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Einwilligung erst nach erfolgter Aufnahme?

*****o06 Paar
11 Beiträge
Themenersteller 
Einwilligung erst nach erfolgter Aufnahme?
Um spontane Aufnahmen zu machen halte ich es für sinnvoll Menschen erst aufzunehmen und im Anschluss um eine Einwilligung zu fragen. Kennt sich jemand mit der Rechtlichen Seite in solch einem Fall aus.
Ich habe kein Problem eine Einwilligung vorab zu erfragen, jedoch ist das Ergebniss in bestimmten Fällen nicht mehr das gleiche.
Ohne Einwilligung wird keine Aufnahme meine Kamera verlassen und sofort wieder gelöscht. Mir ist eine gewisse Rechtssicherheit in diesen Fällen sehr wichtig. Es schweben mir z.B. Aufnahmen in Straßencaffees vor bei denen Personen so markant ins Bild geraten könnten das sie zu einem Teil auch zur Bildaussage mitbeitragen und daher nicht mehr als "Beiwerk" angesehen werden können. Vielleicht weiß jemand auch wo ich eine Auskunft darüber erhalten kann.
Nun da gibt es bestimmt einiges zu beachten was nicht ganz unwichtig ist aber schaue doch mal bei Google nach unter: Urheberrechte / Bildrechte oder Fotorechte. Dort wird einiges erwähnt und könnte Dir (Euch) für die Zukunft viele Tips geben um nicht Gefahr zu laufen Ärger zu bekommen.
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Hilfreicher Link!
Ich hoffe man läßt in diesem Fall den Link zu!

Dieser ist sicher für alle Fotointeressierten mehr als hilfreich und der Autor gestatten die Nutzung auch!

http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf

Vielleicht können damit auch viele anderen Fragen geklärt werden

Gruß Klaus
*****o06 Paar
11 Beiträge
Themenersteller 
Mein Fall scheint doch etwas komplexer
Mein Fall scheint doch etwas komplexer zu sein. Leider konnte ich bei Google nichts finden was anzuwenden wäre. Auch der Link ist leider auf meine Frage hin nicht hilfreich auch wenn ich ihn grundsätzlich sehr gut finde und ihn mit Sicherheit nicht nur einmal durchlese.

Es geht nicht um die Rechte an sich, sondern darum wann ensteht ein Foto, erst wenn es die Kamera verlässt (entwickelt wird)? Dann wäre ich auf der sicheren Seite, denn dann bliebe mir genügend Zeit den unverfälschten Ausdruck des Augenblicks zu bannen und erst danach um das Einverständniss zur Entwicklung zu bitten. Oder ist es schon ein Foto wenn es in der Kamera ist ( Digital) somit hätte ich schon ein Foto gemacht und würde quasie ja jetzt schon ein Recht übertreten haben.

Folgendes Beispiel: Auf einer Veranstaltung oder in einem Vergnügunspark wird man fotografiert ohne das man etwas unterschrieben hat. Ist das Rechtens wenn der Fotograf erst beim verlassen um das Einverständniss nachfragt?
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Nun, warum Du nichts bei Google findest ist mir shleierhaft? Genauso wie deine Frage jetzt.

Unsere Hilfe bezog sich auf deine eindeutige Frage in der Überschrift des Treads.

Aber auch zu deinem Beispiel:
Folgendes Beispiel: Auf einer Veranstaltung oder in einem Vergnügunspark wird man fotografiert ohne das man etwas unterschrieben hat. Ist das Rechtens wenn der Fotograf erst beim verlassen um das Einverständniss nachfragt?

Bei Bildnisrecht.de findest Du genau auf diese Frage auch eine Antwort.

*idee* Wer weiß was er sucht der findet auch.

Ist jetzt wirklich nicht böse gemeint und diese Seite ist sicher wieder sehr nützlich für viele.
Ich
***di Mann
158 Beiträge
Fotorecht
Hallo Aristo,

Ich habe im Zusammenhang mit WM Fotos kürzlich im Internet eine ähnliche Frage gestellt und bin dabei auf eine deutsche Website zum Thema "fotorecht" (*idee*) verwiesen worden.
Du mußt unterscheiden zwischen fotografieren und veröffentlichen.

"StGB § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen"

"Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem
gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt
Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren
höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft"

Dort darfst du also nicht fotografieren. In der Öffentlichkeit sieht das aber anders aus. Personen darfst du dort fotografieren, aber die Bilder nicht ohne weiteres veröffentlichen. Insofern spricht also nichts dagegen die Erlaubnis zur Veröffentlichung nachträglich einzuholen.

Grüße,

Bordi
*****alo Mann
2.165 Beiträge
damit
dir nicht langweilig wird, ist das recht auch von land zu land verschieden. kann sich auch auf gebäude und landschaften ! erstrecken.
kritisch wird es vor allem bei publikationen, erst recht bei kommerzieller verwertung....
also immer: schriftliche form ist die beste.

gruss

walo
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