„Schau dich mal auf der Website vom Stahlmeister um, da wirst Du so etwas finden - massgeschneidert sozusagen.
Das ist waffenrechtlich GANZ dünnes Eis, auf dem man sich da bewegt. Bei diesen Spazierstöcken mit Innenleben (Metallgerte) handelt es sich je nach Auslegung (und das entscheidet das BKA in einem Feststellungsbescheid, nicht der Verkäufer oder Käufer) um eine Waffe, die den Anschein eines anderen Gegenstands vortäuscht. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und wird strafrechtlich verfolgt.
Ich bin ungerne Spielverderber, aber wenn man so etwas in der Öffentlichkeit (gerne: WGT o. ä.) mit sich führt oder auch nur im Auto ohne separates verschlossenes Behältnis transportiert, kann man sich richtig Ärger einhandeln. Dies gilt insbesondere für den Grenzübertritt in die Schweiz.