat keiner was davon gesagt.

Gruß, MucMan
*****n38 Mann
78 Beiträge
Fotos im Club
ups, war doppelt.
editiert - leer.
ich finde sowas unter aller sau!! auch im swingerclub gehört eine art privatsphäre dazu...und wer da mit wem vögelt, sollte auch innerhalb des clubs bleiben...
wenn jemand fotos machen will, dann fragt man...wenn die leute es zulassen, ist es was anderes...wenn nicht, sollte man das respektieren!!
ich würde mich auch wehren, keine frage, ich hab nur die rechtliche lage klargestellt und da bin ich mir sicher, aus beruflichen gründen, ich veröffentliche fotos, allerdings nicht solche...
nein, grundsätzlich kannst du dich nicht dagegen wehren, sonst gäbe es keine fotos von umzügen, festen, fussballspielen etc. meinst du ein fotograf der tageszeitung fragt dich wenn er auf dem strassenfest in deinem dorf fotografiert? nein, muss er nicht, ausser du bist alleine drauf.
mal eine frage meinerseits (ich war noch nie in einem club), gibt es dort eigentlich so etwas wie eine videoüberwachung der betreiber?
@Pantailuar - also ...
...der Gesetzestext beschreibt eindeutig:

(1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.

Aus diesem kühlen Grunde sind Swingerclubs auch CLUBS und keine "öffentlichen Veranstaltungen". Da wird es - rein rechtlich - kein großes Aufhebens geben. Allerdings ist es kein Offizialdelikt - das bedeutet, es muß zur Anzeige gebracht werden. Und was das "geringe Risiko" im Internet angeht - OK, wenn man selbst seine Fotos in's Netz stellt, mag das kein Problem sein.

Wie sieht es aber aus, wenn - wie vor drei Monaten in meinem engeren Umfeld geschehen - ein paar Jugendliche aus "Scherz" Fotos einer Mitschülerin, aufgenommen im Bikini bei einem gemeinsamen Ausflug, versehen mit einigen defitigen Kommentaren auf eine Homepage stellen? Klar, die Jugendlichen haben sich nicht WIRKLICH etwas "böses" dabei gedacht - es sollte ein "Streich" sein. Fakt ist, daß das Mädchen die Schule verlassen will.

Echt cool, oder? Soviel zum Thema "nur ein paar verwackelte Fotos" ...

Übrigens wurde in diesem Fall die Staatsanwaltschaft tatsächlich tätig, die strafrechtliche Seite wurde jedoch niedergeschlagen - zu Recht, wie ich finde. Die Jungens haben sich zwar verboten dämlich angestellt, aber die Tragweite ihrer Handlungen konnten sie nicht erkennen. Und die waren und sind immens.

Ciao, Frank
ich bin nicht sicher ob diese liegewiese am pool als vor einblicken geschützter raum durchgeht, zumal der betreiber das fotografieren nicht verboten hat.
ich denke das ist ein grenzfall und rechtlich nicht so glasklar dass man die polizei holen kann, die bilder sind gesichert, der böse verhaftet und alles ist gut.
eigentlich müssten schilder hängen, fotografieren verboten, dann wäre alles klar.
Und noch etwas zum Thema "Foto" und "Erkennba
... noch einmal aus Wikipedia aus dem gleichen Artikel, aus dem ich weiter oben schon zitiert habe und der fachlich hervorragend recherchiert ist.

@*******uar - Dich dürfte vor allem der letzte Absatz interessieren. Allerdings würde ich bei einem Swingercclub nicht von einer "öffentlichen Verantstaltung" im juristischen Sinne sprechen ... *lol*

Erkennbarkeit

Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht unter das Kunsturhebergesetz, sondern unter Art.5 Abs.3 GG, welcher die Kunstfreiheit beinhaltet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2004, S. 1547 § 22 KUG Rdnr. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.

Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus: "Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete - mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein - durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz.. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7.Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.)" [1]


Bilder von öffentlichen Versammlungen (Aufmarsch, Konzert, Stadtfest, Demonstration) und wenn eine Person zufällig auf einer Landschafts- oder Gebäudeaufnahme (zum Beispiel Kirche) erscheint, ohne identifizierbar zu sein (siehe Beiwerk (Recht)), sind dagegen immer erlaubt.

Und abschliessend ein Urteil ...
Sonnenbadende auf einer Wiese sind keine Versammlung (OLG München NJW 1988, 915)

OK, wenn schon Sonnenbadende - in einem öffentlichen Park übrigens - nicht als "Versammlung" gewertet werden, dann dürfte ein "Rudelbums" am Pool erst recht nicht darunter fallen - was wohl noch zu beweisen war ... *grins*.

So, jetzt reicht's mir aber für heute mit der Juristerei - dabei habe ich doch eigentlich Chemie studiert um dann in die EDV zu gehen und mich am Schluß mit Betriebswirtschaft herumzuschlagen ... *lach*.

Liebe Grüße an alle, Frank
hab mich auch noch mal schlau gemacht und beschlossen es weiterhin nur zuhause zu treiben *ggg*

Frage:
Oft liest man,eine Einwilligung sei nicht erforderlich,wenn mehr als 3 Persone auf
dem Foto sind?Dann liest man oft,die Grenze liege bei 7 Personen.Was stimmt?
Antwort:
Beides ist völlig falsch.Es kommt nicht darauf an,wieviel Personen auf dem Foto sind,
sondern ob sie nur "Beiwerk"sind oder nicht.Ist die abgebildete Person nur Beiwerk,
ist ihre Einwilligung nicht erforderlich,anderenfalls • aber nur,wenn die Person auch
erkennbar ist!• doch.Ob die abgebildete Person Beiwerk ist,richtet sich danach,ob die
Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre.Dies wird von der Recht •
sprechung meist bejaht!
••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Frage:
Kann ich Persone auf Karnevalsumzüge oder Demonstratione beliebig fotografiere
und die Bilder veröffentlichen?
Antwort:
Nein,nicht beliebig.Zwar könne Persone auf solche Versammlunge und Aufzüge
ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahme veröffentlicht werden.Dies aber
nur,wenn das Foto die abgebildete Person(en)im Umfeld der Veranstaltung zeigt.Por •
traitartige Aufnahme von Persone sind jedoch unzulässig.Ausnahme:Die abgebilde •
te Person ist für die Veranstaltung besonders prägend.Und stets sind die berechtigte
Interesse der abgebildete Person zu berücksichtigen.Die Nahaufnahme eines betrun •
kenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein.
••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Frage:
Kann ich Fotos von andere Persone ohne dere Einwilligung veröffentlichen,wenn
ich damit nur künstlerische Interessen verfolge?
Antwort:
Nein.Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höhere Interesse der
Kunst"ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz.
@Pantailuar - klasse Idee ...
... einfach zu Hause zu bleiben *cool* - da passiert auch nichts unvorhergesehenes mit etwaigen Fotos ... *schmunzel*.

Jedenfalls haben wir beide heute in diesem Forum (naja, OK, nicht direkt dort :-)) wieder mal etwas gelernt. Gut, gell? *wiegeil*

In diesem Sinne liebe Grüße hinüber in's nächtliche Karlsruhe, Frank
Da ich das so noch nicht erlebt hatte und auch nicht sonderlich daran interessiert war Fotos von mir, vögelndender Weise im Swingerclub, irgendwann mal im Netz zu finden, sagte ich der Betreiberin unten am Eingang bescheid.

wieso bist, wenn es dich so empört nicht direkt zu dem verursacher gegangen und hast ihn zur rede gestellt, bzw. zugeschaut, wie er die bilder löscht??? *aua*

prinzipell bin ich auch der meinung, das sowas mal garnicht geht- bilder ohne vorher zu fragen, und dann auch noch in so einer situation *alarm*
obwohl es ja jeder freiwillig macht, und in meinen augen auch dazu stehen kann. ich ja auch so, dass swingern auch glücklicherweise immer toleranter aufgenommen wird.

so long *knuddel2*
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